Das gestern konstituierte ungarische Parlament plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Kerngedanke ist, den im Ausland lebenden ethnischen Ungarn die Möglichkeit zu geben, die ungarische Staatsangehörigkeit im Einzelfall und auf Antrag zu verleihen. Auf Grundlage des neuen Gesetz sollen insbesondere die in den umliegenden Ländern mit großer ungarischer Minderheit (Slowakei, Ukraine, Rumänien, Kroatien und Serbien) lebenden ethnischen Ungarn die Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen erhalten können.
Die große Zahl ethnischer Ungarn in den umliegenden Ländern geht auf den Friedensvertrag von Trianon vom 4. Juni 1920 zurück, durch den Ungarn als einer der Verlierer des 1. Weltkrieges etwa 2/3 seiner Landesfläche und etwa 60% seiner Bevölkerung verlor. Kein Land außer Ungarn musste derartige Gebietsverluste hinnehmen, Trianon ist daher für viele Ungarn bis heute ein unverarbeitetes Trauma (im Sozialismus waren Fragen der Nation tabu, gerade wenn sog. „Bruderstaaten“ betroffen waren). Die rechtlich wie tatsächlich unmögliche Wiederherstellung der alten Grenzen wird dabei nur von einem geringen – meist dem rechtsradikalen Lager zuzurechnenden – Teil der Bevölkerung herbeigesehnt, deutlich größer ist hingegen der Wunsch nach einem gewissen Maß kultureller und politischer Autonomie, vergleichbar etwa mit dem Status Südtirols. Dieses Anliegen wurde von der abtretenden linksliberalen Regierung leider nicht vorangetrieben.
Tschechoslowaken, Rumänen und andere wurden durch den Trianonvertrag – die Ungarn sprechen von Friedensdiktat, da dem Vertrag keine echten Verhandlungen vorausgingen – Teile des jeweiligen Nationalstaates und bildeten fortan die Bevölkerungsmehrheit, viele Ungarn fanden sich (ohne echtes Wahlrecht) als Bürger eines neuen Staates wieder, die alte Staatsangehörigkeit wurde entzogen (Art. 61 des Trianon-Vertrages), und zwar in einer Art und Weise, die mit heutigen rechtlichen Standards des Europarates nicht vereinbar ist. Durch das neue Gesetz soll diese von vielen bis heute als ungerecht empfundene Rechtsfolge abgemildert werden, ohne jedoch die Souveränität des jeweiligen Landes in rechtswidriger Weise zu beeinträchtigen.
Während die Einzelheiten des neuen Gesetzes noch völlig unklar sind, scheint insbesondere die im Wahlkampf befindliche Slowakei unter ihrem derzeitigen Ministerpräsidentn Robert Fico, der mit dem rechtsradikalen Ján Slota koaliert, geradezu in Panik versetzt zu sein. Die Regierung rief sogar den nationalen Sicherheitsrat (!) ein und sprach davon, das geplante Gesetz stelle ein „Sicherheitsrisiko“ dar; freilich ohne diese These mit Argumenten zu untermauern. Spiele mit Vorurteilen gegenüber Ungarn und der ungarischen Minderheit haben sich bereits seit Jahren bewährt. Bratislava zog sogar publikumswirksam seinen Botschafter aus Budapest zurück, ohne das Gesetz abgewartet, d.h. ohne es jemals gelesen zu haben. Die Ruhe aus den anderen Ländern – etwa Rumänien und Kroatien – mag als Indiz dafür dienen, dass weniger die tatsächlichen Folgen des neuen Gesetzes, sondern vielmehr das hieraus zu schlagende political capital für die Herren aus Bratislava von Interesse ist.Ján Slota ist für seine mitunter fanatischen Ausfälle gegen die ungarische Minderheit und Budapest bekannt. Insbesondere
Ungarn hat versichert, das neue Recht werde bilaterale Verträge und EU-Recht wahren. Dem Sprichtwort „zwei Juristen, drei Meinungen“ zu Folge wird man über die Einzelheiten dennoch sicherlich unterschiedlicher Meinung sein (dürfen). Voraussetzung für eine sachliche Debatte und tragfähige juristische Einwände ist jedoch, das neue Gesetz abzuwarten, anstatt die Initiative aus Budapest von vornherein als nationalistischen Ausfall und Versuch der Zwangsmagyarisierung Mittelosteuropas zu verurteilen. Dies gilt in Anbetracht der komplexen Fragen gerade für die nur selten über einen juristischen Abschluss verfügenden, in ihrem Urteil aber umso schnelleren Journalisten.
