Béla Biszku angeklagt

Der ehemalige Innenminister der Volksrepublik Ungarn, Béla Biszku, wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Budapest wegen seiner Beteiligung an der Erschießung von 51 Personen im Zuge der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstands im Jahr 1956 angeklagt. Biszku, der zum inneren Führungskreis der Regierung gehörte, wird Anstiftung vorgeworfen.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Ex-Innenminister-wegen-Kriegsverbrechen-in-Ungarn-1956-angeklagt-1079208825

http://www.zeit.de/news/2013-10/16/ungarn-ex-innenminister-wegen-kriegsverbrechen-in-ungarn-1956-angeklagt-16192405

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László Csatáry gestorben

Der wegen Beteiligung an Nazi-Kriegsverbrechen angeklagte ehemalige Polizeioffizier László Csatáry ist tot. Er starb im Alter von 98 Jahren in einem Budapester Krankenhaus. Csatáry wurde von der Budapester Ermittlungsstaatsanwaltschaft vorgeworfen, im Jahr 1944 maßgeblich an der Deportation von 15.000 Juden aus Kaschau in die Vernichtungslager der Nazis (u.a. Auschwitz) mitgewirkt zu haben. Csatáry soll in Kaschau durch besondere Brutalität gegenüber den Inhaftierten aufgefallen sein.

Näheres zum Fall Csatáry:
https://hungarianvoice.wordpress.com/2013/06/18/nazi-kriegsverbrechen-anklage-gegen-laszlo-csatary/

http://www.tagesschau.de/ausland/csatary118.html

Mit dem Tod des Angeklagten wird das Verfahren nun eingestellt. Das Simon-Wiesenthal-Center zeigte sich enttäuscht darüber, dass Csatáry sich dem „Verfahren entziehen konnte“.

http://www.hirado.hu/Hirek/2013/08/12/12/Csatary_ugy_a_Simon_Wiesenthal_Kozpont_csalodott.aspx

Fall Csatáry: Nick Thorpe im Interview mit Ádám Gellért

Ein lesenswertes Interview von BBC-Korrespondent Nick Thorpe mit dem Rechtswissenschaftler Ádám Gellért über den nahenden Prozess gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher László Csatáry. Es ist älteren Datums (Sept. 2012), aber durch die jetzt erhobene Anklage wieder aktuell.

http://hungarianreview.com/article/command_responsability_laszlo_csatary_in_context

Gellért rechnet, auch wegen der Erfahrungen aus dem Képíró-Prozess, bei dem die Beweislage unzureichend gewesen sei (er endete mit einem Freispruch in erster Instanz, bevor der Angeklagte verstarb), mit einer sehr genauen Beweisführung durch die Ankläger. Es gehe, so Gellért, aber letztlich weniger um die Aburteilung eines 98-Jährigen als um eine juristische Aufarbeitung aus historischen Gründen. Die Gefahr bei einem Freispruch sei, dass die Gesellschaft denken könnte, es sei unnötig, sich mit dieser Phase der ungarischen Geschichte zu befassen.

Gellért gilt als Kenner eines wesentlichen Teils der dem Verfahren zugrunde liegenden historischen Dokumente. Bereits im August 2012 hatte er sich kompetent zu Wort gemeldet und Teile der vom Simon-Wiesenthal-Center gegen Csatáry erhobenen Vorwürfe widerlegt. HV berichtete:

https://hungarianvoice.wordpress.com/2012/08/24/fall-csatary-verurteilung-aus-dem-jahr-1945-in-pecs-ist-falschinformation/

Nazi-Kriegsverbrechen: Anklage gegen László Csatáry

Die Budapester Ermittlungsstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen László Csatáry erhoben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren von 1942 bis 1944 in Kaschau (ung. Kassa, slowak. Kosice) maßgeblich an der Deportation mehrer Tausend Juden in das Vernichtungslager Auschwitz beteiligt gewesen zu sein. Csatáry soll hierbei durch besondere Grausamkeiten aufgefallen sein.

Csatáry wurde nach Kriegsende in Abwesenheit von einem Kaschauer Volksgericht zum Tode verurteilt. Die seinerzeit verhängte Strafe wurde nun von einem slowakischen Gericht in lebenslage Haft umgewandelt und Ungarn um Auslieferung ersucht. Die Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof der Slowakei bestätigt. Die schlichte Umwandlung einer unter rechtsstaatlich fragwürdigen Bedingungen zustande gekommenen Strafe, ohne neuen Prozess, wirft jedoch Bedenken auf. Eine Auslieferung ist bis dato nicht erfolgt und wird wohl auch verweigert werden.

