Der Tagesspiegel berichtet über den Konflikt zwischen EU und der ungarischen Regierung:
http://www.tagesspiegel.de/politik/ungarn-punkt-fuer-punkt/8081370.html
Der Tagesspiegel berichtet über den Konflikt zwischen EU und der ungarischen Regierung:
http://www.tagesspiegel.de/politik/ungarn-punkt-fuer-punkt/8081370.html
Index.hu zeigt Pläne des Budapester Kossuth-Platzes in seiner künftigen Form:
http://galeria.index.hu/belfold/2013/04/17/a_kossuth_ter_atepitesenek_latvanyterve/
Die Umbaumaßnahmen sollen bis 2014 abgeschlossen sein.
Der Vorsitzende der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im EU-Parlament, Hannes Swoboda (SPÖ), kritisiert im Interview mit der ZEIT die Politik Ungarns und sieht im Kurs der rechtskonservativen Regierung Orbán einen Verstoß gegen europäische Grundsätze.
http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-04/ungarn-verfassungsaenderung-swoboda
Auf die Politik des (sozialistischen) Regierung Ponta in Rumänien angesprochen, erklärt Swoboda, er sehe keine Parallelen.
Die Debatte von heute im Stream:
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/plenary/video?debate=1366182134652
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtet, plant die EU-Kommission die EInleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in drei Sachbereichen:
1. Zu- und Verweisungskompetenz der Vorsitzenden des Landesjustizamtes bei Gerichtsverfahren (Problem: Anspruch auf den gesetzlichen Richter)
2. Verbot der Wahlwerbung im Privatfernsehen
3. Regelung, nach der Geldstrafen, die von der EU verhängt werden, über Sondersteuern auf die Steuerzahler umgelegt werden können.
Das Vertragsverletzungsverfahren beginnt mit einem „Vorverfahren„, in dem Ungarn die Möglichkeit hat, auf die Beanstandungen der Kommission inhaltlich zu antworten. Im Anschluss daran würde das förmliche Vertragsverletzungsverfahren beginnen, das eine begründete Stellungnahme der Kommission und, soweit die Bedenken nicht ausgeräumt werden, mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union fortgesetzt wird.
Darüber hinaus wächst laut FAZ die Bereitschaft innerhalb der EU-Kommission, gegen Ungarn ein Verfahren nach Art. 7 des EU-Vertrages einzuleiten. An dessen Ende könnte, wenn die Mitgliedstaaten dies mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die Aussetzung von Mitgliedschaftsrechten stehen.