Jedenfalls dürften Fragen der Souveränität nicht betroffen sein. Die Staatsangehörigkeit wird nach den derzeitigen Plänen nämlich nicht „von Amts wegen“, sondern nur auf Antrag eines Betroffenen verliehen. Souveränitätsfragen stellen sich dann, wenn die Republik Ungarn – etwa auf Grundlage von Wählerlisten der Minderheitsungarn – die Staatsangehörigkeit ohne weiteres auf die auf fremdem Staatsgebiet lebenden Personen ausdehnen würde. Hingegen ist das Antragsrecht keineswegs so außergewöhnlich, wie Bratislava und ein Teil der Presse vorspiegeln: Auch eine Person mit deutschem Pass kann ohne Weiteres den Versuch wagen, eine andere Staatsangehörigkeit zu erhalten; über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidet in solchen Fällen das deutsche Recht, das übrigens ebenfalls die Mehrstaatigkeit im Einzelfall akzeptiert (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG). Andere Länder wie etwa USA und Kanada sind noch liberaler. Dass das Anliegen Ungarns also per se als unfreundlicher Akt anzusehen wäre, erschließt sich nicht. Die Verleihung der eigenen Staatsbürgerschaft an ausländische Bürger ist im Gegenteil weit verbreitet und nach dem Übereinkommen des Europarates über die Staatsangehörigkeit primär Angelegenheit des verleihenden Staates. Dies mag der Slowakei gefallen oder nicht, es bleibt eine auf internaionalem Recht fußende juristische Tatsache.
Die Slowakei wird im Gegenzug selbst entscheiden müssen, unter welchen Umständen sie den Doppelstaatlern die slowakische Staatsangehörigkeit entzieht – auch hier sind freilich internationale Normen zu wahren. In diesem Zusammenhang ist von außerordentlichem Interesse, dass die Slowakische Republik die Doppelstatigkeit – etwa im Bezug auf Deutsche – seit Jahren akzeptiert und die eigene Staatsangehörigkeit auch an Auslandsslowaken verleiht. Umso weniger ist der Aufschrei verständlich. Dass Bratislava, wie nun angekündigt, denjenigen eigenen Staatsangehörigen die slowakische Staatsbürgerschaft entzieht, die sich für die ungarische entscheiden, ist wohl seinerseits nicht frei von rechtlicher Brisanz: Nur eine Ethnie schlechter zu stellen, ist seinerseits diskriminierend. Ob Bratislava die im slowakischen Recht – jedenfalls nach der Praxis zu urteilen – vorgesehene Akzeptanz der Mehrstaatigkeit völlig abschafft und sich insoweit mit anderen EU-Staaten überwirft, dürfte hingegen fraglich sein.
Sonstige Fragen der Diskriminierung der Angehörigen fremder Staaten dürften von keiner praktischen Relevanz sein. Da die Verleihung der Staatsangehörigkeit nach bisherigen Verlautbarungen an ungarische Sprachkenntnisse und ein Bekenntnis zum Ungarntum gebunden sein wird, werden Slowaken ohne irgendeinen ungarischen Hintergrund kaum den Wunsch verspüren, diesen Weg zu beschreiten. Problematisch wäre es nur, wenn ohne nachvollziehbare Kriterien, d.h quasi wahllos, unter slowakischen Staatsbürgern unterschieden würde. Dies würde etwa gegen Art. 5 des Übereinkommens des Europarates über die Staatsangehörigkeit verstoßen. Kenntnisse der Landessprache gehören ebenfalls zum internationalen Standard.
Darüber hinaus scheinen die Kritiker zu übersehen, dass auch Rumänien die eigene Staatsangehörigkeit auf die in Moldawien lebende Minderheit ausgedehnt hat und das ungarische Anliegen somit keinen Einzelfall darstellt. Somit würden Zwischenrufe aus Bukarest ohnehin überraschen. Und selbst die Slowakei besitzt ein Gesetz über den Status von Auslandsslowaken, der dieser Personengruppe bestimmte Vorteile gewährt. Die jetzige Aufregung scheint daher übertrieben.
Besonders bedauerlich ist, dass ein Teil der deutschsprachigen Korrespondenten sich auf die Seite Bratislavas schlägt, sich aber wohl keine Gedanken darüber macht, für wen hier eigentlich politisches Wahlkampfmarketing betrieben wird. Die rechtlichen Aspekte werden übergangen und pauschal von „Provokationen“ gesprochen, obwohl Doppelstaatigkeit in der EU weit verbreitet ist. Steckt hier eventuell weniger das Gesetz selbst als die hierfür Verantwortlichen der so gerne als „völkisch“ verleumdeten Partei Fidesz dahinter?
Bei genauem Blick sollte den „Experten“ auffallen, dass die derzeitige und wohl auch zukünftige Regierung in Bratislava seit Jahren versucht, die ethnischen Ungarn durch Sprachengesetze, die die Verwendung der Minderheitensprache in bestimmten Fällen unter Strafe stellt, und sonstige Anachronismen einer Zwangsassimilierung zu unterziehen. Ján Slota negiert bereits, dass es „ungarische Slowaken“ überhaupt gibt; ein klares Zeichen gegen den Vielvölkerstaat, der die Slowakei unter ethnischen Gesictspunkten ist. Dass man in solchen Situationen in Richtung des Mutterlandes blickt, dessen Staatsangehörigkeit man selbst oder die Vorfahren ohne jedes Zutun verloren hat, scheint jedenfalls menschlich verständlich.
Co to taras? To nie je pravda. Vy ste nam zobrali nase uzemie, na ktorom sme uz boli stovky rokov. Trionon nam vratil spät, co nam vzdy patrilo.
Was sinngemäß so viel heißen dürfte wie „Das ist nicht wahr. Wir haben durch Trianon nur das wiederbekommen, was uns schon vorher gehörte.“
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