Der Prozess soll innerhalb von 90 Tagen beginnen. Eine große internationale Aufmerksamkeit ist sicher, der 98-Jährige gilt als einer der letzten lebenden Kriegsverbrecher und nimmt auf der entsprechenden Liste des Simon-Wiesenthal-Centers einen der ersten Plätze ein.

Csatáry, der sich stets darauf berief, nur Befehle ausgeführt zu haben, befindet sich seit Juli 2012 in Budapest unter Hausarrest.

http://index.hu/belfold/2013/06/18/magyarorszagon_is_eljaras_indult_csatary_ellen/

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/laszlo-csatary-in-ungarn-angeklagt-a-906410.html

http://www.welt.de/politik/ausland/article117226209/Ungarn-klagt-98-Jahre-alten-NS-Kriegsverbrecher-an.html

 

Béla Biszku in Gewahrsam genommen

Der ehemalige Innenminister und hohe MSZMP-Parteifunktionär Béla Biszku wurde heute in Gewahrsam genommen. Die Verhaftung steht im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Kriegsverbrechen – Biszkú soll während des Volksaufstands von 1956 zwei Massaker gegenüber Aufständischen angeordnet haben.

Biszkus Name taucht seit mehreren Jahren regelmäßig in der Diskussion auf, wenn es darum geht, die Verantwortlichen diktatorischer Systeme zur  Verantwortung zu ziehen. Er galt als geeignetes Beispiel dafür, dass die Tendenz, Nazi-Verbrechen zu verfolgen, weitaus größer ist als der Wille, mit den Verantwortlichen kommunistischer Verbrechen abzurechnen.

Der heute 91-jährige wurde vor einigen Jahren im Rahmen einer Dokumentation zum Umgang mit den Aufständischen von 1956 befragt. Er zeigte keinerlei Reue und betonte, das Vorgehen sei richtig gewesen.

http://www.nepszava.hu/articles/article.php?id=583366&referer_id=toplist#null

http://index.hu/belfold/2012/09/10/rendorok_vittek_el_biszku_belat/

Nachtrag:

Zwischenzeitlich hat das zuständige Budapester Gericht gegen Biszku ein Verbot, den Wohnort zu verlassen, verfügt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Staatsanwaltschaft (diese hatte ein Hausarrest beantragt) als auch die Verteidigung legten Rechtsmittel ein.

http://index.hu/belfold/2012/09/10/biszku_lakhelyelhagyasi_tilalom/

Fall Csatáry: Beschuldigter bleibt unter Hausarrest

Der mutmaßliche Nazi-Kriegsverbrecher László Csatáry bleibt unter Hausarrest. Das zuständige Budapester Gericht verlängerte die freiheitsentziehende Maßnahme auf Antrag der ermittelnden Staatsanwaltschaft bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts der Hauptsache, spätestens aber bis 18. November 2012.

Der Beschluss vom 16. August 2012 ist bislang nicht rechtskräftig.

http://www.fovarositorvenyszek.hu/sites/default/files/allomanyok/sajto/kozlemenyek/120822_dr._cs._laszlo_hazi_orizet.pdf

Die staatliche Nachrichtenagentur MTI hatte fälschlicher Weise berichtet, der Hausarrest sei nicht verlängert worden. Das Gericht teilte mit, man habe mit der Herausgabe der Pressemitteilung abgewartet, bis die Parteien den Beschluss zugestellt bekommen hätten.

Gegen Csatáry wird wegen seiner mutmaßlichen Rolle bei Judendeportationen im Jahr 1944 nach Auschwitz-Birkenau ermittelt. Csatáry soll als Ghettokommandant im heute slowakischen Kosice (ung. Kassa) mindestens 16.000 Juden in den sicheren Tod geschickt haben und für mehrere hundert Ermordungen verantwortlich sein.

Australien liefert mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Zentai nicht an Ungarn aus

Die WELT berichtet in ihrer heutigen Online-Ausgabe, dass der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Charles Zentai nicht nach Ungarn ausgeliefert wird. Zentai, der in Australien lebt und um dessen Auslieferung Ungarn ersucht hatte, obsiegte nun vor dem Obersten Gerichtshof Australiens. Das Gericht erklärte die Entscheidung der Regierung, dem Auslieferungsgesuch Ungarns statt zu geben, für nichtig. Das Gericht begründete seine Auffassung damit, dass es im Jahr 1944 in Ungarn den Straftatbestand des Kriegsverbrechens, für den Zentai zur Verantwortung gezogen werden solle, noch nicht gegeben habe; das Auslieferungsabkommen mit Ungarn sei in diesem Fall nicht anwendbar, die Auslieferung unzulässig. Zentai darf somit in Australien bleiben.

