2012 in review

Mit einer von WordPress gefertigten Jahres-Blogstatistik für Hungarian Voice beende ich die Artikelflut für 2012, gönne den Leserinnen und Lesern 24 Stunden Ruhe von der ungarischen Politik und wünsche einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr 2013!

Hier ist ein Auszug:

Etwa 55.000 Touristen besuchen Liechtenstein jedes Jahr. Dieser Blog wurde 2012 230.000 Mal besucht. Wäre es Liechtenstein, würde es 4 Jahre dauern, bis so viele Menschen es gesehen haben. Dein Blog hatte mehr Besucher als ein kleines Land in Europa!

Klicke hier um den vollständigen Bericht zu sehen.

Aussagekräftiger als der scherzhaft gemeinte Vergleich mit Liechtenstein (durch WordPress… 🙂 ) ist dieser: Das ebenfalls sehr erfolgreich verlaufene Jahr 2011 brachte noch ca. 122.000 Seitenaufrufe. Das entspricht einer Steigerung um fast 90%! 374 Artikel, d.h. mehr als einer pro Tag, kamen neu hinzu. Auch die Zahl der Kommentare stieg signifikant und betrug 6.708.

Mein eigener Jahresrückblick 2011 ist hier abrufbar.

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Verfassungsgericht hebt zahlreiche Übergangsbestimmungen zum neuen Grundgesetz auf

Das Ungarische Verfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom heutigen Tage zahlreiche „Übergangsbestimmungen“ zum neuen Grundgesetz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt.

Der Entscheidungstenor:

Az Alkotmánybíróság megállapítja, hogy Magyarország Alaptörvénye átmeneti rendelkezéseinek (2011. december 31.) a kommunista diktatúrából a demokráciába való átmenetről szóló része (preambuluma), 1-4. cikke, 11. cikk (3) és (4) bekezdése, 12., 13., 18., 21., 22. cikkei, 23. cikk (1) és (3)-(5) bekezdései, 27. cikke, 28. cikk (3) bekezdése, 29. cikke, 31. cikk (2) bekezdése valamint 32. cikke alaptörvény-ellenes, ezért azokat a kihirdetésükre visszamenőleges hatállyal, 2011. december 31-ével, illetve a 23. cikk (3)-(5) bekezdését 2012. november 9-ével megsemmisíti.

Das Verfassungsgericht stellt fest, dass die in den Übergangsbestimmungen zu Ungarns Grundgesetz enthaltenen Teile betreffend den Übergang von der Kommunistischen Diktatur in die Demokratie (Präambel), sowie Artikel 1-4, Artikel 11 Abs. 3 und 4, die Artikel 12, 13, 18, 21 und 22, Artikel 23 Abs. 1 und Abs. 3-5, Artikel 27, Artikel 28 Abs. 3, Artikel 29, Artikel 31 Abs. 2 und Art. 32 grundgesetzwidrig sind, weshalb sie rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihrer Verkündung, d.h. dem 31. Dezember 2011, der Artikel 23 Abs. 3-5 mit Rückwirkung ab dem 9. November 2012 für nichtig erklärt werden.

http://mkab.hu/download.php?h=369

Zur Pressemitteilung: http://mkab.hu/sajto/kozlemenyek/az-alkotmanybirosag-kozlemenye-az-alaptorveny-atmeneti-rendelkezeseinek-vizsgalatarol

Zu den annullierten Vorschriften gehören: Regelungen zur Kürzung der Rente kommunistischer Funktionäre, zur Unverjährbarkeit kommunistischer Verbrechen, die Möglichkeit einer Verlagerung laufender Rechtsstreitigkeiten auf ein anderes Gericht, Vorschriften zur Verrentung von Richtern und Staatsanwälten sowie zum Verfahren der Wählerregistrierung.

Die Entscheidung erging auf Beschwerde des Kommissars für Grundrechte. Das Gericht begründet den außergewöhnlich rechtsdogmatisch gehaltenen 82-seitigen Beschluss im Wesentlichen damit, dass der Gesetzgeber seine Kompetenzen überschritten habe, indem er Regelungen, die inhaltlich keine „Übergangsbestimmungen“ darstellen, in diese aufgenommen habe. Dies verstoße gegen Regelungen des Grundgesetzes.

Das juristisch Bahnbrechende an der Entscheidung ist, dass das Gericht den Beschwerdeantrag mehrheitlich als zulässig angesehen hat, obwohl es damit letztlich Recht mit Verfassungsrang für verfassungswidrig erklärt hat.

