Telekom-Sondersteuer: Kommission fordert Ungarn zur Änderung auf

Pressemitteilung der EU-Kommission:

„Brüssel, 29. September 2011 – Die Europäische Kommission hat Ungarn aufgefordert, eine spezielle Umsatzsteuer für Telekom-Betreiber abzuschaffen, die im Oktober 2010 eingeführt worden war. Nach Auffassung der Kommission verstößt diese Steuer gegen das Telekommunikationsrecht der EU, da diese Steuereinnahmen in den Gesamthaushalt fließen und nicht zur Deckung der Kosten für die Regulierung des Telekom-Sektors eingesetzt werden.

Weiter ist Ungarn auch nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, die interessierten Parteien in geeigneter Weise zu allen Änderungen der den Telekom-Betreibern auferlegten Abgaben zu hören.

Die Abgabensätze für Telekom-Betreiber liegen, je nach dem Gesamtumsatz (ohne Mehrwertsteuer), zwischen 0 % and 6,5 %.

Die Aufforderung der Kommission an Ungarn, die Telekom-Steuern abzuschaffen, ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Ungarn hat jetzt zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es zur Einhaltung der EU-Telekommunikationsvorschriften getroffen hat. Andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Hintergrund

Die Kommission leitete im März 2011 wegen der Telekom-Steuer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein (siehe IP/11/308).

Die EU-Vorschriften im Telekommunikationsbereich, insbesondere Artikel 12 der „Genehmigungsrichtlinie“ (2002/20/EG), sehen präzise Regeln für Verwaltungsabgaben vor, die Mitgliedstaaten zugelassenen Betreibern von Telekommunikationsdiensten oder Telekommunikationsnetzen auferlegen können. Telekom-Betreibern dürfen nur Abgaben zur Deckung bestimmter administrativer und mit der Regulierung zusammenhängender Kosten auferlegt werden. Diese müssen objektiv, transparent und verhältnismäßig sein und gegebenenfalls angepasst werden. Ferner müssen alle interessierten Parteien in geeigneter Weise zu Änderungen der Abgaben gehört werden.

Im März 2011 verklagte die Kommission Spanien und Frankreich vor dem Gerichtshof der EU, weil sie Abgaben von Telekom-Betreibern erheben, die gegen das Telekommunikationsrecht der EU verstoßen (IP/11/309).“

Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1108&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=de

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