WELT: Verfassung als Diktatur, bei der Nichtungarn, Nichtchristen, Homosexuelle und Alleinerziehende „schlecht wegkommen“

Die angeblich so „konservative“ WELT hat wieder zugeschlagen. Offenbar in dem Eifer, die Speerspitze der regierungskritischen Berichterstattung betreffend Ungarn zu bleiben, wird der von einigen Autoren (Roser, Koenen, Mayer) bekannte Stil aufgefahren und der Leser mit Plattitüden und Halbwahrheiten bombardiert. Die WELT droht – was Ungarn betrifft – leider endgültig zum unlesbaren Pamphlet zu verkommen.

Auch wenn dabei die Hand verdorrt, das „Best of“ des Beitrages „Ungarn: Opposition bezeichnet neue Verfassung als Diktatur„:

1. Bereits der Eingangssatz spricht Bände:

Ungarns Rechtspopulisten wollen eine neue Verfassung beschließen. Nichtchristen, Nichtungarn, Alleinerziehende und Homosexuelle kommen darin schlecht weg.“

Nach so einer gewaltigen Einleitung, den Ouvertüren von Beethoven gleich, sollte man besser mit gewichtigen Belegen bezüglich des angeblichen christlichen Fundamentalismus, der Benachteiligung von Nichtungarn, von Alleinerziehenden und Homosexuellen aufwarten. Um es vorwegzunehmen: Solche Belege sucht der Leser – wie so oft – vergeblich. Dass die Verfassung ausdrücklich Religionsfreiheit garantiert, die Wertschätzung gegenüber den „anderen“ Religionen zum Ausdruck bringt, die Nationalitäten samt ihrer Sprachen schützt, davon ist keine Rede. Auch der Umstand, dass die Ehe zwischen Mann und Frau unter besonderem Schutz steht, mag dem einen oder anderen Liberalen den Sicherungsschalter umlegen, dies ist jedoch weder EU-rechtlich bedenklich noch außergewöhnlich: Auch das deutsche Grundgesetz sieht den besonderen Schutz der Ehe vor (gemeint ist die Ehe zwischen Mann und Frau). Dies schließt es nicht aus, die Homoehe über das Persönlichkeitsrecht unter Schutz zu stellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst gebilligt (geklagt hatten zwei österreichische gleichgeschlechtliche Lebenspartner).

2. Mesterházy kommt zu Wort:

Die rechtspopulistische Regierungspartei Fidesz plane einen „Putsch“, um Ungarns Republik zu Fall zu bringen, warnt Attila Mesterhazy, Chef der oppositionellen Sozialisten: „Sie wollen eine Art totale Diktatur schaffen, nicht mit Panzern – sondern mit der Verfassung.“

Wer kommt zu Wort? Mesterházy. György Konrád und Paul Lendvai waren offenbar verhindert. Der MSZP-Parteichef, dessen Sozialistische Partei sich an der Parlamentsdebatte über die neue Verfassung nicht einmal beteiligt und damit diejenigen Wähler höhnt, die der – damals versprochenen – „starken Opposition“ ihre Stimme gegeben haben, malt die „totale Diktatur“ an die Wand. Nur ohne Panzer. Mesterházy möge seiner Arbeit nachkommen, sich in das Parlament setzen und im Rahmen der öffentlichen Debatte die Fehler an der Verfassung aufzeigen. Oder Vorschläge unterbreiten, wie es die ehemalige MSZP-Abgeordnete Katalin Szili mit einem eigenen Entwurf tat. Anstatt bei Herrn Roser über den Untergang derjenigen Demokratie zu schwadronieren, an der zu beteiligen die MSZP keine Lust hat.

3. Präambel „trieft vor nationalem Pathos“:

In der Tat wirkt vor allem die von nationalem Pathos triefende Präambel des Verfassungsentwurfs eher als Glaubensbekenntnis denn als Grundgesetz. „Gott segne die Ungarn“ lauten die ersten Worte des Textes, der nach dem Willen des mit einer zwei Drittel Parlamentsmehrheit regierenden Fidesz-Partei schon an Ostern zur neuen Verfassung des Landes erklärt werden soll.“

„Gott segne die Ungarn“ ist die erste Strophe der ungarischen Nationalhymne. Die „konservative“ WELT teilt dies jedoch nicht mit und stört sich explizit an der Nennung Gottes. „Konservativismus“ hat viele Gesichter. Wichtiger noch ist, dass über die Nennung der ersten Strophe der Hymne sehr wenig Aufregung herrscht, offenbar deswegen, weil sich viele Ungarn, unabhängig von ihrem Bekenntnis, mit diesem Satz identifizieren können.

