Verweigerung der Einreise des ungarischen Staatspräsidenten: Vertragsverletzungsklage Ungarns gegen die Slowakei abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute eine Vertragsverletzungsklage Ungarns gegen die Slowakei abgewiesen. Ungarn hatte das Nachbarland verklagt, weil es der Auffassung war, dass die Slowakei dem damaligen ungarischen Staatspräsidenten László Sólyom am 21. August 2009 zu Unrecht die Einreise verweigert hatte. Budapest sah darin einen Verstoß gegen das Schengen-Abkommen.

Die Slowakei hatte die Einreise aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ verweigert. Sólyom wollte – nach seinen Aussagen als Privatperson – an der Einweihung einer Statue (Abbild des ungarischen Staatsgründers Stephan I.) in das slowakische Komarno reisen. In der Region Komárno (ung. Komárom) lebt eine große ungarische Minderheit.

Der Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass einem Staatsoberhaupt die Freizügigkeitsrechte nach dem Abkommen nicht zustünden. Dies ergebe sich aus den Besonderheiten des Völkerrechts, das z.B. einem Staat die Pflicht auferlege, ausländische Staatsoberhäupter unter besonderen Schutz zu stellen – dies gelte unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage der Besuch erfolge. Das Völkerrecht gehe insoweit dem Schengen-Abkommen vor.

Der EuGH wörtlich:

„Der Gerichtshof weist allerdings darauf hin, dass das Unionsrecht im Lichte der einschlägigen Regeln des Völkerrechts auszulegen ist, das Bestandteil der Rechtsordnung der Union und somit für deren Organe bindend ist. In diesem Zusammenhang stellt er fest, dass das Staatsoberhaupt auf der Grundlage der Regeln des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts und multilateraler Abkommen in den internationalen Beziehungen einen besonderen Status genießt, der insbesondere Vorrechte und Schutzrechte umfasst. So verpflichtet die Anwesenheit eines Staatsoberhaupts im Hoheitsgebiet eines fremden Staates diesen dazu, den Schutz der Person zu gewährleisten, die dieses Amt bekleidet, unabhängig von der Rechtsgrundlage seines Aufenthalts.

Der Status des Staatsoberhaupts weist somit eine Besonderheit auf, die sich aus seiner Regelung im Völkerrecht ergibt, so dass Handlungen des Staatsoberhaupts auf internationaler Ebene, wie sein Aufenthalt im Ausland, diesem Recht und insbesondere dem Recht der diplomatischen Beziehungen unterliegen. Eine derartige Besonderheit ist geeignet, die Person, die diesen Status genießt, von allen anderen Unionsbürgern abzugrenzen, so dass die Einreise dieser Person in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nicht denselben Voraussetzungen unterliegt, die für die anderen Bürger gelten.“

Das Gericht folgte damit der Empfehlung des Generalanwaltes.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-10/cp120131de.pdf (deutsch)

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-10/cp120131hu.pdf (ungarisch)

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19 Kommentare zu “Verweigerung der Einreise des ungarischen Staatspräsidenten: Vertragsverletzungsklage Ungarns gegen die Slowakei abgewiesen

  1. Die Entscheidung war absehbar, da der EuGH wohl in der Mehrheit der Fälle der Linie des Generalanwalts folgt und zuvor schon dieselbe Rechtsauffassung von der Kommission vertreten worden war.

    Für Ungarn heißt das aus meiner Sicht Folgendes: Man tut in Budapest gern so, als sei die ungarische Nationalpolitik, d.h. die symbolische „Vereinigung“ des ungarischen Volkes ohne formale Grenzänderungen, in einem ohnehin zusammenwachsenden Europa das Normalste der Welt. Ist es aber nicht. Ungarn fordert oder wünscht sich hier eine Normalität, die erst noch durch intensive Vertrauensbildung geschaffen werden muss, und sollte dies endlich zur Kenntnis nehmen.

    • Der EuGH hat keine Entscheidung über „Nationalpolitik“ getroffen, sondern die Frage geklärt, ob Staatsoberhäupter die Freizügigkeit nach Schengen in Anspruch nehmen können. Dies wurde verneint. Nicht mehr, nicht weniger.

      Was die „politische“ Bewertung angeht: Die Slowakei hatte das Recht aus einem formalen Argument heraus auf der Seite. Trotz des Umstands, dass die Verweigerung der Einreise für Sólyom nicht einmal ansatzweise juristische Gründe hatte, sondern allein politisch motiviert war. Wir halten fest: Sólyom wollte an einer Einweihung einer Statue teilnehmen. Wie furchtbar… 🙂

      • Ich schließe mich Ihnen im Grunde an, HV. Ergänzen möchte ich, dass dieser Fall sicherlich nicht im Sinne der viel zitierten europäischen Werte sein kann. Anders ausgedrückt: rechtlich gesehen war die Slowakei im Recht (obwohl ich tatsächlich gehört habe, dass Sólyom diesen Besuch als Privatperson unternehmen wollte, also tendiere ich zu einer Grauzone), moralisch aber ist das Vorgehen der Slowakei verwerflich. Ich bleibe bei meiner Ansicht: so wie man es umgesetzt hat, war Trianon ein hsitorischer Fehler. Wenn man also wie die Slowakei bereits bevorteilt wurde, dann muss man wenigstens damit leben, dass sich Staatsoberhäupter des Mutterlandes einer ethnischen Minderheit auch mit dieser Solidarisieren – das bringt auch schließlich keinen um. Hinsichtlich dessen, dass die europäische Union eigentlich eine Atmosphäre der Völkerverständigung schaffen und auch für den Schutz der schwächer gestellten Minderheiten einsetzen sollte, ist das Verhalten der Slowakei nach meinem Verständnis nicht mit europäischen Werten vereinbar. Schwach finde ich auch, dass offensichtlich niemand den Schneid hatte zu sagen, dass dieses Verhalten, obwohl rechtlich legitim, moralisch falsch war – zumindest habe ich davon bisher nichts gehört. Für den Schutz beispielsweise der Roma gibt es auch regelmäßig Statements, wieso also nicht für die Auslandsungarn?

