IWF-Chefin Christine Lagarde über die Gespräche mit Ungarn in der kommenden Woche

Christine Lagarde im Interview mit dem US-Fernsehsender CNN:

Lagarde betone, die Gespräche mit Ungarn würden kommende Woche wieder augenommen. Man erwarte, dass Ungarns Gesetzgebung den Vorgaben der Europäischen Union entspreche. Die EU-Kommission werde das prüfen, und sie erwarte, Ungarn sei selbst daran interessiert, seine Gesetze in Übereinstimmung mit EU-Recht zu bringen. Man sei insoweit nicht kompromissbereit, werde aber gewiss nicht „den Verhandlungstisch verlassen“ . Der Besuch des ungarischen Finanzministers in der kommenden Woche komme zur rechten Zeit.

http://edition.cnn.com/video/#/video/world/2012/01/06/intv-curnow-lagarde-hungary-part-two.cnn?iref=allsearch

 

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Drohungen gegen Richter: „Demokratie“ à la MSZP ante portas?

Der MSZP-Abgeordnete Gergely Bárándy hat laut Bericht des Internetportals Index.hu  in einer am Freitag herausgegebenen Mitteilung verkündet, seine Partei werde „nach dem Scheitern der Orbán-Regierung alle ihre Kraft, ihren Einfluss und ihr Wissen dafür einsetzen, die an die Spitze und die Leitung unabhängiger Einrichtungen delegierten „Parteikommissare“ von ihren Posten entfernt werden, egal wie lange ihre Mandate offiziell auch lauten mögen; wer seine Tätigkeit nachweislich auf politische Anweisung hin vollbringe, werde zur Verantwortung gezogen werden.

Ähnliche Drohungen hatte auch Ex-Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány bei seiner Einvernahme in der Sukoró-Affäre gegenüber den ermittelnden Staatsanwälten ausgesprochen.

Die Ungarische Richtervereinigung (Mabie) reagierte auf die Wort Bárándys wie folgt: „Es ist ein in mehr als 20 Jahren Demokratie in Ungarn  beispielloser Vorgang, dass ein Parlamentsabgeordneter, ein Mitglied des Rechtsausschusses, unter dem Vorwand der Verteidigung der Justiz Richter, die nur dem Gesetz unterworfen sind, als Politkommissare bezeichnet und ihnen droht, man werde sie zur Verantwortung ziehen.“

Die Richtervereinigung rief die Partei auf, man solle Bárándy zur Ordnung rufen und dafür sorgen, dass er künftig von Stimmungsmache gegen die Richterschaft Abstand nimmt.

Außenminister Martonyi: Auch Notenbankgesetz verhandelbar

Au einem dpa-Bericht:

Angesichts seiner großen Finanznot ist Ungarn nun doch bereit, über das von der EU und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) kritisierte neue Notenbank-Gesetz zu verhandeln. „Wir sind zu Diskussionen bereit“, sagte der ungarische Außenminister Janos Martonyi der Pariser Tageszeitung „Le Figaro“ (Samstag-Ausgabe). „Auch (zu Diskussionen) über das am häufigsten erwähnte Problem: das Gesetz über die Zentralbank“, fügte er hinzu.“

Hier der Link zur vollständigen Meldung:

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-01/22375304-ungarischer-aussenminister-auch-notenbank-gesetz-verhandelbar-016.htm

Martonyi betont zwar die Verhandlungsbereitschaft der Regierng, zweifelte aber laut dpa abermals, dass die Erhöhung der Zahl von Vize-Gouverneuren von zwei auf drei die Unabhängigkeit der Notenbank gefährde.

