Der Ombudsmann für Grundrechte beantragt eine Normenkontrolle im Bezug auf die jüngst verabschiedete 4. Verfassungsnovelle. Nach Auffassung der Behörde von Máté Szabó werden die Vorschriften in Teilen nicht den formellen Anforderungen gerecht, zudem bestünden Widersprüche innerhalb der Regelungen. Ferner rügt Szabó, dass über Teile der Verfassungsänderung keine inhaltliche Parlamentsdebatte stattgefunden habe.
Das Verfassungsgericht entscheidet über den Normenkontrollantrag innerhalb von 30 Tagen.
http://hvg.hu/itthon/20130423_Sulyos_eljarasi_hiba_az_Abhez_fordult_az
Die Pressemitteilung und der Antrag kann im Wortlaut auf der Webseite des Ombudsmannes abgerufen werden.
Herr Szabó ist ein mutiger Mann und ein Stachel im Fleisch der Fidesz-Regierung. Ob die nicht längst bereuen, dass sie seinem Reformkonzept gefolgt sind und ihn als alleinigen Ombudsmann belassen haben? Um ihn jetzt wieder loszuwerden, können sie sich eigentlich nur noch eines bewährten Tricks bedienen: Einfach das neue Ombudsmann-Amt per Verfassungsänderung umbenennen, einen Nachfolger wählen und schon endet Szabós Amtszeit vorzeitig.
(Brrr, und dabei habe ich eigentlich nichts übrig für Zynismus. Aber was will man machen angesichts angesichts dessen, was einem die ungarische Politik jeden Tag bietet?)