        Ich bleibe bei meiner Einschätzung der Lage: dort braut sich was zusammen und durch das Zündeln durch Nichtstun bzw. Wegschauen macht sich die europäische Union dafür mitverantwortlich.

      • Ich bleibe auch bei meiner Meinung: Die heutige Slowakei muss sich nicht für Grenzziehungen von 1920 rechtfertigen. Sie ist aber genauso wie Ungarn politisch und völkerrechtlich dazu verpflichtet, gutnachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen und die auf ihrem Territorium lebenden Minderheiten zu schützen.

        Im Übrigen sind die Ursachen von Trianon komplex, die fehlgeleitete, auf Magyarisierung ausgerichtete Minderheitenpolitik des Königreichs Ungarn darf nicht vergessen werden. Dass die Grenze bis an die Donau gezogen wurde, hatte vermutlich auch geostrategische Gründe. Jedenfalls kann ich mich einseitigen Urteilen über die historische Verteilung von Recht und Unrecht nicht anschließen.

        Es ging nicht um irgendeine Statue. Es ging um ein Standbild des Heiligen Stephans, im Mittelalter (!) Herrscher über das gesamte Karpatenbecken. So ein Denkmal hat eine symbolische und emtionale Bedeutung, die von weniger gut temperierten Charaktären auch schnell mal missbraucht wird.

        Sólyom hat ein seiner Meinung nach selbstverständliches Recht in Anspruch nehmen wollen, dass sich in der politischen Wirklichkeit als überhaupt nicht selbstverständlich erwiesen hat. Also sind wir wieder bei meinem Punkt von oben: erst kommt die Vertrauensbildung, dann die Selbstverständlichkeit. Und zur Vertrauensbildung werden natürlich immer alle beide Seiten benötigt.

        Übrigens: In Nordserbien hat Sólyom anlässlich des 15. März 2010 genau dasselbe Programm, inkl. Einweihung einer Stephansstatue, erfolgreich durchgezogen, ohne dass irgend jemand daran Anstoß genommen hätte. Liegt vielleicht auch daran, dass die Bevölkerung in Nordserbien stärker durchmischt ist, was einer Polarisierung eher abträglich sein dürfte.

      • @Ungarnfreund: Wie so oft verstehe ich Ihre Denkweise nicht. Ich meine, ich kann nicht nachvollziehen wie Sie zu bestimmten Schlüssen kommen.

        „Ich bleibe auch bei meiner Meinung: Die heutige Slowakei muss sich nicht für Grenzziehungen von 1920 rechtfertigen. Sie ist aber genauso wie Ungarn politisch und völkerrechtlich dazu verpflichtet, gutnachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen und die auf ihrem Territorium lebenden Minderheiten zu schützen.“
        Ich erwarte keine Rechtfertigung für die Grenzziehung von 1920. Erstens kann ich mir dafür keine moralisch richtige Begründung dafür vorstellen, dass die Grenzen so gezogen wird. Zweitens gestehe ich der Slowakei von heute zu, für Trianon 1920 keine Verantowrtung zu tragen. Drittens interessieren mich Begründung dafür nicht, denn ich denke wer Mist baut, baut auch dann noch Mist, selbst wenn er einen Grund hatte.

        „Im Übrigen sind die Ursachen von Trianon komplex, die fehlgeleitete, auf Magyarisierung ausgerichtete Minderheitenpolitik des Königreichs Ungarn darf nicht vergessen werden. Dass die Grenze bis an die Donau gezogen wurde, hatte vermutlich auch geostrategische Gründe. Jedenfalls kann ich mich einseitigen Urteilen über die historische Verteilung von Recht und Unrecht nicht anschließen.“
        Wie ich gerade andeutete, sind die Ursachen für Trianon hier eigentlich nicht weiter relevant, denn Trianon ist und bleibt Mist. Dennoch: die Magyarisierungspolitik war ein Verbrechen, nur leider muss ich feststellen, dass die Slowakei von heute dieselben Fehler wieder macht (Stichwort Benesdekrete, Amtssprachengesetzt, Zwangsausbürgerung, Einreiseverbot Sólyom). Der Slowakei laste ich aber noch erschwerend an, dass sie es eigentlich hätte besser wissen müssen. Gleichwohl habe ich kein pauschales Urteil abgegeben, denn ich sagte „so wie man es umgesetzt hat, war Trianon ein hsitorischer Fehler.“ – Betonung liegt auf „so“. Diese Formulierung schränkt bereits ein, insofern beziehe ich den Vorwurf des pauschalen Urteils einfach mal nicht auf mich.

        „Es ging nicht um irgendeine Statue. Es ging um ein Standbild des Heiligen Stephans, im Mittelalter (!) Herrscher über das gesamte Karpatenbecken. So ein Denkmal hat eine symbolische und emtionale Bedeutung, die von weniger gut temperierten Charaktären auch schnell mal missbraucht wird.“
        Diesen Absatz habe ich mir mehrmals durchgelesen, aber ich verstehe trotzdem nicht worauf Sie hinaus wollen. Könnten Sie darauf näher eingehen?