http://www.welt.de/newsticker/news2/article108628199/Mutmasslicher-NS-Kriegsverbrecher-wird-nicht-an-Ungarn-ausgeliefert.html

der 90-jährige Zentai ist – wie auch der aktuell in Ungarn unter Hausarrest stehende László Csatáry (97) einer der meistgesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrecher auf der Liste des Simon Wiesenthal Centers (SWC), dessen Direktor, Efraim Zuroff, den Fall seit Jahren vorantrieb. Nach der Darstellung der SWC soll der damals 23-jährige Zentai (Geburtsname: Károly Steiner) im November 1944 in Ungarn einen 18-jährigen ungarischen Juden ermordet haben, weil dieser keinen Davidstern in der Öffentlichkeit getragen habe. Zentai soll ihn abgeführt, mit zwei weiteren Soldaten zu Tode geprügelt und den Leichnam in die Donau geworfen haben. Zentai bestreitet die Vorwürfe.

Mehr zum Fall:

http://en.wikipedia.org/wiki/Charles_Zentai

http://www.ksta.de/panorama/nach-jahrelangem-rechtsstreit-ns-kriegsverbrecher-wird-nicht-ausgeliefert,15189504,16888038.html

http://www.theaustralian.com.au/business/legal-affairs/charles-zentai-wins-high-court-fight-against-extradition-to-hungary-for-war-crimes-trial/story-e6frg97x-1226450759926

http://www.dw.de/dw/article/0,,16166790,00.html

Fall Csatáry: Weiteres Dokument aufgetaucht

Das Online-Portal Index.hu veröffentlicht heute ein aus dem Jahr 1944 stammendes Dokument, welches Hinweise auf die Rolle des mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrechers László Csatáry im Jahr 1944 enthält.

Amtliche Bekanntmachung für das jüdische Ghetto - mit dem Namen Csatáry

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei dem Dokument handelt es sich um eine öffentliche Bekanntmachung („Hirdetmény“), die das jüdische Ghetto von Kosice (ung. Kaschau) betraf. Csatáry, der am Ende des mit „Ghettokommandant“ gezeichneten Dokuments namentlich aufgeführt ist, gab in dem Dokument Anweisungen dazu, wann und wo sich Juden und Nichtjuden (nicht) aufhalten dürfen. Csatáry rief die (wörtlich) „Bewohner  christlicher Rasse“ auf, das Gebiet des Judenghettos zu verlassen und die entsprechenden administrativen Schritte in die Wege zu leiten. Das Betreten des Ghettos wurde diesem Personenkreis untersagt.

Ferner wurde den „Bewohner christlicher Rasse“ der Kontakt mit Juden verboten.

Die in das Ghetto einquartierten Juden durften sich der Verfüung zufolge nicht auf der Straße aufhalten, mussten die straßenseitigen Fenster der Wohnungen geschlossen halten und waren verpflichtet, in der Wohnung zu bleiben.

http://kep.index.hu/1/0/319/3191/31910/3191084_6c3806da2d35006a851ceec5c2c68a33_wm.jpg

Csatáry hatte im Rahmen seiner gestrigen Vernehmung abermals alle Vorwürfe geleugnet.

Wird die Causa Csatáry zu einem internationalen Rechtsfall?

Die Ermittlungen gegen den in Budapest unter Hausarrest stehenden mutmaßlichen Nazi-Kriesverbracher László Csatáry (97) erhält eine internationale rechtliche Komponente.

Csatáry werden im Jahr 1944 verübte Kriegsverbrechen im Gebiet der heutigen Slowakei (Kosice, damals Kassa, dt: Kaschau) zum Vorwurf gemacht. Ferner soll Csatáry maßgeblich an der Deportation von 16.000 Juden nach Auschwitz beteiligt gewesen sein. Csatáry bestreitet die Vorwürfe und behauptet, seine Tätgkeiten seien nur „administrativ“ gewesen, u.a. habe er als Übersetzer zwischen ungarischen Behörden und der SS vermittelt.

Csatáry wurde im Jahr 1948 – nach seiner Flucht ins Ausland – in der damals kommunistischen Tschechoslowakei in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das Urteil, von dem bislang keine Spur zu finden war, ist nach einem Bericht der Tageszeitung „Standard“ nunmehr in Archiven in Bratislava entdeckt worden. Ferner hatten jüdische Glaubensverbände der Slowakei die dortige Regierung aufgefordert, ein Auslieferungsgesuch an Ungarn zu stellen.

