Das ungarische Parlament plant eine Änderung einzelner Vorschriften des Strafrechts. Neben einer Verschärfung der Strafzumessung bei Wiederholungstätern (sog. „három csapás törvény„) soll die am Ende der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Vorschrift des § 269 c, der die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, insbesondere auf die Leugnung kommunistischer Verbrechen ausgedehnt werden.
Der bisherige Wortlaut lautet wie folgt:
„Öffentliche Leugnung des Holocaust
Die neue Vorschrift soll folgenden Wortlaut erhalten:
„Öffentliche Leugnung der Verbrechen des Nationalsozialismus und des Kommunismus
Die Gesetzesbegründung führt hierzu sinngemäß an, dass aus strafrechtlicher Sicht keine Unterscheidung zwischen der Leugnung nationalsozialistischer, kommunistischer und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt ist, die Würde der Opfer von Diktaturen vielmehr bei der strafrechtlichen Beurteilung einheitlich gemessen werden sollte. Insbesondere die Gleichstellung der Würde der Opfer beider Schreckensherrschaften auf ungarischem Territorium war von Fidesz bereits aus der Opposition heraus gefordert, von der sozialliberalen Koalition jedoch abgelehnt worden.
Hinzu kommt, dass die Neuregelung das Tatbestandsmerkmal „Wer die Würde der Opfer dadurch verletzt…“ streicht. Damit wird die Rechtsanwendung erleichtert, da kein juristischer Streit mehr darüber entfacht wird, welche Arten (z.B.) von Holocaustlegnung die Würde der Opfer verletzt. Vielmehr geht der Gesetzesvorschlag zutreffend davon aus, dass jede Leugnung die Würde der Opfer verletzt.
Der Gesezesvorschlag ist hier in ungarischer Sprache abrufbar: http://www.parlament.hu/irom39/00025/00025.pdf