MSZP-Jungpolitiker wegen Betruges zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Das Bezirksgericht für Bács-Kiskún in Pécs hat den MSZP-Jungpolitiker und ehemaligen Parlamentsabgeordneten János Zuschlag heute in erster Instanz wegen besonders schweren mittäterschaftlichen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ferner wurde die Einziehung von Vermögenswerten (u.a. einiger Immobilien) angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre und 3 Monate Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die „Zuschlag-Affäre“ ist der größte Fall illegaler Parteienfinanzierung seit der Wende. Den strafrechtlichen Vorwürfen zu Folge soll der 32-jährige Zuschlag gemeinsam mit anderen Angeklagten fiktive gemeinnützige Vereine gegründet haben, um für diese öffentliche Fördermittel des Jugend- und Sportministeriums zu erhalten. Die  Gelder sollen dann jedoch zur Wahlkampffinanzierung und Förderung MSZP-naher Organisationen verwendet worden sein. Der Umfang der Gelder soll ca. 280.000,00 EUR betragen haben.

Im Zuge des Prozesses wurden auch der ehemalige Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány (MSZP) und der jetzige MSZP-Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten, Attila Mesterházy, als Zeugen gehört. Während der Tatzeit war Gyurcsány Sportminister, Mesterházy politischer Staatssekretär im Sportministerium.

Die Öffentlichkeit war bereits zuvor auf den Jungpolitiker Zuschlag aufmerksam geworden: Unmittelbar vor einer Demonstration gegen ungarische Rechtsradikale machte er vor dem Budapester Terror-Museum – gemeinsam mit Parteifreunden – geschmacklose Witze über die Budapester Juden, die im Jahre 1944/45 von den Pfeilkreuzlern am Donauufer ermordet worden waren. Nach kurzem Gelächter und einem Gespräch mit einem Parteifreund, was dieser denn jetzt für einen Dienstwagen bekommen habe, forderte Zuschlag dann freilich in seiner Eigenschaft als MSZP-Jungpolitiker die ungarischen Konservativen mit bierernster Miene auf, sich von Rechtsradikalen zu distanzieren (LINK).

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Meinungsforschungsinstitut: Erwartete Wahlbeteiligung bei 67%

Nach aktuellen Umfagen wächst die Bereitschaft der ungarischen Wähler, an der Parlamentswahl am 11.04.2010 (2. Wahlgang: 25.04.2010) teilzunehmen, derzeit von Woche zu Woche an. Sie stieg von 60% im Januar auf zuletzt 67%.

Eine niedrige Wahlbeteiligung begünstigt traditionell eher extreme Parteien, da diese eher in der Lage sind, ihre Wähler zur Stimmabgabe zu bewegen. Im Fall Ungarn kommt hinzu, dass bislang von einer großen Zahl von Nichtwählern aus dem sozialistischen Lager – dem voraussichtlichen Wahlverlierer – ausgegangen wurde. Sollte das sozialistische Lager „seine“ Stammwähler zum Urnengang motivieren können, könnte dies die im Bereich des Möglichen liegende 2/3-Mehrheit für die Oppositionspartei Fidesz gefährden.

Die Umfrage geht davon aus, dass Fidesz, Jobbik und MSZP den Einzug in die Volksvertretung schaffen.

Quelle: http://www.rtlhirek.hu/cikk/311737

Flugaffäre: Budapester Zeitung spricht von „Langstreckennavigationsübung“

In der aktuellen Online-Ausgabe der deutschsprachigen „Budapester Zeitung“ berichtet Viktor Bácskai über die Irrungen und Wirrungen bezüglich zweier israelischer Militär-Aufklärungsflugzeuge, die am 18.03.2010 in den ungarischen Luftraum eingedrungen waren.

Der lesenswerte Atikel ist hier verlinkt: http://www.budapester.hu/index.php?option=com_content&task=view&id=5454&Itemid=26

Ungarn erwägt EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowakische Republik

Ungarn erwägt eine Vertragsverletzungsklage gegen die Slowakische Republik. Das Verfahren soll klären, ob die Slowakei im Jahre 2009 gegen EU-Recht verstoßen hat, als sie dem ungarischen Staatspräsidenten die Einreise verweigert hat. Ungarn beruft sich auf eine Verletzung des Schengen-Abkommens, das EU-Bürgern – nach ungarischer Ansicht also auch Staatspräsidenten – die freie Einreise in die Mitgliedsländer garntiert.

