László Csatáry: Slowakisches Todesurteil von 1948 in lebenslange Haftstrafe umgewandelt

Ein Gericht im slowakischen Ort Košice (Kaschau, ung. Kassa) hat die von einem dortigen Volksgerichtshof im Jahr 1948 gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher László Csatáry verhängte Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.

http://www.echotv.hu/?akt_menu=16&r_id=30&hir_id=318104

Die Umwandlung des Urteils, eine in Anbetracht der Rechtsstaatsdefizite in der damaligen Tschechoslowakei ein bemerkenswerter Vorgang ist, diene dazu, das Urteil „vollstreckbar“ zu machen. Presseberichten zufolge droht Csatáry nun die Auslieferung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mutmasslicher-nazi-kriegsverbrecher-laszlo-csatary-droht-auslieferung-a-891617.html

Hungarianvoice berichtete mehrfach ausführlich über den Fall:

https://hungarianvoice.wordpress.com/2012/07/27/wird-der-fall-csatary-zu-einem-internationalen-rechtsfall/

https://hungarianvoice.wordpress.com/2012/08/06/staatsanwaltschaft-anschuldigungen-gegenuber-csatary-teilweise-unbegrundet/

https://hungarianvoice.wordpress.com/2012/08/24/fall-csatary-verurteilung-aus-dem-jahr-1945-in-pecs-ist-falschinformation/

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Brüller des Tages: Bartók und Liszt werden zu Slowaken

Die Slowakei befindet sich, 20 Jahre nach der Staatsgründung, offenbar noch immer in der Phase der Identitätssuche und dem Versuch, sich von vielen Jahrhunderten gemeinsamer Geschichte mit Ungarn abzugrenzen. Dies kam dieser Tage in Athen bei einem von der slowakischen Botschaft in Athen organisierten Festabends mit dem Titel „Die Slowakei: Ein kleines Land mit großer musikalischer Tradition“ erneut ans Tageslicht. Das fachkundige Publikum staunte nicht schlecht, als ihm mit Béla Bartók einer der wichtigsten „slowakischen Volksmusikforscher und -sammler“ vorgestellt wurde. Und auch Franz Liszt sei „höchstwahrscheinlich“ Sproß einer slowakischen Familie gewesen. Index.hu berichtete.

Identitätssuche auf Kosten anderer. So wie ich seinerzeit überrascht war, in einer „Wissenssendung“ des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks Wolfgang Amadeus Mozart als Deutschen vorgestellt zu bekommen (die Empörung der Nachbarn war groß), wundere ich mich, dass hier versucht wird, die Slowakei mit der Hilfe ungarischer Komponisten musikalisch wachsen zu lassen. Bartók wurde freilich auf dem Gebiet des heutigen Rumänien geboren, war Ungar und verbrachte lediglich einen Teil seiner Forschung in Pozsony, heute: Bratislava. Und auch Liszt, geboren im heutigen Burgenland, war zweifellos Ungar: Die Ansätze einer „höchstwahrscheinlichen“ slowakischen Herkunft ähneln ein wenig den immer wieder aufkeimenden und von seriösen Historikern als blöde Rabulistik bezeichneten Ansätzen, die Magyaren mit den Sumerern in Verbindung zu bringen. Manch einer braucht wohl große Vorfahren, um sich selbst gut zu fühlen. Zeichen einer Identitätssuche, ja -krise.

Es soll nicht der erste Versuch sein, Künstler und andere Berühmtheiten für die eigene Nation zu reklamieren.

Der Abend in Athen hielt weitere kulturelle Überraschungen bereit: Die herrlichen „Ungarischen Tänze“ von Johannes Brahms würden zu Unrecht ungarisch genannt, es handlele sich schließlich um Zigeunermusik. Welche Auffassungen dahinter stehen, darüber ließe sich trefflich streiten. Einer Sache bin ich mir fast sicher: Würde ein Ungar behaupten, Musik, die Elemente der Volksmusik der Zigeuner enthält, sei nicht ungarisch: Es gäbe wohl wieder Sondersitzungen im EU-Parlament.