        „Sólyom hat ein seiner Meinung nach selbstverständliches Recht in Anspruch nehmen wollen, dass sich in der politischen Wirklichkeit als überhaupt nicht selbstverständlich erwiesen hat. Also sind wir wieder bei meinem Punkt von oben: erst kommt die Vertrauensbildung, dann die Selbstverständlichkeit. Und zur Vertrauensbildung werden natürlich immer alle beide Seiten benötigt.“
        Für Vertrauensbildung müssen geeignete Voraussetzungen vorliegen, im Falle Ungarns und seiner Nachbarn tun sie das aber nicht. Ich fürchte Sie gehen hier zu sehr von Deutschland aus: zwischen Deutschland und beispielsweise Polen gibt es keine offenen Wunden mehr (sprich: keine Minderheit auf der falschen Seite), insofern kann hier mit Vertrauensbildung begonnen werden. Im Falle von Ungarn und der Slowakei liegt das aber anders, denn hier steht das Schicksal der ungarischen Minderheit auf dem Spiel, d.h. ganz reale, faktische Probleme. Deswegen gibt es hier sozusagen keinen Status Quo, denn die Ungarn in der Südslowakei werden immer weniger, die Zeit läuft davon. Und deswegen muss ich leider sagen: Ungarn hat auch kaum Zeit um sich um die Befindlichkeiten der übersensiblen Nachbarn großartig zu kümmern. Deshalb wäre es angebracht die Situation der Minderheit zunächst zu stabilisieren und zu sichern, dann kann man über Vertrauen reden. Meiner Meinung nach würde dazu auch gehören, dass man über Tri9anon diskutiert. Hierzu sehe ich durchaus auch den Westen in der Pflicht, denn auch der trägt für Trianon und die missglückten Grenzen eine Mitverantowrtung – eine Distanzierung wäre daher angebracht. Leider passt das nicht in dessen Selbstbild und deswegen existiert auch kein Forum für Trianon, um nicht zusagen, dass das Thema nahezu tabuisiert wird.

        „Übrigens: In Nordserbien hat Sólyom anlässlich des 15. März 2010 genau dasselbe Programm, inkl. Einweihung einer Stephansstatue, erfolgreich durchgezogen, ohne dass irgend jemand daran Anstoß genommen hätte. Liegt vielleicht auch daran, dass die Bevölkerung in Nordserbien stärker durchmischt ist, was einer Polarisierung eher abträglich sein dürfte.“
        Oder das Beispiel Serbien zeigt einfach nur, dass es auch anders geht…

      • Paloc, wir sind drauf und dran, uns in immer längeren Textschlangen zu verheddern. Aber ich versuchs mal mit ein paar nummerierten Anmerkungen, damit Sie ggf. leichter einhaken können:

        1. Ich bin weder Ungar noch Slowake und leiste mir daher eine unabhängige Meinung. Für mich gibt es bei Trianon keine Schuld oder Unschuld einer Seite. Wir müssen die Ergebnisse der Geschichte akzeptieren und die gemeinsame Zukunft in Europa gestalten.

        2. Wenn wir doch in die Geschichte zurückblicken wollen, dann nicht, um daraus historische Ansprüche oder so was abzuleiten. Der Blick zurück könnte trotzdem dabei helfen, diese polarisierende Sicht, wonach immer der Andere schuld ist, zu überwinden.

        3. Mir ist verständlich, dass die im Königreich Ungarn seinerzeit „eingesperrten“ und einer aggressiven Magyarisierung ausgesetzten Völker nach Eigenständigkeit strebten. Wir können diese Eigenständigkeit auch nicht mehr zurückdrehen.

        4. Was Sie aufzählen (Sólyom, Benes, Sprachengesetz usw.) zeugt in der Tat von einer gewissen „Neurose“ auf slowakischer Seite. Aber die wird eben auch von bestimmten übermäßig national gesinnten Kräften aus Ungarn genährt.

        5. Diese andere Angst, dass die Ungarn in der Südslowakei immer weniger werden, kann ich schwer nachvollziehen. Sie halten sich da schon fast vier, fünf Generationen. (Nebenbei: Die Siebenbürger Sachsen hielten sich sogar 800 Jahre; dann kam die Wende.)

        6. Die Bermerkung zur Stephansstatue bezog sich direkt auf HV, der in etwa gesagt hatte: Sólyom wollte doch bloß ne Statue einweihen – so what? Genau das ist diese künstlich herbei zitierte Normalität, die es im ungarisch-slowakischen Verhältnis einfach noch nicht gibt. Es war halt nicht bloß irgendeine Statue, sondern eine symbolisch sehr wichtige, an „Großungarn“ erinnernde. Mir ist sonnenklar, dass das einem Slowaken nicht gefällt.

        7. Es ist eine Henne-Ei-Diskussion, wenn Sie Vertrauen und Minderheitenschutz zu einander in Beziehung setzen: Muss Ungarn erst Vertrauen wecken, bevor die Slowaken einen guten Minderheitenschutz gewährleisten oder umgekehrt? Einigen wir uns vielleicht darauf, dass Maßnahmen zum Minderheitenschutz gleichzeitig Schritte zur Vertrauensbildung sein können.

        8. Die Ungarn aus Ungarn kriegen eins auf den Deckel, wenn sie gegenüber der Slowakei die Geduld verlieren. So wie Solyom an der Grenze. Er hatte seine eigene Moral, aber kein internationales Recht auf seiner Seite. Ganz wichtiger Merksatz aus dem Gutachten der Venedig-Kommission zur neuen ungarischen Verfassung: Die Verantwortung für den Minderheitenschutz liegt zuförderst bei dem Staat, in dem diese Minderheiten leben — und eben nicht beim imaginären „Mutterland“.

