Die Tageszeitung Die Presse veröffentlichte vor einigen Tagen einen Kommentar zur ungarischen Verfassungsreform. Der Verfasser, Christian Ortner, kritisiert hier die Scheinheiligkeit Österreichs. Dort sei es in Zeiten der großen ÖVP/SPÖ-Koalition Usus gewesen, verfassungswidriges Recht zum Verfassungsgesetz zu machen, um es dem Zugriff des Verfassungsgerichts zu entziehen.
Ich hatte auf diese Praxis am Beispiel des österreichischen Bußgeldrechts (Bestrafung des Halters bei unklarer Täterschaft) schon hingewiesen. in Österreich wird der, der die Aussage verweigert, z.B. weil er selbst oder ein Angehöriger zu schnell gefahren ist, mit der Buße belegt. Anderswo wegen des Prinzips, dass man sich selbst und Angehörige nicht belasten muss, undenkbar.
Auch Deutschland kommt nicht so gut weg…