Ferenc Gyurcsány ruft zum Boykott der Verfassungsreform auf

Der ehemalige Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány (MSZP), der vor einigen Tagen das aktuelle Ungarn in Richtung „Lukaschenko-Land“ gerückt hat, hat heute in seinem Internetblog „alle Abgeordneten der Oppositionsparteien“ dazu aufgerufen, die Mitarbeit und die Debatte der geplanten neuen Verfassung zu boykottieren.

Gyurcsány wörtlich:

Ich schlage allen oppositionellen Parteien vor, die Verfassungsreformarbeiten insgesamt zu boykottieren, und an der Arbeit des Parlaments nicht teilzunehmen, wenn das Parlament, wie es sich auch immer bezeichnen mag, die neue Fidesz-Verfassung debattiert.“

Ein wirklich interessanter Beitrag. Wir erinnern uns: Die Regierung Gyurcsány wurde nicht müde, sich über das Verhalten des Fidesz zu beschweren, dessen Abgeordneten ab Herbst 2006 den Sitzungssaal des Parlaments verlassen hatten, wenn der von ihnen für „illegitim“ gehaltene Regierungschef Gyurcsány Erklärungen abgab. Lediglich der Fraktionschef Navracsics blieb im Plenum. Die regierungsnahe Presse in Ungarn sowie internationale Publikationen hatten dieses bemerkenswerte Verhalten der Fidesz-Opposition mit durchaus zutreffenden Argumenten kritisiert.

Bemerkenswert ist, dass Ferenc Gyurcsány, der damals Geschmähte, nun selbst die Opposition zum Boykott des Parlaments aufruft, soweit es sich mit der Verfassungsreform befasst. Wäre es nicht zielführender, sich als Opposition an der Reform zu beteiligen und, wo es sein muss, Kritik zu üben? Wo sind die hohen Ansprüche an die demokratische Debatte von damals? Ist nun – wie damals zutreffend verlautbart – das Parlament die richtige Plattform für den Diskurs, oder gilt das nur, wenn die Sozialisten in der Mehrheit sind?

Die Sozialisten haben zudem bereits angekündigt, die Menschen auf die Straße zu bringen. Parteivorsitzender Mesterházy hatte dies im alten Jahr auf einer kraftlosen Massenveranstaltung der MSZP verlautbart.

In diesem Zusammenhang ist der Hinweis von Interesse, dass Viktor Orbán in der Vergangenheit nicht selten dafür persönlich attackiert wurde, dass er sich (Zitat Michael Frank, SZ) „sich manches Jahr praktisch nicht im Parlament blicken lassen, geschweige denn das Wort ergriffen“ habe. Nun, wie oft hat sich der Sozialist Ferenc Gyurcsány seit seiner Demission am 14.4.2009 zu Wort gemeldet? Ganz einfach: In der Zeit von 2009-April 2010: kein einziges Mal. In der laufenden Legislaturperiode (seit Mai 2010) brachte er es auf 5 Wortmeldungen, allesamt zum Thema „Wovor haben Sie Angst, Herr Ministerpräsident?“

Quelle: http://www.parlament.hu/internet/plsql/ogy_kpv.kepv_adat?p_azon=g030&p_ckl=39

Bravo, Herr Gyurcsány!

27 Kommentare zu “Ferenc Gyurcsány ruft zum Boykott der Verfassungsreform auf

  1. Zugegeben, wenn gewählte Volksvertreter ihr Aufgabe, nämlich die Mitarbeit am parlamentarischen Diskurs, nicht wahrnehmen, sondern das Parlament verlassen, ist dies sicherlich ein extremer Schritt, zu dem Herr Gyurcsány nun aufruft. Die momentane Situation, nämllich die faktische Verweigerung des FIDESZ andere Meinungen anzuhören, zu diskutieren und nicht einfach mit Gesetzverabschiedungen ohne Debatte den demokratischen Diskurs zu übertölpeln, mit der Situation im Herbst 2006 zu vergleichen ist aber auch etwas weit hergeholt. Damals gab es faktisch keinen realen Grund- zumindest keinen den man ernst nehmen kann- dass die Abgeordneten des FIDESZ den Plenarsall verliessen. Heute gibt es diesen. Und auch wenn ich sicherlich kein Fan des Herrn Gyurcsány bin, kann ich seine Aussage verstehen, finde diese vielleicht nicht ganz zielführend, muss aber auch eingestehen, dass sie als Ultimo Ratio vielleicht das einzige Mittel ist, zumindest etwas zu tun, um der Welt und Europa klar zu machen, dass das Ziel, worauf Orbán und seine FIDESZ Vasallen mit der neuen Verfassung Ungarn steuern wollen, sicherlich kein Ungarn ist, das andere Meinungen zuläßt.

  2. Bin hin und hergerissen, zwischen Hungarian Voice und Kornél. Ich halte es letztlich auch für falsch, ja gefährlich, diesen Boykott-Aufruf. Ebenso wie ich die über jahre hinweg praktizierte Fidesz-Praktiken im Parlament für nicht gut hielt, weil letztlich die Legislative an sich unterminierend. dazu sollte keine Partei mit ihren vom Volk gewählten Abgeordneten beitragen. Höchsten ein Mal symbolisch, was dann auch (kurzfristig) Wirkung entfalten würde.

    Aber es stimmt auch, dass der Fidesz auf die Weise, wie er regiert, bislang ohnehin sich nicht einmal ansatzweise für andere Meinungen interessiert hat, geschweige denn Interessengruppen etc. eingebunden hat in auch nur irgendeinen Entscheidungsprozess. Das kann man wohl auch rechtlich gesehen auf basis der komfortablen Mehrheit so machen, muss es aber nicht und sollte es auch nicht. Schlechter Stil, der sich in einer Demokratie auf Dauer nicht gut macht.