        9. Wenn es in Nordserbien wirklich anders geht, dann muss das Gründe haben. Serben und Kroaten standen sich noch vor wenigen Jahren als Todfeinde gegenüber. In Bosnien z.B. sind sie heute noch auf Krawall gebürstet. Es kann keine Selbstverständlichkeit sein, dass in der Woiwodina alles entspannter ist. Es könnte daran liegen, dass dort keine Gruppe wirklich vorherrscht. Apropos: Was die Assimilation angeht, müssen Sie sich mit Blick auf die Leute im Délvidék vielleicht mehr Sorgen machen als um die im Felvidék.

      • @Ungarnfreund: grundsätzlich bin ich über unsere Diskussion erfreut, denn das ist genau die Debatte, die eigentlich auf höherer Ebene geführt werden müsste.

        1+2: Ich bezweifele nicht, dass Ihre Meinung unabhängig ist, aber man könnte daraus auch schließen, dass Sie von der Materie keine Ahnung haben – weis nicht heißen soll, dass es auch so ist! Ich wollte nur anmerken, dass dieser Nebensatz wenig aussagekräftig ist. Um zum Thema zurückzukommen: es geht hier weder um Schuld noch um historische Ansprüche im Sinne von imperialistischen / großungarischen Interessen. Zunächst geht es um Fehler, die als solche erkannt und wenn möglich in Ordnung gebracht werden müssen. Die Grenzziehungen im Vertrag von Trianon waren so wie sie waren falsch, weil sie die ethnischen Verhältnisse ignorierten. Außerdem hätte man beispielsweise die Nachfolgestaaten zu Autonomie verpflichten sollen. Autonomie würde den meisten Ungarn übrigens schon genügen, denn es geht hier um den Erhalt der ungarischen Minderheiten – nicht um Territiorien. Dazu kann auch Autonomie ein geeignetes Mittel sein, nur meine persönliche Meinung ist, dass ein Autonomiestatus leicht wieder zu entziehen ist. Deswegen wäre eine Rückgabe des Széklerlandes eine Möglichkeit eines Status Quo, finde ich. Würde man in Siebenbürgen dann beidseits der Grenzen Autonomie einrichten und sich dazu auf multilateraler Ebene verpflichten, wäre das ein stabiles System indem keiner ohne weiteres den Autonomiestatus entziehen kann. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht, ich wüsste nicht, dass dies schon jemand vorgeschlagen hätte.

        3: Stimmt.

        4. Leider hat Ungarn kaum einere Wahl als offensiv vorzugehen. Wie ich schon sagte: Ungarn läuft die Zeit davon, deswegen haben wir hier keine Begegnung auf Augenhöhe. Für die Slowakei ginge es um nichts, während Ungarn den Bittsteller spielen muss – das würde zu nichts führen. Besser gesagt: das haben wir 20 Jahre lang ergebnislos versucht. Hingegen erweist sich das Vorgehen der Regierung Orbán als erfolgreich, denn im wesentlichen ist die aktuelle Regierung durchaus in der Lage sich für die Interessen einzusetzen und seit Orbán gab die Slowakei fast ausnahmslos nach (z.B. Amtssprache). Das Gerichtsurteil ist zwar eine Niederlage, aber nur eine sehr kleine.

        5. Zunächst möchte ich feststellen, dass ich die Ungarn in der Sudslowakei exemplarisch geführt habe. Analoges gilt auch für die Ungarn in der Ukraine, in Rumänien und in Serbien – nur in den Details gibt es Unterschiede. Insofern fürchte ich nicht ausdrücklich um die Ungarn in der Südslowakei. Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen verdeutlichen weshalb ich um diese Ungarn fürchte: http://www.parameter.sk/comment/31687 Laut den Statistiken lebten in der Slowakei 1991 noch 567.296 Ungarn, 2001 noch 520.528. Laut Volkszählung 2011 leben jetzt nur noch 458.467 Ungarn dort. D.h. wir haben in den letzten 20 Jahren haben wir 100.000 Ungarn verloren, immerhin fast ein Fünftel der Bevölkerung von 1991. Allein in den letzten 10 Jahren haben wir 60.000 verloren, was sogar noch einen stärkeren Rückgang entspricht als von 1991 bis 2001. Das kann man getrost eine Katastrophe nennen und nebenbei finde ich, dass dies auch ein eklatantes Versagen der europäischen Politik hinsichtlich des Minderheitenschutzes ist. Sie sollten auch keine Rückschlüsse von den Siebenbürger Sachsen ziehen, denn mittlerweile haben sich die Verhältnisse geändert (denken Sie an die neuen Verkehrsmittel, die Auswanderung erleichtert und denken Sie auch an die wirtschaftliche Situation) – wenn das so weitergeht, halten wir keine 800 Jahre durch, das ist sicher.

        6. Stephan steht aber vordergründig für etwas anderes: für die Einheit der Nation (s. Krone und Staatsfeiertag) und zwar auf spiritueller Ebene. Die Slowakei wäre also besser bedient gewesen abzuwarten als so ein Zeichen zu setzen indem man Imperialismus riecht.

        7. Ich denke wirklich nicht, dass Ungarn erst Vertrauen aufbauen muss damit die Slowakei die ungarische Minderheit schützt. Erstens sollte jeder moderne Staat seine Minderheiten schützen, zweitens hätte man auch eine historische Verantowrtung.