Der Fall erhält dadurch eine Komponente des internationalen Rechts. Nach den Grundsätzen des „ne bis in idem“ darf wegen ein und derselben Straftat nur einmal verurteilt werden. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht ohne weiteres bei Verurteilungen durch ausländische Staaten (Tschechoslowakei). Insoweit könnte eine erneute Anklage und Verhandlung in Ungarn nach dem dortigen Recht möglich sein, es sei denn, das EU-Recht und die EMRK stünden als Hindernisse im Weg. Hingegen wäre ein erneuter Prozess in der Slowakei wohl nicht zulässig, da die Slowakei Rechtsnachfolgerin der CSFR ist, die wiederum die CSSR „beerbt“ hatte.

Weiterhin ist problematisch, dass die Verurteilung der im Jahr 1948 schon kommunistischen Slowakei von Ungarn nicht zwingend anerkannt werden müsste: Todesurteile gegen tatsächliche und vermeintliche Naziverbrecher gab es im „Ostblock“ in größerer Zahl, nicht immer genügten diese den rechtsstaatlichen Anforderungen, da zumeist auch politische Erwägungen eine Rolle spielten. Von unabhängiger Justiz konnte daher nicht gesprochen werden. Darüber hinaus untersagt das ungarische Grundgesetz die Auslieferung ungarischer STaatsbürger an fremde Staaten.

Für den Fall der Auslieferung wäre das Todesurteil gegen Csatáry ohnehin nicht mehr vollstreckbar. Als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und EU-Mitglied ist in der Slowakei die Todesstrafe abgeschafft.

http://derstandard.at/1342947814900/Todesurteil-gegen-Nazi-Verbrecher-Csatary-in-Bratislava-entdeckt

http://www.welt.de/newsticker/news1/article108384029/Mutmasslicher-NS-Kriegsverbrecher-Csatary-schwer-belastet.html

Orbán im FOCUS-Interview: Seit September 2011 Ermittlungen gegen Csatáry

Vorabmeldung über Focus.de:

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-30-2012-ungarns-regierungschef-orban-seit-september-ermittlungen-gegen-csatary_aid_785415.html

München. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat erstmals bestätigt, dass gegen den mutmaßlichen ungarischen Naziverbrecher Laszlo Csatary Ermittlungen der Behörden seines Landes bereits seit September 2011 laufen. Der ehemalige Polizeichef im ungarisch besetzten Teil der Slowakei, der sich offenbar seit 17 Jahren in Budapest versteckt hatte, war am Mittwoch verhaftet worden. In einem Interview des Nachrichtenmagazins FOCUS trat Orban zugleich Vermutungen entgegen, die ungarische Justiz könne den 97-Jährigen auf politischen Druck hin von Strafe verschonen. „Ungarn steht in der europäischen Rechtstradition: Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht“, sagte der Rechtskonservative. Die ungarische Staatsanwaltschaft stehe im Übrigen seit 20 Jahren unter der Kontrolle des Parlaments und nicht unter der der Regierung. Der Justizminister sei damit gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht weisungsbefugt. „Meine eigene Position ist klar. Null Toleranz, ob bei Antisemitismus oder Romafeindlichkeit“, betonte Orban.

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem und andere hatten Zweifel daran geäußert, dass die Verhaftung Csatarys auch juristische Folgen für ihn haben werde, weil die Regierung Orban „zu rechts“ sei. Auf einen Wink des Zentrums hin hatten Reporter der britischen Zeitung „Sun“ Csatary in seiner Wohnung aufgespürt.

Orban machte im Gespräch mit FOCUS weiter deutlich, dass Ungarn einen Anschluss an die Eurozone noch einmal überdenken möchte. Die Mitteleuropäer hätten zwar vertraglich beim EU-Beitritt erklärt, sich der Eurozone anzuschließen, sobald sie dazu in der Lage wären. Das sei damals richtig gewesen. Aber die Eurozone sei nicht mehr die von 2004, so Orban. Damals sei von einer Fiskal-, Banken- und politischen Union noch nicht die Rede gewesen. „Deshalb hat jeder das Recht, seine Position zu überdenken. Die Antwort hängt vom Erfolg der jetzigen Eurozone ab.“ Bei einer Bankenunion müsse Ungarn grundsätzlich überlegen, ob der Forint damit sicherer oder zerbrechlicher werde.“

Das Interview erscheint in Focus 30/2012 in voller Länge.