    Und an Hungarian Voice: bedurfte es noch eines Beweises, dass Sie letztlich nicht „objektiv“ schreiben, dann haben Sie ihn spätestens in spätestens mit ihrem letzten Satz geliefert. Orbán böte locker genauso viele Ansatzpunkte, um derart tendenziös, wie Sie sich ausdrücken würden, kommentiert zu werden. Mehr ist nicht zu sagen.

  3. @ Klingler: Dass ich das damalige Verhalten des Fidesz kritisiere, sehen Sie an diesem Satz. „Die regierungsnahe Presse in Ungarn sowie internationale Publikationen hatten dieses bemerkenswerte Verhalten der Fidesz-Opposition mit durchaus zutreffenden Argumenten kritisiert.“

    Ich muss und kann jedoch damit leben, Ihren hohen – in Ihren Kommentaren dokumentierten – Ansprüchen an objektive Berichterstattung nicht gerecht zu werden. Belassen wir es doch einfach dabei.

  4. @hungarianvoice. Ich schätze Ihre nüchterne Art der Abbildung des politischen Alltags, wie Sie es an sehr vielen Stellen gekonnt praktizieren. Gerade das geht mir in manchen Fällen, wie Sie inzwischen sich denken können, sogar zu weit. Schließlich sind von vielen Entscheidungen Menschen von Fleisch und Blut im echten Leben betroffen und ob dann irgendwelche Paragrafen irgendwann greifen oder auch nicht, hilft den Leuten in den konkreten Situationen erst einmal nicht.

    Und Sie haben diesen Eintrag ja auch als Kommentar gekennzeichnet, was Ihnen mehr Freiheit erlaubt und die sei Ihnen auch erlaubt. Wei Sie wissen versuche ich ja immer wieder Ihnen eine direktere, konkretere Stellungnahme abzuringen. Und dabei lassen Sie mich bewusst immer wieder ins Leere laufen.

    Bei der Gesamtbetrachtung Ihres Blogs muss man dennoch zum Schluß kommen, dass Sie derartige Töne, einer doch sehr klare Wortwahl gegenüber Orbán (noch) nicht angeschlagen haben. Und dass dies ebenso leicht möglich wäre, wie bei Gyurcsány, darüber sollte doch bei seinem Verhalten und dem notwendigen, lohnenden Versuch einer möglichst distanzierten, objektiven Betrachtung Konsens bestehen.

    • @ Herrn Klinger. In dieser Sache muss ich hungarianvoice in Schutz nehmen. Unter der Rubrik „About“ ist die Zielsetzung dieses Blogs eindeutig festgelegt: Hungarianvoice bemüht sich um Objektivität, wobei es jedoch v.a. auch darum geht, die einseitige Berichterstattung in Deutschland und Österreich ein wenig auszugleichen. Der Macher des Blogs tut genau dies: Er zeigt die immer wieder vorkommenden, logischen Fehler in der einseitigen Berichterstattung über Ungarn auf. Dass der Macher des Blogs gegenüber Orbán und Fidesz dennoch nicht unkritisch ist, sieht man meiner Meinung nach trotzdem.

      @ Hungarianvoice. Ich möchte Ihnen gratulieren für dieses sehr gelungene Blog: ebenso, wie Herr Klinger, schätze ich die Nüchternheit des Blogs. Die betont sachliche Darstellung – bspw. juristischer Art – von solchen Problemfeldern, wie das Mediengesetz, ist nach meinem Geschmack und fehlt mir nur allzu oft eine solche Berichterstattung in den diversen (auch als niveauvoll geltenden) Medien.

      • Vielen Dank! Ich werde versuchen, den Zielsetzungen, die Sie deutlich auf den Punkt gebracht haben, weiterhin – so oft es mir meine Zeit ermöglicht – gerecht zu werden.

        Über Diskussionsbeiträge – zustimmende, kritische, hinterfragende – freue ich mich sehr. Sie zeigt nicht nur, dass HUngarian Voice wahrgenommen wird, sondern auch, dass eine Diskussion über die Linien der politischen Überzeugung hinweg und in einer Art möglich ist, wie wir Sie alle in Ungarn hin und wieder vermissen.

        Insoweit gebührt Ihr Dank auch den Teilnehmern der Diskussion, die – bewusst oder unbewusst – durchaus Anregungen für die Themenauswahl und die Schwerpunktsetzung liefern.

  5. @Rudolf. Sie haben den Kern meiner Kritik scheinbar nicht verstanden. Der Eintrag von hungarianvoice kommt doch zweifelsohne ohne das „Bravo, Herr Gyurcsány!“ am Ende aus. Und verliert inhaltlich an nichts. Insofern halte ich das für unnötig und zu eindeutig positionierend (mal abgesehen davon, dass man auch sonst eine klare Tendenz erkennen kann,w as ja überhaupt nicht schlimm ist, anders kann man so einen Blog gra nicht betreiben).

    Können wir uns nicht zumindest darauf einigen?

    • Wir können uns gerne darauf einigen, dass der Eintrag ohne das „Bravo, Herr Gyurcsány!“ auskommt und inhaltlich an nichts verliert. 🙂

      Ich habe es auch ein wenig im Zusammenhang mit dem vorletzten Satz über die Wortmeldungen zur „Angst“ von OV gesehen (obwohl da ein Absatzzeichen dazwischen ist) und in dieser Hinsicht auch nicht so schlimm gefunden.

  6. Erst einmal, vielen Dank für den informativen Blog! Ich stimme nicht immer mit Ihren Wertungen überein (u.a. in diesem Beitrag). Aber ihr Fokus auf Fakten (die natürlich immer unterschiedliche Wertungen ermöglichen) erlaubt es bei paralleler Lektüre von Eva Baloghs Hungarian Spectrum ein gutes Bild von der Situation in Ungarn.

    Im konkreten Fall berichte ich einfach mal, was ich über meine ungarischen Kontakte erfahre und bitte darum, das gegebenenfalls zu korrigieren:

    Soweit ich weiß, war die Schaffung einer neuen Verfassung nie Teil von Orbáns Wahlkampf, sondern von ihm erst in Angriff genommen, als er sich seiner 2/3 Mehrheit sicher war. Zwar waren zunächst alle Parteien in einem Parlamentsausschuss vertreten, der sich mit der Schaffung einer neuen Verfassung befassen sollte. Tatsächlich aber wird, soweit ich erfahren habe, der aktuelle Entwurf von einem Beraterkreis um Orbán erstellt.

    Nachdem die Regierungsmehrheit die Kompetenzen des Verfassungsgerichts beschnitt, um die eigenen Ziele durchzusetzen, haben die anderen Parteien diesen Ausschuss verlassen, eine meiner Meinung nach zwingender Schritt. Denn über die Kritik am Mediengesetz, die wie Sie hier richtig bemerken, z.T. überzogen ist und das Ziel verfehlt, wird oft der eigentliche Skandal übersehen: dass die Regierung Orban keinen großen Respekt vor Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung zu haben scheint. Das wird, wenn man Eva Balogh glauben kann, mittlerweile auch von vielen ungarischen Konservativen selbst so gesehen (http://esbalogh.typepad.com/hungarianspectrum/2011/01/young-hungarian-conservatives-are-disappointed.html). Wer die Verfassung ad-hoc verändert, um die eigenen politischen Ziele durchzusetzen, ist kein vertrauenserweckender Partner für die Schaffung einer neuen Verfassung. Dazu kommt, dass der Verfassungsentwurf, der im Moment zirkuliert, viele Passagen enthalten soll, die ganz klare ideologische und nicht konsensfähige Positionen markieren (Etwa zur Stefanskrone, christlichen Identität Ungarns, Abtreibung) und die Rolle von unabhängigen Institutionen wie etwa der Ombudspersonen schwächen.

    Es ist meiner Ansicht nach die Aufgabe desjenigen, der jeglichen Text mit 2/3-Mehrheit durchsetzen kann, die anderen davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, mitzuarbeiten. Eine Verfassung ist ein rechtliches Dokument, dessen Bedeutung soziologisch und legitimitätstheoretisch an einen größtmöglichen Konsens gebunden ist. Die derzeitige politische Spaltung und politische Kultur der Feindschaft verbietet zur Zeit ein neues Verfassungsprojekt. Welche politischen Hintergedanken Gyurcsány auch haben mag, in der Konsequenz kann man ihm eigentlich zustimmen.

    • Hallo Herr Boulanger,

      danke für Ihr Feedback.

      Es trifft zu, dass die Schaffung einer neuen Verfassung nie Teil des Wahlprogramms des Fidesz war. Dies ändert jedoch zunächst einmal nichts daran, dass eine entsprechende Mehrheit auch tätig werden darf. Es ist allerdings eine Stil- und (politische) Legitimitätsfrage, die neue Verfassung vom Volk in einem Referendum beschließen zu lassen. Gerade weil Fidesz sich auf den „Wählerwillen“ beruft, sollte man sich vor diesem nicht fürchten. Wenn die Ungarn die neue Verfassung wollen, gibt es eine, wenn nicht, dann eben nicht.

      Rechtlich notwendig ist sie wohl eher nicht. Die Neufassung, die momentan in einem Arbeitsentwurf verfügbar ist, lässt die wesentlichen Punkte m.E. unverändert, meines Erachtens geht es eher um die Symbolik. Freilich weiß ich nicht, was am Ende dabei herauskommt.

      Ob der Entwurf in einem Beraterkreis um Orbán erstellt wird, kann ich nicht bestätigen. Ich weiß es schlichtweg nicht.

      Wo ich Ihnen nicht zustimme, ist das Verhalten der Opposition. Zwar ist die Beschneidung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts rechtstaatlich völlig neben der Sache gewesen (und wird sich spätestens vor dem EuGH oder dem EGMR als Bumerang erweisen), die Opposition sollte sich jedoch schon deswegen an der Mitarbeit beteiligen, um später zu dokumentieren, was, warum und weshalb falsch gelaufen ist.

      Die Opposition wurde hierfür gerade gewählt. Einer gesonderten Einladung bedarf es hierfür m.E. nicht.

      Allein der Umstand, dass die Arbeiten an der Verfassung über die Opposition an die Öffentlichkeit getragen werden könnten und sich Fidesz (Orbán tat dies immer, vgl. auch die Änderungen bei der Besteuerung der Abfindungen) gewiss auch nach der „Stimmung“ in der Bevölkerung umsieht, kann durch eine konstruktive Arbeit/Kritik m.E. mehr bewegt werden als durch Boykotthaltung. Die MSZP scheint jedoch den Weg gewählt zu haben: Wir machen nicht mit, weil die neue Verfassung von Fidesz kommt. Das reicht m.E. nicht, vor allem nicht, um Wähler außerhalb des eigenen Lagers zu gewinnen.

      Fazit: Meines Erachtens sollte die Verfassung der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden. Nur dann spiegelt sie den wahren Willen „der Wähler“ wider. Eine Regierung der (wie sie es nennt) „nationalen Einheit“ sollte hiermit gewiss kein Problem haben…

      • Was ein Referendum angeht, stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Natürlich wäre eine Verfassung legitim, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit verabschiedet würde. Nur: nach meinen letzten Informationen will die Regierung das gerade nicht, sondern lediglich über das Parlament beschließen, gerade weil sie fürchtet, die Volksabstimmung zu verlieren. Hier bitte ich die des Ungarischen mächtigen um genauere Informationen. Aber mein Punkt ist ja: Ist es nicht überhaupt eine abwegige Idee, eine neue Verfassung verabschieden zu wollen, wenn das derzeitige politische Klima so vergiftet ist, dass die Regierung fürchten muss, eine Volksabstimmung zu verlieren, obwohl sie eine Mehrheit im Parlament hat?

