Die Welt: Boris Kálnoky zu einer Konferenz zum Thema Roma-Identität

Boris Kálnoky schreibt in der Welt über seine Eindrücke von einer Konferenz zum Thema Roma-Identität, die Anfang Dezember 2013 in Balatonszárszó stattfand. Veranstalter war eine christliche Romaorganisation.

http://www.welt.de/politik/ausland/article123550488/Orbans-Kampf-um-die-Seele-der-Roma-in-Ungarn.html

Landgericht Miskolc mildert Strafe gegen Roma ab – keine „Gewalt gegen eine Gemeinschaft“

Das Landgericht von Miskolc (Miskolci Törvényszék) hat mit heutigem Strafurteil eine Entscheidung der Vorinstanz, die vierzehn Angehörige der Roma-Minderheit zu insgesamt 41 Jahren Haft verurteilt hatte, in wesentlichen Punkten abgeändert und das verhängte Strafmaß abgemildert.

Der Tatvorwurf und die Verurteilung in der ersten Instanz lautete auf „Gewalt gegen eine Gemeinschaft“ und beinhaltete die Annahme, die Angeklagten hätten im Jahr 2009 – in der Zeit einer Mordserie gegen ungarische Roma – ein Fahrzeug angehalten und die Insassen (unter ihnen bekennende Rechtsradikale) wegen „Ungarnhasses“ angegriffen. Als Indiz galt ein Holzstock, den man in der Nähe des Tatortes gefunden und auf dem sich der Schriftzug „Tod den Magyaren“ befunden hatte. Zudem seien ungarnfeindliche Parolen gerufen worden.

Das Berufungsgericht erkannte auf den Straftatbestand des groben Unfugs (Beteiligung an einer Schlägerei, Landfriedensbruch), ließ aber den Vorwurf der rassistisch motivierten Tat fallen.

Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre. Nach einer ersten Verurteilung im Oktober 2010 wurde das Urteil wegen Verfahrensfehlern im Mai 2011 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Während der wiederholten erstinstanzlichen Verhandlung kamen dann neue Details ans Tageslicht, etwa dass es sich bei den Angegriffenen um bekennende Skinheads gehandelt hat. Die Ausgangsinstanz erkannte im Jahr 2012 dennoch abermals auf „Gewalt gegen eine Gemeinschaft“.

Auch dieses Urteil wurde nun abgeändert. Es sei nicht nachweisbar, dass der besagte Stock von den Angeklagten gefertigt oder benutzt worden sei. Ebensowenig sei mit der notwendigen Sicherheit nachweisbar, dass die Angeklagten magyarenfeindliche Parolen gerufen hätten; es befanden sich weitere Unbekannte am Tatort. Wie sich während des Verfahrens herausstellte, stand jenem geständigen Angeklagten, auf dessen Aussage die Feststellung rassistischer Parolen während des Angriffs beruhte, während der ersten Vernehmung auf der Polizei kein Wahlverteidiger zur Verfügung, was nach Auffassung des Gerichts als grober Verstoß gegen die Strafprozessordnung anzusehen sei. Die Aussage dieses Angeklagten war als einer der Hauptbeweise verwertet worden, obwohl er beteuerte, sein Geständnis sei durch Gewalt der Vernehmungsbeamten erzwungen worden.

Erst vor wenigen Tagen war in einem vergleichbaren Fall die Strafe von der Berufungsinstanz (Tafelgericht von Debrecen, Debreceni Itélötábla) deutlich verschärft und der Vorwurf der Gewalt gegen eine Gemeinschaft bestätigt worden (HV berichtete). Der dort beurteilte Vorfall hatte sich im Ort Sajóbábony zugetragen. Die zwei Fälle belegen, dass der Tatbestand der „Gewalt gegen eine Gemeinschaft“ auch bei Tätern Anwendung findet, die einer Minderheit angehören, dass jedoch auf die Beurteilung der Tatmotive und -umstände besonderes Augenmerk zu richten ist.

http://index.hu/belfold/2013/10/08/felmentettek_a_miskolci_romakat_a_rasszista_vad_alol/

Regierung plant finanzielle Entschädigung für die Opfer der Roma-Morde

Wie das Internetportal Index.hu unter Bezugnahme auf die regierungsnahe Tageszeitung Magyar Nemzet berichtet, plant die ungarische Regierung eine finanzielle Entschädigung der Opfer der Roma-Morde von 2008-2009. Im Rahmen der gestrigen Regierungssitzung soll Ministerpräsident Viktor Orbán den Verwaltungs- und Justizminister Tibor Navracsics gebeten haben, einen Vorschlag für eine Entschädigungsregelung zu erarbeiten, von der die Familien der Todesopfer profitieren sollen.

