EU-Kommission: Klage gegen Ungarn, Tschechien und Polen vor dem EuGH wegen Flüchtlingsquote

Aus der heutigen Pressemitteilung der EU-Kommission:

„Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen Klage am Gerichtshof der Union einzulegen, weil diese Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Umverteilung nicht nachkommen.

Am 15. Juni 2017 hatte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen eingeleitet. Da die Antworten der drei Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission nicht zufriedenstellend ausfielen, leitete die Kommission daraufhin die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein und übermittelte am 26. Juli 2017 mit Gründen versehene Stellungnahmen.

Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. September die Gültigkeit der Umverteilungsregelung bestätigt hat, verstoßen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen. Ihre Antworten auf die Stellungnahmen wurden erneut als nicht zufriedenstellend befunden, und es gibt keine Hinweise darauf, dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses leisten werden. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten und die drei Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Nach den Ratsbeschlüssen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle drei Monate verfügbare Plätze zuzusagen, um eine zügige und geordnete Umverteilung zu gewährleisten. Während alle anderen Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten Umverteilungen durchgeführt oder Zusagen geleistet haben, ist Ungarn seit Beginn der Umverteilungsregelung in keiner Form tätig geworden, und Polen hat seit Dezember 2015 Umverteilungen weder vorgenommen noch zugesagt. Die Tschechische Republik hat seit August 2016 keine Umverteilungen mehr durchgeführt und seit über einem Jahr keine Zusagen mehr gemacht.

Hintergrund

In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung (Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates und Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates) verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen.

Die Kommission legt seitdem regelmäßig Berichte zu Umverteilung und Neuansiedlung vor, die Aufschluss über die Fortschritte bei der Umsetzung der beiden Ratsbeschlüsse geben und die sie dazu nutzt, zu den notwendigen Maßnahmen aufzufordern. Seit November 2017 ist der Bericht über die Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen Bestandteil eines konsolidierten Berichts über die Fortschritte, die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda erzielt werden. Zwar wurden bislang über 32 000 Personen umverteilt, doch in Griechenland und Italien gibt es immer noch in Betracht kommende Asylbewerber, die vorrangig umverteilt werden sollten.“

Prognose: Referendum zur Flüchtlingsquote gescheitert

Ausgehend von den letzten verfügbaren Zwischenständen von 17:30 Uhr, wonach bis zu diesem Zeitpunkt landesweit nur 39,88% der Wahlberechtigten an der Volksabstimmng zur Flüchtlingsquote teilgenommen haben, ist das Referendum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gescheitert. Bis 19 Uhr dürfte die für eine gültige Abstimmung erforderliche Mindestbeteiligung von 50% der Wahlberechtigten nicht mehr erreichbar sein. Dies legt die Statistik nahe: Im Durchschnitt lag die Teilnahmequote bei den Referenden der vergangenen 20 Jahre um 17:30 Uhr bei über 47% und legte in den letzten 90 Abstimmungsminuten im Schnitt nur etwa 5 Prozentpunkte zu. HV rechnet daher, ausgehend vom schwachen Start der Abstimmung und dem über den ganzen Tag über unterdurchschnittlichen Interesse, mit einer Beteiligung von 43-44%. Zwar dürfte innerhalb der Stimmen dürfte das Lager der „Nein“-Stimmen deutlich überwiegen, das Referendum wäre jedoch gescheitert.

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EU-weit beachtete Volksabstimmung zur Flüchtlingsquote in Ungarn

Die ungarischen Wahlberechtigten stimmen am heutigen Sonntag über die Verteilungsquoten für Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union ab. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán erhofft sich durch das Votum des Volkes Unterstützung für ihre auch gegenüber der EU vertretene restriktive Flüchtlingspolitik. Das Land ist nicht bereit, sich an der Zuweisung von Flüchtlingen innerhalb der EU zu beteiligen.

Die zur Abstimmung gestellte Frage lautet in ungarischer Sprache

„Akarja-e, hogy az Európai Unió az Országgyűlés hozzájárulása nélkül is előírhassa nem magyar állampolgárok Magyarországra történő kötelező betelepítését“.

Übersetzt:

„Wollen Sie, dass die Europäische Union Ungarn die verpflichtende Ansiedlung von nicht ungarischen Staatsbürgern auch ohne Mitwirkung des Parlaments vorschreiben kann?“

Die Abstimmung begann um 6 Uhr morgens und endet um 19 Uhr.