        Zumal die alte Verfassung, so fragmentarisch und unschön sie als Text ist, ja keinen Grund zur Klage gibt. Mir sind bisher jedenfalls keine sachlich-rechtlichen Gründe bekannt, warum die bestehende Verfassung so unerträglich ist, dass man eine neue braucht. Natürlich wäre ein schönes neues Dokument, das nicht mehr den Titel „Gesetz XX von 1949“ trägt, schöner. Aber dafür brauch man dann eben auch einen politischen Konsens mit den wichtigsten Strömungen in der Gesellschaft.

        Ob die Opposition dafür gewählt wurde, um sich an einer neuen Verfassung zu beteiligen, die sie gar nicht will, weiß ich nicht. Wie gesagt, das ist auch eine Frage politischen Vertrauens. Ich würde auch nicht mit einem Gegner zusammenarbeiten wollen, der einen mehr oder weniger vernichten will (Das gilt jetzt für beide politischen Hauptrichtungen gleichermaßen). Wenn man den Protagonisten von damals glauben kann, ist das ein enormer Unterschied zum politischen Klima der 1990er Jahre, als der politische Gegner immer noch sehr stark eingebunden wurde. Hatte Horn nicht auch eine 2/3 Mehrheit?

  7. Zwischen „sich nicht blicken lassen“ und „nicht das Wort ergreifen“ gibt es doch sicherlich einen Unterschied? Wer anwesend ist und nichts sagt, der hört wenigstens noch zu und stimmt mit ab. Wer gar nicht erst kommt, hat seinen Job als Parlamentarier völlig verfehlt.

    Bzgl. Ihrer Replik an Herrn Klingler haben Sie den folgenen Satz angeführt als „Beweis“ für ausgewogene Kritik: „Die regierungsnahe Presse in Ungarn sowie internationale Publikationen hatten dieses bemerkenswerte Verhalten der Fidesz-Opposition mit durchaus zutreffenden Argumenten kritisiert.“
    Dieser Satz ist wirklich bemerkenswert und verdient nur die positivste Kritik. Sehen Sie auch warum? Weil Sie das Kunststück geschafft haben, einen Satz zu konstruieren, der sich selbst nicht entscheiden kann, ob er negative Kritik sein will oder vielleicht doch positiv gemeint ist.

    Hat Gyurcsányi eine vernünftige Antwort auf seine Frage nach der Angst des Orbán erhalten? Meines Wissens nicht.

    Ich halte abgesehen davon den Aufruf zum Boykott auch für sehr unglücklich, genauso wie Mesterházys Versprechungen während der „kraftlosen Massenveranstaltung“. Nicht jedoch den Gang auf die Straße. Öffentliche Demonstrationen sind Teil einer gesunden Demokratie, wenn sie nicht zur Stürmung von Rundfunkzentren ausarten, und wenn die Oppositionsarbeit sich nicht ausschließlich auf die Straße konzentriert. Wann das während der letzten Jahre in Ungarn möglicherweise der Fall war, überlasse ich Ihrer Beurteilung.

    • @ Rigó Jancsi: Wissen Sie, wie oft Gyurcsány im Vergleich zu Orbán anwesend war? Das sieht man in der Statistik nämlich nicht. Die Presse behauptete , Orbán sei faktisch nie dort gewesen. Wie können wir denn sicher sein, dass das stimmt?

      Was Ihren folgenden Satz betrifft: „Weil Sie das Kunststück geschafft haben, einen Satz zu konstruieren, der sich selbst nicht entscheiden kann, ob er negative Kritik sein will oder vielleicht doch positiv gemeint ist.“ Darüber kann man nur fragend den Kopf schütteln. Sind Sie nicht willens, eindeutige Kritik an Fidesz als solche zu akzeptieren? Die Motive bleiben mir im Dunkeln, und sprachwissenschaftlich bleiben Ihre Aussagen ebenfalls rätselhaft.

  8. Wollen wir jetzt wirklich die Frage diskutieren, wie oft Orbán oder Gyurcsányi im Parlament aufgetaucht sind, wenn es um die Frage einer neuen Verfassung geht? Es scheint zu den Merkwürdigkeiten der innen- und außenpolitischen Debatte um die ungarische Politik zu gehören, dass vor allem personalisierbare Nebensächlichkeiten in den Vordergrund rücken bzw. sekundäre Schlachten (wie etwa das Mediengesetz) geschlagen werden. Dieser Blog scheint mir aber doch die Möglichkeit zu sein, mal wieder zu den wichtigeren Fragen zurückzukehren. Oder nicht?

  9. @ Christian Boulanger:
    Korrekt, die MSZP/SZDSZ-Mehrheit zu Zeiten Gyula Horns hatte ebenfalls eine 2/3-Mehrheit. Dass es damals keine Bestrebungen zu einer gänzlich neuen Verfassung gab, ist schlüssig: Der Titel „Gesetz Nr. XX von 1949“ und dessen Ursprung in der Stalin-Ära störte offenkundig nur wenige so sehr, dass es einer Änderung bedurft hätte.

    Ich bin gespannt, ob die Reform etwas anderes bedeutet als eine ideologische Distanzierung von 1949. Wenn ja, so gilt es, die konkreten Änderungen zu bewerten. Wenn nein, brauchen wir – juristisch gesehen – keine neue Verfassung.

    • @ hungarianvoice:

      Es gab damals Bestrebungen für eine neue Verfassung. Es wurden mehrere Normtexte ausgearbeitet, die Abstimmung über diese ist im Parlament aber gescheitert.

