Orbán: Regierung beugt sich beim Notenbankgesetz „der Macht, nicht den Argumenten“

Nach einem heute erschienenen Bericht der ZEIT Online zeigen die Maßnahmen der EU-Kommission gegen Ungarn offenbar erste Wirkung. Die Brüsseler „Hüterin der Verträge“ hatte gestern beschlossen, drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten. Betroffen sind die Sachkreise Notenbank, die Pensionierung von Richtern und der Datenschutz.

Im Dezember 2011 hatte das ungarische Parlament mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ein neues Notenbankgesetz beschlossen, ohne zuvor Konsultationen mit der Notenbank, der Europäischen Zentralbank oder der EU-Kommission geführt zu haben. Einwendungen der EZB waren größtenteils umgesetzt worden, es blieben jedoch weiterhin Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Notenbank.

Ungarn, das sich aktuell um eine Kreditlinie des Internationalen Währungsfonds bemüht, hatte sich beim Thema Notenbankgesetz bereits zuvor verhandlungsbereit gezeigt und nach dem Bericht der ZET nunmehr in Aussicht gestellt, den Forderungen der Kommission nachzugeben. Bislang waren keine konkreten Maßnahmen ergriffen worden, was die Kommission wohl zur Eröffnung des förmlichen Verfahrens bewegt hat.

Die ZEIT:

Ungarn habe „einen Präsidenten an der Spitze der Zentralbank, der noch vom Vorgänger-Parlament gewählt wurde“, sagte Orbán. Dessen Amtszeit ende 2013 und daran werde sich nichts ändern. Es gebe einen Finanzrat, dessen Mitgliederzahl ebenfalls vom alten Parlament beschlossen wurde. Jetzt gehe es nur noch darum, ob dieser Finanzrat aufgestockt werden soll. „Wenn die EU damit Probleme hat, werden wir bereitwillig den Forderungen nachkommen, sogar wenn es zum Nachteil der Notenbank ist.

Die aktuelle Kritik der Kommission am Notenbankgesetz betrifft mehrere Punkte: Zum einen sieht das neue Recht (u.a. das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Grundgesetz) vor, dass die Notenbank mit der ungarischen Finanzaufsicht (PSZÁF) fusioniert werden kann. Dies, so die Kommission, sei zwar für sich genommen nicht zu beanstanden. Auch ungarische Experten, den amtierenden Notenbankpräsidenten eingeschlossen, betonten die Vorteile eines solchen Zusammenschlusses. Allerdings würden für den Fall einer Fusion die heutigen Chefs beider Behörden lediglich Vize-Präsidenten der neuen Institution – die Kommission sieht hierin (trotz der Ankündigung Ungarns, der amtierende Notenbankchef András Simor könne seine Amtszeit planmäßig bis 2013 ausfüllen) eine Möglichkeit der vorzeitigen Absetzung des Notenbankchefs und einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Notenbank.

Weiterer Streit entfachte ich an der personellen Erweiterung des monetären Rates der Notenbank. Das Gremium legt die Geldpolitik fest. Auch hier befürchtet die Kommission, die Regierung könne über die Neubesetzung der Posten in einer Art und Weise Einfluss auf die Geldpolitik der Notenbank nehmen, wie es mit dem Statut des Europäischen Systems der Zentralbanken und dem EU-Primärrecht nicht vereinbar sei. Diese Einwände sind insoweit interessant, als die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány im Jahre 2005 den damaligen monetären Rat von neun auf 13 Personen erweitert und mit den Stimmen der damaligen Parlamentsmehrheit nachbesetzt hatte. Rügen der Kommission kamen seinerzeit nicht, obgleich der damalige Notenbankchef Zsigmond Járai gegen die Erweiterung protestiert und sie als „fachlich nicht begründbar“ bezeichnet hatte. Beobachter sprachen von einem „Krieg“ zwischen Regierung und Notenbank.

http://index.hu/gazdasag/magyar/mt050131/

Weitere Kritikpunkte am Recht der Notenbank sind ausweislich der Pressemitteilung der EU-Kommission folgende:

