EGMR: Diskriminierung von Roma bei der Schulbildung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Ungarn die Minderheit der Zigeuner im Rahmen der Schulbildung jedenfalls mittelbar diskriminiert. Das Gericht befand die Praxis, überdurchschnittlich viele Roma Sonderschulen (statt Regelschulen) zuzuteilen, als Missachtung des Grundrechts auf Bildung.

Im entschiedenen Fall hatten die ungarischen Behörden zwei Kinder mit Roma-Abstammung, die unter einer geistigen Behinderung litten und einen unterdurchschnittlich IQ aufwiesen, einer Sonderschule zugeteilt.

http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/001-116124?TID=tcysoftaxf