Die FAZ berichtet in ihrer heutigen Online-Ausgabe über Änderungen am Mediengesetz.
„In Ungarn ist das Mediengesetz verschärft worden. Das Parlament in Budapest stimmte einer entsprechenden Vorlage am späten Montagabend zu. Private TV- und Radiosender geraten dadurch stärker unter Druck. So dürfen sie sich nicht mehr um Sendefrequenzen bewerben, wenn sie Schulden bei der Medienbehörde NMHH haben.
Bei diesen Schulden kann es sich um Gebühren oder Bußgelder handeln. Bußgelder kann die NMHH nach dem bereits Ende Dezember 2010 beschlossenen Gesetz auch für missliebige redaktionelle Inhalte verhängen.“
Desweiteren behandelt der Beitrag die aktuell durchgeführten Stellenstreichungen bei den öffentlichen-rechtlichen Medien.
Die Änderungen im Wortlaut (via parlament.hu): http://www.parlament.hu/irom39/03505/03505.pdf