Das ungarische Kirchengesetz verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am heutigen Dienstag in Strasbourg fest.
CASE OF MAGYAR KERESZTENY MENNONITA EGYHAZ AND OTHERS v. HUNGARY
Auf Antrag mehrerer ungarischer Religionsgemeinschaften konstatierte der EGMR, dass das Gesetz sowohl die Religions- als auch die Vereinigungsfreiheit beeinträchtige.
Zuvor hatte bereits das ungarische Verfassungsgericht festgestellt, dass das Gesetz gegen Grundrechte verstoße. Die Parlamentsmehrheit hat daraufhin die für verfassungswidrig erkannten Regelungen in das Grundgesetz aufgenommen, um sie der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.
Weiterführend: http://index.hu/belfold/2014/04/08/kisegyhazak_strasbourg/
Man könnte die neuerliche Zweidrittel-Mehrheit auch als Chance auffassen, solche Fehler selbst wieder gut zu machen. Mangels Einsicht leider eher nur Wunschdenken….