Der ungarische Staatspräsident János Áder hat entschieden, die im November verabschiedete Wahlordnung nicht auszufertigen. Das Gesetz wird somit vorerst nicht in Kraft treten, Áder legte das Gesetz zur präventiven Normenkontrolle dem Verfassungsgericht vor.
http://www.keh.hu/elnoki_nyilatkozatok/1701-Elnoki_nyilatkozat_a_valasztasi_eljarasi_torvenyrol
Das Gericht wird über die Verfassungskomformität der Regelungen nun im beschleunigten Verfahren entscheiden.
Die Wahlordnung steht insbesondere wegen der darin vorgesehenen Wählerregistrierung in der Kritik. Gegner des Gesetzes befürchten, dass diese Vorschriften gerade Spontanwähler, Unentschlossene und ärmere, bildungsferne Schichten von den Urnen fernhalten könnte. Derzeit bilden die Unentschlossenen und Nichtwähler das bei weitem größte politische Lager in Ungarn.
Áder führte in seiner Stellungnahme aus, dass er Teile der Regelungen zur Wählerregistrierung für im Inland lebende Wahlbürger als bedenklich erachte. Eine schnellstmögliche Klärung sei im Interesse aller Bürger.
http://derstandard.at/1353208461907/Ungarns-Praesident-blockiert-umstrittenes-Wahlgesetz