In den Jahren 2008-2009 verübte eine Gruppe Rechtsradikaler Mordanschläge auf Mitglieder der Roma-Minderheit in Ungarn, bei denen sechs Personen – darunter ein fünfjähriges Kind – getötet wurden. Weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Haupttäter wurden Anfang August vom zuständigen Strafgericht für den Bezirk Budapest zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt, ein Gehilfe erhielt 13 Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://index.hu/belfold/2013/08/15/karteritest_kapnak_a_romagyilkossagok_aldozatai/

EILMELDUNG: Lebenslange Freiheitsstrafe für die wegen Mordes an sechs ungarischen Roma Angeklagten

Das zuständige Strafgericht für das Budapester Umland (Budapest Környéki Törvényszék) hat soeben das Urteil gegen die wegen Mordes an sechs ungarischen Roma Angeklagten verkündet. Die drei Haupttäter, die Brüder Árpád und István Kiss sowie der Mitangeklagte Zsolt Petö wurden wegen mehrfachen, gemeinschaftlich begangenen und im voraus geplanten Mordes aus niedrigen Beweggründen, teilweise zum Nachteil an Personen unter 14 Jahren sowie wegen vielfacher Gefährdung von Menschenleben, Missbrauch von Schuss- und Kriegswaffen und Raub zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Es handelt sich um die Höchststrafe, eine Haftentlassung ist ausgeschlossen.

Gegen den viertrangigen Angeklagten István Csontos verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Beihilfe.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens von insgesamt 107 Mio. Forint.

Die Urteilsbegründung dauert an.

http://index.hu/belfold/2013/08/06/ciganygyilkossagok_itelet/

Prozess um Morde an ungarischen Roma: Urteil am 6. August

Der mehrjährige Strafprozess um die rassistisch motivierten Morde an sechs ungarischen Roma steht vor dem Abschluss. Nachdem den Angeklagten heute das letzte Wort gewährt wurde, hat das Gericht – nach zehn Minuten Hauptverhandlung – Termin zur Urteilsverkündung auf den 6. August 2013 bestimmt.

http://index.hu/belfold/2013/07/24/romagyilkossag-per_jon_az_itelethirdetes/

Das Urteil wird bereits seit Monaten mit Spannung erwartet. Nachdem die maximale Dauer von Untersuchungshaft in Ungarn auf vier Jahre begrenzt ist und das Gericht im Juni angekündigt hatte, erneut in die Beweisaufnahme eintreten zu wollen, war befürchtet worden, dass die Angeklagten auf freien Fuß kommen könnten.

https://hungarianvoice.wordpress.com/2013/06/05/prozess-um-mordanschlage-auf-roma-wiedereroffnung-der-beweisaufnahme-gefahr-der-aussetzung-der-untersuchungshaft-steigt/

Ein Gerichtssprecher ließ kürzlich verlautbaren, diese Gefahr sehe er nur, wenn das Gericht durch „eine Atombombe zerstört werde„.

Nach beispiellosen Pannen bei den polizeilichen Ermittlungen gegen die vier Angeklagten, die bis an den Versuch der Vertuschung heranreichten, sowie dem Verdacht einer Verwicklung der Geheimdienste in die 2008-2009 verübte Mordserie stand das Gericht seit Anbeginn des Verfahrens unter enormem öffentlichen Druck. Insbesondere die ausländische Presse bemängelte mangelndes Interesse und dass es das Gericht sich auf eine „technizistische Prozessführung“ beschränkt und es versäumt habe, eine politische Aufarbeitung zu betreiben.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/ungarn-politik-zeigt-kein-interesse-an-prozess-gegen-roma-moerder-a-912370.html

Prozess um Mordanschläge auf Roma: Wiedereröffnung der Beweisaufnahme – Gefahr der Aussetzung der Untersuchungshaft steigt

Die Zeit für eine Urteilsverkündung im Prozess um die Mordserie an ungarischen Roma in den Jahren 2008-2009 wird knapp. Nachdem die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung bereits gehalten wurden, machten die Angeklagten nunmehr von ihrem Recht Gebrauch, zusätzlich zum Verteidigerplädoyer Angaben und Anmerkungen zu machen, um sich selbst zu verteidigen. Bei diesen Wortmeldungen handelt es sich noch nicht um das sog. letzte Wort. Teilweise sprachen die Angeklagten stundenlang.

In der vergangenen Woche war durchgesickert, dass das Gericht bereits in dieser Woche ein Urteil fällen könnte. Nach der gestrigen Verhandlung setzte die Kammer jedoch die für heute und kommenden Freitag angesetzten Verhandlungstermine ab und teilte überraschend mit, dass sie erneut in die Beweisaufnahme eintreten werde.n Der Vorsitzende Richter László Miszori setzte sodann Verhandlungstage bis zum 24. Juli 2013 an, hier sollen die Angeklagten das letzte Wort erhalten. Eine Urteilsverkündung ist auch an diesem Tag noch nicht zu erwarten.

