Die Budapester Zeitung (BZ) widmet sich in einem von Reynke de Vos verfassten Beitrag (erschienen bereits am 18.7.2015) dem im Jahr 2012 ausgestrahlten und maßgeblich von Paul Lendvai mitgestalteten ORF-Beitrag „Nationale Träume – Ungarns Abschied von Europa“. Der seinerzeitige Beitrag, der in seiner Machart durch verzerrende, teilweise bewusst maipulierende Aussagen auffiel, war Gegenstand einer Beschwerde mehrerer Zuseher, die sich durch die Wiener Rechtsanwältin Eva Maria Bárki vertreten ließen. Bárki – das zu erwähnen, ist geboten – ist bzw. gilt als Unterstützerin des (jobbik-nahen) Weltbundes der Ungarn, was freilich nicht bedeutet, dass sie mit ihrer Kritik an Lendvai (siehe auch hier) falsch liegen muss…
http://www.budapester.hu/2015/07/18/der-orf-und-orbans-ungarn/
Hungarian Voice berichtete seinerzeit – unter Bezugnahme auf eine hervorragende Analyse des BZ-Herausgebers Jan Mainka – über den ORF-Beitrag:
Renynke de Vos stellt den Ablauf des Beschwerdeverfahrens dar, welches – wenig überraschend – zunächst mit Ablehnungen der „Selbstkontrollorgane“ des trotz aller Rufe um Presse- und Meinungsfreiheit sowie Meinungspluralität seit je her politisch durchgefärbten Österreichischen Rundfunks endete. Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VGH) folgte den Vorinstanzen allerdings nicht und verwies die Angelegenheit mit Beschluss vom 23.2.2015 zur erneuten Entscheidung an die Ausgangsinstanz KommAustria zurück.
Zwar stellt der VGH fest, dass es nicht seine Aufgabe sei, die inhaltlichen Aussagen Bárkis auf Stichhaltigkeit hin zu überprüfen. Was der Senat aber kritisiert, ist der Umgang der Vorinstanzen mit inhaltlicher Kritik: Die KommAustria und der BKS verwiesen Bárki, die Fehler und Lücken in der Recherche gerügt hatte, lediglich darauf, das mit Blick auf die Sendung angemahnte Objektivitätsgebot sei schon deshalb nicht verletzt, weil im Anschluss eine Diskussionsrunde stattgefunden habe, an der – neben drei Orbán-Kritikern (Paul Lendvai, Rudolf Ungváry und Julia Váradi) auch der Staatssekretär Gergely Pröhle, der ehemalige Leiter der Budapester Konrad-Adenauer-Stiftung Hans Kaiser und Stefan Ottrubay (Leiter der Eszterházy-Stifungen im Burgenland) teilehmen durften. Der VGH hierzu:
„Es ist jedoch nicht ausreichend, dass der ORF im Anschluss an eine derartige Sachanalyse eine Diskussionssendung veranstaltet, in der die Teilnehmer/innen allfälligen Unrichtigkeiten der gezeigten Dokumentation entgegentreten können. Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, dass eine derartige Diskussionssendung, in der ein Zuseher von vornherein kontroversielle Ansichten und Äußerungen der Diskutanten erwartet, in der Regel nicht geeignet ist, den durch eine vorangegangene Dokumentation beim Zuseher entstandenen Eindruck, ein Thema sei darin sachlich richtig und weitgehend vollständig behandelt worden, zu beseitigen. (…)“
Die KommAustria muss also auf die Beschwerdepunkte, die sich auf die Dokumentation bezogen, eingehen und kann sich nicht damit begnügen, ggf. nachgewiesene inhaltliche Fehler damit vom Tisch zu wischen, dass die Diskussionsrunde ausreichend Gelegnheit geboten hätte, diese zu korrigieren.
Bei näherer Betrachtung ist die Sichtweise des ORF und seiner Kontrollorgane durchaus bemerkenswert: Ein im Hinblick auf Tatsachenbehauptungen fehlerhafte, ggf. auch nur schlecht recherchierte Dokumentation soll bereits dann dem Objektivitätsgebot genügen, wenn im Anschluss daran – von den Zusehern der Doku ggf. gar nicht wahrgenommener – Diskussion zu der Sendung stattfindet? Stattdessen fordert der VGH zu Recht, dass in einer Dokumentation verbreitete (bzw. als solche erscheinende) Tatsachenbehauptungen nur dann dem Gebot der Objektivität und journalistischer Sorgfalt entsprechen, wenn der Sender die dort verbreiteten Informationen tatsächlich auf Stichhaltigkeit hin geprüft hat. In der (vom VGH freilich so nicht angesprochenen) Konsequenz: Meinungen von Orbán-Kritikern dürfen nicht ohne Prüfung als Tatsachen verbreitet werden.