Die EU-Kommission versendet drei Warnschreiben an Ungarn, die im Zusammenhang mit der vierten Verfassungsnovelle stehen.
http://www.wirtschaft.com/20130430-eu-verschickt-drei-warnbriefe-an-ungarische-regierung-106475
Ungarn hat nun die Möglichkeit, die rechtlichen Bedenken der Kommission zu beseitigen. Gelingt ihr das nicht, ist mit der Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens zu rechnen.