Nach ungarischem Recht steht dem Gremium keine Kontrolle von Verfassungsrecht zu; anders als etwa dem deutschen Bundesverfassungsgericht, das in gewissem Rahmen auch „verfassungswidriges Verfassungsrecht“, etwa bei Verfassungsänderungen, für nichtig erklären kann. Über diesen bislang kaum in Frage gestellten Grundsatz hat sich das Verfassungsgericht nunmehr hinweggesetzt und die Tür zu einer neuen Linie in der Entscheidungspraxis einen Spalt breit geöffnet: Das Ergebnis könnte sein, dass Regelungen trotz „verfassungsrechtlicher Absicherung“ durch die parlamentarische 2/3-Mehrheit des Fidesz durch das Gericht künftig einer genauen Prüfung unterzogen werden.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts habe der Gesetzgeber vorliegend seine Kompetenzen überschritten, die Nichtigkeit folge aus der Verletzung von formellen Rechtsvorschriften. Eine materiellrechtliche, d.h. inhaltliche, Prüfung erfolgte nicht.

Ein Großteil der Presse legt den Schwerpunkt der Entscheidung auf die Annullierung gewisser Regelungen zum Verfahren der Wählerregistrierung (Art. 23 Abs. 3-5 der Übergangsbestimmungen). Eine Entscheidung, ob die Wählerregstrierung per se grundgesetzwidrig ist, fiel aber noch nicht. Allerdings ist derzeit ein weiteres Normenkontrollverfahren, initiiert durch Staatspräsident János Áder, anhängig: Hier wird es zu einer detaillierten inhaltlichen Prüfung der Wahlordnung kommen.

Wie immer bei nicht einstimmigen Entscheidungen des Gremiums ist interessant, welche Richter die Entscheidung mittrugen und wer ein abweichendes Sondervotum abgab. Hier das Ergebnis:

Für die Entscheidung votierten:

– Péter Paczolay
– Elemér Balogh
– Mihály Bihari
– András Bragyova
– András Holló (mit parallelem Sondervotum)
– László Kiss
– Péter Kovács
– Miklós Lévay
– Béla Pokol
– István Stumpf (mit parallelem Sondervotum)

Gegenstimmen:

– István Balsai
– Egon Dienes-Oehm
– Barnabás Lekonvics
– Péter Szalay
– Mária Szívós

Die Gegenstimmen kamen, mit Ausnahme von Lenkovics (er war im Jahr 2007 auf Vorschlag der damaligen Opposition vom Parlament zum Verfassungsrichter gewählt worden), aus den Reihen der im Jahr 2011 von Fidesz im Rahmen der Erweiterung des Gerichts nachbenannten Mitglieder. Interessant: Die Verfassungsrichter Stumpf und Pokol, ebenfalls von der Fidesz-Mehrheit im Parlament in den Jahren 2010 und 2011 in das Gremium berufen, schlossen sich der Mehrheitsentscheidung an.

Die Gegenstimmen rügten allesamt die Unzulässigkeit des Antrages, weil das Gericht kein Verfassungsrecht auf Verfassungsmäßigkeit prüfen dürfe.

Die Regierungspartei Fidesz reagierte prompt: Man werde die entsprechenden Regelungen aus den Übergangsbestimmungen herausnehmen und in das Grundgesetz implementieren. Über den Inhalt der aufgehobenen Bestimmungen „bestehe kein Streit“:

http://www.fidesz.hu/index.php?Cikk=187665 (Pressekonferenz von Antal Rogán und József Szájer)

Weiterführend:

http://index.hu/belfold/2012/12/28/ab_alkotmanyellenes_a_regisztracio/

http://nol.hu/belfold/ombudsman_az_ab-dontesrol__mukodik

http://mno.hu/belfold/formai-okokbol-megsemmisitette-az-atmeneti-rendelkezeseket-az-ab-1127412

http://magyarhirlap.hu/fidesz-a-rendelkezesek-tartalmarol-nincs-vita

WELT: Auszüge aus dem Streitgespräch zwischen György Dalos und Zoltán Balog

Zoltán Balog, Minister für Humanressourcen in der ungarischen Regierung, und der in Berlin lebende ungarische Schriftsteller György Dalos trafen sich am 18. Dezember 2012 zu einem Streitgespräch im Axel-Springer-Haus in Berlin. WELT-Herausgeber Thomas Schmid moderierte die Diskussion.

http://www.welt.de/politik/ausland/article112263986/Hass-beherrscht-das-Leben-in-Ungarn.html

Ein, wie ich finde, sehr wichtiges Gespräch: Nicht nur inhaltlich, sondern auch als Zeichen des Dialogs, das es setzt.