        8. Zitat: Die Verantwortung für den Minderheitenschutz liegt zuförderst bei dem Staat, in dem diese Minderheiten leben — und eben nicht beim imaginären “Mutterland”. Diese Aussage verstehe ich nicht ganz. Soll das eine Interpretation der Verfassung sein oder wollte die Venedigkommission zum Ausdruck bringen, dass sie das von Ungarn erwartet? Ersteres kann ich nicht nachvollziehen, denn es steht geschrieben (ung. Verfassung): „Ungarn trägt, geleitet vom Gedanken der einheitlichen ungarischen Nation, Verantwortung für das Schicksal der außerhalb seiner Landesgrenzen lebenden Ungarn, fördert den
        Fortbestand und die Entwicklung ihrer Gemeinschaften, unterstützt ihre Bemühungen zur Wahrung ihres Ungarntums, zur Geltendmachung ihrer individuellen und kollektiven Rechte, zur Schaffung von Selbstverwaltungsorganen für ihre Gemeinschaften, zu ihrem Wohlergehen im Lande ihrer Geburt und fördert ihre Zusammenarbeit miteinander und mit Ungarn.“ – das ist ein klares Bekenntnis zum (zumindest indirekten) Minderheitenschutz. Wenn die Venedig-Kommission ihre eigene Meinung zum besten gab, sage ich sie liegt falsch. Sie hat recht wenn es zum Beispiel um Sorben oder Roma geht, die kein Mutterland haben das sich für sie einsetzen könnte, aber die Situation der Ungarn ist anders. Vergessen wir hier auch nicht die Fehler die in Trianon gemacht wurden. Letztlich geht es um unsere eigenen Leute (mittlerweile sogar auch um ungarische Staatsbürger), also hat Ungarn eine moralische Verantwortung – basta.

        9. Wie ich schon andeutete liegen mir alle ungarischen Minderheiten der Nachbarstaaten am Herzen. Hier noch eine Quelle zu den Ungarn in Serbien: http://hirajanlo.hu/nepszamlalas-2011-hirek/nepszamlalas-2011-hirek/nepszamlalas-2011-szerbia-csokken-a-vajdasagi-magyarok-szama.html. 2002 lebten in Serbien 290.207 Ungarn, 2011 nur noch 274.070 – ein Rückgang von 5%, während in der Slowakei der Rückgang in den letzten 10 Jahren 11% war. Zugegeben: das ist nur eine relative Entwicklung. Serbien ist allerdings nicht Teil der EU, deswegen kann die EU hier auch nicht so leicht für die Ungarn stark machen.

        Zugegeben: ich habe keine Ahnung von Statistik, insofern sind das hier auch ein Stück weit Zahlenspiele. Nichtsdestotrotz sprechen schon die absoluten Zahlen eine deutliche Sprache.

      • An Paloc:

        „Die Grenzziehungen im Vertrag von Trianon waren so wie sie waren falsch, weil sie die ethnischen Verhältnisse ignorierten.“

        Ja, die Ländergrenzen verlaufen nicht exakt an den ethnischen Grenzen. Besonders auffällig ist das in der Slowakei. Aber da gibt es das geostrategische Argument: Die damalige Tschechoslowakei hätte sich im Falle eines ungarischen Militärangriffs kaum verteidigen können, wenn die Grenze irgendwo nördlich der Donau verlaufen wäre.

        Ihren Vorschlag zum Szeklerland habe ich noch nicht ganz verstanden. Wenn Sie für dieses Gebiet eine Autonomie innerhalb Rumäniens eine territoriale Autonomie fordern, dann deckt sich das ja mit den Forderungen der beiden kleineren und radikaleren Ungarnparteien in Rumänien. Was die wollen, kann ich mir ungefähr vorstellen. Oder schwebt Ihnen sogar eine Ausgliederung aus Rumänien vor, so ähnlich wie beim Kaliningrader Gebiet, das zu Russland gehört, aber keine Landverbindung mit Russland hat?

        Der Umstand, dass gemäßigte Kräfte wie Most/Híd oder RMDSZ viel erfolgreicher bei den Wählern sind als die von FIdesz als privilegierte Partner behandelten Parteien MKP und EMNP bzw. MPP darf nicht außer Acht gelassen werden. Es ist doch bezeichnend, dass die Budapester Nationalpolitik radikaler ist als das, was die meisten Auslandsungarn wollen. Eine Szeklerin hat mir das mal schön erklärt. Sie sagte im Prinizip: Wir sind wir und wollen keine Bevormundung, weder aus Bukarest noch aus Budapest. Das leuchtete mir ein.

        Ihre Zahlen über das Schrumpfen der ungarischen Minderheiten sind interessant. Um das wirklich beurteilen zu können, müsste man aber mehr über die Ursachen wissen. Werden die Menschen einfach „assimiliert“ und verleugnen dann ihre Herkunft? Oder ziehen sie aus wirtschaftlichen Gründen weg? Wie sehen die Geburtenraten aus? Ich weiß, dass Minderheitenpolitiker auch oft über eine wirtschaftliche Vernachlässigung ihrer Gebiete klagen. Aber das muss ja nicht der einzige Grund sein. Was ich wissen würde wäre z.B., ob etwa in der Südslowakei die ungarische Minderheit stärker schrumpft, als die Gesamtbevölkerung in dieser Region.

        Ich glaube nicht, dass eine aggressive Minderheitenpolitik erfolgreich sein kann. Wenn in der Slowakei das Staats- oder Amtssprachengesetz, wie Sie sagen, wieder entschärft wurde, dann war das bestimmt kein Erfolg der ungarischen Diplomatie. Das dürfte eher das Ergebnis einer Regierungsbeteiligung der gemäßigten Most/Híd und die Marginalisierung der Slota-Nationalisten gewesen sein.

