Bodenerwerb in Ungarn: Stimmungsmache der österreichischen Agrarlobby auf Deutsche Welle TV

Ein Leser hat mich heute auf einen interessanten Beitrag von Deutsche Welle TV aufmerksam gemacht, der die Beschränkung des Erwerbs von Agrarflächen in Ungarn thematisiert:

http://www.faz.net/s/Rub0D783DBE76F14A5FA4D02D23792623D9/Doc~E3090F4A4693E4534BB984A9F9F2B1C1E~ATpl~Ecommon~SMed.html

Der Sachverhalt: Ungarn ist seit 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union bei. In den Beitrittsverträgen wurde ausgehandelt, dass der Erwerb von Agrarflächen durch Ausländer für eine Übergangsphase von bis zu 7 Jahren beschränkt werden kann. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Erwerb durch eine natürliche Person erfolgt, die sich seit wenigstens drei Jahre in Ungarn aufhält (fester Wohnsitz) und dort im Agrarbereich tätig ist; für diesen Kreis ist der freie Erwerb möglich.

Diese Beschränkung der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit im Bezug auf Agrarflächen wäre somit grundsätzlich Ende April 2011  ausgelaufen. Auf Antrag der ungarischen Regierung wurde nun eine weitere Schonfrist von 3 Jahren gewährt, da nach Auffassung der ungarischen Regierung wegen des Preisgefälles beim Ackerland Marktstörungen drohten (hungarianvoice berichtete). Dies ist nach EU-Recht zulässig.

Die in den Startlöchern stehenden ausländischen Erwerber (insbesondere aus grenznahen Gebieten in Österreich) sind hierüber offenkundig „not amused“ und haben in der Deutschen Welle jemanden gefunden, der ihr Anliegen, Empörung zu erzeugen, mitträgt.

Der Beitrag beginnt mit dem Porträt eines ungarischen Kleinbauern, der sich darüber beschwert, dass die umliegenden mehreren tausend Hektar Land deutschen und österreichischen Besitzern gehören. Dies ist verwunderlich im Hinblick auf die Tatsache, dass das ungarische Recht EU-konform eine befristete Beschränkung des Landerwerbes vorsieht. Dass es bei diesen Käufen nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann, erfährt der Zuseher gleich im Anschluss: Der Beitrag erläutert das Prinzip des Erwerbs, bei dem 3/4 des von ausländischen Eigentümern bezahlten Preises in die „Taschen korrupter Vermittler“ geflossen seien.

Diese Methode, die gegen geltendes ungarisches Recht verstößt, wird als „Taschenvertrag“ bezeichnet. Der ausländische Erwerber kauft das Land über einen Strohmann im Inland, der Vertrag wird „in die Tasche“ oder in die Schublade gelegt, bis die Beschränkung fällt.  Erst dann findet der Eigentumsübergang statt. Halbseidene Juristen haben sich in Ungarn mit solchen Transaktionen offenkundig goldene Nasen verdient, obwohl ihren Mandanten die dauerhafte Nichtigkeit der Verträge droht. Ein klarer Rechtsverstoß. Dieser scheint die Redakteure der deutschen Welle, die die (für den Fall Ungarn unzutreffende) Behauptung aufstellen, „nach EU-Recht müsste ein Handel“ mit Agrarflächen leichter möglich sein, jedoch nicht zu interessieren. Der Beitrag scheint vielmehr darauf ausgerichtet, Empörung gegen vermeintlich EU-widriges und nationalistisches Treiben zu erzeugen. Konsequent ist der Beitrag auch  mit folgender Überschrift versehen:

Obwohl sich Ungarn im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der EU dazu verpflichtet hatte, den Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen zu liberalisieren, dürfen Ausländer immer noch keine landwirtschaftlichen Flächen kaufen.“

Halbahrheiten. Erwerber, die bereit sind, „korrupte Vermittler“ zu bezahlen, das ungarische Recht zu brechen und Bodenspekulation zu betreiben, lösen in der sachkundigen Redaktion der DW keine Empörung aus. Stattdessen wird behauptet, EU-Bürger dürften „überall in den Ländern der Gemeinschaft Land kaufen“, weshalb man nun „sauer“ sei. Von der Übergangsphase und den eindeutigen Festlegungen der Beitrittsverträge erfährt der Zuseher an dieser Stelle noch nichts. Stattdessen kommt der Landwirtschaftslobbyist Hautzinger zu Wort und spricht davon, dass Österreicher viel Geld investiert hätten. Nun, wenn dies rechtswidrig geschah, müsste sich das Mitleid in Grenzen halten. Man kann nur hoffen, dass die Landwirtschaftskammern im Burgenland und anderswo ihre Mitglieder rechtskonform beraten haben.