Deutschlandfunk: Kritische Anmerkungen zur Berufung von Attila Vidnyánszky an die Spitze des Nationaltheaters

Attila Vidnyánszky wird Mitte des Jahres 2013 Intendant des Budapester Nationaltheaters (Nemzeti Színház). Stephan Ozsváth und Stefan Koldehoff kommentieren im Deutschlandfunk die Ernennung des „Kandidaten von Orbáns Gnaden“:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1953344/

Schon vor dem ersten Wort zu Vidnyánszky teilt Koldehoff den Zuhörern mit, was (seiner Meinung nach) über diese Ernennung zu denken ist: Der Kultur geht es schlecht. Und Vidnyánszka sei der Mann (Zitat) „von Ministerpräsidenten´s Gnaden“. Es folgt ein Rückblick auf „die schlimmen Säuberungen“ im Kulturbereich durch den Freund Vidnyánszkys, den ehemaligen Kulturstaatssekretär Géza Szöcs.

Der bisherige Intendant, Róbert Alföldi, das (so Ozsváth) „enfant terrible“ des ungarischen Theaterbetriebs, habe zu oft mit den Nationalkonservativen angeeckt. Das ist in der Tat so: Wer die „Tragödie des Menschen“ mit Gruppen- und Oralsexszenen „verziert“ und dies Minderjährigen zumutet, wer im öffentlichen Bereich des Nationaltheaters eine Ausstellung zulässt, welche die zwölf Apostel als Homosexuelle karikiert, stellt zwar hierdurch gewiss nicht sein künstlerisches Talent in Frage, aber er eckt – ganz bewusst – an. Die Diskussion darüber, ob solche experimentellen und einem gehörigen Teil der Gesellschaft missfallenden Details in ein Nationaltheater gehören, ist durchaus zulässig, man könnte gar sagen: gewollt. Ebenso wie es eine Frage des Geschmacks ist, ob man ein „Nationaltheater“ für eine Veranstaltung zur Verfügung stellt, in der der Besatzung Siebenbürgens durch die rumänische Armee gedacht wird. Würde der Intendant der Wiener Staatsoper seinen Ballsaal zur Feier des Friedens von St. Germain zur Verfügung stellen?

Die Abwahl des Intendanten ist somit letztlich eine Frage des Geschmacks. Und über den lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Wer provoziert, will eine Diskussion auslösen, und darf nicht damit rechnen, dass der aktuelle Zeitgeist ihm vorbehaltlos zustimmt. Das hat wohl selbst Alföldi, dessen Fähigkeiten als Künstler unbezweifelbar sind, nicht angenommen.

Die Abberufung ist im Übrigen ebensowenig überraschend wie seine Berufung im Jahr 2008 unter einer sozialliberalen Koalition. Auch Alföldi war damit ein Mann „von Gnaden“ der damaligen Regierung. Anders als heute interessierte das jedoch niemanden.

Was bedauerlich ist: Kein Wort im Beitrag gilt den Fähigkeiten Vidnyánszkys. Die stehen nämlich, wie man hört, außer Zweifel. Warten wir also am besten ab, wie sich Vidnyánszky schlägt. Falls er das Theater nicht füllt, falls er den hohen Ansprüchen der Heerscharen von Kritikern nicht gerecht wird, die in den Startlöchern stehen, mag man ihn zwerfleischen. Bis dahin sollte sich der linksliberale Wächterrat, der immer dann von „Kulturkampf“ spricht, wenn die ihm nahestehenden Personen von der Ablösung betroffen sind, noch ein wenig gedulden.

Frohe und erholsame Festtage! Áldott, békés karácsonyi ünnepeket!

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern fröhliche Weihnachten und erholsame Feiertage. Es wäre schön, wenn Sie dem Blog als einer von mehreren Informationsquellen zum Thema Ungarn weiterhin treu bleiben würden.

Fast drei Jahre nach Bestehen des Blogs wurde er nun optisch ein wenig überarbeitet. Ich hoffe, das neue Aussehen findet das Gefallen der Leser.

Beste Grüße
Hungarian Voice

László Salamon zum Verfassungsrichter gewählt

Der KDNP-Abgeordnete László Salamon wurde gestern vom ungarischen Parlament zum Verfassungsrichter gewählt. Er wird im kommenden Jahr den wegen Erreichens der Altersgrenze von 70 Jahren aus dem Amt scheidenden Mihály Bihari ersetzen.