Hintergrund: Der ungarische Staatspräsident László Sólyom wollte am 21. August 2009 die Slowakei besuchen, um an der Enthüllung eines Denkmals für König Stephan in der Südslowakei teilzunehmen. Sólyom war von der ungarischen Minderheit eingeladen worden. Die Einreise wurde ihm jedoch an der Grenzbrücke von Kómárom / Komárno verweigert. Über die genauen Umstände der Zurückweisung geben Ungarn und die Slowakei unterschiedliche Schilderungen ab.

Sólyom, Jurist und ehemaliger Verfassungsrichter, bezeichnete das Vorgehen der Slowakei als Rechtsbruch. Der slowakische Präsident sprach von einer bewussten Provokation.

Ungarn hat nun die EU-Kommission mit der Angelegenheit befasst. Diese hat drei Monate Zeit, den beiden „streitenden“ Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme zur Rechtslage zukommen zu lassen. Beide Länder haben zuvor die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Nach Ende dieses „Vorverfahrens“ kann Ungarn Klage zum Europäischen Gerichtshof erheben. Auch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission wäre möglich.

Die Beziehungen zwischen der Slowakei und Ungarn gelten als belastet. Aktuelle Auslöser sind u.a. das slowakische „Staatssprachengesetz“, durch das sich die ungarische Minderheit der Südslowakei diskriminiert sieht.  Hinzu kommen Äußerungen der ungarischen rechtsradikalen Jobbik sowie ihrem slowakischen Pendant, der an der Regierung beteiligten nationalistischen Partei SNS, deren Parteichef Ján Slota regelmäßig durch wüste Ausfälle gegenüber Ungarn auffällt. So bezeichnete er die ungarische Minderheit als „Krebsgeschwür“ am „slowakischen Volkskörper“.

Lachen oder weinen: Das Jobbik-Schattenkabinett

Die rechtsradikale Partei Jobbik hat László Nyikos zu ihrem Kandidaten für den Posten des Finanzministers ernannt. Nyikos ist parteiloser Volkswirt und ehemals hochrangiger Beamter im Rechnungshof.

Ist das alles? Nein. Nyikos war, noch zu Zeiten der Volksrepublik Ungarn, Mitglied der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (MSZMP) und als solcher „Antifaschist qua Parteibuch“. Insoweit passt der Kandidat nicht ganz zu den Verlautbarungen von Jobbik-Chef Gábor Vona, der die Seinen als einzig „unbelastete“ Kraft in der ungarischen Parteienlandschaft darstellt. Altkommunisten als „Unbelastete“?

Auf den zweiten Blick könnte die Nominierung durchaus politisches Kalkül beinhalten: Jobbik konnte bei der Europawahl 2009 aus dem Stand 15% der Stimmen auf sich vereinigen, diese stammten insbesondere aus dem sozialistischen Lager und aus dem Kreis der Nichtwähler. Sollte es Vona auf diese Weise gelingen, ehemalige „Parteisoldaten“ zur Wahl von Jobbik zu bewegen, stünde theoretisch ein ernst zu nehmendes Wählerpotenzial bereit. Dass der nach außen propagierte aggressive Antikommunismus nicht mit der Vergangenheit Nyikos´ zusammenpasst, ist dabei wohl zweitrangig.

Auch im Übrigen scheint der angebliche Anspruch von Jobbik nicht der Lebenswirklichkeit der Sympathisanten zu entsprechen: Zunächst hat die Partei kürzlich ihren Sprecher András Király „verloren“, nachdem sich herausgestellt hatte, dass dieser vor einigen Jahren Drogen konsumiert und an Paraden für Homosexuelle – einem der Hauptfeindbilder der Jobbik – teilgenommen hat (LINK). Ferner wurden Bilder, auf denen der Jobbik-Kandidat István Szávay mit einer Vakuum-Penispumpe posiert, im Internet entdeckt (LINK). Und auch in der angeblich für eine strenge Version von „Anstand“ eintretenden ungarischen Garde geht es lustvoll zu: Ein Mitglied ist Hardcore-Pornodarstellerin (LINK). Ob es sich um die Kandidaten für das Gesundheits- und das Familienministerium handelt?

Um sämtliche Hoffnungen der Leser auf Sex, Drugs and Rock´n Roll nach der Wahl zu dämpfen: Gábor Vona ist der einzige in seiner Partygemeinde, der meint, die Regierung stellen zu können.

USA verklagen Daimler wegen Bestechung: Ungarn betroffen?

