Mediengesetz: EU-Kommission akzeptiert Änderungsvorschläge Ungarns

Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, haben EU-Kommission und ungarische Regierung den Konflikt um das Mediengesetz beigelegt.

Die Kommission begrüßte die von Ungarn vorgeschlagenen Änderungen, kündigte jedoch an, die Verabschiedung und die Umsetzung der Änderungen in die Praxis weiter zu beobachten.

Folgende Änderungen sind laut einem dpa-Bericht geplant:

  • Beschränkung des Gebots der Ausgewogenheit auf Fernsehsender – wie in anderen Mitgledstaaten. Aufrufdienste fallen nicht mehr darunter (z.B. Blogs)
  • Keine Geldbußen bei Verstößen gegen das Mediengesetz durch ausländische Anbieter (Ursprungslandprinzip); als Sanktion kommt die mit der EU-Richtlinie übereinstimmende Aussetzung des Senderechts in Ungarn in Betracht
  • Erleichterung bei der Zulassung von Online- und Pressepublikationen
  • Keine Ahndung von Beleidigungen (Beschränkung auf Diskriminierung und Aufstachelung zum Rassenhass)

Die Sozialisten, Liberale und die Grünen im EU-Parlament kritisierten die Einigung als unzureichend. Nach Auffassung der Grünen sei die Zusammensetzung des Medienrates der „Hauptkritikpunkt“ gewesen. Dies war allerdings nicht zu jeder Zeit so: Zu Beginn der Debatte um das Mediengesetz hatten die Kritiker die angeblich drakonischen Strafen für Verstöße gegen das Gebot ausgewogener Berichterstattung in den Vordergrund gestellt. Eine solche Strafvorschrift gibt es im Gesetz jedoch in Wirklichkeit nicht.

Die Kommission hat angekündigt, auch andere Mediengesetze der EU einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.

Zu den weiteren Kritikpunkten führte Kommissarion Kroes vor dem EU-Parlament aus:

  • Die Wahl der Medienbehörde und deren Vorsitzender unterscheide sich nach der Analyse der Kommission nicht maßgeblich von der Vorgehensweise in anderen Mitgliedstaten. Es sei „eine Tatsache“, dass die regierende Partei über eine 2/3-Mehrheit verfüge, dies müsse man akzeptieren.
  • Die Kommission habe die Regelungen des Mediengesetzes sowohl anhand der AVMD-Richtlinie, wie auch am Maßstab des EU-Vertrages und der Grundrechtecharta geprüft. Entscheidungen der Medienbehörde könnten – so Kroes – gerichtlich überprüft werden, zudem hätte ein Rechtsmittel aufschiebende Wirkung.
  • Quellenschutz: Nach der klarstellenden Erläuterung der Kommissarin habe die Union keine Befugnisse im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der nationalen Sicherheit bzw. Landesverteidigung und Strafrecht, aus diesem Grund stehe der Kommission kein rechtliches Mittel zur Verfügung, einer Beschränkung des Quellenschutzes aus den genannten Gründen entgegen zu treten.
  • Die Zusammensetzung der Medienbehörde sei kein nachweisbarer Verstoß gegen die AVMD-Richtlinie. Die Richtlinie verlange kein unabhängiges Organ.

Der ungarische Außenminister Martonyi bekräftigte am Ende der Sitzung nochmals die Verpflichtung Ungarn auf die Prinzipien des Rechtstaats. Was die Kritik am Gesetz angehe, so habe er immer vorgeschlagen, das Gesetz zunächst zu analysieren, und über konkrete Einwände zu sprechen. Die Kommission habe sich vorbildlich verhalten. Alle von der Kommission gemachten Vorschläge seien angenommen worden, die Gesetzesänderung werde schnellstmöglich dem ungarischen Parlament vorgelegt. Martonyi dankte der Kommission und allen, die „faire und vernünftige“ Kommentare abgegeben hätten. Die Schärfe manch eines Kommentars habe ihn jedoch überrascht und in ihm jedoch den Eindruck erweckt, es gelte nicht die „Unschuldsvermutung“. Man sei über diesen Punkt jedoch hinaus.

Martonyi wies zudem darauf hin, dass Ungarn die Grundrechtecharta der EU – als erstes Land – ausdrücklich in die neue Verfassung aufnehmen werde.

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2 Kommentare zu “Mediengesetz: EU-Kommission akzeptiert Änderungsvorschläge Ungarns

  1. Nachdem ich das nun auch schon auf anderen Seiten gesehen habe, eine kleine zur Anmerkung: Der ungarische Aussenminister heißt János Martonyi mit „a“ und nicht mit „á“..

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