EU-Kommission: Klage gegen Ungarn, Tschechien und Polen vor dem EuGH wegen Flüchtlingsquote

Aus der heutigen Pressemitteilung der EU-Kommission:

„Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen Klage am Gerichtshof der Union einzulegen, weil diese Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Umverteilung nicht nachkommen.

Am 15. Juni 2017 hatte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen eingeleitet. Da die Antworten der drei Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission nicht zufriedenstellend ausfielen, leitete die Kommission daraufhin die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein und übermittelte am 26. Juli 2017 mit Gründen versehene Stellungnahmen.

Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. September die Gültigkeit der Umverteilungsregelung bestätigt hat, verstoßen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen. Ihre Antworten auf die Stellungnahmen wurden erneut als nicht zufriedenstellend befunden, und es gibt keine Hinweise darauf, dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses leisten werden. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten und die drei Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Nach den Ratsbeschlüssen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle drei Monate verfügbare Plätze zuzusagen, um eine zügige und geordnete Umverteilung zu gewährleisten. Während alle anderen Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten Umverteilungen durchgeführt oder Zusagen geleistet haben, ist Ungarn seit Beginn der Umverteilungsregelung in keiner Form tätig geworden, und Polen hat seit Dezember 2015 Umverteilungen weder vorgenommen noch zugesagt. Die Tschechische Republik hat seit August 2016 keine Umverteilungen mehr durchgeführt und seit über einem Jahr keine Zusagen mehr gemacht.

Hintergrund

In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung (Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates und Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates) verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen.

Die Kommission legt seitdem regelmäßig Berichte zu Umverteilung und Neuansiedlung vor, die Aufschluss über die Fortschritte bei der Umsetzung der beiden Ratsbeschlüsse geben und die sie dazu nutzt, zu den notwendigen Maßnahmen aufzufordern. Seit November 2017 ist der Bericht über die Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen Bestandteil eines konsolidierten Berichts über die Fortschritte, die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda erzielt werden. Zwar wurden bislang über 32 000 Personen umverteilt, doch in Griechenland und Italien gibt es immer noch in Betracht kommende Asylbewerber, die vorrangig umverteilt werden sollten.“

Wird Tibor Navraciscs Verkehrskommissar?

Nach dem vom zuständigen Kulturausschuss des EU-Parlaments geäußerten „Nein“ zur Übernahme des Ressorts Kultur, Bildung und EU-Bürgerschaft bei der EU-Kommission durch den bisherigen ungarischen Außenminister Tibor Navracsics fiel auch die Kandidatin aus Slowenien, Alenka Bratušek (angestrebtes Ressort: Energieunion, zugleich Vizepräsidentin) vor den Parlamentariern durch. Bratušek sei schlecht vorbereitet gewesen, zudem fiel negativ auf, dass sie sich – als slowenische Regierungschefin – selbst für das Amt nominiert hat.

Derzeit wird erwartet, dass Slowenien die Kandidatur Bratušeks zurückzieht und stattdessen die Sozialistin Tanja Fajon nominiert; sie könnte das Ressort Kultur, Bildung und EU-Bürgerschaft übernehmen. Der slowakische Kandidat, Maroš Šefčovič, könnte an Stelle des Verkehrsressorts einer der Vizepräsidenten werden (eine Position, für die er im Rahmen des Nominierungsprozesses im Gespräch war), Tibor Navracsics käme demnach als neuer Verkehrskommissar in Betracht.

