Die Debatte von heute im Stream:
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/plenary/video?debate=1366182134652
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Die Tinte unter der vierten Grundgesetzänderung ist noch nicht trocken, da steht die nächste Modifikation des Grundgesetzes vor der Tür.
Wie der oppositionsnahe Fernsehsender ATV berichtet, möchte die Regierungskoalition eine Regelung in den Verfassungstext aufnehmen, dem zufolge das Tragen von Zeichen der Nazidiktatur und des Kommunismus, konkret: Hakenkreuz, SS-Runen und Rotem Stern, untersagt und unter Strafe gestellt werden darf.
Die entsprechende Regelung des Strafgesetzbuches wurde jüngst vom Verfassungsgericht mit Wirkung ab Ende April 2013 für nichtig erklärt, Die Aufnahme in die Verfassung soll eine erneute Aufhebung durch das höchste Gericht verhindern.
Mir wurde soeben der Text der Grundgesetzänderung in englischer Sprache zugespielt. Die Sprachbarriere dürfte hier geringer sein als zum Ungarischen.
Wegen der in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen aufgetretenen Übersetzungsfehlern übernehme ich keine Gewähr für die Authentizität. Beim Querlesen einiger Artikel ist mir jedoch vorerst nichts aufgefallen.
Ein von Justizminister Tibor Navracsics eingebrachter Gesetzesentwurf – noch die aktuell in Kraft befindliche Verfassung betreffend – soll die entschädigungslose Übertragung kommunaler Vermögenswerte auf den Staat oder auf andere Gebietskörperschaften ermöglichen.
An die Stelle des aktuell geltenden § 12 Absatz 2 der Verfassung („Der Staat achtet das Eigentum der kommunalen Gebietskörperschaften„) soll folgender Satz treten:
Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass Vermögenswerte der Kommunen ohne Gegenleistung auf den Staat oder andere Gebietskörperschaften übertragen werden.
Die Gesetzesbegründung spricht davon, dass durch die Neuregelung die Gewährung von Hilfe für verschuldete Kommunen erleichtert werden soll, indem man „den Kommunen zur Hilfe eilt und ihre aussichtlose Lage konsolidiert“ .
Genauere Erläuterungen dazu, wie die Übertragung von Vermögenswerten von den Schuldnern auf andere Rechtsträger – d.h. die Verringerung ihres Vermögens – deren Verschuldung positiv beeinflussen sollte, sind im Entwurf nicht enthalten. Im Hintergrund der Regelung könnte der Plan stehen, Vermögenswerte verschuldeter Kommunen auf Dritte zu übertragen und somit einem Zugriff der Gläubiger zu entziehen bzw. dafür zu sorgen, dass die (u.a. in Fremdwährungskrediten verschuldeten) Kommunen keine Möglichkeit haben, diesen Teil des öffentlichen Vermögens zu veräußern. Und selbst nach Verbesserung der Finanzsituation wäre die Regelung ein Weg, Kommunen entschädigungslos zu enteignen.
Prof. Dr. Stephan Kirste zweifelt in seinem lesenswerten Beitrag auf VSR Europa Blog an, dass die neue ungarische Verfassung tatsächlich eine „neue“ Verfassung sei. Seiner Ansicht nach handelt es sich tatsächlich nur um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verfassung.
http://vsr-europa.blogspot.com/2011/04/bekommt-ungarn-eine-neue-verfassung.html