Der vollständige Text des neuen Notenbankgesetzes und die zuvor geäußerten Bedenken der EZB sind hier abrufbar:

http://www.parlament.hu/irom39/05248/05248-0032.pdf

http://www.ecb.int/press/pr/date/2011/html/pr111222.en.html

HVG.hu: Interview mit Verfassungsgerichtspräsident Péter Paczolay

Die ungarische Wochenzeitung HVG veröffentlicht in ihrer Online-Ausgabe ein längeres Interview mit Verfassungsgerichtspräsident Péter Paczolay:

http://hvg.hu/itthon/20120102_Paczolay_Alkotmanybirosag_interju

„Das Verfassungsgericht geriet in Anbetracht der im Parlament bestehenden 2/3-Mehrheit in eine völlig neue Situation, die in den Jahren 2010 und 2011 mehrmals die Arbeit des Gremiums erschwerte, es gab sogar eine Phase, in der es um die Unabhängigkeit und die Existenz des Gremiums ging. Die Arbeit des Parlaments zeigte in den vergangenen eineinhalb Jahren das Fehlen einer Verfassungskultur auf, und diese drang sogar durch die Wände des VerfG in dieses hinein. Der Präsident hätte es befürwortet, wenn man die Frage der Rentenverstaatlichung noch im Jahr 2011 hätte abschließen können, im Gericht gab es für eine solche Entscheidung jedoch keine Mehrheit: das auf 15 Mitglieder erweiterte Gremium entscheidet auch in anderen Fragen schwerfälliger. Péter Paczolay gibt nach mehr als einem halben Jahr erstmals wieder ein Interview, er spricht mit hvg.hu über seine Enttäuschungen, seine Hoffnung und über Erfolge.“

Leider fehlt mir im Moment die Zeit für eine Übersetzung des sehr langen Beitrags, der ungarisch Lesende sollte sich den Beitrag aber in keinem Fall entgehen lassen.

Eine Ausnahme, aus fachlichen Gründen, aufgrund der hier im Blog geführten Diskussion zur angeblich „verschlossenen Tür zum Verfassungsgericht“ ein kurzer Ausschnitt zum Thema „actio popularis“:

hvg.hu: Der erste Präsident des Verfassungsgerichts, László Sólyom sagte, dass er sogar über einen Antrag entscheiden würde, der auf einem Stück Käseverpackung stehen würde. Sie hatten im vergangenen Jahr der Kommission zur Vorbereitung der Verfassung vorgeschlagen, man solle die Beschränkung der Antragsmöglichkeiten erwägen, die jedermann offen stehen. Warum haben Sie sich für die Einschränkung der Poplarklage eingesetzt?

P. P.: Ich halte die Einführung der Verfassungsbeschwerde und die parallele Beschränkung der Popularklage keinesfalls für eine Beschränkung der Kompetenzen des Gerichts, eher für eine Umgestaltung – diesen Standpunjkt vertrete ich schon seit Jahren. Die Möglichkeit, Anträge zu stellen, obwohl man in keiner Weise betroffen oder in seinen Rechten verletzt ist, ist weltweit einzigartig. Obwohl die Popularklage als solche in sechs Ländern existiert, ist ihre Reichweite geringer, als bei uns. Wesentlich ist, dass das Verfasungsgericht bei Vorbereitung der Verfassung den Standpunkt vertreten hatte, dass Anträge nur bei Bestehen eines persönlichen Rechtsschutzbedürfnisses möglich sein sollten, es ging nicht um die vollständige Abschaffung der Popularklage. Das Gremium hat selbst darüber beraten, aber die Mehrheit entschied sich gegen die so weit reichende Beschränkung der Antragsteller (der Gesezentwurf häte nur der Regierung und einem Viertel der Abgeordneten des Parlaments ein Antragsrecht zugestanden, d.Red.). Am Ende wurde – auf Vorschlag der Venedig-Kommission – Gesetz, dass auch der Grundrechtbeauftragte eine Normenkontrolle beantragen darf. Die Verfassungsbeschwerde wird uns bei Vorliegen einer individuellen Rechtsverletzung vorgelegt werden, auch hierbei handelt es sich um eine Normenkontrolle, d.h. sie kann zur Nichtigerklärung eines Paragraphen führen. Es ist sehr wichtig, das nach dem neuen Gesetz das Verfassungsgericht selbst dann angerufen werden kann, wenn kein Gerichtsverfahren voranging (Anm. HV: Paczolay spricht hier von der Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde).“

 

Pál Schmitt: Öl im Getriebe, kein Sand

Index.hu hat heute eine Statistik über die Rolle des amtierenden ungarischen Staatspräsidenten Pál Schmitt (offiziell auch weiterhin: „Präsident der Republik“) veröffentlicht. Hiernach bestätigt sich die von Beginn an bei Kritikern vorherrschende Befürchtung, Schmitt werde keine aktiv korrigierende Funktion bei der Gesetzgebung übernehmen, voll und ganz.

