Das ungarische Verfassungsgericht hat heute das in diesem Jahr verabschiedete Religions- und Kirchengesetz (Gesetz Nr. C/2011) für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Beschluss beruht auf der Verletzung formeller Vorschriften, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht eingehalten worden seien und zu einer Verletzung der Rechte der Abgeordneten geführt hätten. Das Gesetz war daher insgesamt für nichtig zu erklären.
http://www.mkab.hu/index.php?id=2011__december_19
Die Entscheidung fiel mehrheitlich.
Nachtrag:
Die Fidesz-Fraktion im ungarischen Parlament hat noch am 23.12.2011 das Religions- und Kirchengesetz erneut dem Parlament vorgelegt. Das Gesetz enthält nur kleinere Änderungen und beschränkt die Zahl der anerkannten Religionsgemeinschaften auf 12. Die umstrittene Scientology-Kirche erhält keine Anerkennung, als Grund gab Fidesz Bedenken sicherheitsrechtlicher Art an. Politics.hu berichtet.
Unsere Professoren sagten uns am Anfang immer, es sei mühsam mit der Gesetzgebung, da der Anteil der schlechten unter den Juristen im Parlament höher sei als in anderen Branchen.
Dabei sprachen sie nicht mal vom ungarischen Parlament.