Wie ungarische Medien heute berichten, könnte die 4. Verfassungsnovelle wegen eines Verstoßes gegen Formvorschriften fehlerbehaftet sein. Sowohl der Parlaments- als auch der Staatspräsident sollen – ausweislich von Angaben auf der Parlaments-Homepage – ihre Unterschriften nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen geleistet haben. So berichtet die Internetseite des oppositionellen Fernsehsenders ATV.hu.
Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte am 11.03.2013, laut ATV soll die Unterschrift von Parlamentspräsident László Kövér am 18.03., die von Staatspräsident János Áder am 25.03.2013 geleistet worden sein.
Bei Durchsicht der abrufbaren pdf-Dokumente bestätigten sich diese Angaben zunächst nicht.
Fest steht, dass die Verabschiedung am 11.03.2013 erfolgte. Zutreffend ist auch, dass die mit der Unterschrift versehene Fassung des Gesetzes laut Eingangsstempel am 18.03.2013 beim Staatspräsidenten eintraf. Zum Datum der Unterschrift durch Kövér geben die online abrufbaren Unterlagen allerdings nichts her. Die an den Staatspräsidenten versendete Fassung ist hier einsehbar. Kövér teilte auf Anfrage mit, das Gesetz am 15.03.2013 unterzeichnet zu haben. Hingegen ist in der Datenbank des Parlaments der 18.03.2013 vermerkt.
Auch das von ATV.hu bekannt gegebene, angebliche Datum der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die Dokumente deuten darauf hin, dass das Staatsoberhaupt dem Parlamentspräsidenten mitteilte, das Gesetz am 20.03.2013 unterzeichnet zu haben. Die Mitteilung trägt allerdings einen Datumsstempel „2013 Marc. 25.“, d.h. den 25.03.2013, ebenso wie der gestrige Eintrag in der Datenbank. Eingangsdatum dieser Mitteilung bei László Kövér war der 26.03.2013. Das Dokument ist hier abrufbar.
Auf der Parlaments-Internetseite ist als Verkündungsdatum („kihirdetés dátuma“) der 25.03.2013 genannt.
Die zu klärende Frage wird nun sein, ob a) die Unterschriften rechtzeitig geleistet wurden und, auch für den Fall rechtzeitiger Unterzeichnung b) sich die im Grundgesetz vorgesehene Frist von 5 Tagen (Art. S Abs. 3 GG, 6 Abs. 3 GG) sowohl bei Parlaments- als auch Staatspräsident nur auf die Unterschriftsleistung bezieht, oder ob die von Kövér unterzeichnete Grundgesetznovelle in Anwendung des Art. 6 Abs. 3 GG zusätzlich innerhalb von 5 Tagen an Áder hätte versandt, vielleicht sogar dort eintreffen müssen. Wenn ja, könnte die 5-Tages-Frist auch bei rechtzeitiger Unterzeichnung versäumt worden sein. In beiden Fällen wäre dem Verfassungsgericht die Möglichkeit einer Formalprüfung eröffnet.
Ebenso fällt auf, dass das Schreiben Áders zwar auf das Unterschriftsdatum „20.03.2013“ verweist, aber offenbar erst am 25.03.2013 ausgefertigt wurde (Datumsstempel).
Der Wortlaut der einschlägigen Vorschriften des Grundgesetzes lautet:
Art. S Abs. 3:
„Az Alaptörvényt vagy az Alaptörvény módosítását az Országgyûlés elnöke aláírja, és megküldi a köztársasági elnöknek. A köztársasági elnök az Alaptörvényt vagy az Alaptörvény módosítását a kézhezvételétõl számított öt napon belül aláírja, és elrendeli a hivatalos lapban való kihirdetését.“
„Der Parlamentspräsident unterzeichnet das Grundgesetz oder die Grundgesetzänderung, und sendet sie dem Präsidenten der Republik zu. Der Präsident der Repubik unterzeichnet das Grundgesetz oder die Grundgesetzänderung innerhalb von 5 Tagen ab Zugang, und verfügt die Verkündung im Amtsblatt“.
Art. 6 Abs. 3:
„Az elfogadott törvényt az Országgyûlés elnöke öt napon belül aláírja, és megküldi a köztársasági elnöknek.“
„Das verabschiedete Gesetz wird vom Parlamentspräsidenten innerhalb von 5 Tagen unterzeichnet und an den Staatspräsidenten gesendet.“
Nachtrag vom 26.03.2013, 23:00 Uhr:
Nach aktuellen Berichten soll es an den Einträgen auf der parlament.hu-Webseite nachträgliche Änderungen in den Datenbankeinträgen gegeben haben. Vgl. den u.a. Link zu hvg.hu in den Kommentaren.