Zum Abschluss ein Tipp für künftige Suchen nach slowakischen Kulturikonen: Probiert es mit Sándor Petöfi (Petrovics)! Der stammte wirklich aus einer slowakischen Familie. Auch wenn er sich ohne Vorbehalte dazu bekannte, Ungarn zu sein.

Verweigerung der Einreise des ungarischen Staatspräsidenten: Vertragsverletzungsklage Ungarns gegen die Slowakei abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute eine Vertragsverletzungsklage Ungarns gegen die Slowakei abgewiesen. Ungarn hatte das Nachbarland verklagt, weil es der Auffassung war, dass die Slowakei dem damaligen ungarischen Staatspräsidenten László Sólyom am 21. August 2009 zu Unrecht die Einreise verweigert hatte. Budapest sah darin einen Verstoß gegen das Schengen-Abkommen.

Die Slowakei hatte die Einreise aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ verweigert. Sólyom wollte – nach seinen Aussagen als Privatperson – an der Einweihung einer Statue (Abbild des ungarischen Staatsgründers Stephan I.) in das slowakische Komarno reisen. In der Region Komárno (ung. Komárom) lebt eine große ungarische Minderheit.

Der Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass einem Staatsoberhaupt die Freizügigkeitsrechte nach dem Abkommen nicht zustünden. Dies ergebe sich aus den Besonderheiten des Völkerrechts, das z.B. einem Staat die Pflicht auferlege, ausländische Staatsoberhäupter unter besonderen Schutz zu stellen – dies gelte unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage der Besuch erfolge. Das Völkerrecht gehe insoweit dem Schengen-Abkommen vor.

Der EuGH wörtlich:

„Der Gerichtshof weist allerdings darauf hin, dass das Unionsrecht im Lichte der einschlägigen Regeln des Völkerrechts auszulegen ist, das Bestandteil der Rechtsordnung der Union und somit für deren Organe bindend ist. In diesem Zusammenhang stellt er fest, dass das Staatsoberhaupt auf der Grundlage der Regeln des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts und multilateraler Abkommen in den internationalen Beziehungen einen besonderen Status genießt, der insbesondere Vorrechte und Schutzrechte umfasst. So verpflichtet die Anwesenheit eines Staatsoberhaupts im Hoheitsgebiet eines fremden Staates diesen dazu, den Schutz der Person zu gewährleisten, die dieses Amt bekleidet, unabhängig von der Rechtsgrundlage seines Aufenthalts.

Der Status des Staatsoberhaupts weist somit eine Besonderheit auf, die sich aus seiner Regelung im Völkerrecht ergibt, so dass Handlungen des Staatsoberhaupts auf internationaler Ebene, wie sein Aufenthalt im Ausland, diesem Recht und insbesondere dem Recht der diplomatischen Beziehungen unterliegen. Eine derartige Besonderheit ist geeignet, die Person, die diesen Status genießt, von allen anderen Unionsbürgern abzugrenzen, so dass die Einreise dieser Person in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nicht denselben Voraussetzungen unterliegt, die für die anderen Bürger gelten.“

Das Gericht folgte damit der Empfehlung des Generalanwaltes.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-10/cp120131de.pdf (deutsch)

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-10/cp120131hu.pdf (ungarisch)

Wirtschaftsblatt über Ungarn: „Steuerparadies“ für tschechische und slowakische Unternehmen

Ein Beitrag des Wirtschaftsblattes befasst sich mit Ungarn. Grundaussage des Beitrages: Tschechische und slowakische Unternehmen betrachten Ungarn – trotz des insgesamt schlecht bewerteten Investitionsklimas – wegen niedriger Steuersätze als „Steuerparadies“:

Ungarn ist zu einem geheimen Steuerparadies für tschechische und slowakische Unternehmen geworden. Das geht zumindest aus einem Bericht der tschechischen Wirtschaftsauskunft CEKIA hervor. So haben seit 2009 die tschechischen Firmengründungen mit offiziellem Sitz in Ungarn um 41 Prozent zugenommen, bei slowakischen Firmen gibt es seither ein Plus von 50 Prozent, so CEKIA in einer Aussendung.

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa_cee/1289133/Ungarn-lockt-tschechische-und-slowakische-Firmen-an

Wird die Causa Csatáry zu einem internationalen Rechtsfall?