Der Grund für die neuerliche Verzögerung ergab sich nach Angaben des Gerichts aus den nun gemachten tatsächlichen Einlassungen der Angeklagten in ihren Verteidigungsreden. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Angeklagten Árpád Kiss und István Kiss Teilgeständnisse abgelegt hätten. Dabei nahmen Sie Bezug auf Beweismittel, die bislang noch nicht in den Prozess eingeführt worden sind. In Anbetracht des Grundsatzes, wonach das Urteil nur auf Fakten beruhen darf, die zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind, will das Gericht offensichtlich sicherstellen, dass die Entscheidung nicht nur auf den Aussagen der Angeklagten, sondern auch den diesbezüglich wichtig gewordenen objektiven Beweismitteln beruht.

Problematisch ist in jedem Fall, dass wegen einer vierjährigen Höchstfrist für die angeordnete Untersuchungshaft eine Urteilsverkündung bis zum 21. August erfolgen muss, andernfalls würden die Angeklagten vorläufig wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Da mit einem Urteil nach jetzigen Angaben des Gerichts auch am 24. Juli 2013 nicht zu rechnen ist, bleibt dem Gericht – selbst wenn der jetzt aufgestellte Zeitplan hält – weniger als ein Monat, sein Urteil zu verkünden. In diese Zeit fallen jedoch die in Ungarn zwar strafprozessual nicht zwingend vorgesehenen, aber in der Praxis eingeführten sechswöchigen Gerichtsferien (Mitte Juli bis Ende August).

Zwar dürfte nicht damit zu rechnen sein, dass das Gericht, das bereits mit der Verhandlung am 24. Juli 2013 die Gerichtsferien nicht berücksichtigt, sich danach auf diese beruft und damit den mehrjährigen Prozess durch Aussetzung der Haft und die sich daraus ergebende erhöhte Fluchtgefahr der Angeklagten gefährdet. Die Gefahr ist vielmehr, dass die Angeklagten und ihre Verteidiger nach der nun wieder eröffneten Beweisaufnahme abermals versuchen, den Prozess durch stundenlange, ausufernde Einlassungen, ggf. neue Beweisanträge und Stellungnahmen zu verzögern, ggf. sogar die (im ersten Anlauf mehrtätgigen) Plädoyers neu gehalten werden müssen.

http://index.hu/belfold/2013/06/04/tobb_honapnyi_messzesegbe_kerult_a_ciganygyilkossagok_itelete/

http://www.nepszava.hu/articles/article.php?id=650986&referer_id=friss

Spiegel Online: Keno Verseck zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Zoltán Balog

Keno Verseck berichtet für Spiegel Online die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den ungarischen Minister für Humanressourcen, Zoltán Balog.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/ungarn-deutscher-verdienstorden-fuer-umstrittenen-minister-a-903006.html

Zsolt Bayers Artikel über Roma: Medienrat verhängt Geldbuße gegen Magyar Hírlap

Der Medienrat der ungarischen Medienbehörde NMHH hat gegen die regierungsnahe Tageszeitung Magyar Hírlap eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Forint verhängt. Anlass ist der im In- und Ausland scharf kritisierte Beitrag des umstrittenen Publizisten und einstigen Fidesz-Mitbegründers Zsolt Bayer „Ki ne legyen?“. Bayer hatte, kurz nach einem von Roma ausgegangenen gewalttätigen Vorfall die Minderheit scharf kritisiert und Teile als „Tiere“ bezeichnet, die nicht „unter uns sein sollten“. Bayers Aufruf („wir müssen das lösen, sofort und auf jede Art und Weise!“) wurde von einigen Journalisten als Aufstachelung zum Völkermord interpretiert.

Der Medienrat hat den entsprechenden Artikel nun beanstandet.

Antragsteller war eine Zivilorganisation mit dem Namen „Másság Alapítvány“.

Boris Kálnoky über ein hartes Strafurteil gegen ungarische Zigeuner

Boris Kálnoky berichtet in der Welt über ein aktuelles ungarisches Strafurteil, durch das neun Angehörige der Roma-Minderheit zu Haftstrafen von (addiert) mehr als 27 Jahren verurteilt wurden. Die Verurteilten hatten Sympathisanten der rassistischen jobbiknahen „ungarischen Garde“ angegriffen.

Das Gericht bewertete die Straftat als „rassistisch motiviert“, da einer der Verurteilten (unstreitig) „Wir bringen Euch um“ und „Ihr sterbt, stinkende Ungarn“ gerufen haben soll. Am Vortag der Tat waren allerdings Mitglieder der rechtsradikalen „Ungarischen Garde“ im Ort aufmarschiert und hatten die Minderheit eingeschüchtert.

http://www.welt.de/politik/ausland/article116040706/Rassismus-gegen-Rassisten-Haftstrafen-fuer-Roma.html