Wirtschaftswoche: „Untergangsstimmung in Ungarn“

Ein lesenswerter kritischer Bericht zu Ungarn erschien in der aktuellen Wirtschaftswoche:

http://www.wiwo.de/politik/europa/europaeische-union-untergangsstimmung-in-ungarn/7986194.html

WiWo zählt als „umstrittene Verfassungsänderungen“ einige Punkte auf (mit Kommentar HV):

1. Das Verfassungsgericht darf Verfassungsänderung nur noch formell, nicht inhaltlich prüfen (War bisher auch nicht anders).

2. Das Verfassungsgericht darf nicht mehr auf die Spruchpraxis bis Ende 2011 Bezug nehmen (Ist in dieser Form verkürzt: Das Gericht darf keinen Automatismus anwenden, sondern muss prüfen, ob die neue der alten Rechtslage entspricht; wenn ja, kann es neu entscheiden, darf aber auch in der Begründung an seine alte Rechtsprechung anknüpfen).

3. Zuweisungskompetenz der Leiterin des Justizamtes (Kritik berechtigt, Gefährdung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters).

4. Verbot von Wahlwerbung im privaten Fernsehen (Kritik berechtigt, da die meisten Zuseher privates Fernsehen schauen und so quasi vom Wahlkampf „ausgeschlossen“ werden).

5. Gefängnis für Obdachlose (die Verfassung gibt nur eine Ermächtigungsgrundlage, das Leben auf der Straße in bestimmten Bereichen zu sanktionieren).

6. Regierungsmehrheit kann willkürlich über den Kirchenstatus entscheiden (Falsch. Nicht die „Regierungsmehrheit“, sondern eine 2/3-Mehrheit. Ferner ist die Zuerkennung an Kriterien gebunden und der betroffenen Glaubensgemeinschaft ein Klagerecht eingeräumt).

7. Familie ist nur ein verheiratetes Ehepaar mit Kindern (Falsch: Auch Unverheiratete gelten als Familie).

8. Finanzautonomie der Hochschulen wird eingeengt (zum Teil richtig, es findet eine Kontrolle statt, wo der Staat die Universitäten fördert).

9. Auswanderverbot für Akademiker (Falsch. Lediglich Rückzahlungspflicht der Stipendien bei Auswanderung ohne eine Erwerbstätigkeit in Ungarn – Regelung ist EU-rechtswidrig).

 

Richtig ist auch die Aussage zu den „heruntergewirtschafteten“ Budapester Verkehrsbetrieben (BKV). Nur: Die Strafverfahren betreffen die Zeit vor Orbán, was die WiWo leider geflissentlich verschweigt.

Die Beurteilung und Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen ist in jedem Fall lesenswert. Aber wenn die Wirtschaftswoche das nicht könnte… 😉

Werbung

6 Kommentare zu “Wirtschaftswoche: „Untergangsstimmung in Ungarn“

  1. HV zunächst einmal Anerkennung und Lob, dass Sie diese Meldung gebracht haben.

    Stimmen Sie dieser Schlussfolgerung zu?

    „Die EU-Kommission rechnet nicht damit, dass Ungarn in diesem Jahr ein Wirtschaftswachstum erzielt. Und der IWF stellt laut GTAI fest: „2013 verspricht das BIP in etwa auf Vorjahresniveau zu verharren. Mittelfristig setzt der IWF Ungarns Wachstumspotenzial nur noch mit 1,0 bis 1,5 Prozent jährlich an. Maßgeblich hierfür ist auch die ausgetrocknete Kreditvergabe, zu der die angespannte Lage vor allem einiger Auslandsbanken beiträgt. Die Bruttoanlageinvestitionen sind in Ungarn auf einen historischen Tiefstand gefallen mit Rückgängen um real jeweils 4 bis 5% in den Jahren 2010 bis 2012. Für 2013 prognostizieren das Wirtschaftsinstitut Kopint (Budapest) und die OECD einen Fall um 3 bis 5 Prozent. Die Investitionen werden sich künftig noch stärker auf Anpassungshilfen der EU stützen.“
    Die Regierung von Viktor Orbán steht folglich – allen starken Sprüchen aus Budapest zum Trotz – mit dem Rücken zur Wand. Die Europäische Union hat die Trümpfe in der Hand und sollte Druck auf Ungarn ausüben. Treibt die rechtskonservative Regierung das Land weiter in die Isolation, ist der Staatsbankrott nur noch eine Frage der Zeit.“