Die Ermittlungen gegen den in Budapest unter Hausarrest stehenden mutmaßlichen Nazi-Kriesverbracher László Csatáry (97) erhält eine internationale rechtliche Komponente.

Csatáry werden im Jahr 1944 verübte Kriegsverbrechen im Gebiet der heutigen Slowakei (Kosice, damals Kassa, dt: Kaschau) zum Vorwurf gemacht. Ferner soll Csatáry maßgeblich an der Deportation von 16.000 Juden nach Auschwitz beteiligt gewesen sein. Csatáry bestreitet die Vorwürfe und behauptet, seine Tätgkeiten seien nur „administrativ“ gewesen, u.a. habe er als Übersetzer zwischen ungarischen Behörden und der SS vermittelt.

Csatáry wurde im Jahr 1948 – nach seiner Flucht ins Ausland – in der damals kommunistischen Tschechoslowakei in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das Urteil, von dem bislang keine Spur zu finden war, ist nach einem Bericht der Tageszeitung „Standard“ nunmehr in Archiven in Bratislava entdeckt worden. Ferner hatten jüdische Glaubensverbände der Slowakei die dortige Regierung aufgefordert, ein Auslieferungsgesuch an Ungarn zu stellen.

Der Fall erhält dadurch eine Komponente des internationalen Rechts. Nach den Grundsätzen des „ne bis in idem“ darf wegen ein und derselben Straftat nur einmal verurteilt werden. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht ohne weiteres bei Verurteilungen durch ausländische Staaten (Tschechoslowakei). Insoweit könnte eine erneute Anklage und Verhandlung in Ungarn nach dem dortigen Recht möglich sein, es sei denn, das EU-Recht und die EMRK stünden als Hindernisse im Weg. Hingegen wäre ein erneuter Prozess in der Slowakei wohl nicht zulässig, da die Slowakei Rechtsnachfolgerin der CSFR ist, die wiederum die CSSR „beerbt“ hatte.

Weiterhin ist problematisch, dass die Verurteilung der im Jahr 1948 schon kommunistischen Slowakei von Ungarn nicht zwingend anerkannt werden müsste: Todesurteile gegen tatsächliche und vermeintliche Naziverbrecher gab es im „Ostblock“ in größerer Zahl, nicht immer genügten diese den rechtsstaatlichen Anforderungen, da zumeist auch politische Erwägungen eine Rolle spielten. Von unabhängiger Justiz konnte daher nicht gesprochen werden. Darüber hinaus untersagt das ungarische Grundgesetz die Auslieferung ungarischer STaatsbürger an fremde Staaten.

Für den Fall der Auslieferung wäre das Todesurteil gegen Csatáry ohnehin nicht mehr vollstreckbar. Als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und EU-Mitglied ist in der Slowakei die Todesstrafe abgeschafft.

http://derstandard.at/1342947814900/Todesurteil-gegen-Nazi-Verbrecher-Csatary-in-Bratislava-entdeckt

http://www.welt.de/newsticker/news1/article108384029/Mutmasslicher-NS-Kriegsverbrecher-Csatary-schwer-belastet.html

FAZ über die Auswüchse des slowakischen Staatsbürgerschaftsrechts

Reinhard Olt berichtet:

„Die Slowaken nehmen einer 100 Jahre alten Frau die Staatsbürgerschaft – dabei wurde sie für ihre Verdienste schon mit der Goldmedaille der Slowakischen Republik ausgezeichnet.“

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/slowakei-und-ungarn-ilonkas-langer-weg-zurueck-11773230.html

 

Positive Zeichen aus Bratislava: Fico will Staatsbürgerschaftsrecht ändern

Einem Bericht des Online-Nachrichtenportals Index zufolge hat sich der designierte slowakische Ministerpräsident Robert Fico für eine Änderung des slowakischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ausgesprochen. Fico sagte, das Gesetz müsse überarbeitet werden – es dürfe nicht sein, dass Bürger eines anderen EU-Staates die slowakische Staatsangehrigkeit verlören, nur weil sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Lande annähmen. Fico sprach sich allerdings dafür aus, die Vergabe der Staatsangehörigkeit an den Wohnsitz zu knüpfen.

http://index.hu/kulfold/2012/03/24/fico_valtoztatna_az_allampolgarsi_torvenyen/

Nach dem aktuellen, vom früheren Kabinett Fico (und Slota) verabschiedete Staatsbürgerschaftsrecht sieht vor, dass ein slowakischer Bürger, der (z.B.) die ungarische Staatsbürgerschaft annimmt, die slowakische automatisch verliert. Das Gesetz war wegen der großen ungarischen Minderheit in der Slowakei von Kritikern als direkter Angriff gegen diese gewertet.