Das Justizministerium der USA verklagt den Daimler-Konzern wegen des Vorwurfs der Korruption. Es geht um den Vorwurf von Schwarzgeldkonten, die weltweit zur Bestechung genutzt worden sein sollen. Unter den betroffenen Ländern soll sich – im Zusammenhang mit dem Erwerb von Omnibussen für den Staatsbetrieb Volán – auch Ungarn befinden.

Daimler ist an der US-Börse notiert und somit den amerikanischen Anti-Korruptionsgesetzen unterworfen. Der Konzern scheint bereits in eine Strafzahlung im dreistelligen Millionenbereich eingewilligt zu haben.

Die Kontakte von Daimler zu Ungarn gelten als gut. Der Konzern errichtet derzeit ein Produktionswerk in Kecskemét, in dem ab 2012 die Fahrzeuge der A- und B-Klasse gebaut werden sollen.

Ungarns Grüne vor dem Sprung ins Parlament?

Nach aktuellen Umfragen wird das ungarische Parlament in der kommenden Legislaturperiode 2010-2014 wohl aus vier Parteien bestehen. Neben dem als sicherem Sieger gehandelten Bund aus konservativen Jung- (Fidesz) und Christdemokraten (KDNP), die mit über 60% der Wählerstimmen rechnen dürften, werden wohl nur die noch regierenden Sozialisten (MSZP) und die rechtsradikale Partei Jobbik sicher in das neugotische Gebäude an der Donau einziehen.  Den Sozialisten wird ein katastrophaler Absturz auf ca. 20% vorhergesagt, Jobbik kann ebenfalls mit etwa 20% der Stimmen rechnen (Europawahl 2009: 15%). Das rechte Lager könnte somit mehr als 3/4 der Stimmen auf sich vereinigen.

Das ungarische Wahlrecht vereint Elemente der Mehrheits- und Verhältniswahl. Hinzu kommen sog. „Ausgleichsmandate“. Der erste Wahlgang findet am 11.4.2010, der zweite am 25.4.2010 statt.

Unklar ist, ob die junge, dem ökologischen Lager zuzurechnende Gruppierung LMP („Politik kann anders sein“) als vierte Partei den Sprung über die 5%-Hürde schaffen wird. Aktuelle Angriffe der anderen Parteien gegenüber LMP legen die Vermutung nahe, dass man LMP als ernsthaften Gegner identifiziert hat.

Als chancenlos gelten der liberale Bund freier Demokraten (SZDSZ) und das Ungarische Demokratische Forum (MDF).

Im politisch zerrissenen Ungarn dürfte die Bildung einer neuen Partei außerhalb der üblichen links-rechts-Skala und fern des radikalen Spektrums als positives Zeichen zu werten sein. Es scheint sogar denkbar, dass LMP – quasi als „Zünglein an der Waage“ – eine 2/3-Mehrheit für die künftige Regierungspartei verhindert. Zugewinne über das Fidesz-Lager, das Lager der Nichtwähler und enttäuschter sozialistischer Stammwähler scheinen möglich.

„Flugaffäre“: Leitender Beamter der Verkehrsaufsicht entlassen

Die Vorgänge um israelische „Geisterflugzeuge“ (hungarianvoice berichtete) schlagen weitere Wellen. Wie u.a. die liberale israelische Tageszeitung Haaretz berichtete (LINK), hat die ungarische Regierung nun den Leiter der Luftverkehrsabteilung der ungarischen Verkehrsaufsicht entlassen und Disziplinarverfahren gegen weitere Beamte eingeleitet. Der leitende Beamte habe die Überfluggenehmigung erteilt, ohne die zuständigen Geheimdienste zu informieren. Nach Aussagen von Verkehrsminister Péter Honig habe diese Vorgehensweise nicht den geltenden Bestimmungen entsprochen.

Im Zuge des Vorfalls kam es zu widersprüchlichen Aussagen des Verteidigungsministeriums. Zunächst teilte man mit, man sei für derartige Überflüge nicht zuständig. Später hieß es, man habe nichts von dem Überflug gewusst und begrüßte den Vorschlag der Oppositionspartei Fidesz, den Verteidigungsausschuss einzuberufen. Haaretz berichtet, dass Minister Szekeres dort eingeräumt habe, dass sein Ministerium von den Flügen informiert gewesen sei.