Die genannte Umgestaltung käme den beiden großen Fraktionen des EU-Parlaments, der EVP und den Sozialisten, entgegen. Bratušek fiele als „Liberale“ heraus, die Sozialisten bekämen das Kultur- und Bildungsressort und der persönlich für das Amt des Kommissars geeignet befundene Navracsics könnte als Kandidat des ungarischen EVP-Mitglieds Fidesz das für die Verkehrsinfrastruktur bedeutsame Ressort übernehmen. Ein Kompromiss zwischen den beiden großen Gruppen wäre auf diese Weise möglich.

http://euobserver.com/institutional/125952

Fachausschuss lehnt Navracsics als EU-Kommissar für Kultur und Bildung vorerst ab

Der zuständige Fachausschuss des Europaparlaments verweigert Tibor Navracsics, dem ungarischen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissars für Kultur, Bildung, Jugend und EU-Bürgerschaft die Zustimmung. Zwar unterstützten 15 Mitglieder des Ausschusses die Person Navracsics (10 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen), der Ressortzuschnitt fiel jedoch durch (14 Nein, 12 Ja, 1 Enthaltung).

Der Ausschuss empfiehlt, Navracsics – der in Ungarn zuletzt Außenminister war – einen anderen Zuständigkeitsbereich zu geben bzw. das für ihn vorgesehene Ressort „abzuspecken“.

Die Entscheidung des Ausschusses ist für das EU-Parlament nicht bindend.

http://index.hu/kulfold/eurologus/2014/10/06/navracsics_tibor_nem_lesz_oktatasi_es_kulturalis_biztos/

Vertragsverletzung: EU-Kommission leitet drei förmliche Vorverfahren gegen Ungarn ein

Die EU-Kommission hat heute beschlossen, Ungarn drei begründete Stellungnahmen zukommen zu lassen, um das Land über aus Sicht der Kommission vorliegende Verletzungen von EU-Recht zu informieren. Diese Art des förmlichen Schreibens stellt die letzte Stufe vor der Klageerhebung zum Europäischen Gerichtshof dar. Die drei Themenkreise betreffen den Wettbewerb bei Agrarerzeugnissen, Verbrauchssteuern auf Alkohol und Handelsbeschränkungen bei Tabakerzeugnissen.

Nachfolgend die Mitteilungen der Kommission im Wortlaut:

Kartellrecht: Kommission verlangt von Ungarn wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts bei Agrarerzeugnissen

Die Europäische Kommission hat Ungarn förmlich aufgefordert, seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht einzuhalten, nachdem das Land ein Gesetz verabschiedet hat, das es der ungarischen Wettbewerbsbehörde praktisch unmöglich macht, Kartelle bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu sanktionieren. Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet Kartelle und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Erforderlich zur effektiven Durchsetzung des Artikels 101 AEUV sind wirksame und abschreckende Geldbußen gemäß Artikel 5 der Kartellverordnung (EG) Nr. 1/2003 für Unternehmen, die sich an Kartellen beteiligen, sowie eine loyale Zusammenarbeit, zu der die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sind, und die Beachtung des allgemeinen unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes. Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Nun hat Ungarn zwei Monate Zeit, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Seit Inkrafttreten der Kartellverordnung im Mai 2004 verfügen die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden über parallele Zuständigkeiten bei der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts. Sie arbeiten im Europäischen Wettbewerbsnetz zusammen, tauschen Informationen aus und unterrichten sich gegenseitig über geplante Entscheidungen, um so eine effektive und kohärente Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu gewährleisten.

Verbrauchssteuern: Kommission fordert von Ungarn einheitlichen Steuersatz für Spirituosen

Die Europäische Kommission hat Ungarn aufgefordert, Rechtsvorschriften zu ändern, die zwei unterschiedliche Steuersätze für Spirituosen vorsehen. Ungarn wendet diese unterschiedlichen Verbrauchssteuersätze je nach Zusammensetzung des Produkts und Herstellungsmethode an. Einer dieser Steuersätze ist deutlich höher als der andere. Die Verbrauchssteuern für Alkoholika wurden mit der EU-Richtlinie über die Struktur der Verbrauchsteuern harmonisiert. Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen einheitlichen Verbrauchssteuersatz auf alle Spirituosen anwenden, der sich nach deren Alkoholgehalt richtet. Mit den EU-Rechtsvorschriften über Verbrauchssteuern sollen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Kommt Ungarn der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Steuern: Kommission fordert Ungarn auf, Handelsbeschränkungen für Tabakerzeugnisse aufzuheben

