Kostenlose Sendefrequenz: Klubradio vor dem Ziel

Der oppositionsnahe Radiosender Klubrádió scheint auf der Zielgeraden: Die ungarische Medienbehörde (NMHH) hat diese Woche ein Verfahren eingeleitet mit dem Ziel, Klubrádió als „öffentlich-rechtlichen“ (közszolgálati) Sender anzuerkennen. Im Zuge dessen soll der Sender von der bisherigen kostenpflichtige Frequenz (95,3 MHz) auf die kostenfreie Wellenlänge 92,9 MHz „umzuziehen“.

Nach Angaben des Medienrates bei der NMHH muss Klubrádió noch die für die Anerkennung als öffentlich-rechtlicher Sender notwendigen Dokumente und Anträge einreichen und zeitgleich mit dem Umzug endgültig auf die bisher genutzte Frequenz verzichten; eine doppelte Belegung im selben Empfangsgebiet wird durch das Gesetz untersagt.

http://www.stop.hu/m/belfold/kozelebb-az-ingyenes-frekvenciahoz-a-klubradio/1190006/

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Oppositionsnaher Radiosender Klubrádió hofft auf kostenlose Sendefrequenz

Der oppositionsnahe ungarische Radiosender Klubrádio hofft weiterhin, von der ungarischen Medienbehörde NMHH die öffentliche SendefRequenz 92,9 MHz zugeteilt zu bekommen. Der Medienrat, das für die Frequenzbergabe zuständige Gremium, wird am kommenden Mittwoch, den 31.10.2013, über den Fall verhandeln.

http://nepszava.hu/cikk/1001430-egy-het-mulva-ujabb-dontes-klubradio-ugyben

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Budapester Tafelgerichts (Budapesti Itélötábla – entspricht dem deutschen Oberlandesgericht) ist die Medienbehörde verpflichtet, Klubrádió die kostenlose 92,9 MHz-Frequenz zur Verfügung zu stellen. Aktuell strahlt der Sender sein Programm über die kommerzielle – und damit kostenpflichtige – Frequenz 95,3 MHz aus, die sich der Sender über jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit der Medienbehörde gesichert hatte. Klubrádio hatte jedoch stets seine Präferenzen für die 92,9 MHz-Frequenz stets deutlich gemacht, zugleich aber weiter Anspruch auf die kommerzielle Wellenlänge erhoben.

Klubrádió hatte kurz vor der Ablösung der von MSZP und SZDSZ getragenen Regierung Bajnai im Jahr 2010 die öffentliche Frequenz erhalten. Für den Zuschlag war die damalige MSZP/SZDSZ-Mehrheit im Rundfunkrat ORTT verantwortlich. Nach dem Regierungswechsel weigerte sich die neu gegründete Medienbehörde NMHH, die Frequenz zuzuteilen, da die Vergabe nicht ordnungsgemäß erfolgt sei und der Radiosender „Katolikus Rádió“ den Zuschlag erhalten müsse. Zudem argumentierte die NMHH damit, dass Klubrádió über die 95,3-Lizenz verfügte, eine Vergabe von zwei Frequenzen an denselben Sender sei unzulässig. Gegen die Entscheidung beschritt Klubrádio den Rechtsweg; es folgte eine mehrjährige Auseinandersetzung, die europaweit Aufsehen erregte und die ungarische Regierung immer wieder dem Vorwurf aussetzte, Zensur zu betreiben.

Aktuell steht das im Ausland überwiegend als „unabhängig“ dargestellte Klubrádió wegen der plötzlichen Absetzung des Moderators Gábor Kuncze in der Kritik. Kuncze, ehemaliger Parteichef der nicht mehr im Parlament vertretenen Liberalen (SZDSZ) und Innenminister der Regierung Gyula Horn, hatte unter anderem in der Klubrádio-Diskussionssendung „Ötös“ gewirkt. Nachdem er am 23.10.2013 auf einem Treffen der Linksopposition aufgetreten war, für ein umfassendes Bündnis der linken und liberalen Kräfte Partei ergriffen und damit Kritik am kurz zuvor vereinbarten Zweierbündnis zwischen Sozialisten (MSZP) und Együtt 2014-PM geäußert hatte, teilte der Chefredakteur von Klubrádió, Ferenc Vicsek, Kuncze am Folgetag die Entscheidung des Inhabers András Arató mit, Kuncze vom Sender zu nehmen. Kuncze habe sich entschieden, aktiv in der Politik zu wirken, dies sei mit seiner Rolle als Moderator nicht kompatibel. Diese Begründung überrrascht aus zwei Gründen: Kuncze hatte einerseits klargestellt, keine politischen Funktionen anzustreben, andererseits war er zu dem Zeitpunkt, als er die Moderation bei Klubrádió übernahm, noch Parlamentsabgeordneter.