4. Verfassung für die „Zeit der Kreuzzüge“?

Doch statt für eine Republik im Herzen der Europäischen Union scheint gerade die Präambel eher für ein Königreich zu Zeiten der Kreuzzüge geschrieben.“

Was geht in dem Kopf eines Journalisten vor, der solchen Unsinn zu Papier bringt? Offenbar erwarten Mesterházy und Roser nicht nur die „totale Diktatur“, sondern auch gleich noch eine Christianisierung mit dem Schwert. Gute Besserung!

5. Historische Unkenntnis im Nebensatz

Als Ausdruck ungarischer Staatlichkeit und Einheit verstehen Patrioten die Krone mit dem schrägen Kreuz, mit der insgesamt 55 ungarische Könige gekrönt wurden.“

Die „Krone mit dem schrägen Kreuz“ ist die heutige „Heilige Krone“. Tatsächlich hat der Heilige Stephan, dem sie zugeschrieben wird, diese Krone nie getragen, da sie erst später (aus drei Teilen) hergestellt wurde. Es wurden auch nicht 55 Könige mit dieser Krone gekrönt.

6. „Feuchte Fidesz-Träume“?

Als „Verfassung von vorgestern“ kritisiert indes die Internet-Zeitung „Pester Lloyd“ die „erzreaktionäre“ Präambel: „Feuchte Fidesz-Träume von einer Welt voll monogamer Heteros mit drei Kindern, die Blumenkränze winden, entsprechen nicht der Realität – und drängen andere Lebensentwürfe an den Rand.“

Der Pester Lloyd ist, wie er ist. Jeder, der nicht seiner Definition von liberaler Weltoffenheit gerecht wird, ist reaktionär. Dass die Verfassung die Ehe unter besonderen Schutz stellt, ist in Deutschland seit 1949 ein Verfassungsgrundsatz, der die Welt nicht zum Einsturz gebracht hat. Auch wenn der Pester Lloyd, „Queer“ und die Demonstranten auf der Budapest Pride noch so laut krakelen. Der Schutz der Ehe schließt es nicht aus, homosexuelle Partnerschaften zu schützen: In Deutschland geschieht dies über Art. 1 und 2 GG. Würde in dem gleichen Tonfall, wie der Pester Lloyd über „Blumenkränze windende Heteros mit drei Kindern“ schreibt, über Minderheiten gesprochen, wäre der Chefredakteur Marco Schicker wohl der Erste, der diesen Stil in Frage stellen würde. Zu Recht. Offenbar ist es das Schicksal der schweigenden Mehrheit, sich von selbsternannten Schützern von Minderheitenrechten nach Belieben verspotten lassen zu müssen. Am Montag flechten wir Kränze, am Dienstag sind wir Rassisten usw. Möglicher Weise ist der Zeitpunkt gekommen, auch auf der Seite der „politisch Korrekten“ den Diskussionsstil zu überdenken.

7. Streit mit der EU?

Tatsächlich müssen sich nicht nur Alleinerziehende und Nichtchristen, sondern auch Homosexuelle nach der Lektüre der künftigen Verfassung als Ungarn zweiter Klasse fühlen. Neuer Ärger mit der EU und deren Gleichheitsgrundsätzen scheint programmiert: Ungarn schütze die Institution der Ehe zwischen Mann und Frau „als Basis für das Überleben der Nation“, so ist im Paragraph M zu lesen.“

Warum sich Alleinerziehende und Nichtchristen als Bürger zweiter Klasse fühlen sollten oder gar müssten, beschreibt uns der Autor des Beitrags nicht. Kein Hinweis auf den Grundrechtskatalog, keiner auf die „Wertschätzung“ aller religiösen Traditionen außerhalb des Christentums. Stattdessen sollen Konflikte mit der EU drohen. Nun, Herr Roser: Was sollte der EuGH denn an einer mitgliedstaatlichen Verfassung auszusetzen haben? In einer Zeit, in der auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich geurteilt hat, dass es zulässig ist, z.B. die Ehe unter besonderen Schutz der Verfassung zu stellen?

Und natürlich prangt auch in diesem Artikel – wie seit beinahe jedem im vergangenen Jahr – die Bilderstrecke „Ungarns mächtige Rechtspopulisten, einschließlich dem völlig macht- und parteilosen Oszkár Molnár. Für diejenigen Leser des Blattes, die auch beim Lesen eines solchen Beitrages nicht verstanden haben sollten, was Herr Roser ihnen mitteilen will. Wir sind eben im Springer-Verlag.

Werbung

„Burgkomitat“ oder weiterhin „Komitat“?

