Medienkommissarin Neelie Kroes hat nach einem heutigen Bericht des Handelsblattes Bedenken zur Vereinbarkeit des Mediengesetzes mit der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien geäußert. Kroes äußerte, die Regelung könnte ausländische Medienanbieter mit unzulässigen Beschränkungen belegen. Konkret geht es um das „Ursprungslandprinzip“, welches fordert, dass grenzüberschreitende Medienanbieter nur in ihrem Sitzland einer Regulierung unterliegen dürfen. Hingegen fordert das Mediengesetz für Medien eine weitreichende Registrierungspflicht und unterwirft dieser der Regulierung.
Am heutigen Tage fand zudem eine Anhörung im Europäischen Parlament zum Thema Mediengesetz durch die Liberale Fraktion statt. Der ehemalige ORTT-Vorsitzende László Majtényi wurde ebenso angehört wie der für Pressefreiheit zuständige OSZE-Beauftragte Miklós Haraszti.
Der Jurist Majtényi war 2008 – nach Nominierung durch Staatspräsident László Sólyom – mit den Stimmen der damals regierenden Sozialisten, Liberalen (SZDSZ) und des oppositionellen konservativen MDF zum Vorsitzenden des Rundfunkrates bestimmt worden. Er trat bereits 2009 aus Protest gegen die Vergabe von Sendelizenzen sowie parteipolitische Einflussnahme zurück. Er hatte sich bereits am 08.01.2011 im oppositionsnahen Fernsehsender ATV für die Aufhebung des Gesetzes eingesetzt. Haraszti, ehemaliger Dissident, war vor seiner Tätigkeit für die OSZE Abgeordneter im ungarischen Parlament für die liberale SZDSZ-Fraktion, an deren Gründung er beteiligt war.
Miklós Haraszti ist nicht mehr bei der OSCE.
Danke für den Hinweis, mein Fehler. Haraszti wurde gleichwohl gestern von den Liberalen befragt.
Für die Interessenten: http://www.youtube.com/watch?v=w_LItOpwhjY&feature=youtu.be
Interessant an Harazstis Beitrag ist, dass er (wenn ich es richtig verstehe), einen Teil seiner Kritik nicht konkret am Mediengesetz, sondern an der Gesamtbetrachtung festmacht. Insoweit teilt er (wenn ich es richtig verstehe) die Meinung von Herrn Pfeifer und Herrn Klingler.