    • Ich stimme dieser „Schlussfolgerung“ nicht zu. Sie ist übrigens keine Schlussfolgerung, sondern eine Vermutung. Mit zu vielen Unbekannten. Der IWF rechnet mit 0,8% Wachstum. Eher armselig, aber nicht so pessimistisch wie die EU-Kommission.
      Fest steht, dass es bei weiteren Schwankungen auf dem Kapitalmarkt wieder ungemütlich werden dürfte, da Ungarn dann als potenzieller Wackelkandidat mit alss erster von der Anlageliste genommen wird.
      Und fest steht auch, dass Ungarn sich mit seiner Investitionspolitik weiter keine Freunde machen wird. Die E-Maut aus dem Vergabeverfahren auszuschließen, ist ein weiterer Verstoß gegen EU-Recht. Und gerade diese Woche ging auch das Verfahren der Stromversorger gegen die Regierung zu Ende. Die haben zwar nicht alles bekommen, was sie wollten: Aber ein neues Verfahren ist durchzuführen.
      http://www.nepszava.hu/articles/article.php?id=633289&referer_id=friss

  2. zu 5.: Die Ermächtigungsgrundlage steht jetzt in der Verfassung. Aber die geltende einfachgesetzliche Regelung lautet doch: Auf der Straße leben ist verboten. Wer das nicht beachtet, muss im Wiederholungsfalle mit Geld- oder Haftstrafen rechnen. Insofern finde ich es ein wenig spitzfindig zu sagen, die Verfassung enthalte „nur“ eine Ermächtigungsgrundlage.

    zu 6. Die aktuelle Regierungsmehrheit verfügt über eine 2/3-Mehrheit im Parlament. Daher ist es nicht falsch zu sagen, die Regierungsmehrheit könne über den Kirchenstatus entscheiden. Fakt ist, dass nicht nur Garagenkirchen, sondern auch echten Glaubensgemeinschaften der Kirchenstatus entzogen wurde. Mit einer Gesetzesänderung einen solchen Statusverlust herbeizuführen, bleibt problematisch. Ich bin gespannt, wie das von Pastor Iványi, der wirklich eine tolle soziale Arbeit macht, erwähnte Verfahren vor dem EGMR ausgehen wird.

    • Zu 5.:
      Die Ermächtigungsgrundlage spricht davon, dass bei Vorliegen bestimmter Gründe (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheitsschutz und der Schutz kultureller Güter) das Leben an bestimmten Plätzen und Orten als gesetzwidrig eingestuft werden kann. Das ist zunächst zwar respektlos gegenüber dem Gericht, und gehört nicht in eine Verfassung. Aber es ist eine Ermächtigungsgrundlage, nicht mehr. Spitzfindig ist diese Feststellung nur für den, der die Rechtsschutzmöglichkeiten verkennt.

      Das Gericht kann im Ordnungswidrigkeitenrecht weiterhin prüfen, ob
      a) die genannten Güter tangiert sind,
      b) die genannten Örtlichkeiten formell und materiell korrekt als „nicht zu bewohnen“ ausgewiesen wurden,
      c) ob die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind und
      d) ob die durch behördliche Entscheidung verhängte Strafe geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist.

      c. und d. sind zwei paar Schuhe. Ich finde, immer noch ausreichend Rechtsschutz. Denn das Grundgesetz sagt nicht, dass pauschal mit Bußgeld oder Haft geahndet werden darf. Und ein VerfG, das Steuergesetze wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde (!) kippt, wird auch hier die notwendigen Worte finden. Wenn das Gremium es für richtig hält.

      Zu 6.:
      Weil Fidesz/KDNP etwas beschließen kann, ist es willkürlich? Na ja…

      Es gibt jetzt, seit der Novelle, die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Kirchenstatus. Preisfrage: Besser vor oder nach der Novelle?

  3. „Im ländlichen Umfeld seiner Kindheit galt er als schwer erziehbar“

    jetzt wird aber interessant!

    auf welche forschung stützt sich denn diese behauptung. liegen sogar irgendwo schon seine tagebücher vor?

    ein schmunzeln lässt sich hier schwer vermeiden…

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s