Bericht der Venedig-Kommission: Index.hu über die Rosinenpickerei der ungarischen Regierung

Das Online-Portal Index.hu fasst in kritischen Tönen die Reaktion des ungarischen Außenministeriums auf den Bericht der Venedig-Kommission zusammen. Die Kommission, ein beratendes Organ des Europarates in Verfassungsfragen, hatte am vergangenen Montag seinen kritischen Bericht zur neuen ungarischen Verfassung veröffentlicht. Seit seiner Bekanntgabe versuchen ranghohe Politiker der nach Meinungsumfragen mit rückläufiger Zustimmung kämpfenden Regierungsparteien (József Szájer, Gergely Prőhle, Zsolt Semjén u.a.) einerseits Kritik als ideologische Einmischung in die Souveränität Ungarns abzublocken, andererseits aber, die positiven Anmerkungen der Venedig-Kommission (etwa die Feststellung, dass ein EU-Mitgliedsland autonom darüber entscheide, ob es sich eine neue Verfassung gibt oder nicht) in den öffentlichen Diskurs zu tragen.

Nachfolgend die deutsche Übersetzung des Index-Beitrages, der sich mit dieser „Blindheit der ungarischen Regierung auf einem Auge“ befasst:

Nur das Lob der Venedig-Kommission ist berechtigt

Auf der Pressekonferenz des Außenministeriums, die sich mit den Einzelheiten der Stellungnahme der Venedig-Kommission zum Grundgesetz befasste, stellte sich heraus, dass die Regierung keinen Grund sieht, auch nur über einen einzigen der zum Ausdruck gebrachten Kritikpunkte nachzudenken.

Nur das Lob ist berechtigt

Es gibt Feststellungen, die wir für falsch halten, und solche, mit denen wir nicht übereinstimmen – so fasste der Fidesz-Abgeordnete Gergely Gulyás  die offizielle Meinung der Regierungsparteien zusammen; Gulyás war während des Verfassungsgebungsprozesses Vizepräsident des zuständigen Fachausschusses. Nach der Meinung des stellvertretenden Staatssekretärs im Außenministerium, Gergely Prőhle, betreffen die vom Fachgremium des Europarates zu Verfassungsfragen in seinem am Montag der Öffentlichkeit vorgestellten Bericht zum Ausdruck gebrachten Kritikpunkte in erster Linie den Verlauf des Verfassungsgebungsprozesses. Aber was bringe es schon, nachträglich über diesen zu sprechen.

Die Verabschiedung der neuen Verfassung verletze nicht das Rechtsstaatsprinzip – so hoben Gulyás und Pröhle übereinstimmend den wichtigsten Punkt des Berichtes hervor: Ungarn bleibe ein demokratischer, auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung aufgebauter Rechtsstaat.

Obwohl der Bericht sich vorsichtig ausdrückt, enthält er doch eine große Zahl von Kritikpunkten. Im Zusammenhang mit dem Prozess der Verfassungsgebung werden hervorgehoben: Die fehlende Transparenz, der fehlende Dialog mit der Opposition, der unzureichende öffentliche Diskurs, und der zu kurz bemessene Zeitrahmen. Zugleich wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Beteiligten bei der Verabschiedung all jener 2/3-Gesetze, die die Anwendung der Verfassungsvorschriften im Detail regeln, nicht in dieselben Fehler verfallen.

Wofür wir nichts können

Auf die Frage von Index, warum man die Kritikpunkte nicht schon bei der Ernennung der Kandidaten für das personell erweiterte Verfassungsgericht umgesetzt habe, sagte Gulyás, Kandidaten der Opposition seien deshalb nicht vom Verfassungsausschuss angehört worden, weil die Opposition keine solchen nominiert habe. Über die konkreten Vorgänge im Nominierungsausschuss könne er hingegen keine Auskunft geben, weil er nicht dessen Mitglied sei.

