Mediengesetz: Konservativer EU-Parlamentarier Elmar Brok kritisiert in der Frankfurter Rundschau

Der Abgeordnete im EU-Parlament und Co-Vorsitzende des deutsch-ungarischen Forums, Elmar Brok, hat in einem heute erschienenen Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau verhaltene Kritik am ungarischen Mediengesetz geübt und eine Erläuterung gegenüber der EU-Kommission für sinnvoll erachtet.

Der betont sachlich verfasste Beitrag deutet die Möglichkeit an, das Mediengesetz durch die EU prüfen zu lassen. Brok hält es zudem für sachdienlich, wenn sich zunächst die EU-Kommission mit dem Fall befasst und Ungarn um eine Erläuterung der Vorschriften bittet:

Wenn man zu dem Schluss kommen sollte, dass Ungarn die Werte der Union wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit unter Missachtung von „Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz“ (Artikel 2 EUV) verletzt hat, kann die EU tätig werden. Ein Drittel der Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament oder die Kommission könnten harsche Maßnahmen bis zum Verlust des Stimmrechts einleiten. Die Hürden sind hoch und bedürfen einer tiefgehenden Begründung. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommission sich an Ungarns Regierung mit der Bitte um Erläuterung wendet.“

Brok konstatiert ferner, dass eine mit verfassungsgebender Mehrheit ausgestattete Regierung ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein benötige und die Maßnahmen der Medienbehörde gerichtlich überprüfbar sein müssen.

Deshalb muss klar sein, dass alle Maßnahmen der Medienbehörden gerichtlich überprüfbar sind, was wohl zum Schluss durchgesetzt worden ist. Aus Gesetzgebung, Verhalten der Medienbehörden und Rechtsprechung muss ein Ergebnis entstehen, das Pressefreiheit sichert. Die Medienbehörden, die unabhängig von der Regierung sind und vom Parlament gewählt werden, dürfen nur dann mit Sanktionen in die redaktionelle Arbeit eingreifen, wenn diese Jugendschutz, Pornografie oder Werberegelungen betreffen. Die Informationspflicht des Gesetzes darf keinen Einfluss auf redaktionelle Schwerpunktsetzungen und journalistische Bewertungen haben.“

Kritik übt Brok auch an einem weiteren Gesetzesdetail: Die gesendeten Produktionen müssen einen hohen ungarischen Anteil aufweisen, was rechtlich problematisch sei. Es handle sich hierbei jedoch nicht um ein Problem der Pressefreiheit (Anmerkung Hungarian Voice: betroffen ist vielmehr die Dienstleistungsfreiheit und ggf. andere Grundfreiheiten).

Der besonnene Artikel verdient Zustimmung. Brok ergießt sich, anders als zahlreiche große Zeitungen, nicht in Faschismus- und „Führer“-Vergleichen, sondern spricht den wesentlichen Punkt an: Rechtsverletzungen sind von der dafür zuständigen Behörde (EU-Kommission) zu prüfen und ggf. in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH festzustellen.

Die ungarische Regierung täte gut daran, der sachbezogenen und „fragend“ formulierten Kritik am Mediengesetz Beachtung zu schenken und in den Dialog mit der EU-Kommission einzutreten. Stimmen wie die von Elmar Brok (CDU) können nicht mit dem Hinweis, es handle sich um politische Angriffe des politischen Gegners, abgewimmelt werden.

Hungarian Voice hat in einem Beitrag vom 25.12.2010 ebenfalls die Prüfung durch die Kommission befürwortet und den kritischsten Punkt des Gesetzes, den Bußgeldtatbestand bei Verstößen gegen die „Ausgewogenheit der Berichterstattung“, herausgestellt.

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