Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Beschwerde eines ungarischen Staatsbürger zurückgewiesen, die sich gegen die Verstaatlichung der privaten Rentenversicherung gerichtet hatte.
http://index.hu/gazdasag/2013/01/30/strasbourg_rendben_volt_a_nyugdijallamositas/
Die Pressemitteilung in englischer Sprache:
http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4240871-5045019?TID=oopqdfsoui