Als Beleg für die „nationalistische“ Haltung Ungarns wird eine Wahlkampfrede des ungarischen Mnisterpräsidenten Orbán gezeigt, in der dieser verspricht, den Landerwerb durch Ausländer zu beschränken. Ein Versprechen, das übrigens auch die Sozialisten gemacht hatten.

Abschließend präsentiert die Deutsche Welle sodann ein weiteres vermeintliches „Opfer“ der Politik Ungarns, einen österreichischen Maisbauern, der sich – im Hinblick auf die geltende Rechtslage zweifellos unter fragwürdigen Umständen – bereits in Ungarn Anbauflächen erworben hat. Er befürchte nun, die „Anstrengung“ sei umsonst gewesen und schlägt vor, man solle Ungarn seitens der EU „boykottieren“. Inhaber von illegalen Taschenverträgen spielen sich somit als Moralapostel auf und bekommen ein Forum.

Garniert wird der Beitrag durch ein Interview mit einem Mitarbeiter des Ungarischen Bodenfonds, der die Bodenbewegungen überwachen soll. Der Mitarbeiter teilt mit, es läge im Interesse des Landes, dass die Agrarproduktionsflächen (andere Immobilien sind von der Beschränkung ausgenommen) in erster Linie in ausländischer Hand bleiben. DW übersetzt die Aussage freilich ohne diesen relativierenden Zusatz („dass die Agrarprduktionsflächen in ungarischer Hand bleiben“). Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Dass der ungarischen Politik verboten sein soll, was andernorts selbstverständlich ist – gerade die nach dem Maßstab der DW „nationalistischen“ Grundstücksverkehrsgesetze Österreichs (z.B. Tirol und Salzburg) waren schon mehrfach Thema beim EuGH -, wird die Deutsche Welle hoffentlich in einem ihrer kommenden Beiträge erläutern.

Die Erklärung für die Beschränkung liefert der Beitrag immerhin am Ende: Der Wert von Agrarboden hat sich – je nach Lage – in den vergangenen 15 Jahren oftmals verzehnfacht. Im Hinblick auf die desolate Lage der ungarischen Landwirtschaft soll ein unkontrollierter weiterer Preisanstieg und die Bodenspekulation verhindert werden.

Ungarn wird – im Einklang mit EU-Recht – den Bodenmarkt spätestens 2014 öffnen müssen. Sollte das nicht geschehen, wird die EU-Kommission die Republik Ungarn über ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerchshof hierzu zwingen können. Die bislang ungültigen Taschenverträge bleiben freilich auch dann nichtig.

Werbung

Einseitige Budapester Erinnerungskultur zum „Tag der Befreiung“ und zum „Tag des Ausbruchs“

War das Ende der Belagerung von Budapest im Februar 1945 ein „Tag der Befreiungoder der fliegende Wechsel zweier verbrecherischer Systeme? Diese Frage kann man sich dieser Tage abermals stellen. Ob man sie eines Tages im Grundsatz einheitlich beantworten können wird, bleibt abzuwarten. Die Chancen stehen alles andere als gut.

Die selektive Wahrnehmung der eigenen Geschichte prägt die ungarische Erinnerungskultur seit vielen Jahren und ist der Grund dafür, dass eine Aufarbeitung so schwer – bisweilen gar unmöglich – erscheint. Jede politische Strömung versucht, das ihrerseits „Wünschenswerte“ zu glorifizieren, dunkle Seiten jedoch zu verharmlosen oder gar zu leugnen. Diese Tradition bestand während der Horthy-Ära, den Kriegsjahren, der anschließenden kommunistischen Diktatur und setzt sich bis heute fort. Kaum ein Ereignis zeigt dies besser als das Gedenken um den Jahrestag der „Befreiung“ Budapests durch die Rote Armee einerseits und die Erinnerung an die verlustreiche Belagerung der Stadt durch die Rotarmisten sowie ihre Verteidigung durch deutsche Verbände und ihre ungarischen Verbündeten andererseits.