Der Grund für den Überflug der israelischen Gulfstreams herrscht derweil weiter Unklarheit. Israel sprach von einer „Übung“ sowie von einer „diplomatischen Mission“. In der linksliberalen ungarischen Tageszeitung Népszabadság (Ausgabe vom 24.03.2010, LINK) wird hingegen spekuliert, der Flug könnte dazu gedient haben, Informationen über Flugabwehr-Radarstellungen russischer Bauart zu beschaffen. Nach Auffassung des Autors, Endre Aczél, sei die Radarstation im slowakischen Nitranska stolica (ung. Nyitra) technisch mit Radarstellungen des Iran vergleichbar.

Erwerb von Agrarflächen durch Ausländer soll bis 2014 beschränkt bleiben

Nach dem Willen der scheidenden ungarischen Regierung soll der Erwerb von Agrarnutzflächen durch Ausländer für drei zusätzliche Jahre (bis 2014) beschränkt bleiben.

Nach der derzeit geltenden Ausnahmeregelung der Beitrittsakte Ungarns zur EUkann Ungarn die Verbote des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen durch natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz in Ungarn haben noch ungarische Staatsbürger sind, sowie durch juristische Personen gemäß seinen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Akte geltenden Rechtsvorschriften nach dem Beitritt sieben Jahre lang beibehalten.“ Die 7-Jahresfrist endet am 30. April 2011.

Die Verlängerung des Moratoriums soll den spekulativen Grunderwerb durch kapitalstarke Investoren verhindern. Bereits heute befinden sich rund eine Million Hektar Agrarland in ausländischen, in erster Linie österreichischen Händen.

Agrarflächen darf nur derjenige erwerben, der das Land bewirtschaftet und seit mindestens 3 Jahren seinen festen Wohnsitz in Ungarn hat. Zudem gilt eine Flächenbeschränkung auf 300 Hektar. Diese Regelungen werden bereits heute gerne durch sog. „Taschenverträge„, was nichts anderes umschreibt als Strohmanngeschäfte, umgangen: Das Land wird (mit ausländischem Geld) von einem Ungarn erworben, der Eigentumsübergang auf den Ausländer ist so lange aufschiebend bedingt, bis der Landerwerb zulässig wird. Der Erwerber sichert sich somit die niedrigen Preise von heute. Dass derartige Umgehungsgeschäfte unwirksam sind, hat diese Praxis nicht verhindert.

Der Vorstoß der Regierung dürfte kein Zufall sein. Im aktuellen Parlamentswahlkampf wird der „Schutz des ungarischen Bodens“ insbesondere von der oppositionellen Fidesz und auch der rechtsradikalen Jobbik thematisiert. Die Regierung sah sich offenbar in Anbetracht ihrer negativen Umfrageergebnisse gezwungen, dieses Thema im Endspurt des Wahlkampfes nun selbst aktiv zu „beackern“.

Ob die Europäische Union einer Verlängerung des Moratoriums zustimmen wird, bleibt abzuwarten. Eine Verlängerung für weitere drei, d.h. auf maximal 10 Jahre nach dem Betritt, kommt nach Anhang X der Beitrittsakte nur in Betracht, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei Ablauf der Übergangsfrist der Markt für landwirtschaftliche Flächen in Ungarn ernsthaft gestört ist oder dass solche ernsthaften Störungen drohen. Ungarn wird dies substantiiert darlegen müssen.  Beschränkungen der Grundfreiheiten (Kapitalverkehr, Niederlassungsfreiheit usw.) sind nach ständiger EU-Praxis nur zulässig, wenn sie aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Die Intensität des Eingriffs muss dabei auf das notwendige Maß beschränkt werden. Der Wille, Agrarboden in ungarischer Hand zu halten, dürfte als Rechtfertigungsgrund nicht genügen.

Ein Fest für Verschwörungstheoretiker: Israelische Aufklärungsflugzeuge über Budapest…

Am 18.03.2010 befanden sich zwei Flugzeuge der israelischen Luftwaffe des Typs Gulfstream V über Ungarn, nachdem sie zuvor den Luftraum der Türkei, Bulgariens und Rumäniens durchquert haben sollen.  Die beiden Maschinen näherten sich im Sinkflug dem Budapester Flughafen Ferihegy, landeten jedoch nicht, sondern setzten ihre Route nach dem Anflug mit unbekanntem Ziel fort. Ministerpräsident Gordon Bajnai ordnete eine Untersuchung an.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Überflugs wurde in den Medien die Frage aufgeworfen, welchen Zweck die Aktion hatte. Die Verlautbarungen aus den Ministerien hierzu waren lückenhaft und widersprüchlich: Das Verteidigungsministerium hatte den Flug nicht genehmigt („Wir sind nicht zuständig“), Verteidigungsminister Imre Szerekes brachte jedoch umgehend die Einrichtung einer militärischen Verkehrsaufsicht ins Gespräch und sprach davon, dass der Militärgeheimdienst nicht von der Überfluggenehmigung informiert worden sei. Das Außenministerium schwieg zunächst. Rechtsgerichtete Medien hingegen behaupteten, die Flugzeuge hätten den ungarischen Luftraum verletzt.