        Ich kenne den Artikel der ungarischen Verfassung, in dem Ungarn eine Verantwortung für die Auslandsungarn zugeschrieben wird. Genau hierzu hat sich die Venedig-Kommission geäußert und daran erinnert, dass die Hauptverantwortung bei dem Land liegt, in dem die Minderheiten leben, nicht beim ausländischen Mutterland. Das hat die ungarische Regierung in ihrer Stellungnahme zum Gutachten der Venedig-Kommission übrigens sogar anerkannt. Lesen Sie’s nach: http://www.venice.coe.int/site/dynamics/N_Country_ef.asp?C=17&L=E (Dokumente CDL-AD(2011)016 und CDL(2011)032 – jeweils die Anermerkungen zu Artikel D des neuen ungarischen Grundgesetzes). Man hätte in besagtem Artikel D vielleicht besser von „Mit-Verantwortung“ sprechen sollen.

      • @Ungarnfreund: Das geostrategische Argument ist so eine Sache. Erstens hätte dennoch nichts dagegen gesprochen, die Slowakei im Süden zu Autonomie zu verpflichten. Zweitens wäre es vielleicht gar nicht zu einem Krieg zwischen Ungarn und der Slowakei gekommen hätte man die Grenzen gemäß der ethnischen Situation gezogen und dann wäre eine Verteidigung auch nicht mehr erforderlich gewesen. Darüber lässt sich sicherlich diskutieren, aber es erscheint mir plausibel zu sagen, dass Horthy vielleicht nie an die Macht gekommen wäre wenn faire Grenzen gezogen wären. Und selbst wenn doch, betrachtet man die Grenzveränderungen die durch die Schiedssprüche zu stande kamen, dann dann orientierten sich diese durchaus an den ethnischen Grenzen ohne dass Horthy auf weitere Gebiete bestanden hätte. Es ist also die Frage, ob man den Frieden gewissermaßen durch Abschreckung sichern will oder dadurch, dass man einen Status Quo schafft mit dem beide Seiten leben können. Es war einer der Fehler die in Trianon gemacht wurden lieber auf ersteres zu setzen.

        Mein Vorschlag zielt tatsächlich darauf ab, das Széklerland von Rumänien abzutrennen. Sowohl im Széklerland als auch im übrigen Siebenbürgen müsste Autonomie mit einer starken Vertretung der unterschiedlichen Ethnien (auch Deutsche und Roma) gewährt werden – Autonomie auf Gegenseitigkeit sozusagen. Mir ist bewusst, dass das Széklerland keine Landverbindung zum übrigen Ungarn hätte, aber ich denke das wäre kein Problem: Ungarn würde um so lieber einen Betritt Rumäniens zum Schengenraum vorantreiben wollen, darüberhinaus wäre gerade diese Abhängigkeit voneinander eine friedenssichernde Maßnahme. Auch das wäre eine Möglichkeit gewesen, die man 1920 hätte ins Auge fassen können.

        Mag sein, dass es Leute gibt die sich auch durch Budapest bevormundet fühlen, schwierig zu sagen wie viele das sind. Weiterhin finde ich es auch nicht richtig, dass die Fidesz priviligierte Partner hat. Dennoch denke ich, dass Unterstützung durch Ungarn unablässig ist, dass Ungarn diese Problematik viel besser auf internationale Ebene bringen kann als die Parteien der Minderheiten vor Ort – und wir brauchen internationale Beachtung des Problems schon wegen Vermittlungshilfe durch unabhängige Partner. Grundsätzlich sehe ich aber wenige Erfolge von Seiten der Minderheitenparteien. Einerseits müssen diese Parteien es ersteinmal schaffen, Koalitionspartner zu werden, andererseits zeigen die letzten 20 Jahre wenig Fortschritt. Wenn man ehrlich ist, ist die derzeitige Regelung zum Amtssprachengesetz in der Slowakei eigentlich nur Schadensbegrenzung. Ich kenne auch Meinungen wonach die Minderheitenparteien eher eine Art Marionettenregierung sind, die in erster Linie faule Kompromisse eingeht. Weiterhin denke ich, dass das neue Wahlrecht das Gefühl der Bevormundung abzubauen helfen kann, denn dann können diese Ungarn beeinflussen wer da in Budapest sitzt. Wenn sich die Székler durch Fidesz bevormundet fühlen sollten, wählen sie nächstes Mal halt MSZP. Grundsätzlich bin ich aber für eine radikalere Herangehensweise, siehe die Zahlen aus der Südslowakei gegenüber den politischen Erfolgen in den letzten 20 Jahren – so gut wie nichts ist herausgekommen, deswegen sollten wir jetzt eine härtere Gangart einschlagen. Leider zeigt das Beispiel Südtirol, dass Radikalität durchaus zum Ziel führen kann indem es die Probleme auf internationale Bühne bringt und damit auch den Westen dazu zwingt aktiv zu werden.

        Ihre Anmerkungen hinsichtlich der Zaheln kann ich weitestgehend akzeptieren und ich gebe insbesondere zu, dass man die allgemeine Bevölkerungsentwicklung in den Gebieten ebenfalls berücksichtigen muss. Dazu habe ich leider keine Quelle zur Hand, die Quelle oben erwähnt aber zumindest, dass der Anteil der Ungarn an der Gesamtbevölkerung der Slowakei etwas gesunken ist (ja, auch das würde weitere Untersuchungen bedürfen). Dennoch sind die Zahlen auch so schon alarmierend genug. Ich denke außerdem, dass die Ursachen zunächst von sekundärer Bedeutung sind. Wenn die Zaheln so sind, dann muss man das unabhängig vom Grund als Problem charakterisieren und das auch auf europäischer Ebene. Natürlich müssen dann die Gründe analysiert werden um ihnen entgegenzuwirken. Aber wie gesagt: erst muss die Einsicht da sein, dass es hier ein Problem gibt.