      Die interessanten Aspekte dabei waren, dass die Koalition ein „Verfassungskomitee“ aufgestellt hat, in welchem die Opposition ebenfalls vertreten war und kein Vorschlag in den Verfassungstext übernommen werden konnte ohne die Zustimmung von zumindest fünf Parteien. Von dem her scheint die damalige Prozedur „demokratischer“ zu sein. Die Betonung liegt aber zum Teil zumindest auf „scheint“, weil die MSzP sich in allen Fragen ein absolutes Veto vorbehalten hat und weil sie letztendlich paradoxerweise das positive Ergebnis bei der Abstimmung über den – konsensuell zustande gekommenen – Normtext verhindert hat:

      Die Abstimmung ist jedoch letztendlich daran gescheitert, dass führende MSzP-Politiker (so z.B. Horn) nicht mit dem Normtext einverstanden waren, das dieser ihrer Meinung nach ideologisch zu wenig links war.

      Fidesz war damals mit dieser Ausarbeitungmethode und auch dem Normtext einverstanden.

      auch @ Herrn Boulanger:

      Grundsätzlich finde ich eine Volksabstimmung gut und gefällt mir auch die österreichische Lösung (Volksabstimmung bei Änderung der Grundprinzipien der Verfassung – wobei man natürlich sehen muss, dass die Volksabstimmung dann wiederum nur eine einfache Mehrheit verlangt).

      Ich bin auch nicht der Meinung, dass Ungarn jetzt unbedingt eine neue Verfassung braucht.

      Jedoch bin ich auch nicht der Meinung, dass eine neue Verfassung ohne Volksabstimmung bzw. ohne die Oppositionsparteien nicht legitim wäre. Letztendlich hat man sich in Ungarn bei der Wende durch die damals in Kraft getretene Verfassung auf bestimmte Spielregeln geeinigt, wie eben jene, dass eine parlamentarische 2/3-Mehrheit Verfassungsgesetze erlassen und ändern kann. Verfassungsrechtlich drückt eben gerade der erhöhte Präsens- und Konsensquorum die „soziologisch und legitimitätstheoretisch“ den erhöhten Konsens aus. Wenn man bei der Festlegung der Spielregeln man in Kauf genommen hat, dass gleichsam gegen den Willen von 1/3 des Parlaments Verfassungsgesetze erlassen kann und merkwürdigerweise in den letzten 20 Jahren niemand auf die Idee kam, diese Spielregeln zu ändern, dann ist es auf jeden Fall ein wenig merkwürdig, wenn nun genau dieses 1/3 moralische und demokratische Bedenken an den Spielregeln bekommt – v.a. da eben in den letzten 20 Jahren diese Kräfte auch die Möglichkeit gehabt hätten, die Spielregeln zu ändern – dies aber anscheinend nie als notwendig erachtet haben.

      Kurz OFFTOPIC zu Frau Prof. Balogh, da sich hier anscheinend sehr viele auf sie berufen:
      Ob man Frau Prof. Balogh Glauben schenken – wie hier das anscheinend viele tun – sei dahingestellt. Sie hat vor ein paar Monaten einen höchst besorgten Artikel darüber geschrieben, dass in der Stadt Tatabánya alle Mittelschulen – ihrer Meinung nach zwei – mittlerweile christlich (katholisch und reformatorisch) seien, somit den Kindern die Möglichkeit genommen wird, in eine Schule zu gehen, die nicht religiös geprägt ist. Ihr Beleg hiefür war ein Brief, aus dem sie zitiert hat, dass FALLS neben dem reformatischen GYMNASIUM auch noch ein katholisches in TATA gebaut werden würde, dann WÄRE das eine Beschränkung der Rechte der Kinder, etc.

      Ich habe sie dann darauf aufmerksam gemacht, dass Gymnasium (=AHS) und Mittelschule (als Oberbegriff) nicht gleichbedeutend sind, dass im von ihr zitierten Brief der Konjunktiv verwendet wird, und dass Tata und Tatabánya zwei verschiedene Städte sind.
      Hinzukommt das Folgende:
      In Tata gibt es 6 Mittelschulen, davon 3 Gymnasien, davon ein christliches. In Tatabánya gibt es zumindest 8 Mittelschulen, davon 3 Gymnasien und davon kein christliches.

      Für diese Internetrecherche habe ich damals ca. eine halbe Stunde gebraucht.

      Ich persönlich kann eine Person, die bei ihren Recherchen anscheinend derart ungenau ist, den Konjunktiv vom Indikativ nicht unterscheiden kann und zwei Städte verwechselt, nicht als eine sehr glaubwürdige Quelle bezeichnen.

  10. @ Rudolf:

    Danke für Ihre Schilderung. Darf ich Sie auf folgenden von mir verfasster Beitrag zu einem Eintrag auf Hungarian Spectrum aufmerksam machen und um Ihre Meinung dazu bitten? Eventuell stellen Sie Ihren obigen Kommentar, in dem Sie die Qaulität der Recherche von Frau Balogh bewerten und mit Fakten untermauern, den Lesern auch dort zur Verfügung.

    Hungarian Spectrum suggeriert „Putschversuch“ Orbáns im Jahre 2006: Wo sind die Beweise?

  11. @Rudolf

    Vielen Dank für die interessanten Gedanken. Ich glaube jedoch, wir sprechen von einer unterschiedlichen Vorstellung von „Konsens“. Da es ein wirklichen „Konsens“ niemals hergestellt werden kann (genausowenig, wie ein „Volkswille“ existiert), muss er fingiert werden. Das kann einerseits rein quantitativ geschehen, wie etwa die statische 2/3-Mehrheit. Deren Funktion soll aber im Normalfall sein (und ich glaube, dieses Ziel kann man auch den ungarischen Verfassungvätern und -müttern am runden Tisch unterstellen), dass damit die wichtigsten gesellschaftlichen Strömungen gemeint sind – also ein Eliten- und Gesellschaftsminimalkonsens. Die Situation, dass nur eine weltanschaulich relativ homogene Richtung diese Mehrheit erlangt, ist ein normalerweise nicht vorgesehener Grenzfall. Dazu kommt, dass der Wahlerfolg der FIDESZ und KDNP ja auf der Frustration der Ungarn mit der vorherigen Regierung beruht und nicht damit, dass alle Wähler unbedingt das politische Programm der jetzigen Regierung unterstützen. Da eine neue Verfassung nicht Teil des Wahlkampfs von FIDESZ war, können die herrschenden Parteien sich auch bei der Legitimation einer neuen Verfassung nicht auf den Wählerwillen berufen.