Die israelische Botschafterin Bin-Noun teilte mit, die beiden Flugzeuge hätten sich auf  „diplomatischer Mission“  befunden, der Flug sei zudem von der Verkehrsaufsicht genehmigt worden (die Behörde bestätigte das). Genauere Fragen zu dieser Mission konnte Bin-Noun jedoch unter Hinweis darauf, dass sie selbst nicht eingeweiht sei, nicht beantworten. Die Botschafterin dementierte jedoch Medienberichte, es habe sich um Spionageflugzeuge gehandelt; derartige Flüge seien Routine und daher nichts außergewöhnliches.

Bei der Gulfstream handelt sich um einen multifunktionalen Flugzeugtyp, der sowohl für zivile und militärischen Personentransporte als auch zur Aufklärung eingesetzt werden kann. Im Internet verbreitete Gerüchte über angebliche „israelische Kampfflugzeuge über Ungarn“ sind daher aus der Luft gegriffen. Medien berichteten von Spionageflugzeugen mit „ausgefeilter Überwachungstechnologie“.

Die widersprüchlichen Angaben der ungarischen Behörden und die Mitteilung der israelischen Botschaft von einer nicht näher bezeichneten „diplomatischen Mission“  lassen Raum für wilde Spekulationen. Gerade im Hinblick auf den laufenden Wahlkampf und die erwartete Zunahme der rechtsextremen Jobbik, die durch Antisemitismus und wilde Verschwörungstheorien von einer „jüdischen Übermacht“ in Ungarn auffällt, wäre eine unverzügliche Aufklärung notwendig gewesen, um zu verhindern, dass unverantwortliche Politiker aus diesem Vorfall Kapital schlagen. Warum eine solche „Routineaktion“ mitten im Wahlkampf geschehen muss, erschließt sich ohnehin nicht. Wie zu erwarten war, schlachten Rechtsextremen die Sache mit großer Genugtuung aus. Dass aufgrund des Kommunikationsdesasters Raum für Spekulationen gelassen wird, noch dazu im aufgeheizten ungarischen Wahlkampf, wirft kein gutes Bild auf die verantwortlichen Offiziellen. Der Verweis, die Berichterstattung sei zum Teil von anti-israelischer Stimmungsmache geprägt, ist zwar zutreffend: Jedoch sollten die Verantwortlichen gerade deshalb die Aufklärung vorantreiben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es sich – wie die ungarische Zeitung Népszabadság in Betracht zog – um einen Übungsflug gehandelt haben sollte.

Weiteren Raum für Spekulationen gibt ein etwa zur gleichen Zeit verübter Mordanschlag auf einen syrisch-ungarischen Geschäftsmann in Budapest. Der 52-jährige wurde in seiner Mercedes-Limousine an einer Ampel von Unbekannten durch mehrere Schüsse tödlich verletzt. Einer der Täter entwendete nach dem Attentat die Aktentasche des Opfers. Nach Angaben der Zeitung „Pester Lloyd“ soll der Getötete eine Rolle als Zeuge in Korruptionsprozessen ungarischer Politiker gespielt haben. Der Vorfall befeuerte – nicht nur in ungarischen, sondern auch in arabischen und israelischen Medien – Gerüchte über einen Zusammenhang mit dem angeblichen „Spionageflug“: Eine klare, wenn auch rein spekulative Anspielung auf einen Mord in Dubai Anfang des Jahres, in den der israelische Geheimdienst Mossad verwickelt gewesen sein soll. Nach offiziellen Verlautbarungen haben beide Vorfälle nichts miteinander zu tun.

Oppositionspolitiker regten eine Sitzung des Verteidigungsausschusses an. Das MSZP-geführte Verteidigungsministerium begrüßte den Vorschlag. Es bleibt zu hoffen, dass den Spekulationen durch eine nachvollziehbare Erklärung des Vorfalls umgehend die Grundlage entzogen wird.