        Hinsichtlich der Beurteilung durch die Venedigkommission viel mir auf den ersten Blick auf, dass sie davon spricht, dass die Verantowrtung für den Minderheitenschutz IN ERSTER LINE („primarily“) beim Staat liegt in dem die Minderheit lebt – also nicht ausschließlich. Ich gehe insofern mit als das die Slowakei (hier stellvertretend für die anderen Nachbarn) dafür verantowrtlich ist, die Maßnahmen umzusetzen und sich natürlich auch gerne selbst Ideen dazu entwickeln darf. Ungarn kann schlecht Bestimmungen für die ungarischen Minderheiten erlassen – das wäre tatsächlich ein Eingriff in die Innenpolitik. Allerdings darf es meiner Meinung nach durchaus den Forderungen der Minderheiten eine Stimme verleihen bzw. mit geeigneten Druck auf die Umsetzung von Minderheitenschutz hinwirken. Natürlich kann man hier wieder eine Diskussion darüber führen, was noch geeigneter Druck ist. Ich denke, dass diese Ausführung auch im Wesentlichen die Beurteilung durch die Venedigkommission widerspiegelt.

        Grundsätzlich denke ich, dass unsere DIskussion zeigt, das Diskussionen unter Einbeziehungen dritter, also neutraler, Parteien durchaus fruchtbar sein können. Das bestärkt mich in der Meinung, dass diese Problematik ein internationales Forum braucht indem der Westen als Vermittler gefordert ist. Die EU könnte so ein Forum bieten, nur wird derzeit jeder Verweis auf dieses Problem reflexartig als großungarische bzw. imperialistische Ambitionen Ungarns abgetan und damit die Atmosphäre eines Tabus geschaffen – zum Leidwessen der ungarischen Minderheiten. Das muss sich unbedingt ändern. Jedenfalls bedanke ich mich, dass Sie hier offen über das Problem diskutieren – es gibt andere Personen, die eine solche Diskussion sicherlich unmöglich gemacht hätten…

      • Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal kurz darlegen, wieso ich gegen eine radikale Minderheitenpolitik bin:

        Ungarn kann die in der Slowakei (oder anderen Nachbarländern) geltenden Minderheitengesetze nicht selbst machen, sondern nur indirekt über bilaterale Verhandlungen oder internationale Organisationen beeinflussen. Von sich aus wird die Slowakei der ungarischen Minderheit umso mehr Freiräume zugestehen, je weniger sie im Süden des Landes separatistische Tendenzen befürchten muss. Je schriller hingegen die Töne aus Budapest, desto stärker die Stimmen in Pressburg, die sich für eine restriktive Minderheitenpolitik und für stärkeren Assimilationsdruck aussprechen. Das ist wie bei den berühmten kommunizierenden Röhren in der Physik. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass hier Mäßigung eher zum Ziel führt als Radikalität. Die Mehrheit der Auslandsungarn sieht das offenbar genauso, wie die Wahlerfolge von Most/Híd oder RMDSZ zeigen.

        Man hat es bei der Staatsbürgerschaftsfrage gesehen: Auf die Gesetzesänderung in Budapest folgte die Retourkutsche aus Pressburg postwendend, ich meine sogar: noch an demselben Tag. Als Erfolg kann diese Politik keine der beiden Seiten verbuchen. Ungarn nicht, weil es kaum Minderheitenangehörige gibt, die für die ungarische die slowakische Staatsbürgerschaft aufgeben wollen. Und für die Slowakei auch nicht, weil eine unmögliche Situation entstanden ist, die allenfalls in langwierigen Verhandlungen zu lösen ist. Ich bin zunächst gespannt auf das Urteil des slowakischen Verfassungsgerichts, das meines Wissens noch über die Angelegenheit entscheiden muss.

  2. Ungarn wurde erst nach Trianon zum europatypischen „Fleckerlteppich“. Davor war es eine natürliche Einheit mit gleichbleibenden Grenzen – und das über Jahrhunderte.

    Und Europa, das ständig mit separatistischen Bestrebungen und Bewegungen konfrontiert wird (Großbritannien, Belgien, Italien, Spanien…) „straft“ Ungarn für die symbolische Vereinigung. Bravo!

    .

    • Nee, Frau Széchényi. Ungarn wurde nach Trianon auf einen weitgehend homogenen Nationalstaat zusammengedampft. Wenn, dann wurde Mitteleuropa flickenhafter, aber nicht Ungarn. Eine natürliche Einheit war es davor nie. Weder natürlich, noch Einheit. Die Türken hatten 150 Jahre für eine ziemliche Teilung gesorgt. Und als Ungarn einig war, da beruhte diese Einheit auch nicht einfach auf Freiwilligkeit, sondern auf Zwang wie bei jedem Staat. Was Staaten im Innersten zusammenhält ist Gewalt oder zumindest potenzielle Gewalt – sagt der Soziologe Max Weber. Die heute angestrebte symbolische Vereinigung der Länder der Stephanskrone fördert den Separatismus in Europa. Es ist alles eine Frage des Blickwinkels.

      • 1. Wäre mir neu, dass z. Bsp. Österreich, Deutschland oder auch Ungarn im Innersten durch Gewalt oder zumindest potentielle Gewalt zusammengehalten wird.