Der 65-jährige Salamon, der dem Parlament seit 1990 angehört und maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen Grundgesetzes mitwirkte, erhielt 263 Ja-Stimmen, 35 Abgeordnete stimmten mit Nein. MSZP und LMP nahmen an der Abstimmung nicht aktiv teil. Salamon, der bislang den Verfassungsausschuss des Parlaments leitete, legte nach der Wahl seinen Amtseid ab. Er wird sein Parlamentsmandat zurückgeben.

http://www.origo.hu/itthon/20121217-salamon-laszlo-lesz-bihari-mihaly-alkotmanybiro-utodja.html

Hochschulreformen: Orbán kündigt nach Gespräch mit Studenten grundlegende Änderungen an

Die vergangene Woche war von zahlreichen Protesten der ungarischen Studenten und Gymnasiasten geprägt. Diese richteten sich gegen die von der Regierung geplante drastische Reduzierung der staatlichen Vollstipendienplätze für Studiengänge. Ab 2013 sollte die Zahl der staatlich finanzierten und damit für die Studenten kostenlosen Studienplätze erheblich sinken, der ganz überwiegende Teil wäre damit für die Studenten mit laufenden Studiengebühren verbunden gewesen. Ein System der Studiendarlehen war zwar geplant, dieses hätte jedoch dazu geführt, dass die Berufsanfänger bis zum Abgang von der Uni/Fachhochschule erhebliche Verbindlichkeiten aufgebaut hätten.

Einzelheiten hier:

http://www.budapester.hu/2012/12/%E2%80%9Ewir-lassen-uns-nicht-wieder-uber-den-tisch-ziehen/

http://www.pesterlloyd.net/html/1250protestehochschulreform.html

Der Staat wollte bei denjenigen Studenten, die nach dem Berufseinstieg für eine bestimmte Dauer in Ungarn arbeiten, auf die Rückzahlung des Studiendarlehens verzichten. Über die EU-rechtliche Bedenklichkeit dieser Regelung wurde hier bereits berichtet:

https://hungarianvoice.wordpress.com/2012/11/14/studenten-an-die-leine-eu-kommission-erwagt-einleitung-eines-weiteren-vertragsverletzungsverfahren-gegen-ungarn/

Bis Ende der Woche zeigte sich die Regierung nicht bereit, auf die Forderungen der Studenten zu reagieren. Ministerpräsident Viktor Orbán hielt sich zu Beginn der Proteste in Brüssel auf und betonte, man müsse die Reform den Menschen erklären. Bildungsstaatssekretärin Rózsa Hoffmann sprach sogar davon, eine höhere Bildung sei „kein Grundrecht“.

Gestern (15.12.2012) kam es sodann zu einer unerwarteten Richtungsänderung der Regierung. Orbán traf sich mit Studenten im Budapester Ruinencafé „Ötkert“ und sprach dort mehrere Stunden über die Bildungsreform. Im Anschluss an das Gespräch kündigte Orbán (über seine Facebook-Seite) sodann umfangreiche Änderungen der geplanten Bildungsreform an. Das zuständige Ministerium werde die Vorschläge bis kommenden Mittwoch (19.12.2012) ausarbeiten.

Zunächst solle das gesamte Hochschulzugangssystem transparenter gestaltet werden. Die geplante drastische Beschränkung der Vollstipendien solle wegfallen, fortan dürfe jeder Bewerber, der eine Mindestpunktzahl erreicht (derzeit 240 Punkte) und bereit sei, nach dem Studium in Ungarn zu bleiben, kostenfrei studieren – d.h. ohne Aufnahme eines Studiendarlehens. Ob die Mindestpunktzahl angehoben wird, ließ Orbán offen. Dies scheint im Hinblick auf die Geldknappheit jedoch wahrscheinlich, die bislang gültige 240-Punkte-Regelung stellt nämlich das Miminum dar, das ein Bewerber erreichen muss, um (kostenpflichtig oder nicht) die Hochschule besuchen zu können. Die starre Beschränkung der staatlich vollfinanzierten Studienplätze weicht somit einem System der Leistungsorientiertheit.

Problematisch ist weiterhin die Bedingung, wonach die Kostenfreiheit an eine Bereitschaft gekoppelt sein soll, dass der Uni-Abgänger für einen bestimmten Zeitraum in Ungarn bleibt. Dies dürfte einer EU-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, da die Regelung einen Eingriff (insbesondere) in die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit bewirkt.