Arató widersprach dem Eindruck, es habe sich um eine Entlassung gehandelt. Die Moderatorenrolle sei nur „ausgesetzt“.

Beobachter sind überzeugt, dass die plötzliche Absetzung – man ließ Kuncze bis zum Ende seiner Sendung am 24.10.2013 über die Entscheidung im Unklaren – nur mit seiner am Tag zuvor geäußerten Kritik am Bündnis MSZP – Együtt 2014-PM zu erklären ist. Klubrádió gilt als MSZP-nah und wurde zeitweilig durch die parteieigene Táncsics-Stiftung mitfinanziert. Allzu offene Kritik an der Parteilinie scheint vor der im Jahr 2014 anstehenden Parlamentswahl unerwünscht. Arató rechnet sich bei einer Unterstützung der MSZP für den Fall eines oppositionellen Wahlerfolges wohl eine Linderung der finanziell angespannten Situation seines Senders aus, dem – wie der Eigentümer seit Jahren beklagt – die (öffentlichen) Werbekunden abgesprungen seien. Vor 2010 war Klubrádió zwar als regierungsnaher Sender Profiteur bei der Vergabe von Spots gewesen, konnte ein Abrutschen in die Verlustzone aber nicht verhindern.

Wie das Portal gepnarancs berichtet, steht sogar im Raum, dass die MSZP dem Sender damit gedroht habe, bei Fortsetzung der Beschäftigung Kunczes die Fördermittel aus der Táncsics-Stiftung zu entziehen. Sollte das der Fall gewesen sein, würde der Mythos des „unabhängigen“ Senders wohl endgültig der Vergangenheit angehören. Der Schaden ist auch jetzt schon groß genug: Faktisch kein Kommentator in Ungarn scheint der von Klubrádió veröffentlichten Begründung für Kunczes Abberufung Glauben zu schenken.

Tagesspiegel: Kurzinterview mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjörn Jagland

Ein „Mini-Interview“ mit Thorbjörn Jagland, dem Generalsekretär des Europarates, veröffentlicht der Tagesspiegel auf seiner Internetseite. Es besteht aus nur drei Fragen.

Jagland sieht im Zusammenhang der jüngsten Verfassungsänderung „Grund zur Sorge“, Weshalb die Venedig-Kommission eine Prüfung durchführe. Was die Mediengesetzgebung angehe, sei der Streit hingegen beigelegt, die Meinungsfreiheit nach Ansicht des Europarats gewährleistet. Die Presse könne ohne Beschränkungen arbeiten. Jagland mahnt zudem einheitliche Regelungen zur Wahlwerbung an; die Ausgestaltung obliege jedoch dem Parlament und den Behörden in Ungarn.

http://www.tagesspiegel.de/politik/ungarn-man-kann-nicht-eine-bestimmte-partei-bevorteilen/8106476.html

Causa Klubrádió: Frequenz zugeteilt

Der ungarische Medienrat hat dem oppositionellen Radiosender Klubrádio die endgültige Sendelizenz zugeteilt. Der Medienrat beugte sich damit einer Gerichtsentscheidung von vergangener Woche. Der Sender kann die nach jahrelangem Kampf die 95,3 MHz-Frequenz nun weiterhin nutzen.

http://www.hir24.hu/belfold/2013/03/14/gyozott-a-klubradio/

Klubrádió: Gericht verpflichtet Medienrat zu neuer Ausschreibung der 95,3 MHz-Frequenz; 92,9 MHz-Frequenz abermals zugesprochen

Ein Budapester Berufungsgericht hat den Medienrat dazu verpflichtet, dem Radiosender Klubrádió die 95,3 MHz Sendefrequenz erneut auszuschreiben. Dem Ansinnen von Klubrádió, nach Ausscheiden des ursprünglichen Siegers „Autórádió“ die Frequenz zugesprochen zu bekommen, folgte das Gericht nicht.

http://mno.hu/media/a-birosag-uj-eljarasra-kotelezte-a-mediatanacsot-a-klubradio-ugyeben-1117792

Parallel dazu wurde dem Sender in einer anderen Gerichtsentscheidung zum wiederholten Male die 92,9 MHz-Frequenz zugesprochen.