Zu den Ereignissen:

Ungarn nahm als Verbündeter des Deutschen Reiches seit 1941 an den Kriegshandlungen (u.a.) an der Ostfront aktiv teil, zugleich stand es – wegen des Misstrauens Hitlers gegenüber Ungarn – seit März 1944 unter deutscher Besatzung. Im Herbst 1944 wurde das Land zu einem der zentralen Kriegsschauplätze. Der Kriegsverlust schien im Hinblick auf die Misserfolge an der Ostfront kaum mehr aufzuhalten. Hitler betrachtete es in dieser Situation als entscheidend, die kriegswichtigen Ölreserven in der Region unter Kontrolle zu halten und dem Zugriff der sich von Osten nähernden Roten Armee zu entziehen.

Stalin wiederum versuchte, im sich abzeichnenden Erfolg der Aliierten möglichst viel Boden gut zu machen, um seine Verhandlungsposition zu stärken; folglich musste die Rote Armee schnellstmöglich nach Westen gelangen. Stalin war nicht bereit, das Eintreffen weiterer Truppenverbände abzuwarten und war entschlossen – koste es, was es wolle –  Budapest schnellstmöglich einzunehmen. Die Rotarmisten scheiterten jedoch zunächst an den die Stadt verteidigenden Einheiten der Wehrmacht, Waffen-SS und der ungarischen Armee (die den deutschen Verbänden unterstellt war). Es begann die über 100 Tage lang andauernde Belagerung, der ca. 80.000 Rotarmisten und ca. 40.000 deutsche und ungarische Soldaten und Zivilisten zum Opfer fielen. Weitere ca. 50.000 wurden verletzt.

Bereits vor und auch noch während der Belagerung wurde die jüdische Bevölkerung Budapests zum Teil deportiert, zu einem anderen Teil in Ghettos gesperrt. Im Winter, bereits während der Belagerung, wurden außerdem zahlreiche Juden am Donauufer in Massenerschießungen ermordet und in den Fluss geworfen (ein Denkmal vor dem Parlament erinnert heute an diese Massaker).

Anfang 1945 konzentrierten sich die Kampfhandlungen nur noch auf das Burgviertel. Deutsche und ungarische Verbände waren dorthin eingekesselt, der Rest der Stadt war bereits von der Roten Armee eingenommen. Mehrere Versuche der deutschen Truppen, den Belagerungsring von außen zu durchbrechen und einen Ausbruch zu ermöglichen („Entsatzoffensiven“), scheiterten kläglich. Das Oberkommando der Wehrmacht hatte eine Verteidigung der Stadt – gegen den Rat der Ungarn, die auf einen Durchmarsch der Sowjets gehofft hatten – um jeden Preis angeordnet, Wien sollte laut Hitler „in Budapest verteidigt werden“. Das Unternehmen war freilich aussichtslos. Am 11.02.1945 versuchten die verbliebenen Verbände sodann in einem letzten Ausbruchsversuch (gegen den Befehl Hitlers), die deutschen Linien zu erreichen. Der Versuch endete (u.a. am heutigen Moskauer Platz) blutig, von ca. 17.000 Soldaten überlebten nur etwa 300.

Der Tag des Zugriffs der Roten Armee bedeutete für die Budapester Juden und letztlich auch für die Bevölkerung der Stadt das Ende der langwierigen Belagerung und das Ende der unmittelbaren Kriegshandlungen. Für die verbliebenen Budapester Juden stellte er die Rettung vor dem Holocaust dar. In einem Teil der nationalen Erinnerungskultur wird der Tag der Einnahme der ungarischen Hauptstadt durch die Rote Armee daher bis heute als „Tag der Befreiung“ gefeiert. Diese Deutung geht maßgeblich auf das Meinungsmonopol des kommunistischen Regimes nach 1948 zurück. Der Dank an die Sowjetunion und namentlich Stalin stand auf dem politischen Programm, eine Erinnerung an die der Roten Armee und der Belagerung zum Opfer gefallenen Zivilisten war ebenso unerwünscht wie die Trauer um die während der Belagerung gefallenen Soldaten.

