Das ungarische Parlament hat heute eine Ergänzung des Gesetzes über den Heimatschutz und die Heimatwehr (Gesetz Nr. CV aus 2004) beschlossen, das es dem Staat ermöglicht, Wirtschaftsunternehmen unter Staatsaufsicht zu stellen. § 197/A des Gesetzes wird neu eingeführt (LINK).
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Fidesz, MSZP und Jobbik beschlossen. LMP enthielt sich der Stimme.
Das Gesetz wurde nach nur einmaliger Lesung verabschiedet. Problematisch ist die weite Fassung der Vorschrift, welche die Übernahme der Aufsicht von keinen besonderen Tatbestandsvoraussetzungen abhängig macht. Das Gesetz ist insoweit bedenklich unklar formuliert. Da der Entzug von Kontrollbefugnissen in Unternehmen Eingriffe in die Eigentumsrechte darstellt und auch als Beschränkung des Niederlassungs- und Kapitalverkehrs bewertet werden kann, bestehen Bedenken sowohl aus verfassungs- wie europarechtlicher Sicht. Eine präzisere Formulierung, welche verdeutlicht hätte, dass sich der Gesetzgeber Gedanken über die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs gemacht hätte, wäre ratsam gewesen, hätte wohl aber eine ausführlichere Befassung in den Ministerien erforderlich gemacht.
So populär (und ggf. auch notwendig) die Sofortmaßnahme im Hinblick auf die Umweltkatastrophe in Westungarn auch sein mag (zum Beispiel ist eine Untersuchung der Unternehmensfinanzen notwendig), Einwendungen juristischer Art gegen die Reichweite der Neuregelung sind sicher zu erwarten und dürften im Ergebnis Aussicht auf Erfolg haben.