Die Kritik der Kommission, es habe keinen angemessenen Dialog zwischen Regierung und Opposition im Hinblick auf die Verfassung gegeben, bestätigte Gulyás, seiner Auffassung nach sei hierfür jedoch die Opposition verantwortlich, die sich aus dem Verfahren zurückgezogen habe.

Streit mit Bratislava

Prőhle betonte im Hinblick auf die positive Stellungnahme des slowakischen Außenministers zum Bericht der Venedig-Kommission, das neue Grundgesetz habe keinen „exterritorialen Charakter“, bezeichnete es aber zugleich als berechtigtes Anliegen, dass Budapest für die außerhalb der Landesgrenzen lebenden Ungarn „Verantwortung übernehmen“ wolle. Nach der Meinung Bratislavas teile die Kommission voll und ganz den slowakischen Standpunkt, demzufolge für den Schutz der Minderheiten in erster Linie das Land verantwortlich sei, in dem sie leben.

Prőhle bezeichnete die Stellungnahme Dzurindas als „eigenwillige und subjektive Interpretation“ des Berichtes der Venedig-Kommission. Interessant ist, dass sich insoweit die warnenden Worte der Kommission, wonach die Ausformulierung des Schutzes der Auslandsungarn im neuen Grundgesetz zu zwischenstaatlichen Problemen führen könnte, sich als wahr erweisen.

Gergely Gulyás fügte hinzu, er würde es begrüßen, wenn Bratislava so konsequent wäre und die kritischen Worte der Venedig-Kommission zum slowakischen Sprachengesetz ebenfalls ernst nehmen würde.

Es durften vier Fragen gestellt werden

Auf die Frage, in welchen Punkten er den Bericht der Kommission für verfehlt halte, benannte der Abgeordnete unter anderem die (mit europäischen Rechtsnormen nicht im Einklang stehende) „echte lebenslange Freiheitsstrafe“, die seines Erachtens einen Verurteilten nicht in eine perspektivlose Situation bringe. Er bemängelte auch, dass die Kommission in den Fällen, in denen Regelungen des Grundgesetzes mehrere Auslegungsmöglichkeiten zuließen, immer bösen Willen unterstellte.

Als solche Einwände müsse man diejenigen zur Beschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts, zum Vetorecht des Haushaltsrates bezüglich der Budgetgesetze sowie die zu den in der Präambel (Nationales Glaubensbekenntnis) aufgezählten Werte und die Rechtsunsicherheit bei deren Schutz durch die Verfassung betrachten.

Auf der Pressekonferenz waren insgesamt vier Fragen der Journalisten zugelassen, aus diesem Grund gab es keine Möglichkeit, auf die übrige Kritik der Venedig-Kommission einzugehen. Hierzu zählt unter anderem, dass man kulturelle, religiöse, moralische, soziale, wirtschaftliche und steuerliche Themen nicht in 2/3-Gesetzen festschreiben solle. Gulyás hob demgegenüber die Aufnahme einzelner Fragen zur Wirtschaftspolitik als vorblildliche Punkte in der neuen Verfassung hervor.“

Nachtrag:

Eine weitere bemitleidenswerte Reaktion kommt vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Zsolt Semjén. Er sagte beim oppositionsnahen Fernsehsender ATV (Link, Thema Verfassung ab 5:00 min – Zähler läuft rückwärts), die Verfassung sei nicht „von der Regierung“, sondern von 2/3 des Parlaments verabschiedet worden. Im Hinblick darauf könne es eine Menge von „interessanten“ Meinungen zur Verfassung geben, sie sei jedoch der Wille des Volkes – dass die Verabschiedung einer völlig neuen Verfassung gerade nicht im Mittelpunkt des von Fidesz/KDNP geführten Wahlkampfes war, übersieht Semjén geflissentlich. Im Hinblick darauf ist die Aussage, die Verfassung sei nicht das Ergebnis von Parteipolitik, sondern Ausfluss des Willens des Volkes, fragwürdig: Wären sich Fidesz/KDNP nämlich so sicher gewesen, dass die Bevölkerung eine (bzw. diese) neue Verfassung wünscht, so wäre eine Volksabstimmung angezeigt gewesen. Das Versenden von Fragebögen, d.h. die Durchführung einer nicht repräsentativen Umfrage in der Bevölkerung, kann dem nicht gleichgestellt werden.