Zu erwähnen ist auch, dass diejenigen Studenten, die ihre Hochschulausbildung bereits begonnen haben, diese nach den alten Regelungen beenden dürfen.

http://index.hu/belfold/2012/12/16/titokzatos_diakok_lettek_orban_tanacsadoi/

Das „Hallgatói Hálózat“ (Netzwerk der Studenten) begrüßte zwar die Einsicht Orbáns, kritisierte aber zugleich, dass keine öffentliche Diskussion und Konsultation, sondern lediglich eine „PR-Aktion“ stattgefunden habe. Bei wem es sich um die Studenten handelt, die mit Orbán im „Ötkert“ gesprochen haben, ist nicht bekannt. Das Netzwerk „HaHa“ bestehe weiterhin auf der Erfüllung der Forderungen.

http://index.hu/belfold/2012/12/15/haha_orban_nem_erti_a_diakokat/

Amerikanische Népszava: „Orbán kauft die amerikanische Presse“

Aus der amerikanischen Népszava sprudelt – nicht zum ersten Mal – Hasspropaganda gegen die Regierung Orbán. Eine Mischung aus Verfolgungswahn und Bösartigkeit. Lesen Sie selbst:

Washington – Die Regierung Orbán gründet mit 15 Mio. US-Dollar (3,3 Mrd. Forint) die „Friends of Hungary“ Stiftung, deren Aufgabe es sein wird, ein Netz von Pro-Orbán Lobbyisten in Amerika aufzubauen, diejenigen Politiker, Analysten, politische Forschungsinstitute und Journalisten zu bezahlen, die wiederum die Kritiker der diktatorischen Regierung Orbán zum Schweigen bringen, Partei für den faschistischen Staat ergreifen und Sprachrohre der Orbánisten-Propaganda sein sollen. Obwohl das Geld noch nicht eingetroffen ist, hat Kumin (Anmerkung; Ferenc Kumin) bereits eine Lügenflut in der Washington Times in Gang gebracht.“

(„Washington – Az Orbán-kormány 15 millió dollárral (3,3 milliárd forint) hozza létre a Friends of Hungary alapítványt, amelynek feladata az lesz, hogy kialakítsa az Orbán-rendszer amerikai lobbistáinak hálózatát, lefizesse azokat a politikusokat, elemzőket, politikai intézeteket és újságírókat, akik a diktatórikus Orbán-rendszer bírálóit elhallgattatják, kiállnak a fasiszta állam hazugságai mellett, és szócsövei lesznek az orbánista propagandának. Még a pénz meg sem érkezett, Kumin már megjelentetett egy hazugságözönt a Washington Times-ban.„)

Die Stichworte sind gefallen: Diktatorisch, faschistisch. Der Betroffene, Ferenc Kumin, stellvertretender Staatssekretär für internationale Pressearbeit, kommentiert zutreffend, offenbar sei einem Schreiberling der Népszava mal wieder die Medizin ausgegangen.  Wer ungarisch liest, nehme sich die Zeit. Es lohnt sich, der Blick in die Psyche manch eines Anhängers der MSZP ist vielsagend. Nicht einmal vor einem Vergleich Kumins mit Reichspropagandaminister Joseph Goebbels schreckt die Népszava zurück.

Anlass des Ärgers: Ein (Zitat) „dummer Reporter der Washington Times“ hat es gewagt, an einem Presselunch teilzunehmen und sich „die Lügen Kumins zu eigen zu machen„. Ja, die Presse, die man sonst umwirbt und für Anti-Orbán-Feldzüge einnimmt, wird schnell zum Feind und wird beschimpft, wenn sie es wagt, mit „den Anderen“ zu sprechen. Da behauptet die Népszava sogar, dem „dummen Reporter“ sei nicht aufgefallen, dass Kumin stellvertretender Staatssekretär für internationale Pressearbeit sei. Liest man den Artikel, verwundert das. Der Autor Morrison schreibt nämlich:

The task to tell Hungary’s story has fallen to a 37-year-old economist and political scientist named Ferenc Kumin with the impressive title of deputy state secretary for international communications.

http://nepszava.com/2012/12/magyarorszag/orban-megvasarolja-az-amerikai-sajtot.html

Was genau die Népszava eigentlich will (außer beleidigen und verleumden), erschließt sich selbst nach mehrmaligem Lesen nicht. Nur eine Behauptung ist klar: Orbán versuche, die Presse zu kaufen. Warum? Weil Kumin das macht, was die Opposition seit 20 Jahren tut: Presseleute einladen und ihre Version der Geschehnisse erzählen. Audiatur et altera pars scheint für manch einen unerträglich zu sein.