Die Fraktionsvorsitzenden von Fidesz und KDNP, János Lázár und Péter Harrach, unterbreiteten dem Verfassungsausschuss gestern den Vorschlag, die Bezeichnung „Komitat“ (ungarisch „megye“) für die staatlichen Verwaltungsbezirke in der Verfassung beizubehalten und von einer Rückkehr zum alten „Burgkomitat“ Abstand zu nehmen. Letztgenannter Begriff (ungarisch „vármegye“) war bis nach dem Krieg in Gebrauch. Kritiker sehen in der Rückkehr zur alten Bezeichnung einen versteckten Revisionismus, d.h. eine Bezugnahme auf „Großungarn“.

Der Verfassungsausschuss des Parlaments vertrat in seiner heutigen Sitzung weiterhin die Meinung, dass zur traditionellen Bezeichnung, die nach dem 2. Weltkrieg von den Kommunisten abgeschafft wurde, zurückgekehrt werden sollte. Der Änderungsvorschlag von Lázár und Harrach wurde daher abgelehnt. Für eine Wiedereinführung des Burgkomitates stimmten – gegen den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden – die Mehrheit der Fidesz- und der Jobbik-Vertreter im Ausschuss.

Der Vorschlag, das Oberste Gericht in „Kurie“ („Kúria“) umzubenennen, bleibt aufrecht erhalten. Auch insoweit gab es Kritik, allerdings bezeichnet sich der Europäische Gerichtshof auf seiner Internetseite selbst entsprechend (http://curia.europa.eu).

Ende der „nationalen Konsultation“ zur Verfassungsreform

Ministerpräsident Viktor Orbán hat am heutigen Montag die Ergebnisse der „nationalen Konsultation“ zur ungarischen Verfassung im Parlament vorgestellt. Einige wesentliche Punkte:

1. Eine deutliche Mehrheit der Ungarn habe sich gegen ein Mehrfachstimmrecht für Mütter bei Wahlen ausgesprochen. Fidesz wird den Vorschlag nicht weiter verfolgen.

2. 91% der Befragten soll sich dafür ausgesprochen haben, im Kapital über Grundrechte auch staatsbürgerliche Pflichten aufzunehmen.

3. Eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Schuldenbremse soll ebenfalls mehrheitlich befürwortet worden sein.

4. Eine Mehrheit soll sich zudem für ein Verbot des Verkaufs von Agrarland an Ausländer ausgesprochen haben. Orbán betonte noch in der heutigen Sitzung des Hohen Hauses, ungarischer Boden sei weder jetzt noch in Zukunft verkäuflich. Dass dieses Versprechen in Anbetracht der klaren EU-Regelungen und der Bindung Ungarns an die Kapitals- und Niederlassungsfreiheit kaum einzuhalten sein wird, ist Orbán als Jurist zweifellos bewusst. Die Haltung ist auch risikoreich: Die Rechtsradikalen werden Orbán und die Wähler stets an seine Versprechungen von 2011 erinnern. EU-rechtlich ist nach 2014 eine Liberalisierung durchzuführen, andernfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

4. Die Ungarn hätten sich für eine „tatsächlich lebenslang dauernde Freiheitsstrafe“ ausgesprochen.

Die „nationale Konsultation“ soll offenkundig den Eindruck einer „Volksbefragung“ zur neuen Verfassung erwecken und Volksnähe suggerieren. Ihr Schönheitsfehler liegt darin, dass das demokratisch vorgesehene Mittel zur Befragung der Wähler die Wahl selbst oder ein Referendum über die neue Verfassung wäre. Eine Volksbefragung, bei der die Einhaltung der demokratischen Regeln (Freiheit, Gleichheit usw.) nicht ebensowenig überprüft werden kann wie das (unverbindliche) Ergebnis, ist kein geeigneter Ersatz. Die „nationale Konsultation“ kann somit nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Fidesz um eine „echte Befragung“ der Wähler zur Legitimierung der neuen Verfassung drückt, offenbar aus Furcht, den großen Wurf nicht zum Ende führen zu können. Diesen Eindruck kann auch die Aussage Orbáns, es habe bei den Antworten große Einigkeit bestanden, nicht relativieren: Man stelle die richtigen Fragen, dann bekommt man auch die Antworten, die man möchte.

Zwar wäre eine Verfasungsgebung ohne Referendum an und für sich kein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, da das ungarische Recht kein zwingendes Referendum bei der neuen Verfassung vorsieht. Wenn man aber nicht müde wird zu betonen, die Regierung der „nationalen Einheit“ zu sein und den mehrheitlichen Wählerwillen ohne wenn und aber umsetzen zu wollen, so muss man den Wähler innerhalb der vorgesehenen Spielregeln fragen, anstatt ihm Sand in die Augen zu streuen.