Auf die Meinung des slowakischen Außenministers zum Bericht der Venedig-Kommission sagte Semjén, dieser habe wohl kaum die „170 Seiten“  gelesen. Hier unterliegt Semjén wohl einem weiteren „Irrtum“: Die Stellungnahme der Venedig-Kommission hat einen Umfang von exakt 29 Seiten.

Fest steht, dass der Umgang der ungarischen Regierung mit der fachlichen und ausführlich begründeten Kritik der Venedig-Kommission alles andere als souverän ist. Die Regierung sollte sich fragen, ob diese Art der Kommunikation auf Dauer ihrem Ziel der Durchsetzung (berechtigter oder jedenfalls diskussionswürdiger) ungarischer Interessen dient. Zweifel sind angebracht.

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5 Kommentare zu “Bericht der Venedig-Kommission: Index.hu über die Rosinenpickerei der ungarischen Regierung

  1. Da eine neue Verfassung für jeden anders sich gestalten ließe und somit wahrscheinlich keine eindeutige Mehrheit für eine neu geschaffene Verfassung per Volksentscheid erlangt werden könnte, ist ein Volksentscheid über die Erlassung der neuen Verfassung meiner Meinung nach fragwürdig. Jedoch hätte man es wie damals in Spanien machen können: Ein Volksentscheid über die Erlassung der neuen Verfassung oder die Erhaltung der alten Verfassung machen können. Dann wären alle Zweifel beseitigt worden.

  2. Hm meiner Meinung nach wäre ein sauberer Schritt gewesen, die neue Verfassnung nicht vom Parlament erarbeiten zu lassen, sondern dafür extra eine verfassungsgebene Versammlung wählen zu lassen, dann hätten die Menschen extra ihre Vertreter für genau diese Aufgabe wählen können… Mir scheint es ohnehin nich logisch, dass ein Parlament, dessen Befugnisse auf der alten Verfassung gründen, einfach so eine neue Verfassung bestimmt. Aber da gibt es bestimmt schlauere Meinungen von Juristen dazu

  3. Ja da sollte man einen Verfassungsjuristen fragen.
    Denn es gab ein Gesetz wonach nur mit 4/5 Mehrheit die Verfassung geändert werden kann und die wurde nun mit einer 2/3 Mehrheit geändert.

  4. Eigentlich ist die Venedig-Kommission ja kurz nach dem Fall der Berliner Mauer gegründet worden.
    „Sie spielt seither eine führende Rolle, wenn es gilt, in Osteuropa Verfassungen auszuarbeiten, die den Normen des europäischen Verfassungsrechtsbestands entsprechen.“
    Das bezieht sich also nur auf Verfassungen der osteuropäischen Länder und nur auf neue Verfassungen.Ob die Verfassungen der anderen Länder noch zeitgemäß und „den Normen des europäischen Verfassungsrechtsbestands entsprechen sind“ interessiert also gleich Null???

  5. Geschätzte BlogGemeinde!
    Hier und stets kritisch anwesend, bei HUNGARIAN VOICE!

    Eine „Verfassung“ müsste, als RAHMENVEREINBARUNG, einvernehmlich festlegen, wie sich eine bestimmte Menschen-Gemeinschaft, innerhalb historisch nun einmal gegebenen Grenzlinien, als „STAAT“ organisiert, wo die Gewalt der „STAATSBEHÖRDE“, der „STAATS-MACHT“ ihre Grenzen hat, wie weit sich Einwohner, Bürger und Bürgerinnen innerhalb dieser gegebenen, historischen Grenzen Europas frei und ohne staatliche Bevormundung bewegen, entwickeln und entfalten können, welche Institutionen für Ausgewogenheit und Balance, für Kontrolle, vorallem als Schutzschild gegen mutwillige Übergriffe des „STAATES“ die Rechte der „Individuen“ gewährleisten.