Erst nach der Wende im Jahr 1989 wurde eine „abweichende Deutung“ der Geschehnisse im Jahr 1944/45 möglich. Es dauerte auch nicht lange, bis sich eine zur bislang vorherrschenden völlig konträre Auffassung herausbildete, welche den „heldenhaften“ Kampf um Budapest und die Verteidigung der Stadt vor der Roten Armee in den Vordergrund stellte. In dieser Variante spielte der Befreiungsaspekt keine entscheidende Rolle mehr, das Gedenken an die Opfer des Holocaust wurde insoweit anderen Gedenktagen (etwa dem Holocaust-Gedenktag) überlassen oder schlichtweg ausgeblendet. Rechtsradikale Kreise machten den so genannten „Tag der Ehre“, des gescheiterten Ausbruchs aus dem Burgviertel, zu einem Treffen internationaler Neonazis (u.a. aus Deutschland). Der Umstand, dass Ungarn als Verbündeter Hitler-Deutschlands in den 2. Weltkrieg eingetreten war und Budapest insoweit von der Roten Armee – wie auch die deutschen Großstädte – keine Milde erwarten konnte, spielte keine Rolle.

Beide Sichtweisen sind zutiefst einseitig und stehen einer gemeinsamen und versöhnlichen Erinnerungskultur bis heute wie Panzersperren im Wege. Eine ausgewogene und die Entwicklungen berücksichtigende historische Sichtweise müsste mehrere Aspekte und den Werdegang zur Belagerung der Hauptstadt einbeziehen, was jedoch bis heute kaum gewünscht ist.

Auf der einen Seite ist es inakzeptabel, die Soldaten Hitler-Deutschlands und die ungarischen Verbände, unter ihnen viele Profiteure und Kollaborateure des Holocaust und Angehörige der SS- und Waffen-SS, undifferenziert als Helden zu verehren. Wer eine solche  Betrachtung, festgemacht an einem bestimmten Ereignis (11.02.1945), vornimmt, ignoriert die Entstehungsgeschichte der Ereignisse; allem voran die Frage, wer den Krieg begonnen hat. Auch die „Verteidigung“ Budapests, einer Stadt, in der seit März 1944 Judendeportationen und zahllose Morde stattfanden, kann nicht undifferenziert als Heldentat angesehen werden; Budapest war zum Zeitpunkt der Belagerung Teil eines verbrecherischen Regimes. Die Anhänger der eben genannten Erinnerungskultur müssen sich somit die Frage stellen lassen, ob sie, wenn sie die „“Verteidigung Budapests“ zu einer Heldentat erheben, auch mit den damaligen Vorgängen in der Stadt, dem Wüten der Pfeilkreuzler und den Kriegszielen Deutschlands übereinstimmen.

Ebenso einseitig und falsch ist jedoch die Erinnerungskultur, soweit sie den „Tag der Befreiung“ betrifft. Schon zahllose zivile Opfer der Belagerung – unter ihnen auch Juden – sind ein Beleg dafür, dass die pauschale Lesart, Budapest sei von der Roten Armee „befreit“ worden, keine befriedigende Antwort darstellen kann. Befreiung setzt ein entsprechendes Motiv voraus. Das Kriegsziel Stalins, Mittelosteuropa in den sowjetischen Einflussbereich einzugliedern – was von Erfolg gekrönt war -, kann freilich keineswegs zu einer Rettungsaktion zu Gunsten der ungarischen Juden und des Widerstands gedeutet werden. Auch die Tatsache, dass sowjetische Soldaten gerade für die Besatzung der Stadt ausgezeichnet wurden, lässt einen Rückschluss auf die Sichtweise der „Befreier“ zu. Diejenigen, die den Tag der Befreiung unter diesen Vorzeichen begehen, ohne die Opfer der Belagerung und den kurz darauf erfolgenden Eintritt in die stalinistische Diktatur à la Rákosi zu erwähnen, setzen eine im Rákosi-Kommunismus begonnene Geschichtsdeutung fort. Zu dieser gehört auch das Verschweigen der Tatsache, dass ein Teil der auf deutscher Seite kämpfenden Ungarn (sog. Donauschwaben) auf Grundlage eines Abkommens für die Waffen-SS zwangsrekrutiert worden waren. Ungarn war seit März 1944 von Deutschland besetzt.