    Soziologisch gesehen, ist es zumindest fraglich, ob eine einseitig „oktroyierte“ Verfassung in ihren kontroversen Teilen Bindungskraft entfaltet, wenn die ausgeschlossene Partei sich immer darauf berufen kann, niemals zugestimmt zu haben. Eine Verfassung ist eine zu wichtige Sache, als dass man ihre Legitimation leichtfertig aufs Spiel setzt. Interessanterweise soll die neue Verfassung ja schwerer abzuändern sein, als die jetzige. Was ja eigentlich eine gute Idee ist, aber angesichts der politischen Situation ja doch ein starkes „Geschmäckle“ hat.

    Was Frau Balogh angeht: ich lese ihren Blog angesichts der offenen Parteilichkeit auch eher skeptisch und würde sie ohne weitere Überprüfung auch nicht als Quelle verwenden. Jedoch weist sie auf Hintergrundinformationen und Ereignisse hin, die sonst kaum bekannt wären. Man muss auf jeden Fall selbst noch einmal überprüfen. Der von Ihnen geschilderte Fall ist tatsächlich sehr ärgerlich, auch die von hungarianvoice kritisierten Verschwörungstheorien über die Beteiligung von Orbán an einem rechtsradikalen Putsch scheint mir erst einmal sehr dubios zu sein. So etwas hätte Frau Balogh eigentlich gar nicht nötig.

    • @ Herrn Boulanger

      Ebenfalls danke für die interessante Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe und Ihren Gedanken ein wenig verallgemeinere, geht es letztendlich um die Frage, inwiefern die neue Verfassung – oder generell: eine Verfassung – eine heterogene gesellschaftliche Unterstützung benötigt, um einerseits die – moralische oder auch juristische (wobei das dann eine Frage der Auslegung ist, nicht?) – Legitimation, die für ein Grundgesetz notwendig ist, zu erhalten und andererseits eine die Gesamtheit oder zumindest den Großteil der Gesellschaft tatsächlich binden zu können.

      Inwiefern ist den verfassungsrechtlich verlangten 2/3 eine notwendige Heterogenität zu unterstellen?

      Ich kann diese Frage ehrlich gesagt nicht beantworten bzw. dazu nicht wirklich meine Meinung sagen, weil ich diese Frage noch für mich nicht ganz beantworten kann: Ich bin grundsätzlich mit Ihnen einverstanden und glaube auch nicht, dass sich in der Gesellschaft eine weltanschaulich relativ homogene verfassungsgebende Mehrheit finden lässt. Was ist aber, wenn dies in einer bestimmten Situation doch so ist? Muss man dann unbedingt die Heterogenität suchen oder gar erzwingen? Das würde zum Ergebnis führen, dass eine relativ kleine Minderheit aufgrund der verlangten Heterogenität ihre Ideen der verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrheit aufzwingen kann.
      Ich will damit nicht sagen, dass in Ungarn genau das jetzt der Fall ist, es ist nur ein theoretischer Gedanke.

      Man könnte Ihr Argument, dass der Wahlerfolg auch auf der Frustration der Ungarn mit der vorherigen Regierung beruht und nicht darauf, dass alle Wähler unbedingt das politische Programm der jetzigen Regierung unterstützen, jedoch auch genau umdrehen und sagen, dass das ein Zeichen für die notwendige Heterogenität ist, denn genau hiedurch ist es ja so, dass NICHT eine weltanschaulich homogene Gruppe dieser Partei die notwendige, verfassungsgebende Mehrheit ermöglicht hat, sondern eben eine heterogene Gruppe aus der gesamten Gesellschaft.

      Ich bin mit Ihnen auch dahingehend einer Meinung, dass es der Legitimität dienen würde, eine Verfassungsgebung im Wahlprogramm anzukündigen. Andererseits könnte man hier wiederum erwidern, dass dieser Gedanke letztendlich darauf hinausläuft, dass die gewählten Abgeordneten an ihre Vorgaben im Wahlprogramm gebunden sind und nur dieses Wahlprogramm im Parlament verwirklichen dürfen, da sie gleichsam nur für dessen Verwirklichung gewählt worden sind. Das würde dann wohl einem imperativen Mandat entsprechen.

      • @Rudolf

        Ich hoffe, wir langweilen den Rest der Leser/innen nicht mit unseren doch mittlerweile sehr abstrakt gewordenen Überlegungen… die aber doch ganz praktische Konsequenzen haben, wenn man sie ernst nimmt.

        Normalerweise unterscheidet man ja zwischen Recht und Moral. Recht verweist auf korrekte formale Verfahren und kann auf einen Minimalkonsens auch bei politisch antagonistischen Akteuren zurückgreifen (die juristische Methodik). Bei der Moral ist der Konsens schon in Grundfragen oftmals nicht vorhanden. Aber natürlich sind die Übergänge hier fließend, z.B. wenn was die Auslegung von Grundrechten angeht.

        Was die Frage angeht, welches Verhältnis qualifizierte Mehrheiten und gesellschaftlicher Heterogenität angeht, so meine ich, ist das eine Frage der Demokratietheorie. Rousseau’s Vorstellung vom „Volkswillen“, den ja gerade Nationalisten in ihrer (Wahn-) Vorstellung vom „wahren Volkstum“ (seien es Magyaren, Germanen etc.). immer wieder bemühen, ist in modernen Demokratien von der Einsicht abgelöst worden, dass eine Gesellschaft immer aus nicht vereinbar zu machenden Interessen und Identitäten besteht, deren friedliches und produktives Zusammenleben organisiert werden muss (Pluralismus).

