Vor einigen Wochen kursierten Meldungen, Ungarn „schließe“ die Tür zum Verfassungsgericht. Gemeint war die Abschaffung der Popularklage und die Umstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten. Nicht zum ersten Mal wurde verkürzt und verfälschend berichtet. Hungarian Voice damals:
Als Reaktion auf die Berichterstattung der hat der Jurist Marc Vecsey, Ungarn-Referent am Forschungsinstitut für Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht der WU Wien, einen Gastbeitrag zum Thema in der „Presse“ verfasst.
http://diepresse.com/home/718801/An-Oesterreichs-Wesen-soll-die-ungarische-Verfassung-genesen
Vecsey rückt den Bericht gerade und nutzt die Gelegenheit, die Kritiker aufzufordern, sich an den Fakten zu orientieren. Denn
„die wirklich problematischen Maßnahmen gehen im medialen Einprügeln auf Ungarn unter. Wem es also wirklich um die gute Sache geht, der möge sich die Causa vor dem Kritisieren (auch) von Ungarn darstellen lassen, auf Fakten achten, die eigene Situation reflektieren und seine Bedenken nüchtern formulieren.“
Danke, Herr Vecsey!
Dass so ein Beitrag überhaupt von der Faktenlage her möglich und nötig wurde, ist haarsträubend – man stelle sich vor, dergleichen müsste leider zur internationalen Berichterstattung über Deutschland gesagt werden.