Die Europäische Kommission hat Ungarn aufgefordert, Rechtsvorschriften zu ändern, die eine Verkaufsbeschränkung für bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Tabakerzeugnisse vorsehen. Ungarn erhebt die Verbrauchssteuern auf Tabak durch Steuerzeichen auf den Erzeugnissen. Ändert sich der Steuersatz (MwSt, Verbrauchssteuer), so dürfen Tabakerzeugnisse, deren Steuerzeichen noch den alten Steuersatz ausweisen, von Großhändlern oder Importeuren nach Inkrafttreten des neuen Steuersatzes nur noch 15 Tage lang verkauft werden. Die Verbrauchssteuern wurden mit einer EU-Richtlinie harmonisiert. Diese Richtlinie erlaubt keine Beschränkung des Handels mit Tabakerzeugnissen, wenn diese erst einmal in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt sind. Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Kommt Ungarn der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-293_de.htm?locale=en

Orbán wirft der EU bei Kossuth Rádió „Machtmissbrauch“ vor

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat heute in seinem wöchentlichen Interview mit dem staatlichen Radiosender Kossuth Rádió (MR1) die Forderungen der EU zur neuerlichen Änderung des ungarischen Grundgesetzes kritisiert. Das Nachrichtenportal Index.hu berichtete. Orbán warf der EU „Machtmissbrauch“ vor und vertrat die Auffassung, die EU-Kommission verlange von Ungarn Dinge, die sie „nicht verlangen kann“ und die sie auch „von anderen Mitgliedstaaten nicht verlangt“. Orbán zufolge seien die Regelungen der Verfassung, die von der EU beanstandet wurden (z.B. die unter dem Gesichtspunkt des „Anspruchs auf den gesetzlichen Richter“ problematische), „vollkommen im Einklang“ mit Europarecht.

Ungarn hatte – über Außenminister János Martonyi – schon vor Tagen Einlenken signalisiert und angekündigt, zwei von der EU beanstandete Regelungen (Verweisungsbefugnis der Präsidentin des Landesjustizamtes, Steuererhebungskompetenz bei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes) der jüngsten Vierten Grundgesetzänderung zu streichen bzw. zu modifizieren.

Orbán sagte weiter, nachdem Ungarn „an vielen Fronten zu kämpfen habe“ – eine Anspielung etwa auf die gesetzliche Senkung der Mietnebenkosten – müsse man „mitunter Zugeständnisse machen“.

http://index.hu/belfold/2013/06/14/orban_szerint_felesleges/

EU-Kommission schlägt Einstellung des Defizitverfahrens gegen Ungarn vor

Die Europäische Kommission schlägt die Einstellung des seit mehr als 9 Jahren laufenden Defizitverfahrens gegen Ungarn vor. Die Entscheidung hierüber wird der Rat der EU-Finanzminister treffen.

http://www.vg.hu/gazdasag/makrogazdasag/hivatalos-megszunhet-a-9-eve-zajlo-eu-s-eljaras-magyarorszaggal-szemben-404575

EU-Kommission: Drei Warnschreiben an Ungarn

Die EU-Kommission versendet drei Warnschreiben an Ungarn, die im Zusammenhang mit der vierten Verfassungsnovelle stehen.

http://www.wirtschaft.com/20130430-eu-verschickt-drei-warnbriefe-an-ungarische-regierung-106475

Ungarn hat nun die Möglichkeit, die rechtlichen Bedenken der Kommission zu beseitigen. Gelingt ihr das nicht, ist mit der Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens zu rechnen.