Wahlen in der Slowakei: Fico haushoher Sieger, Híd-Most im Parlament, Slota und MKP raus

Der Sozialdemokrat Robert Fico und seine Partei SMER sind die klaren Sieger der vorgezogenen Neuwahlen in der Slowakei. Die Partei Ficos gewinnt – bei einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung von ca. 60% – mit ca. 45% der Stimmen die absolute Mehrheit der Parlamentssitze. Zweitplatzierter ist die christlich-demokratische KDH, an dritter Stelle folgt eine neue Bewegung mit dem Namen „Gewöhnliche Leute„.

Die rassistische, homophobe und nationalistische SNS des Ungarn- und Romahassers Ian Slota schaffte den Einzug ins Parlament nicht. Auch die fidesznahe Partei SMK (ung. MKP) ist im neuen Parlament nicht vertreten. Hingegen schafft die gemäßigte Partei Híd-Most, die für einen Ausgleich zwischen der Slowakei und Ungarn eintritt, abermals den Einzug.

Die von der sog. „Gorilla-Korruptionsaffäre“ gebeutelte Partei der bisherigen Regierungschefin Iveta Radičová, die SDKÚ-DS, und die Partei Freiheit und Solidarität (SaS), schaffte den Einzug mit jeweils ca. 6%.Allerdings sollen auch Politiker der SMER in die Affäre verwickelt gewesen sein.

Details: http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentswahlen_in_der_Slowakei_2012

Der österreichische Bundeskanzler Faymann gratulierte Fico zu dessen „beeindruckendem Erfolg“ und deutete den Wahlsieg als „Impuls für ein sozialeres Europa“. Hannes Swoboda, der Fraktionschef der Sozialisten im EU-Parlament, gab laut Wiener Zeitung die folgende Bewertung ab: „Robert Fico hat bewiesen, dass man mit einer pro-europäischen Haltung gewinnen kann, wenn sie mit klaren sozialen Aussagen verbunden ist.“ Er sei „viel reifer“ geworden – bekundete Swoboda gegenüber der Tageszeitung Die Presse, wohl auch im Hinblick auf die frühere Koalition Ficos mit Ján Slotas rassistischer Nationalpartei, in die auch die Verabschiedung des sog. „Staatssprachengesetzes“ fiel, welches die Nutzung von Minderheitensprachen (insbesondere ungarisch) im öffentlichen Raum mit einer Geldbuße bedrohte.

Presseberichte:

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/442742_Proeuropaeer-feiern-in-der-Slowakei-historischen-Wahlsieg.html

http://www.abendblatt.de/politik/ausland/article2212540/Mitte-Links-Partei-von-Fico-bekennt-sich-zu-Sparzielen.html

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/739202/Garantieren-proeuropaeische-Regierung?direct=739193&_vl_backlink=/home/politik/aussenpolitik/index.do&selChannel=103

http://www.dradio.de/aktuell/1700047/

Generalanwalt beim EuGH: Einreiseverot für den ungarischen Staatspräsidenten Sólyom im Jahr 2009 verstieß nicht gegen EU-Recht

Der zuständige Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, hat dem Gerichtshof in dem von Ungarn gegen die slowakische Republik eingeleiteten Vertragsverletzungserfahren (Rs. C-364/10) wegen des im Jahr 2009 gegen den ungarischen Staatspräsidenten László Sólyom verhängten Einreiseverbots vorgeschlagen, die Klage Ungarns abzuweisen. Ungarn beantragt die Feststellung, dass die Slowakei durch das Einreiseverbot gegen EU-Recht versoßen hat. Der Gerichtshof folgt in vier von fünf Fällen den Vorschlägen der Generalanwälte – obgleich sie unverbindlich sind.