Einigkeit zwischen beiden Lagern wird schwer zu schaffen sein. Sie setzt eine unvoreignenommene historische Forschung voraus, zu der weder die Ziehsöhne der ungarischen Kommunisten, noch die heutigen Rechten in der Lage zu sein scheinen. Verantwortlich hierfür ist nicht nur eine grundfalsche, weil vom Willen des Freispruchs der Nation vor der historischen Verantwortung geprägte Schulbildung („schuld waren die Deutschen“) und Glorifzierung der eigenen politischen Vorfahren, sondern die bis heute andauernde und von der Politik allzu oft bewusst geschürte Unversöhnlichkeit in der Gesellschaft. Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende  Zahl von „Einpeitschern“ auf beiden Seiten der politischen Skala: Linksextreme und nostalgische Antifaschisten hier, Rechtsradikale dort.

Als etwas unglücklich muss insoweit auch der Versuch des Bürgermeisters des I. Stadtbezirks, Gábor Tamás Nagy (Fidesz), bezeichnet werden, bei einer – nicht rechtsradikalen – Gedenkveranstaltung des Kriegshistorischen Museums und von Veteranenverbänden den gescheiterten Ausbruchsversuch von Februar 1945 unter der Überschrift „Heldentod“ zu apostrophieren. Nagy bezog sich in seiner Rede zwar zweifellos auch auf die zivilen Opfer (was von Antifaschisten bei der Wiedergabe der Rede natürlich unterschlagen wird). Der inflationäre Gebrauch des Wortes „Held“ ist gleichwohl kritikwürdig: Wie der international angesehene Historiker Krisztián Ungváry trefflich formulierte, war der Ausbruchsversuch nämlich weniger eine „Heldentat“ als eine Handlung aus purer Verzweiflung, Angst vor Kriegsgefangenschaft und Hoffnungslosigkeit. Hier sei – so Ungváry – bestenfalls Trauer, nicht aber eine Heldenfeier angebracht. Schließlich gehe es auch um zahlreiche tote Soldaten, die von ihrer eigenen Führung verraten und in eine Situation gebracht wurden, aus der es kein Entrinnen gab. Gegen öffentlich geübte Trauer an den Kriegstoten besteht – wie auch in anderen Ländern – kein Einwand, es muss jedoch darauf geachtet werden, dass hierbei die Gesamtzusammenhänge nicht außen vor gelassen werden. Für jede politische Strömung oder Sichtweise einen eigenen Gedenktag einzuführen, macht gemeinsames Gedenken auf Dauer unmöglich und fördert eine Sichtweise, welche „die eigenen Opfer“ als tragischer bewertet als die übrigen. Dies führt zwangsläufig zu der in Ungarn über politische Grenzen hinweg weit verbreiteten „Aufrechnungsmentalität“.

Krisztián Ungváry: „Die Tragödie der Belagerung Budapests lag gerade darin, dass zwei diktatorische Systeme über die Stadt hinwegfegten und jedes der beiden Systeme versuchte, die eigenen Verbrechen dem anderen in die Schuhe zu schieben.“

Diese Tatsache sollte bei keinem der Gedenktage vergessen werden.

Informationen:

http://www.fn.hu/tudomany/20100208/budapest_110_napig_tartotta_magat/?action=nyomtat (ungarisch)

http://de.wikipedia.org/wiki/Ungarn_im_Zweiten_Weltkrieg#Okkupation_Ungarns_durch_Deutschland

http://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_um_Budapest

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Juden_in_Ungarn#Der_Holocaust_in_Budapest

Sendung „Civil a pályán“ auf ATV (ungarisch)

http://atv.hu/videotar/20110211_ostrom_vagy_felszabadulas_1_resz

http://atv.hu/videotar/20110211_ostrom_vagy_felszabadulas_2_resz