Kommissionsbericht zur Judikative in den EU-Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission hat ihren Bericht zur Judikative in den einzelnen Mitgliedstaaten vorgestellt.

http://ec.europa.eu/justice/effective-justice/files/cepej_study_justice_scoreboard_en.pdf

Ein Kurzbericht ist ebenfalls verfügbar:
http://ec.europa.eu/justice/effective-justice/files/justice_scoreboard_communication_en.pdf

EU-Justizkommissarin Viviane Reding nutzte die Präsentation für erneute Kritik an der ungarischen Regierung. Der Zustand des Rechtssystems sei, im Bezug auf seine Unabhängigkeit, „sehr besorgniserregend“. Der Bericht selbst enthält derartige Aussagen nicht.

Pálinka: EU-Kommission verklagt Ungarn wegen unzulässiger Steuerbegünstigung

Pressemitteilung der EU-Kommission vm 21.02.2013, IP/13/138:

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen Ungarn beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben, weil das Land die Herstellung von Obstdestillaten (Pálinka) von der Verbrauchsteuer befreit.

Ungarn befreit „Pálinka“ bis zu einer Höchstmenge von 50 Liter jährlich von der Verbrauchsteuer, wenn die Herstellung durch Haushalte oder Brennereien zum persönlichen Verbrauch erfolgt.

Die Verbrauchsteuern auf Alkohol sind nach EU-Recht harmonisiert (Richtlinie 92/83/EWG), um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Gemäß dieser Richtlinie darf Ungarn für jährlich bis zu 50 Liter Pálinka, den Brennereien zum persönlichen Verbrauch herstellen, den normalen Verbrauchsteuersatz um 50 % ermäßigen. Die von Ungarn für die Herstellung von Pálinka gewährte Steuerbefreiung geht somit über die nach EU-Recht gestattete Ermäßigung hinaus.

Die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens.

Hintergrund

Die Europäische Kommission übermittelte Ungarn am 21. Juni 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (siehe IP/12/674). Da Ungarn die beanstandete Regelung nicht zurückgenommen hat, beschloss die Europäische Kommission, den Gerichtshof anzurufen.

Bei der Kommission wird dieser Fall unter dem Aktenzeichen 2011/4062 geführt.

Ungarisch: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-138_hu.htm

Reuters: EU-Fonds für Ungarn wieder freigegeben

Reuters berichtet:

http://de.reuters.com/article/economicsNews/idDEBEE85L03820120622

Luxemburg (Reuters) – Die EU gibt Anfang des Jahres eingefrorene Fördermittel für den Defizitsünder Ungarn wieder frei.

Nachdem die Regierung in Budapest die EU-Partner von ihren Anstrengungen zur Einhaltung der Defizitgrenze überzeugte, beschlossen die EU-Finanzminister am Freitag in Luxemburg, die finanziellen Sanktionen gegen das Land aufzuheben. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso hatte bereits eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen nachdem die Kommission ihre Prognose für das ungarische Defizit für 2013 auf 2,7 Prozent der Wirtschaftsleistung und damit unterhalb die EU-Obergrenze von drei Prozent senkte. Das Geld werde hoffentlich bald in der ungarischen Wirtschaft ankommen, sagte der Wirtschaftsminister Gyorgy Matolcsy.

Seit seinem EU-Beitritt 2004 hielt Ungarn noch nie die Vorschriften des Stabilitätspaktes ein und drohte zunächst auch im kommenden Jahr, die Drei-Prozent-Marke zu überschreiten. Daraufhin platzte der EU im März der Kragen und fror für 2013 vorgesehene Fördermittel über 495 Millionen Euro ein. Bis Juni musste Ungarn neue Sparbeschlüsse vorlegen. Das Land war damit das erste, das die verschärften Regeln zur Haushaltskontrolle im Kampf gegen die Schuldenkrise zu spüren bekam.

In der Zwischenzeit hat sich das Verhältnis zwischen Brüssel und Budapest auch wegen des Einlenkens von Ungarn bei seinem umstrittenen Zentralbankgesetz entspannt. Die Regierung beugte sich dem internationalen Druck und kam den Änderungsforderungen bei dem Gesetz nach, das die EU als Eingriff in die Unabhängigkeit der Zentralbank kritisierte.“