Júlia Váradi berichtet im Klubrádió über den ORF-Themenabend

Allen Leserinnen und Lesern, die der ungarischen Sprache mächtig sind, empfehle ich das Klubrádió-Interview mit Júlia Váradi. Sie schildert ihre Eindrücke vom Themenabend. Das Interview führt György Bolgár.

Ich war an der einen oder anderen Stelle durchaus überrascht, wie Váradi den Verlauf darstellt.

http://galamus.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=164872&catid=69&Itemid=106&limitstart=2

Klubrádió: Erneuter Erfolg gegen die Medienbehörde

Der oppositionsnahe Radiosender Klubrádió hat einen weiteren Erfolg gegen die ungarische Medienbehörde (NMHH) erzielt. Die Entscheidung, den Radiosender wegen formeller Fehler nachträglich aus der Ausschreibung um die 95,3 MHz-Frequenz auszuschließen, wurde für ungültig erklärt.

http://www.werbewoche.ch/ungarn-gerichtsurteil-staerkt-oppositionelles-klubradio

Klubrádió: Berufungsgericht verweist Sache zurück

Im Streit zwischen dem Radiosender Klubrádió und der ungarischen Medienbehörde NMHH um die Vergabe der 92,9 MHz-Sendefrequenz hat das Berufungsgericht des ungarischen Hauptstadt heute das Urteil des Ausgangsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Das Ausgangsgericht hatte die ungarische Medienbehörde NMHH dazu verpflichtet, dem Radiosender die oben genannte Frequenz zuzuteilen und einen diesbezüglichen Vertrag zu schließen. Dies betrachtete das Berufungsgericht als rechtlich fehlerhaft. Die vom Ausgangsgericht ausgesprochene Pflicht zum Vertragsschluss sei undurchführbar. Die Ausschreibung habe sich noch nach dem alten Medienrecht gerichtet (dieses wurde Ende 2010 vom heute geltenden Medienrecht abgelöst), d.h. das Gericht hätte die Übergangsbestimmungen des neuen Rechts anwenden müssen.

http://hvg.hu/itthon/20120712_klubradio_nmhh_itelotabla

Die Verantwortlichen beim Sender Klubrádió betrachteten das Urteil einhellig als Bestätigung ihrer Rechtspositon. In der Sendung „Megbeszéljük“ mit György Bolgár führte der Direktor des Senders, András Arató, aus, das Gericht habe dem Sender im Grunde in „allen Punkten Recht gegeben“. Das Nachrichtenportal Origo.hu stellte hingegen vorsichtiger fest, die Entscheidung lasse „den Leidensweg“ von Klubrádió von Neuem beginnen.

http://www.168ora.hu/itthon/a-klubradio-szerint-nyertek-99276.html

http://www.origo.hu/itthon/20120712-a-fovarosi-itelotabla-hatalyon-kivul-helyezte-az-elsofoku-birosag-929.html

 

 

Frequenzvergabe: Scheitert Klubrádió an den eigenen Maßstäben?

Der Streit um die Frequenz für den oppositionsnahen Radiosender Klubrádió wird immer skurriler. Scheitert der Sender an den von ihm selbst vorgebrachten Beschwerdepunkten? Index.hu berichtet:

http://index.hu/kultur/media/2012/07/05/a_klubradio_miatt_kizartak_a_klubradiot/

Klubrádió wegen des Klubrádiós ausgeschlossen

Sämtliche Bewerbungen um die Budapester Sendefrequenzen wurden für unwirksam erklärt, nachdem der Sender Klubrádió das Ergebnis der bereits durchgeführten Ausschreibung wegen Formfehlern erfolgreich angefochten hatte. Die Medienbehörde NMHH teilte mit, Klubrádió habe sich selbst auch ausgeschlossen.

Der Medienrat der NMHH teilte heute mit großer Freude mit, dass sie in Umsetzung der Einwendungen von Klubrádió auch den Sender selbst von der Ausschreibung um die 95,3 MHz Sendefrequenz ausgeschlossen habe.