„Nach dem MNB-Gesetz kann der Minister direkt an den Sitzungen des Währungsrats teilnehmen, so dass die Regierung von innen Einfluss auf die MNB nehmen kann. Zudem muss die NMB der Regierung im Voraus die Tagesordnung ihrer Sitzungen vorlegen, so dass vertrauliche Beratungen erschwert werden. Änderungen des Vergütungssystems für den Gouverneur haben wieder unmittelbare Wirkung, während sie eigentlich erst ab einem neuen Mandat gelten sollten, um zu vermeiden, dass über die Gehälter Druck auf die MNB ausgeübt wird. Schließlich müssen der Gouverneur und die Mitglieder des Währungsrats einen Eid (auf Treue zum Land und dessen Interessen) leisten, dessen Wortlaut aufgrund der Tatsache, dass der Gouverneur der MNB auch Mitglied des Erweiterten Rats der EZB ist, problematisch ist. Die Kommission hat Zweifel hinsichtlich der Bestimmungen über die Entlassung des Gouverneurs und der Mitglieder des Währungsrats angemeldet, bei denen sie die Gefahr der politischen Einflussnahme (selbst das Parlament kann die Entlassung eines Mitglieds des Währungsrats vorschlagen) und möglichen Missbrauchs sieht. Auch die häufigen Änderungen im institutionellen Rahmen der MNB geben Anlass zu Bedenken, da beispielsweise die Anzahl der Mitglieder des Währungsrats erhöht wird und die Anzahl der stellvertretenden Gouverneure ohne angemessene Berücksichtigung des Bedarfs bei der MNB erhöht werden kann.
Die Bereitschaft Ungarns, beim Notenbankgesetz nachzugeben, dürfte die Chance auf einen Beginn konkreter Verhandlungen mit dem Internationalen Währungsfonds erhöhen.Ministerpräsident Viktor Orbán reist heute nach Strasbourg, um zur Kritik an seiner Politik im EU-Parlament Stellung zu nehmen.

Zum Bericht der ZEIT:

http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-01/ungarn-orban-zentralbank

 

 

Werbung

4 Kommentare zu “Orbán: Regierung beugt sich beim Notenbankgesetz „der Macht, nicht den Argumenten“

  1. Herr Orbán wird ja auch mit dem Satz zitiert „Wer uns den Willen zur Demokratie abspricht, dem empfehle ich einen Blick in unsere Verfassung.“ Wenn ich aber einen Blick auf die Entstehung der Verfassung werfe, kommen bei mir schon Fragen nach der demokratischen Legitimität der Verfassung, die ich nicht vollends beantworten kann. Zumindest bin ich mit meiner Verwunderung darüber ja nicht alleine:

    http://www.nepszava.hu/articles/article.php?id=419645&referer_id=friss

    In wie weit ist den die Legitimität der Verfassung eine Frage, die auf europäischer Ebene geklärt werden könnte?

    • „In wie weit ist den die Legitimität der Verfassung eine Frage, die auf europäischer Ebene geklärt werden könnte?“

      Die „Legitimität“ der Verfassung ist nicht die Sache Brüssels. Es ist allerdings das gute Recht Brüssels, den Inhalt der Verfassung daraufhin zu prüfen, ob sie mit EU-Recht übereinstimmt. Die Erwartung der ungarischen Opposition, die EU werde als „Superrevisionsinstanz“ all das durchsetzen, zu dem sie (die Opposition) aufgrund des Wählervotums 2010 nicht in der Lage ist, dürfte sich nicht erfüllen.

      Die EU hat eben keine „Kompetenz-Kompetenz“ . Das klingt zwar, vor allem aus dem Mund von Edmund Stoiber, lächerlich, ist aber juristisch korrekt.

    • Jeder Mensch ist in der Verfassung, die er verdient. Mit Ausnahme unschuldiger Krankheit …oder krankhafter Unschuld
      Ich meine, die Menschen in Ungarn können es selber wählen in welcher Verfassung sie leben möchten. Dr.EU hat einen ernsten Hinweis gegeben, der Rest ist eine Sache der Verfassung. also egészségedre! auf die gute Verfassung!

  2. In der heutigen FAZ gefunden:
    Berlin wirft Orbán Provokation vor
    sat. BERLIN, 19. Januar. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, hat sich verärgert über den den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán geäußert. Der FDP-Politiker nannte dessen Interview in der Bild“-Zeitung, am Donnerstagb eine „pure Provokation“l
    Löning sagte, Orbán erwecke den Eindruck, als ob er sich nicht den Argumenten der EU, sondern nur der Macht Brüssels beuge. Dabei sei die Entwicklung in Bundapest „unter demokratischen Gesichtspunkten zumindest bedenklich, sagte Löning, der Ungarn zu Wochenbeginn besucht hatte.
    Nachdem die EU-Kommission wegen strittiger Gesetzänderungen mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet hatte, signalisierte Orbán zwar seine Bereitschaft, die beanstandeten Gesetze zu korrigieren, sagte aber auch, er werde sich „dem Willen der internationalen Linken“ nicht unterwerfen, und bedauerte, dass es in Europa soweit gekommen sei.
    Löning bekräftigte, die Regierung in Budapest müsse sehr verantwortungsvoll mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament umgehen und die Medienfreiheit sowie die Unabhänglgkeit der Justiz sicherstellen.
    Nach Medienberichten will die ungarische Regierung oppositionelle Demonstrationen in der Budapester Innenstadt verhindern. Für den 15. März, einen Staatsfeiertag, hätten die Behörden für alle Gebiete der Budapester Innenstadt, die sich für Großkundgebungen eignen, sogenannte Platzreservierungen angemeldet. Oppositionsgruppen könnten somit für den 15. März gar keine eigenen Kundgebungen mehr anmelden.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s