Binnen seiner nunmehr etwa eineinhalbjährigen Amtszeit unterschrieb Schmitt 319 Gesetze. Kein einziges wurde von ihm im Rahmen seiner Befugnisse an das Parlament zurückgeschickt (zur erneuten Debatte), auch leitete Schmitt keine einzige Vorab-Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht ein.

Die Bilanz Schmitts ist damit vor allem gegenüber seinem unmittelbaren Vorgänger, dem früheren Präsidenten des Verfassungsgerichts, László Sólyom, bemerkenswert ernüchternd. Während Sólyom die Legislative mit wachem Auge begleitete (31 Gesetze an das Parlament zurückgesendet, 16 initiierte Kontrollen durch das Verfassungsgericht) und sich damit weder bei den Regierungen Gyurcsány, noch Bajnai oder Orbán besonders beliebt machte, wirkt die Tätigkeit Schmitts lethargisch, ideologisch durchsetzt und stromlinienförmiger als jede andere Präsidentschaft zuvor: Kein Ausscheren aus der eigenen Reihe erwünscht.

Die Konsequenz: So lange Schmitt Präsident ist, wird das Mittel der präventiven Normenkontrolle von Gesetzen (d.h. deren Prüfung vor der Verkündung) kein praktisch relevantes Mittel zur Kontrolle der Gesetzgebung mehr darstellen. Zwar sieht das Grundgesetz eine solche Möglichkeit vor, die „normative Kraft des Faktischen“, die diesbezügliche Untätigkeit des Präsidenten, wird sich jedoch nicht überwinden lassen.

Im Rückblick wirft die Lethargie Schmitts kein fachlich gutes Bild auf ihn: Einige der Gesetze, die er unterschrieb – unter anderem das im In- und Ausland  vielkritisierte Mediengesetz, die rückwirkende Besteuerung von Abfindungen, die Strafprozessreform u.a. – wurden vom Verfassungsgericht zwischenzeitlich ganz oder teilweise kassiert. Selbst die Beschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts im Haushaltsbereich (keine Prüfung am Maßstab des wichtigsten Grundrechts, der Eigentumsgarantie) war ihm keine kritische Betrachtung wert.

Zwar kann kein Präsident (auch nicht der Bundespräsident der BRD) dazu gezwungen werden, dem Prüfungsmonopol des Verfassungsgerichts vorzugreifen, es hätte ihm und der ungarischen Demokratie aber sehr gut zu Gesicht gestanden, die in allen o.g. Fällen öffentlich und heftig geäußerte Kritik zum Anlass eigener Prüfung zu nehmen. Auch das Bild eines von Demokratieabbau bestimmten Landes hätte sich damit gegebenenfalls abmildern lassen.

Es ist, gerade bei einer bestehenden 2/3 Regierungsmehrheit und die damit – letztlich vom Wähler selbst gewollte – Beschränkung der Rolle der Opposition im Sinne von „checks & balances“ wünschenswert, wenn sich der Präsident als reifer Gestalter und Korrektiv, nicht als Öl im Getriebe einer auf Hochtouren laufenden Gesetzgebungsmaschine versteht. Die von Schmitt schon bei seinem Antritt sich selbst zugeschriebene Rolle (er wollte keine „Hürde“ für die Gesetzgebung sein, sondern „Motor“) macht eine Änderung der Verhältnisse unwahrscheinlich.

http://index.hu/belfold/2012/01/07/schmitt_pal_allja_a_szavat/

Nachtrag:

Auch hier wieder „Merkwürdigkeiten“ bei der Öffentlichkeitsarbeit. Seit einiger Zeit ist die Unterzeichnungspraxis von Mádl, Sólyom und Schmitt von der Parlamentsseite verschwunden. Nur noch die „Bilanz“ von Árpád Göncz ist sichtbar.