Klubrádió war gegen den Sieger der Ausschreibung um die Budapester 95,3 MHz Frequenz gerichtlich vorgegangen, weil man in den Ausschreibungsunterlagen des Siegers formelle Fehler gefunden habe. Das Gericht stellte daraufhin auf Antrag von Klubrádió fest, welchen formellen Anforderungen die Dokumente in jedem Fall gerecht werden müssten.

„Um diesen Vorgaben uneingeschränkt gerecht zu werden, hat der Medienrat in seiner heutigen Sitzung alle elf Bewerbungen um die drei zu vergebenden Frequenzen in Budapest nach den Club-Regelungen einer Prüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung hat der Rat die in der Gerichtsentscheidung angesprochenen Gesichtspunkte streng beachtet, darüber hinausgehende Aspekte blieben außen vor, d.h. es wurde exakt das von Klubrádió angemahnte Verfahren durchgeführt. Die NMHH befand daraufhin alle Bewerbungen um die Frequenzen 92,9, 95,3 und 96,4 MHz als fehlerhaft.“

„Die Ungültigkeit der Bewerbungen führt zum Ausschluss der Antragsteller. Somit hat – nach den Vorschriften – Klubrádió auch sich selbst aus dem Verfahren ausgeschlossen“ – merkte der Medienrat nicht ohne Schadenfreude an.

Nach den Informationen auf der Webseite von Klubrádió beanstandete der Medienrat, dass der Sender nicht jede Seite seiner Bewerbung unterschrieben habe und auch keine laufende Nummerierung aufgewiesen habe. András Arató, der Generaldirektor von Klubrádió behauptete indes, alle 215 Seiten der Bewerbung seien unterschrieben und nummeriert gewesen. Dies zeigte er auch anhand der im Studio installierten Webcam. Arató fügte hinzu, dass die Medienbehörde auf Grundlage der Gerichtsentscheidung keine neue Prüfung seiner Bewerbung hätte durchführen dürfen, sondern lediglich einen neuen Sieger habe ernennen müssen.

Zwischen zwei Frequenzen ins Nichts

Im Bezug auf die weitere von Klubrádió errungene Sendefrequenz (92,9 MHz) hat das Gericht heute seine Entscheidung um eine Woche vertagt.

Wie wir bereits früher berichteten, wurde die 92,9 MHz-Frequenz noch vom Rechtsvorgänger des Medienrates, der Landesradio- und Fernsehanstalt (Országos Rádió és Televíziói Testület, ORTT) ausgeschrieben. Diese Ausschreibung lautete ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Dienste, der Sieger musste also keine Frequenzentgelte zahlen. Die ausgeschriebene Frequenz wurde im April 2010 von dem seinerzeit (und bis heute) auf 95,3 MHz sendenden Klubrádió errungen (Anm. Hungarian Voice: die Vergabeentscheidung wurde von den MSZP- und SZDSZ-Vertretern getroffen, der Sender Katolikus Rádió ging hier leer aus). Allerdings wurde das ORTT-Entscheidungsorgan infolge der Parlamentswahlen handlungsunfähig, sodass der Vertrag nicht geschlossen werden konnte. Der Medienrat erklärte – als Rechtsnachfolger des ORTT – den Zuschlag von April 2010 sodann im Dezember desselben Jahres für ungültig. Das Gremium berief sich dabei darauf, dass das Klubrádió über eine gültige Frequenz (95,3) verfüge, nach den Rechtsvorschriften dürfe ein Rundfunkanbieter im selben Empfangsgebiet jedoch nicht über zwei Radiofrequenzen verfügen. Diese Argumentation treffe jedoch nach Auffassung von Klubrádió nicht zu, schließlich sei man bereit gewesen, im Fall der erfolgreichen Bewerbung auf die andere Frequenz zu verzichten.

Erstinstanzlich bekam Klubrádió Recht, das Gericht verpflichtete den Medienrat, den Vertrag zu schließen. Die Behörde ging jedoch in Berufung und beantragte die Aufhebung des Urteils. Zwischenzeitlich verabschiedete das Parlament – rückwirkend – eine Rechtsvorschrift, welche alle Senderanbieter, die kurz vor dem Abschluss von Frequenzverträgen stehen, als gewerbliche Sender deklariert. Auf Grundlage der Regelung droht Klubrádió nun eine Frequenzabgabe in Höhe von etwa 10 Mio. Forint.“