Der große Vorteil für die Parlamentsmehrheit wäre, dass Fidesz-KDNP sicherstellen könnte, dass die neue Verfassung von der wirklichen Mehrheit der Bürger getragen wird. Eine solche „echte“ Befragung beinhaltet natürlich das Risiko, unerfreuliche Antworten vom Wähler zu bekommen, aber so ist das in einer Demokratie. Ein „bisschen schwanger“ geht schließlich auch nicht.

FAZ: Interview mit dem Philospohen János Kis

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung interviewt Maximilian Steinbeis, Macher des Verfassungsblog.de, den Philosophen János Kis zur neuen Verfassung.

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E73FEF0CE481B40F39C244261DA2E306D~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Der Artikel soll hier zunächst nicht inhaltlich kommentiert werden. Ich hoffe vielmehr auf eine lebhafte Diskussion der Leser. Juristische, politische, philosophische Argumente – alles ist gefragt.

Stalin nicht mehr Ehrenbürger von Budapest

Ja, Sie lesen richtig. Josef Stalin war bis Donnerstag, den 24. März 2011, Ehrenbürger der ungarischen Hauptstadt.

Der Budapester Stadtrat beschloss am Freitag, dem hohen Herrn die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen. Das Schicksal Stalins teilen Josip Jelačić, der die kroatische Armee im Jahr 1848 gegen Budapest führte, Feldmarschall Alfred Fürst zu Windisch-Grätz, der Anführer der österreichischen Truppen gegen den Freiheitskampf von 1848, sein Nachfolger Julius Freiherr von Haynau (die „Hyäne von Brescia“), der für die gnadenlose Abrechnung mit den Freiheitskämpfern und die Hinrichtung der 13 Märtyrer von Arad verantwortiche Feldzeugmeister, der für die Restauration tätige Alexander von Bach sowie Ivan Paskiewicz, der russische General, der den Habsburgern auf Geheiß des Zaren militärische Hilfe leistete.

Die ungarische Hauptstadt war seit der Wende von einer Koalition aus Liberalen und Sozialisten regiert worden. Erst seit den Kommunalwahlen 2010 stellt Fidesz-KDNP die Mehrheit in der Bürgerversammlung. Der Fraktionsvorsitzende der MSZP im Stadtat, Csaba Horváth, sprach in seinem Redebeitrag davon, Stalin sei nie Ehrenbürger der Hauptstadt gewesen. Oberbürgermeister István Tarlós verlas daraufhin einen Beschluss einen Stadtratsbeschluss vom 7. November 1947, durch den Stalin zum Ehrenbürger gemacht worden und der nie förmlich aufgehoben worden war. Einer der Unterzeichner des Beschlusses war  János Kádár.

Die Stadtratsmehrheit hatte im Jahre 2004 war einen symbolischen Beschluss gefasst, demzufolge Stalin „nicht als Ehrenbürger betrachtet“ würde, ein Vorschlag der damaligen Fidesz-Opposition, Stalin von der Liste zu streichen, wurde jedoch abgelehnt.

Zwei weitere „historische Gestalten“ sollen an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. Mátyás Rákosi ist bis heute Ehrenbürger von Szeged und Gyula Gömbös, einer der ungarischen Ministerpräsidenten unter Reichsverweser Miklós Horthy, Ehrenbürger von Orosháza.

Verfassungsprozess: Venedig-Kommission kritisiert hohes Tempo

Die Venedig-Kommission (Venice Commission), das beratende Organ des Europarates in Verfassungsfragen, kritisiert das aus ihrer Sicht zu hohe Tempo des Verfassungsgebungsprozesses und die Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichts. Die Kommission hatte sich auf Wunsch der ungarischen Regierung mit der neuen Verfassung befasst.

Tibor Navracsics, stellvertretender Ministerpräsident Ungarns und zugleich Justiz- und Verwaltungsminister, traf sich am 25.03.2011 mit der Kommission, um den in der kommenden Woche offiziell vorliegenden Bericht vorab zu besprechen. Nach dem Treffen berichtete Navracsics, die Kommission halte es für bedauerlich, dass die Prüfungsbefugnisse des Verfassungsgerichts in Steuer- und Haushaltsfragen beschränkt bleiben sollen. Hingegen habe auch die Venedig-Kommission die Auffassung vertreten, dass zur Anrufung des Gerichts durch natürliche und juristische Personen ein individuelles Rechtsschutzinteresse vorausgesetzt sein sollte. Dies würde sog. „Popularklagen“ ausschließen.