        2. Tut mir leid, aber was Sie bezüglich dem Nichtvorhandensein einer natürlichen Einheit schreiben, ist einfach unrichtig. Die Idee und der Begriff der modernen, am Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen „Nation von Bürgern“, welche zu einer neuen Gemeinschaftsidentität – insb. auf einer ethnisch-sprachlichen Basis – geführt hat, war neu. Es gab aber vor dieser Zeit sehr wohl mehrere Gruppen- und Gemeinschaftsidentitäten, welche das Karpatenbecken und das Kgr. Ungarn und die darin lebenden Völker als (soziale) Einheit betrachteten. Die wichtigste war der schon durch Werbôczy geprägte Begriff der „natio Hungarica“, worunter die Einheit der Adeligen, (ursprünglich mit Sitz und Stimme am Landtag bzw. mit Landbesitz, später als Begriff aller Adeligen, bene possessionati), vollkommen unabhängig von der ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit zu verstehen war. Die natio war damals jedoch kein abstrakter, wissenschaftlicher Begriff oder eine juristische Formalität, sondern eine tatsächlich vorhandene, soziale Einheit, geprägt auch von einem Zusammengehörigkeitsgefühl. Diese Gemeinschaftsidentität und „Nationenbegriff“ war einerseits vertikal abgeschlossen und abgrenzend, weil populus (die Adeligen) vom plebs (misera plebs contribuens – „den Steuerbeitrag leistendes, gemeines Volks“) strikt getrennt wurde, horizontal aber offen, weil weder ethnische oder sprachliche Unterschiede, noch finanzielle-materielle Unterschiede zwischen den mit gleichen Rechten ausgestattenen Adeligen (una eademque nobilitas) von Bedeutung waren.

        Es gab natürlich auch die ethnische Gemeinschaftsidentität, gens Hungarorum, welche jedoch damals im Rahmen der mehreren Gemeinschaftsidentitäten (wie gesagt: natio, daneben eben gens und noch viele andere wie patria, communitas, populus, etc.) keine zentrale Bedeutung hatte. Natio war bestimmender und einheitsstiftender. (So auch viele andere Gemeinschaftsidentitäten. Das würde jetzt aber zu weit führen.)

        All dies hat sich sodann mit der Entstehung des modernen Nationalismus natürlich geändert. Die Behauptung, das Königreich Ungarn sei niemals eine Einheit gewesen, ist aber schlichtweg falsch.

        Anzumerken ist, dass Kossuth in dieser Hinsicht um einiges traditioneller war, als der konservative Széchenyi oder Teleki, denn Kossuth hat die Nation als politische – und nicht als sprachliche oder ethnische – Gemeinschaft aufgefasst, welche durch die Heimat in einem geografischen (Karpatenbecken) und historischen Sinne (gemeinsame Geschichte) determiniert ist, daher also als geschichtliche und geografische „Schicksalsgemeinschaft“ betrachtet und war der Ansicht, dass die einheitsstiftende Wirkung der „Heimat“ in diesem Sinne viel bedeutender ist als sprachlich-ethnische Kräfte.

        Kossuths Nationanbegriff wuchs eben ganz traditionell aus der Gemeinschaftsidentität der der früheren Jahrhunderte heraus, war aber in der Mitte des 19. Jhdt. wohl nicht mehr zeitgemäß.

      • Und doch Ungarnfreund: das Karpatenbecken ist die perfekteste geographische Einheit in Europa.
        Und Trianon war ein Racheakt und die größte politische DUMMHEIT nach dem 1. Weltkrieg.
        Ungarn, wie es bis 1918 bestand, war eine natürliche Gebietseinheit. Folge ich den Geographen Ratzel, Kjellén oder Reclus, so gehörte Ungarn zu den wenigen deutlich individualisierten geopolitischen Gebilden der Erde. Wirtschaft und Politik waren im Gleichgewicht.
        Durch Trianon wurde diese natürliche Raumeinheit zerfetzt. Und weder die wirtschaftliche noch politische Unruhe hat seitdem aufgehört.

      • Max Weber sagt, dass Staaten auf einem effektiven Monopol legitimer Gewaltanwendung beruhen. Jedes dieser Worte ist bedeutungsvoll: effektiv, Monopol, legitim, Gewaltanwendung. Ein Gewaltmonopol muss erst mal hergestellt werden. Insofern ist die Entstehung jedes Staates mit Gewaltanwendung verbunden, jedes Fortbestehen in Zeiten inneren Friedens hingegen mit potenzieller Gewaltanwendung. Aber vielleicht verwirrt das hier nur.

        Mein eigentlicher Punkt ist der, dass ich die These von der Natürlichkeit des alten Königreichs Ungarn hinterfragen möchte. Wie natürlich ist denn ein Staatengebilde, in dem ein Großteil seiner Bevölkerung nicht leben will, wo es starke zentrifugale Kräfte gibt, die am Ende sogar mit Unterstützung von außen obsiegen? Und wie natürlich wäre es, die Geschichte zurückzudrehen? Kroaten oder Slowaken unter Budapester Regierung ist doch heute eine völlig abwegige Vorstellung. Deshalb kann ich diese Großungarn-Nostalgie einfach nicht verstehen.

        Objektive, geografische, naturräumliche Argumente taugen hier nicht. Damit ein Staat als besonderes menschliches Gemeinwesen dauerhaft bestehen kann, muss eine subjektive Komponente hinzukommen: Die Menschen müssen diesen Staat wollen. Lassen wir die Historiker darüber streiten, ob es unter diesem Blickwinkel eine Alternative zum Zerfall des alten Ungarns gab. Ich denke, die Magyarisierungspolitik hat dazu beigetragen, dass die verschiedenen Nationalitäten diesen Staat am Ende nicht mehr wollten.

        So wie Rudolf den Nationenbegriff von Kossuth beschreibt, finde ich diesen übrigens weit moderner als alles, was nach dem Ausgleich kam.

  3. Wirtschaftliches und politisches Gleichgewicht, was für ein barer Unsinn!!!!! Politisch war Ungarn ein Pulverfaß mit heftigen Separationsbestrebungen der Minderheiten, wirtschaftlich der rückständige Teil der k.u.k Monarchie, Produzent von Agrar- und Abnehmer von Industrieprodukten.

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