Die Tageszeitung berichtet über das neue ungarische Wahlrecht, das eine Vorabregistrierung für Wähler vorsehen wird. Das neue Recht wird erstmals bei der Parlamentswahl 2014 angewendet und wird von Kritikern als Versuch gewertet, die Wahlbeteiligung bewusst niedrig zu halten und die – bei Wahlen traditionell entscheidenden – Spontan- und Wechselwähler von der Urne „fernzuhalten“. Zudem dürfte die Politikverdrossenheit die Tendenz, sich vorab registrieren zu lassen, erhöhen. Die entschlossenen Wähler der Regierungspartei gelten als gutorganisiert.
http://www.taz.de/Neues-Wahlrecht-in-Ungarn/!101922/
Zuletzt wurde im neuen Grundgesetz ein Passus eingefügt, wonach die Registrierungspflicht bei Wahlen zulässig sein soll. Dies dient offenkundig dem Zweck, die zu erwartende strenge Prüfung durch das Verfassungsgericht zu verhindern, da eine Prüfung von Rechtsvorschriften durch das Gremium nur „anhand der Verfassung“ erfolgen kann, die Verfassung selbst jedoch nicht Prüfungsmaßstab ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfassungsgericht – wie schon als Reaktion auf die Beschneidung seiner steuerrechtlichen Prüfungskompetenzen – einen innovativen Weg wählen wird, um die Regelung umfassend prüfen zu können. Bemerkenswert ist abermals, dass diese auf Dauer geltende Regelung in den Übergangsvorschriften zum neuen Grundgesetz untergebracht und damit regelrecht „versteckt“ wurde.