Das Strafverfahren um den Mord an dem rumänischen Handball-Nationalspieler Marian Cozma, der für den Erstligisten und ungarischen Meister MKB Veszprém spielte, geht – erstinstanzlich – zu Ende. Das Gericht will am 23.06.2011 sein Urteil verkünden. Cozma war am 08.02.2009 in einer Veszprémer Diskothek durch mehrere Messerstiche getötet worden. Zwei seiner Mitspieler Cozmas wurden ebenfalls schwer verletzt. Der Tat, die landesweit große Bestürzung ausgelöst hatte, sind drei Angehörige der Roma-Minderheit, Sándor R., Gyözö N. und Iván S, angeklagt.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten Sándor R. führte in seinem Plädoyer aus, sein Mandant habe nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt, sondern habe sich mehreren Angreifern gegenüber gesehen und sei folglich „in Panik gewesen“, daher sei seine Tat als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten. Sein Mandant habe den Messerstich „allein und ohne Wissen und Wollen der anderen Angeklagten“ ausgeführt. Eine gemeinschaftlich begangene Tat liege daher nicht vor.
Staatsanwältin Dóra Sárosi wies in ihrem Plädoyer einige Aussagen der Verteidigung, die die Anklagebehörde heftig kritisiert hatte, zurück, unter anderem die, dass die Anklageschrift „frei erfundene, gegen den Inhalt von Urkunden sprechende und unehrenhaft zusammengeschnipselte Beweise“ enthalte. Nach ihrer Auffassung gingen diese Aussagen der Verteidigung „über die fachliche Berufsethik hinaus“ . Die Staatsanwältin betonte: Die Angeklagten hätten genau gewusst, was sie taten, es sei ihre Absicht gewesen, ein menschliches Leben auszulöschen. Sie fügte hinzu, dass man sogar noch mehrmals auf den Kopf des schon am Boden liegenden Cozma eingetreten hätte.
Der Angeklagte Iván S., dessen Verteidiger zuvor den Freispruch seines Mandanten gefordert hatte, begann daraufhin herumzubrüllen und stieß wüste und obszöne Beschimpfungen und Bedrohungen gegenüber der Staatsanwältin aus. Das Gericht ließ den Angeklagten und mehrere seiner Angehörigen daraufhin für 30 Minuten aus dem Saal entfernen. Es handelt sich nicht um den ersten Ausraster des Angeklagten S.: Bereits Ende Mai musste er aus dem Sitzungssaal entfernt werden, nach er die Staatsanwältin verbal attackiert und u.a. als „schwanzlutschende Hure“ bezeichnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Angeklagten Sándor R. und Gyözö N. zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen, für den Angeklagten Iván S. beantragte sie 20 Jahre Freiheitsstrafe.
Rechtsextreme Kreise nutzten die Herkunft der Täter nach der Tat unmittelbar nach der Tat für eine politische Kampagne gegen „Zigeunerkriminalität“ . Auch der umstrittene und mehrfach offen antisemitisch aufgetretene Publizist Zsolt Bayer hatte sich kurz nach der Tat in einem Artikel („Das Maß ist voll“) in der Tageszeitung Magyar Hírlap zu Wort gemeldet. Der Artikel (in der Wochenzeitung 168 óra als „Amoklauf“ bezeichnet) löste einen Aufschrei in Teilen der Gesellschaft auf, Ungarns damaliger Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány forderte staatliche Stellen und Unternehmen sogar dazu auf, das Abonnement der Tageszeitung einzustellen.
Weiterführend:
http://nol.hu/belfold/cozma-ugy__sztojka_obszcen_szavakkal_illette_az_ugyesznot_
http://www.n-tv.de/sport/Polizei-verhaftet-Verdaechtige-article52893.html
Interview mit Iván S.: http://www.hirtv.hu/?tPath=/view/videoview&videoview_id=13268