Die Regierung hat in den vergangenen Wochen und Monaten in ganz erheblichem Umfang für eine Teilnahme am Referendum geworben. Da die Gültigkeit einer Volksabstimmung voraussetzt, dass mindestens 50% der Wahlberechtigten eine (gültige) Stimme abgeben, könnte die Erreichung dieser Quote die Achillesferse sein: Die Bevölkerung lehnt die EU-Flüchtlingspolitik parteiübergreifend mehrheitlich ab und hat erhebliche Vorbehalte gegen vermeintliche „Wirtschaftsflüchtlinge“, weshalb es offensichtlich ist, dass die Mehrheit die zur Abstimmung gestellte Frage mit „Nein“, d.h. im Sinne der Regierung, beantworten dürfte. Regierung und Parlamentsmehrheit haben insoweit in den vergangenen Monaten alle Kommunikationskanäle genutzt, um die Angst der Bürger vor Flüchtlingen – insbesondere auch bei den wirtschaftlich schwächeren Teilen der Bevölkerung – durch Verweis auf die Kosten, jedoch auch auf Terrorgefahren, Kriminalität und Überfremdung zu schüren. Das Ergebnis war, wie  auch in den vergangenen Wahlkämpfen, dass die Stimmung innerhalb der Bevölkerung abermals so angeheizt wurde, dass sachliche Debatten über die Thematik kaum möglich scheinen: Gegner der Abstimmung werden mitunter wüst beschimpft, als Agenten oder Terroristenfreunde bezeichnet, die vermeintliche Interessen des Landes verraten würden.

Bis 13 Uhr nahmen 23,56 % der Wahlberechtigten an der Abstimmung teil.

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Dieser Anteil liegt unterhalb der letzten, im Jahr 2008 durchgeführten Volksabstimmung (26,92%), in der – auf Initiative der damaligen Fidesz-Opposition – über Fragen des Gesundheitswesens (u.a. die Praxisgebühr) abgestimmt worden war. Im Durchschnitt lag die Beteiligung bis 13Uhr, alle Volksabstimmungen der letzten 20 Jahre zugrunde gelegt, ebenfalls höher, bei immerhin  26,73%. Berücksichtigt man, dass die Abstimmung in 2008 nur haarscharf die 50%-Hürde erreichte, könnte sich herauskristallisieren, dass die Abstimmung die Hürde der Gültigkeit nicht erreichen könnte. Teile der Opposition hatten zum Boykott aufgerufen.

Unter die scharfen Wortwechsel zwischen den Lagern mischten sich auch satirische Töne: Die seit Jahren als „Quatschpartei“ präsente „Partei des zweischwänzigen Hundes“ (kétfarkú kutya párt) zog die Volksabstimmung in der für sie bekannten Art und Weise – allerdings nicht ohne ernsten Hintergrund – durch den Kakao und klebte an die Flüchtlingsgegner gerichtete Plakate mit Fragen wie „Hätten Sie es gewusst? In Syrien herrscht Krieg„. img_2250-1024x683

Spiegel: Merkel will Mittelosteuropäern Lektion erteilen

Bei der Debatte um Flüchtlingskontingente will die Bundesregierung laut Spiegel-Bericht denjenigen EU-Mitgliedstaaten, die sich gegen eine EU-weite Flüchtlingsverteilung gestellt haben, eine Lektion erteilen. Im Kern geht es zunächst darum, der Türkei einen Betrag von rund 3 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, im Gegenzug soll Ankara dafür sorgen, dass weniger Flüchtlinge die EU erreichen.

Letztlich geht es um die Finanzierung dieser Türkei-Hilfe. Der Spiegel:

EU-Kommission und viele kleinere EU-Mitglieder drängen darauf, aus dem EU-Budget nur eine Summe von 500 Millionen Euro zu entnehmen. Den Rest sollten die Mitgliedstaaten nach dem üblichen Verteilungsschlüssel bezahlen. In der Pflicht wären also vor allem die Geberländer: Auf Deutschland kämen so insgesamt etwa 540 Millionen Euro zu, auf die Briten 420 Millionen, heißt es.

Doch angeführt von Deutschland stellen sich die Geberländer nun quer. Sie beharren darauf, den gesamten Betrag aus dem EU-Budget zu finanzieren. Theoretisch ginge das, wenn man die sogenannte Contingency Margin angreift, quasi den bislang nicht ausgeschöpften letzten Notgroschen im EU-Budget. Vor allem für Not- und Härtefälle bei Landwirtschaft und Strukturhilfe wäre dann weniger Geld da.

