Das Parlament hat am 16.11.2010 eine Reihe von Steuergesetzen beschlossen, die vom 1.1.2011 an in Kraft treten.
– Die Einkommensteuer wird auf einen einheitlichen Satz von 16% reduziert („flat tax“)
– Die Steuer für Wirtschaftsgesellschaften sinkt auf 10%
– Kinderfreibeträge werden bereits ab dem ersten Kind gewährt
– Steuerfreibeträge für die Bezieher von Mindesteinkommen fallen weg
– Der Rentenversicherungsbeitrag steigt um 0,5% auf 10%
Die Regelungen sind Teil eines Maßnahmenpakets zur Entlastung von „Normalverdienern“ und zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft. Durch den Wegfall der Freibeträge beim Mindestlohn, gekoppelt mit einem im regionalen Vergleich sehr günstigen Steuersatz von 16%, soll der ungarischen Unsitte, Arbeitnehmer offiziell zu Mindestlöhnen anzustellen und einen weiteren Teil „schwarz auf die Hand“ zu zahlen, ein Ende bereiten. Geplant ist auch eine Verschärfung der Strafbarkeit von Steuern- und Abgabenhinterziehung.
Auch die Steuererklärung soll vereinfacht werden. Entgegen der früheren, 32-seitigen Formulare, soll ab Januar ein Formular „von der Größe eines Bierdeckels“ genügen.