        Das hat, so meine ich, normative und empirische (=soziologische) Konsequenzen. Einerseits gilt es, eine „Diktatur der Mehrheit“ zu verhindern. Das funktioniert einerseits durch Individual- und Minderheitenrechte. Diese können aber nur durch eine unabhängige Institution wie etwa das Verfassungsgericht oder durch Ombudspersonen gesichert werden. Deswegen ist der Angriff der Regierung auf gerade diese Institutionen so besorgniserregend.

        Ebenso, und das betrifft die Gesetz- und Verfassungsgebung, muss darauf geachtet werden, dass das politische System eine funktionierende Form der Gewaltenteilung hat, die das „Durchregieren“ einer politischen Richtung (ob links oder rechts!) verhindert, und politische Macht möglichst aufteilt und begrenzt. Das funktioniert in föderalen Systemen ganz gut, wo auf Bundes- und Länderebene es zu unterschiedlichen politischen Konstellationen kommen kann. In Ungarn, wo es kein Oberhaus und keine föderalen Strukturen gibt und das Verfassungsgericht entscheidend geschwächt wurde, hat eine 2/3 Mehrheit eine Macht, die missbraucht werden kann. In den Augen vieler geschieht dies ja auch. In der Wissenschaft spricht man dann vom Fehlen von „Vetospielern“.

        Ihr Einwand ging ja dahin, dass „eine relativ kleine Minderheit aufgrund der verlangten Heterogenität ihre Ideen der verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrheit aufzwingen kann“. Die Mehrheit bleibt ja eine Mehrheit. Das heißt, sie wird am Ende entscheiden, ob sie eine neue Verfassung verabschiedet, dem Volk vorgelegt oder nicht weiter verfolgt wird. Sie nannten ja das Beispiel von Horn’s Regierung. Diese behielt sich das Veto vor, den u.a. mit der FIDESZ ausgehandelten Neuentwurf am Ende doch abzulehnen. Die Minderheit kann also der Mehrheit grundsätzlich nichts aufzwingen.

        Zu ihrem anderen Argument, dass die Tatsache, dass die Wählerschaft von Orbán auch heterogen zusammengesetzt war für seine Legitimation spricht, im Alleingang eine Verfassung zu verabschieden: Das ist ein interessanter Gedanke, es haben ja, wie ich gehört habe, auch viele Roma für Orbán gestimmt, weil er eine konsequente Förderpolitik angekündigt hat. Wenn der Verfassungsentwurf wirklich pluralistisch angelegt wäre und über das eigene politische Lager weite Bevölkerungsteile integrieren könnte, wäre in der Tat nichts dagegen einzuwenden – dies ließe sich ja über ein Referendum sehr gut nachprüfen. Aber nach dem, was ich über den Entwurf gehört habe, ist die Zielsetzung vor allem, bestimmte ideologische Positionen durchzusetzen, die – etwa bei den Roma – nur wenig Begeisterung auslösen werden.

        Schließlich: natürlich müssen nicht alle politischen Programme einer Regierung im Wahlprogramm angekündigt sein. Das würde zu weitreichender Handlungsunfähigkeit von Regierungen führen und ist ja auch nicht mit der Theorie des freien Mandats vereinbar (die allerdings in einer Parteiendemokratie ohnehin nur selten der Wirklichkeit entspricht). Ich denke aber, dass die Schaffung einer Verfassung eine weitaus ernstere Sache ist, als die Durchführung von Regierungs- und Gesetzgebungsprogrammen. Ihre Legitimität ist viel stärker an einen „Auftrag“ des Volkes gebunden als die eher kleinteilige Alltagsaktivität des Parlaments.

        Zusammengefasst: ich halte das Verfassungsprojekt, wie es jetzt verfolgt wird, nicht nur inhaltlich bedenklich (das ist mein persönlicher Standpunkt, den man nicht teilen muss), sondern auch wegen der genannten Legitimitätsprobleme für politisch unklug.

  12. Der MSZP-Abgeordnete Gergely Bárándy hat in einem Interview die Bereitschaft seiner Fraktion erklärt, an der Debatte der neuen Verfassung teilzunehmen. Bei der Debatte gehe es nicht um die Ausarbeitung der neuen Verfassung (hier werde wegen des Verhaltens der Mehrheit nach wie vor nichtgearbeitet), sondern um die „Kritik des Dokuments“.

    Das Interview für die ungarisch Sprechenden:

    http://alkotmany.postr.hu/interju-barandy-gergellyel-az-uj-alkotmanyrol

  13. @ Herren Rudolf und Boulanger:

    Ich kann Sie nur bestärken, Ihre Gedanken weiter zu führen und die Leser daran teilhaben zu haben. Die Frage der neuen Verfassung muss – so wie Sie es hier abstrakt tun – sachlich gefhrt werden. Und zwar auf den Ebenen

    – Erfordernis (brauchen wir sie?)
    – Legitimität (durch Wahl oder Referendum?) und
    – Inhalt.

    Bislang sehe ich im wesentlichen totale Ablehnung auf Seiten der Opposition und „Hauruck-Mentalität“ auf Seiten der Regierung. Besorgniserregend, da stimme ich Herrn Boulanger zu, ist die Art, wie man versucht hat, rechtsstaatliche Kontrollinstanzen auszuhebeln. Das sind Vorgehensweisen, die m.E. dazu führen können, dass die Akzeptanz einer neuen Verfassung, selbst wenn man die Bevölkerung von deren inhaltlicher Notwendigkeit überzeugen könnte, rapide sinkt.

    Nochmals: Danke für Ihre Beiträge, allein der Umfang zeigt, dass Sie weniger auf Parolen, als auf Inhalte Wert legen.