Der damalige Staatspräsident Ungarns wollte im August 2009 in der Südslowakei an einer Feierlichkeit der ungarischen Minderheit teilnehmen. Die Slowakei verweigerte ihm jedoch die Einreise.

Nach der Aufassung Bots fällt die Einreise von Staatsoberhäuptern unter das Recht der diplomatichen Beziehungen, die europarechtliche Freizügigkeit (auch das Schengen-Abkommen) gelte hier nicht.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-03/cp120021de.pdf

Der Fall ist insoweit außergewöhnlich, als Vertragsverletzungsverfahren eines Mitgliedstaates gegen einen anderen eine kaum praktizierte Ausnahme darstellen (wegen des „diplomatischen Friedens“). Üblicher Weise wird die EU-Kommission tätig.

Das Verhältnis zwischen Ungarn und der Slowakei ist seit Jahren angespannt.

Menschenrechtsverstöße ohne Echo: Slowakei entzieht Angehörigem der ungarischen Minderheit die Staatsangehörigkeit

Olivér Boldoghy war Slowake. Und er ist Angehöriger der ungarischen Minderheit in der Slowakei. Das Innenministerium der Slowakei hat vergangene Woche entschieden, dass Boldoghy kein slowakischer Staatsbürger mehr sein darf. Die Behörde schrieb ihn an und verkündete, Boldoghy, der es gewagt hatte, das Angebot Ungarns auf erleichterten Zugang zur ungarischen Staatsbürgerschaft anzunehmen und die Staatsangehörigkeit seiner Vorfahren anzunehmen, werde die slowakische Staatsbürgerschaft entzogen. Er wurde kurzum aus dem Register gestrichen und gilt jetzt als „wohnsitzlose Person“: Er hat nun 90 Tage Zeit, den Aufenthalt (in seinem Geburtsland) zu legalisieren…

Boldoghy, der über keinen Wohnsitz in Ungarn verfügt und auch nie vorhatte, seine Heimat Slowakei zu verlassen, der Steuern in der Slowakei zahlte und als selbständiger Unternehmer seinen Lebensunterhalt verdiente, verfügt über keine Ausweispapiere mehr. Nicht einmal der Führerschein wird dem Kleinunternehmer belassen. Und er bekommt auch keinen ungarischen Personalausweis. Der wird in Ungarn nämlich nur ausgestellt, wenn ein Wohnsitz im Inland besteht. Diesen zu nehmen, hatte Boldoghy aber, wie oben gesagt, nie vor. Er betrachtet die Aufnahme der ungarischen Staatsangehörigkeit als symbolischen Akt, als Zeichen der kulturellen Zugehörigkeit zum Land seiner direkten Vorfahren.

Willkommen im 21. Jahrhundert. Willkommen in einem Land, das selbst Mehrstaatlichkeit verleiht, dieses Recht seiner ungarischen Minderheit aber auf diese Art und Weise abspricht. Ein europäischer Skandal ohne Widerhall.

Hungarian Voice wird unverzüglich über die empörten Reaktionen des Standard, der Grünen-Fraktion im EU-Parlament, der SPÖ und der SPD berichten – sobald sie kommen…

http://index.hu/kulfold/2011/11/19/elveszitette_szlovak_allampolgarsagat_a_magyar_miatt/

Nachtrag vom 22.11.2011:

Der ungarische Außenminister János Martonyi hat den slowakischen Botschafter einbestellt. Martonyi bezeichnet die Vorgehensweise der Slowakei als absurd und in einer Zeit des sich bessernden Verhältnisses als Provokation und als Verletzung grundlegender Rechte. Ungarn werde alle zulässigen Mittel einsetzen, um Olivér Boldoghy zu unterstützen.

http://www.hirado.hu/Hirek/2011/11/22/17/Martonyit_meglepte_a_szlovakok_provokativ_lepese.aspx

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/NachrichtenTicker/3850287-53/slowakei-ungarn-streit-um-entzug-der-ungarischen-staatsb%C3%BCrgerschaft.csp