Das ungarische Verfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung Teile des Kirchengesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Entschidung beruht um einen auf Verfassungsbeschwerden von 17 vormals als Kirchen anerkannten Religionsvereinigungen, denen nach neuem Recht der Kirchenstatus entzogen worden war, zum anderen auf Normenkontrollanträgen des Ombudsmanns für Grundrechte.
Das Verfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass der Staat zwar die Möglichkeit habe, Kirchen unterschiedlich zu behandeln. Es bestehe keine verfassungsrechtliche Verpflichtung für den Staat, mit jeder Art von Religionsgemeinschaft „in derselben Art und Weise“ zu kooperieren. Man könne durchaus differenzieren. Allerdings ist bei der Anerkennung auf ein faires Verfahren und ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zu achten. Letzteres gelte insbesondere für den Fall, dass einer Gemeinschaft die Anerkennung versagt werde. Hier sah das Gericht Versäumnisse des Gesetzgebers, weshalb entsprechende Regelungen für nichtig erklärt wurden.
Die Entscheidung fiel nicht enstimmig. Die Richter Balsai, Dienes-Oehm, Lenkovics, Szalay und Szívós gaben Sondervoten ab. Es handelt sich um von Fidesz nominierte Richter. Der Berichterstatter, István Stumpf, ebenfalls von Fidesz berufen, schloss sich dem Mehrheitsvotum an. Das Gericht entschied im 13-köpfigen Gremium, die Richter Pokol und Bihari (der wegen Eintritt in den Ruhestand von László Salamon ersetzt wird) entschieden diesmal nicht mit.
http://www.mkab.hu/sajto/kozlemenyek/kozlemeny-az-egyhazugyi-torveny-alkotmanyossagi-vizsgalatarol
Die Entscheidung im Volltext: http://www.mkab.hu/download.php?h=444