Einem Bericht des Online-Nachrichtenportals Index zufolge hat sich der designierte slowakische Ministerpräsident Robert Fico für eine Änderung des slowakischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ausgesprochen. Fico sagte, das Gesetz müsse überarbeitet werden – es dürfe nicht sein, dass Bürger eines anderen EU-Staates die slowakische Staatsangehrigkeit verlören, nur weil sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Lande annähmen. Fico sprach sich allerdings dafür aus, die Vergabe der Staatsangehörigkeit an den Wohnsitz zu knüpfen.
http://index.hu/kulfold/2012/03/24/fico_valtoztatna_az_allampolgarsi_torvenyen/
Nach dem aktuellen, vom früheren Kabinett Fico (und Slota) verabschiedete Staatsbürgerschaftsrecht sieht vor, dass ein slowakischer Bürger, der (z.B.) die ungarische Staatsbürgerschaft annimmt, die slowakische automatisch verliert. Das Gesetz war wegen der großen ungarischen Minderheit in der Slowakei von Kritikern als direkter Angriff gegen diese gewertet.
Mal ganz was anderes, ich sehe gerade dass Pusztaranger sich zu 200 000 Zugriffen gratuliert. Sehr gediegen von HV, hier dieselbe Erfogszahl elegant schweigend zu geniessen. Le a kalappal.
Ich habe gestern etwas anderes gefeiert: Meine Hochzeit 🙂
herzlichen glückwunsch (aufrichtig)!
🙂
Herzlichen Glückwunsch (auch aufrichtig)!
Herzlichen Glückwunsch
heisst das etwa, hier findet, wie bei den aktuellen demonstrationen mit unterschiedlichem hintergrund, eher ein wettbewerb der besucherzahlen statt der inhalte, statt?
oha – dann habe ich wohl wieder zuviel erwartet.
Ich würde es begrüßen, wenn beide Länder eine Lösung ihres Konflikts in Sachen Staatsangehörigkeit fänden, halte die neueste Aussage Ficos dazu aber noch lange nicht für einen Durchbruch. Entscheidend ist der zweite Teil seiner Stellungnahme – in HVs Zusammenfassung: „Fico sprach sich allerdings dafür aus, die Vergabe der Staatsangehörigkeit an den Wohnsitz zu knüpfen.“ Eben weil Ungarn seit der Reform von 2010 die Vergabe der ungarischen Staatsangehörigkeit nicht mehr an einen ungarischen Wohnsitz knüpft, eskalierte der Konflikt, d.h. die Slowakei führte die entgegengesetzte Regelung ein, wonach die slowakische Staatsangehörigkeit verliert, wer eine ausländische beantragt.
Um diesen Status quo zu überwinden, gibt es mehrere denkbare, letztlich aber unwahrscheinliche Lösungen. Einer einseitigen Rücknahme der Änderungen von 2010 steht auf beiden Seiten der verständliche Wunsch nach Gesichtswahrung entgegen. Ebenso wenig kommt eine Rücknahme beider Regelungen Zug um Zug oder eine Ausnahmeregelung für die Slowakei in Frage. Man kann unter Gleichbehandlungsaspekten wohl kaum von Angehörigen der ung. Minderheit in der Slowakei einen Wohnsitz in Ungarn verlangen und von den Auslandsungarn in anderen Staaten nicht. Also: Ich bin da pessimistisch.
Bemerkenswert ist übrigens, dass sich Orbán gegenüber der Slowakei für die –doppelte– Staatsangehörigkeit einsetzt. Ich halte das unter den gegebenen Umständen für einen Beleg dafür, dass diese Regierung zwar einen erkennbaren, aber noch gemäßigten Nationalismus pflegt. Ungarische Ultranationalisten müssten den Verlust der slowak. Staatsangehörigkeit bei Beantragung der ungarischen eigentlich sogar begrüßen. Nach dem Motto: Reine Ungarn sind uns lieber. (Wie’s Jobbik damit hält, weiß ich leider nicht.)
Von ganzem Herzen die allerbesten Glückwünsche! 🙂
Die allerbesten Wünsche für Ihren Zukunft !
Hi HV, na da kippe ich mal virtuell einen ganzen Kübel Reis über HV aus.
Das soll ja bekanntlich Unmengen an Glück bringen!!
Túró Rudi
aus der Provinz