Der Clou: Von diesem Geld profitieren sonst vor allem die neueren EU-Staaten im Osten, die sich in der Flüchtlingsfrage regelmäßig querstellen. Die Deutschen sehen einen solchen Schritt daher durchaus als pädagogische Maßnahme, wie beim Treffen der Botschafter am Donnerstag klar wurde. Sie bereiten den Gipfel vor. Wenn die osteuropäischen Mitglieder schon nicht bei der Aufnahme von Flüchtlingen mitmachen wollen, dann wäre es doch nur solidarisch, sich stärker an der Finanzierung des gemeinsamen Problems zu beteiligen, heißt es von deutscher Seite.“

Will heißen: Ungarn und andere sollen für ihre ablehnende Haltung in der Flüctlingsfage durch Reduzierung der Fördermittel zahlen. Dass insbesondere die Visegrád-Staaten das nicht akzeptieren werden, dürfte auf der Hand liegen, der nächste erbitterte Konflikt zwischen Geber- und Nehmerländern steht somit bevor. Insbesondere die deutsche Regierung, die Solidarität in der Flüchtlingsfrage eingefordert hat und in Mittelosteuropa „abgeblitzt“ ist, scheint verärgert und möchte offenbar ein Exempel statuieren: Mangelnde Solidarität ist auch auf anderen Ebenen möglich.

Das Kapitel „wie zerstöre ich den Geist der Europäschen Union“ wird, wie es sheint, von den Handelnden in unterschiedlichsten Mitgliedstaaten also konsequent fortgeschrieben. Beginnend mit Westeuropa und den EU-Bürokraten, die dachten, über Schengen und Dubin die Probleme an die Ränder der EU schieben zu können, über Mittelosteuropa, das sich einer Lastenverteilung widersetzt, abschottet und einen Kulturkampf führt, bis hin zu den Geberländern, die – wie es die EU vor einigen Jahren vorexerzierte – die Geldfrage dazu einsetzen, kleinere Nehmerländer zu „erziehen“. So weit kommt es eben, wenn man die EU nur noch als Geldverteilungskarussell sieht. Die VErantwortlichen sitzen in Brüssel, Straßburg, Berlin und Budapest geichermaßen.

Flüchtlingsquote: Ungarn kündigt Klage vor dem EuGH an

Ungarn hat angekündigt, gegen die Quote zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Das Land wird hierbei unterstützt von den Visegrad-Staaten. Slowakei erwägt laut Deutschlandfunk eine eigene Klage.

http://www.deutschlandfunk.de/fluechtlinge-ungarn-will-verteilungsquoten-juristisch.447.de.html?drn:news_id=547920

AKW Paks: EU-Kommission leitet Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren ein

Die Europäische Kommission teilte gestern mit:

Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen UNGARN wegen Nichteinhaltung des EU-Vergaberechts beim Kernkraftwerk-Projekt Paks

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in Bezug auf die Realisierung der Pläne für das Kernkraftwerk Paks II einzuleiten. Nach einem Informationsaustausch mit den ungarischen Behörden und einer eingehenden Bewertung der Bedingungen der Auftragsvergabe hat die Kommission nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem EU-Vergaberecht. Die ungarische Regierung hat den Bau zweier neuer Reaktoren und die Modernisierung zweier weiterer Reaktoren des Kernkraftwerks Paks II ohne transparentes Verfahren in Auftrag gegeben. Die Kommission ist der Auffassung, dass die direkte Auftragsvergabe für das Kernkraftwerk-Projekt Paks II nicht mit dem EU‑Vergaberecht im Einklang steht (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG). Mit den Richtlinien werden die Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union konkretisiert. Diese Grundsätze sollen dafür sorgen, dass alle Marktteilnehmer unter fairen Bedingungen an einer Ausschreibung teilnehmen und den Zuschlag erhalten können. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Das Schreiben stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar und ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Die ungarischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Europäischen Kommission zu reagieren.“

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm

WELT: Ungarns Regierung prophezeit das Ende der „politischen Korrektheit“

Boris Kálnoky berichtet für die WELT über den Standpunkt der Ungarischen Regierung in der Flüchtlingsfrage. Nach ihrer Auffassung seien Europas Konservative zu feige, die Interessen ihrer Wähler zu vertreten, weil sie Angst hätten, als „politisch inkorrekt“ zu gelten. Fidesz-Politiker sind von ihrer Haltung in der Flüchtlingskrise überzeugt und sagen das Ende eben diese „political correctness“ voraus.

http://www.welt.de/politik/ausland/article147392280/Ungarn-warnen-vor-Terror-der-politischen-Korrektheit.html