Das Ungarische Verfassungsgericht wird sich am kommenden Dienstag mit dem Normenkontrollantrag des Ombudsmannes für Grundrechte betreffend die Vierte Verfassungsnovelle befassen. Máté Szabó rügte insbesondere die fehlende parlamentarische Debatte über die Neuregelungen, Widersprüche mit bestehenden Vorschriften sowie den Umstand, dass zuvor für verfassungswidrig erklaerte Regelungen in das Grundgesetz aufgenommen wurden.
http://index.hu/belfold/2013/05/04/az_alkotmanybirosag_ele_kerult_az_alaptorveny/
Das Gericht entsheidet über den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang.