Das ungarische Parlament hat heute die fünfte Verfassungsnovelle verabschiedet. Die Verabschiedung erfolgte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und drei unabhängiger Abgeordneter. LMP und die Sozialisten votierten gegen das Änderungsgesetz, Jobbik enthielt sich.
Die Novelle sieht u.a. die Streichung des Wahlwerbeverbots im privaten Rundfunk vor. Ebenso fällt die Befugnis der Präsidentin des Landesjustizamtes, laufende Rechtsstreitigkeiten an ein bestimmtes Gericht zu verweisen, weg. Und zusätzlich erhält die Nationalbank die Aufsicht über die Finanzvermittlungsbranche zugewiesen.
Die Novelle ist in zwei Punkten – Fallverweisungsbefugnis und Wahlwerbeverbot im privaten Rundfunk – eine Reaktion auf die internationale Kritik am ungarischen Grundgesetz.
http://www.origo.hu/itthon/20130916-otodszor-is-modositottak-az-alkotmanyt.html