    Die per 31.12.2011 ungültig erklärte Verfassung Ungarns war bezüglich dieser Zielsetzung geeigneter als das nun per 01.01.2012 in Kraft tretende „Grundgesetz“… welches ab hier und heute noch mit einer Reihe von eilig zusammengeschusterten „KardinalGesetzen“ ergänzt werden soll, ohne dass wir wüssten, was diese gehetzt zusammengebastelte Gesetzesflut auf welche Weise regeln wird.

    Somit ist die Stellungnahme der Venedig-Kommission des Europa-Rates (Nicht gleich EU, nicht gleich EURO-Zone!!) durchaus diplomatisch „höflich“, doch für Orbán Viktors Machtanspruch zu Recht vernichtend ausgefallen!

    Keineswegs verwunderlich. Die Kritikpunkte wurden detailliert auch in Ungarn längst zu Tage gebracht…

    Das Problem bleibt nur, dass Orbán Viktor rund 8’000’000 Briefcouverts mit der Aufschrift versenden lässt „HALLGASSUK MEG EGYMÁST“ („Hören wir einander an!“) ohne zu „hören“… [Das war die „Soziale Konsultation mit BarCode“… Abgabetermin 15. Juni 2011].

    Er redet und lässt reden, will weiter reden und weiterhin reden lassen… für weitere Jahrzehnte,… will mit seinem Hofstaat offenbar bis zu seinem Ableben das Geschick Ungarns, voller Sendungsbewusstsein, bestimmen, mindestens als Fussnote in den Geschichtsbüchern sich verewigt wissen. Denn nur ER WEISS, was UNGARN „gut tut“… „tut gut“…. (bescheidene Text-Anleihe bei Udo Jürgens! … und seiner österreichisch-stämmigen GesangesKunst!!).

    Da war KEIN VERFASSUNGSNOTSTAND, kein Bedarf für NeuFormulierung vorhanden! Ungarns Verfassung im Jahre 2010 hatte bis auf den Satz, „Budapest ist die Hauptstadt Ungarns“ nichts, aber auch gar nichts mit der Verfassung von 1949 („formelle Grundlage“!) zu tun!!

    Was nun als GRUNDGESETZ „durchgepaukt“ wurde, ist „hanebüchen“… ein Rückschritt ohnegleichen, eines EU-Mitgliedslandes im 21.-sten Jahrhundert unwürdig.

    Inwieweit die Warnungen der Venedig-Kommission bezüglich der kommenden „KardinalGesetze“ [sarkalatos törvények] beachtet werden, inwieweit Ungarn noch als eingeschriebenes Mitglied im „EUROPA-RAT“ dem Geist der „Moderne“ entspricht, wird sich weisen…

    Lassen wir uns – ganz gelassen – überraschen.
    EURO-Griechenland lässt sich vielleicht noch retten. Orbán Viktor weiss wie Ungarn gerettet werden kann. Er ist kein toter Fisch. Er schwimmt, dank unstörbarem Selbstbewusstsein, „gegen den Strom“!

    Die Frage bleibt, wie lange seine Mitschwimmer mitzuschwimmen vermögen. Die restlichen „Fische“ gehen – dank seiner Massnahmen – längst „Bach ab“… flussabwärts… oder auch zeitig – dank Personenfreizügigkeit – in Richtung anderer Gewässer… [Vorerst jedoch „auf die Strasse“!]

    Demnächst bleibt das Karpatenbecken derart entvölkert wie nach den rund 150-jährigen, osmanisch-habsburgischen Wirren.

    Na denn PROST!
    (Schnapsbrennen ist ja weiterhin gestattet!)

    „ISTEN ÁLDD MEG A MAGYART“!

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