Ein englischsprachiger Beitrag des Vize-Staatssekretärs für Kommunikation, Ferenc Kumin, zur geplanten Fünften Verfassungsnovelle:
http://ferenckumin.tumblr.com/post/46527596920/down-with-hate-speech-up-with-free-speech-a-new
Wie ich diese Woche schon berichtete, ist geplant, das Verbot des Öffentlichen Zurschaustellens nationalsozialistischer und kommunistischer Symbole, etwa Hakenkreuz, SS-Runen oder Rotem Stern, in die Verfassung aufzunehmen. Das kürzlich ergangene Urteil des Verfassungsgerichts, das das Tragen mit Wirkung vom 1. Mai 2013 straffrei stellte, würde so umgangen.
Problematisch dürfte sein, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinerseits das Tragen des Roten Stern als zulässige Handlung beurteilt hatte. Mit der geplanten Regelung würde sich Ungarn somit der Gefahr einer erneuten Verurteilung wegen Verstoßes ggen die EMRK aussetzen. Das Urteil aus Strasbourg hatte, gerade unter Opfern des Kommunismus, für Empörung gesorgt. Die Regierung scheint fest entschlossen, das Verdikt auch künftig außer Acht zu lassen. Das Urteil Vajnai vs. Hungary ist hier abrufbar:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-87404