Die Kritik der Kommission hinsichtlich der Beschränkung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle deckt sich mit der Auffassung von Ex-Staatspräsident László Sólyom, einem ehemaligen Verfassungsrichter, sowie der Meinung des VerfG-Präsidenten Péter Paczolay und der Mehrheit ungarischer Verfassungsjuristen. Die Beschränkung wurde im Jahr 2010 eingeführt, um ein von der Regierungsmehrheit verabschiedetes Steuergesetz der Kontrolle des Gerichts zu entziehen.

Der offizielle Bericht der Venedig-Kommission wird nach Erscheinen hier zur Verfügung gstellt.

Prozess um Morde an Roma beginnt

Die Mordanschläge auf Roma, die in den Jahren 2008 und 2009 zu Toten und Verletzten geführt hatten, werden ab heute vor dem Komitatsgericht von Pest verhandelt. Die vier Angeklagten stammen aus der rechtsradikalen Szene . Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet u.a. auf geplanten mehrfachen Mord aus niedrigen Beweggründen und unter Inkaufnahme der Gefährdung einer Vielzahl von Menschen.

Im Tatzeitraum wurden sechs Mitglieder der Roma-Minderheit getötet und fünf verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht laut Anklageschrift davon aus, dass die körperliche Unversehrtheit weiterer 55 Menschen gefährdet wurde. Die Angeklagten sollen laut Anklageschrift insgesamt 78 Schüsse aus scharfen Waffen abgegeben und 11 Molotow-Cocktails auf Häuser geworfen haben. Die Mordserie hatte europaweit Bestürzung ausgelöst. Die Tatverdächtigen wurden am 21. August 2009 verhaftet. Trotz zweier Teilgeständnisse bestreiten alle Angeklagten eine Tatbeteiligung.

Der Anklageschrift zufolge seien zwei der Täter im Jahre 2007 bei einer Vereidigung von Mitgliedern der „Ungarischen Garde“, einer rechtsextremen Ordnungstruppe der Partei Jobbik, erschienen. Sie seien jedoch überzeugt gewesen, dass die von der „Garde“ ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten, die „gesellschaftliche Situation“ zu lösen. Man habe daraufhin einen Jäger ausgeraubt und begonnen, Anschläge auf Roma zu verüben. Als es in Galgagyörk ein erstes Todesopfer gegeben hatte, sei man entschlossen gewesen, weiter zu machen, u.a. um Angst und Schrecken zu verbreiten.

Für das Verfahren sind zunächst 34 Verhandlungstage vorgesehen. Über 160 Zeugen und 30 Sachverständige sind geladen.

http://www.fn.hu/baleset_bunugy/20110323/dobbenetes_reszletek_ro/

Forint legt gegenüber EUR zu

Die ungarische Landeswährung befindet sich seit Beginn des Jahres im Aufwärtstrend gegenüber dem Euro. Während Anfang Dezember 2010 für einen Euro noch bis zu 280 Forint bezahlt werden mussten, wird der EUR augenblicklich mit ca. 267 HUF gehandelt. In der Spitze lag die EUR/HUF-Parität im Jahr 2010 bei 290.

Würde der Forint bis auf 262 pro EUR zulegen, wären die im Jahre 2010 eingetretenen Verluste fast vollständig ausgeglichen.

Gegenüber dem Schweizer Franken schwächelt die ungarische Währung weiterhin, was für die große Zahl ungarischer Bankkunden, die ihre Konsum- und Immobilienkredite auf Grundlage des Schweizer Franken aufgenommen hatten, weiterhin deutliche Mehrbelastungen bedeutet. DIe Regierung Orbán hatte im Jahr 2010 ein Moratorium beschlossen, um Zwangsversteigerungen selbstgenutzter Immobilien wegen der Überschuldung ihrer Eigentümer vorerst zu verhindern.

 

Oberste Richter kritisieren Verfassungsentwurf (BBJ)

Das Budapest Business Journal (BBJ) berichtet über die am 22.03.2011 begonnene Parlamentsdebatte zur neuen Verfassung. Zu Beginn traten Verfassungsgerichtspräsident Péter Paczolay und der Präsident des Obersten Gerichtshofes, András Baka, vor das Hohe Haus und kritisierten den Entwurf. Paczolay betonte, verfassungsmäßige Rechte benötigten einen Schutz durch das Verfassungsgericht. Die im Jahr 2010 vorgenommene Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichts sei falsch und dürfe nicht in die neue Verfassung übernommen werden.

http://bbjonline.hu/politics/constitution-draft-criticized-by-court-heads_56680