  14. Als Nachtrag zu unserer Diskussion hier ein Bericht zu einer Veranstaltung, die wir gestern Abend in Berlin durchgeführt haben:

    http://verfassungsblog.de/verfassungsbarbarei-budapest-2

    Der Autor hat natürlich seine eigenen Schlüsse gezogen und Wertungen vorgenommen – die Vorträge haben versucht, ein einigermaßen objektives Bild der derzeitigen Situation zu geben. Und die ist ja besorgniserregend genug.

  15. @ Herrn Boulanger:

    Ich glaube, dass wir grundsätzlich in dieselbe Richtung „segeln“, jedoch jeweils einen anderen Kurs bevorzugen.

    Ich werde jetzt die wichtigsten Punkte unserer Diskussion herausnehmen und aus Zeitgründen nur diese beantworten:

    Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass eine Volksabstimmung, sowie die Ankündigung einer möglichen Verfassungsgebung VOR den Wahlen die eleganteste und legitimitätstheoretisch die beste Vorgangsweise ist.

    Gleichzeitig meine ich, dass trotz dessen diese Ankündigung und das Referendum in Hinblick auf die Legitimität der Verfassung nicht überbewertet werden sollte. Der Inhalt und die Symbolik einer Verfassung sind meiner Ansicht nach für deren Legitimität um einiges wichtiger:

    Falls die Verfassung ihren grundlegenden, demokratischen Funktionen nachkommt, und sie sich auch in Bezug auf die Symbolik bemüht, die Verfassungsurkunde aller Staatsbürger zu sein, dann ist sie – mehr oder weniger unabhängig von ihrer Entstehungsform – legitim.

    Wenn sie somit zum einen die Macht im Staat, d.h. die verschiedenen grundlegenden staatlichen Einrichtungen, gemäß dem demokratischen Prinzip begründet (auch meiner Meinung nach zählen hiezu die von Ihnen Genannten, wie der Verfassungsgerichthof, die Ombudsmänner, etc.), wenn sie zum anderen diese Macht gleichzeitig rechtsstaatlich begrenzt und verteilt (wozu meiner Meinung nach ebenfalls eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit notwendig ist), und sie schließlich auch für die Gesellschaft als verbindendes Symbol annehmbar ist, ist sie legitim.

    So ist es meiner Meinung nach auch nicht unbedingt notwendig, den „Volkswillen“ für eine neue Verfassungsgesetzgebung mittels einer Volksabstimmung herzustellen bzw. nachzuweisen oder auch nur – durch Wahlprogramme und Wahlen nachgewiesen – unmittelbar im Auftrag des Volkes tätig zu werden. Gleichzeitig kann sich Fidesz natürlich auch nicht auf diesen „Volkswillen“ oder auf den direkten „Volksauftrag“ berufen.

    Meines Erachtens nach kann Fidesz somit ruhig eine neue Verfassung erlassen. Ich wäre aber alles andere als erfreut, wenn große inhaltliche Änderungen in die neue Verfassung aufgenommen werden würden. Meiner Ansicht nach reicht es, bestimmte kleine Fehler auszumerzen, die Verfassung neu zu strukturieren, eventuell eine Präambel, welche aber als gemeinschaftsverbindendes Symbol vorsichtig formuliert werden muss, aufzunehmen, die Verfassungsgerichtsbarkeit wieder zu stärken und damit die Verfassungsgebung abzuschließen. Mir ist klar, dass dies vor allem ein symbolischer Akt wäre, für die keine zwingende Notwendigkeit besteht.

    Zum Zusammenhang zwischen der Entstehungs(weise) und der Legitimität noch kurz: Sowohl Sie, sehr geehrter Herr Boulanger, als auch ich sind eigentlich der Meinung, dass in Ungarn keine neue Verfassung notwendig ist. Gleichzeitig muss man dabei sehen, dass die Entstehung der heutigen ungarischen Verfassung, deren Legitimität wir offensichtlich nicht bestreiten, 1989 ebenfalls nicht wirklich demokratisch legitimiert war.
    Ein anderes Beispiel: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist meines Wissens nach zum Teil unter alliiertem Einfluss entstanden (korrigieren Sie mich bitte, wenn ich mich irre!). Hier könnte man auch die Frage nach der demokratisch legitimierten Entstehung stellen.

    Ihr Einwand, dass die Minderheit der Mehrheit ihren Willen nicht aufzwingen kann, da die Mehrheit weiterhin die Mehrheit bleibt und ein Vetorecht hat – wie in der Horn-Ära – ist sehr interessant und haben Sie mich in dieser Sache eigentlich großteils überzeugt. Eventuell könnte man hier aber auf die überproportional große „bargaining power“ der Minderheit hinweisen: wenn man zwei Voraussetzungen an eine Verfassungsgebung stellt, nämlich dass die Mehrheit die Mehrheit bleibt, die Minderheit jedoch mitwirken muss, damit die Verfassung von einem größtmöglichen Teil der Gesellschaft (mittelbar) getragen wird, dann kann die Minderheit diese zwei Voraussetzungen gegeneinander ausspielen: sie kann Wünsche äußern, die die Mehrheit mit Sicherheit nicht erfüllen wird, sodass der Mehrheit – möchte sie nicht der Minderheit ihren Willen aufzwingen und über sie „drüberfahren“ – nur noch das Veto übrig bleibt. Letztendlich geht dies aber darauf hinaus, dass die Minderheit ihre Wünsche durchsetzen kann oder aber – falls die Mehrheit doch „allein“ eine Verfassung erlässt – die Minderheit diese Verfassung immer dahingehend kritisieren wird, dass sie nur von der Mehrheit allein erlassen wurde. Der Mehrheit bleibt noch die Möglichkeit, keine Verfassung zu erlassen, wie in der Horn-Ära. Wenn aber die Mehrheit eine Verfassung will, aufgrund der erwähnten Kritik jedoch davon ablässt, hat wieder die Minderheit ihren Willen der Mehrheit aufgezwungen bzw. zumindest den Willen der Mehrheit verhindert.

Hinterlasse eine Antwort zu Christian Boulanger Antwort abbrechen