Das Ungarische Verfassungsgericht hat am 15.02.2011 eine Neuregelung im „Gesetz über die Rechtsstellung der Regierungsbediensteten“, der zufolge diese ohne Begründung gekündigt werden können, für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz wird zum 31.05.2011 nichtig.
Die Entscheidung im Wortlaut kann hier in ungarischer Sprache eingesehen werden.
Abweichende Begründungen (sog. „Sondervoten“) wurden vom Präsidenten des Verfassungsgericht, Péter Paczolay, sowie den Verfassungsrichtern Bihari und Stumpf abgegeben. Die Entscheidung selbst wurde jedoch auch von ihnen mitgetragen und ist somit einstimmig erfolgt.
Zur Begründung führt das Verfassungsgericht im Kern aus, dass im Interesse der Effektivität der Verwaltung zwar der Kündigungsschutz der Beamten gelockert werden dürfe, jedoch müsse die Regelung auch die schutzwürdigen Belange der Betroffenen ausreichend berücksichtigen. Dem wurde die Neuregelung nicht gerecht.
Die strittige Vorschrift war von der Fidesz-KDNP-Mehrheit im ungarischen Parlament verabschiedet worden und von Beginn an starker, auch internationaler, Kritik ausgesetzt. Insbesondere die Opposition sah die Regelung als Mittel des Fidesz an, unliebsame Personen aus dem Verwaltungsapparat zu entfernen. Das höchste ungarische Gericht hat diese Möglichkeit nun für unzulässig erklärt.
Der Fraktionsvorsitzende des Fidesz im Parlament, János Lázár, teile Infórádió mit, man müsse aus der Entscheidungen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass diese nicht in einer weiteren Beschränkung der Kompetenzen des Gerichts liegen werden. Fidesz hatte bereits die Prüfung von Fiskalregelungen am Maßstab der Eigentumsfreiheit dem Gericht entzogen, nachdem dieses eine für Fidesz unangenehme Entscheidung getroffen hatte.