Mediengesetzgebung reloaded: EU-Berater befürworten stärkere Überwachung der Medien

Versetzen wir uns, vor dem aktuellen Anlass des Beitrages, zwei Jahre zurück.

Oh ja, wir erinnern uns noch sehr gut an den Jahreswechsel 2010/2011, als Ungarn sein umstrittenes Mediengesetz verabschiedete. Glaubte man den Betroffenen, d.h. der Schar der an eine schier unbegrenzte Freiheit gewöhnten Medienvertreter, war die Medienfreiheit in Todesgefahr geraten. Ja, sie wurde sogar schon plakativ beerdigt. Wen wundern die Karikaturen von ungarischen Neandertalern, die Lukaschenko- und Nazivergleiche: Wer sich mit der Presse anlegt, hat – wie der ehemalige FAZ-Korrespondent Georg Paul Hefty kürzlich auf einem Vortrag ausführte – keine Gnade zu erwarten. Da schließen sich die Reihen der Journalisten, Korrespondenten und Intendanten. Denn ebenso wie man als Abteilungsleiter grunzt und schreit, wenn plötzlich der E-Klasse Mercedes futsch ist, sind Medienvertreter an erhebliche Besitzstände gewöhnt.

Freiheiten, die sie nicht nur zu kritischer Berichterstattung und dem so wichtigen Aufdeckungsjournalismus nutzen. Sondern auch, um Halbwahrheiten zu verbreiten, Menschen zu verleumden und Rufmordkampagnen zu fahren. Kampagnen, bei denen Tatsachen und Werturteile verschwimmen und sich die Bereitschaft zur Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen arg in Grenzen hält: Wurde im Namen der Medienfreiheit und Demokratie erstmal einer auf der Titelseite fertig gemacht, schafft es die Gegendarstellung bestenfalls auf Seite 7, links unten. Da gibt es Fälle, in denen Menschen ganz bewusst in aller Öffentlichkeit bloßgestellt werden: Die gesellschaftliche Ausgrenzung wird billigend in Kauf genommen. Und bringt sich einer um, fragt man scheinheilig, warum das denn passiert ist. Verantwortung, Zurückhaltung? Langweilige Sekundärtugenden aus früheren Zeiten.. Denn schließlich sind wir unfehlbar. Wir, die Päpste des 21. Jahrhunderts.

Ganz zu schweigen von dem medialen Müll, der an Stelle von Bildung und Information, in Form von Talkshows und Reality-Soaps tagtäglich in zwanzig Varianten auf die Konsumenten einprasselt. Freiheit ohne Verantwortung, scheint die Devise geworden zu sein. Fernsehen wird zum Zoo, Talkshows sind die heutige Variante von „Brot und Spiele“.

Aber zurück zu Ungarn 2010/11: Weil böse Nachrichten, notfalls auch ohne ausreichende Fakten, schnellstmöglich verbreitet werden müssen („bad news sell“), begann der  Aufruhr um das ungarische Mediengesetz natürlich schon, bevor die Endfassung des Gesetzes in ungarischer, geschweige denn in einer für die Mehrzahl der Ungarn-Korrespondenten verständlichen Übersetzung zur Verfügung stand. Da war zum Beispiel von ruinösen Geldstrafen bei Verstößen gegen das kaum greifbare „Gebot ausgewogener Berichterstattung“ die Rede. Von Strafen, die es nachweislich weder gab noch gibt. Aber selbst der ZDF-Chefredakteur Peter Frey nutzte die Gunst der Stunde, Ungarn als „Bazillus“ zu titulieren. Über den Inhalt des Gesetzes sprach da längst keiner mehr: Etwa darüber, dass Verstöße gegen den Jugendschutz sowie rassistische und antisemitische Auswüchse nach dem Gesetz härter sanktioniert werden konnten. Wer sich schon mal den ungarischen Ableger von RTL, RTLKlub angesehen hat, weiß, dass es viel zu un gäbe.

Natürlich gab es im Mediengesetz auch reichlich Schatten. Das ungarische Verfassungsgericht hob einen Teil der Regelungen denn auch später wieder auf. Eine sachliche Debatte war in der aufgepeitschten Stimmung zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr möglich.

Im Januar 2011 kam es zu einer denkwürdigen Sitzung im EU-Parlament. Ministerpräsident Viktor Orbán, der dem Parlament die Eckpunkte des sechsmonatigen ungarischen Ratsvorsitzes in der EU vorstellen sollte, durfte sich einen Großteil der Sitzung über einem wahren Volkstribunal der linken und liberalen Kräfte stellen. Ganz zu schweigen von der plötzlich unüberschaubaren Zahl von Medienexperten, die allesamt voraussagen konnten, dass das Mediengesetz regierungskritische Berichterstattung ganz und gar unmöglich machen würde…

Wie so oft, stellten sich vor allem Vertreter aus Österreich und Deutschland mit beißender Kritik in den Vordergrund. Mit voller Berechtigung natürlich, denn beim ORF, ARD oder ZDF sind politische Einflussnahme gänzlich unbekannt…

Und nun, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Mediengesetzes? Scheint der Aufruhr abgeklungen, kritische Berichterstattung nach wie vor möglich, wenn auch der staatliche Rundfunk dank dort tätiger macht- und geldgieriger Büttel und personeller Fehlbesetzungen sich – unabhängig vom Mediengesetz – sich Dinge geleistet hat, die vollkommen inakzeptabel sind: Mal wurde ein ehemaliger oberster Richter herausretuschiert, ein andermal Demonstranten nach bester DDR-Manier ausgeblendet und sogar ein Theatertipp von Péter Esterházy zensiert. Aber zur Beruhigung: Der längst totgesagte „unabhängige“ Radiosender Klubrádió sendet noch immer, ATV bringt regierungskritische Berichterstattung 24/7, János Dési darf den Lesern der Népszava mit seinen „ceterum censeo: Orbán muss weg“ Kolumnen weiter ein kräftiges Gähnen entlocken, und selbst der Zuhörer von Kossuth Rádió wundert sich, wenn er die Märchen vom Tod jedweder Kritik im öffentlichen Rundfunk mit den Sendungen vergleicht.

Und heute holte mich plötzlich die Gegenwat ein: Heute, am 22.1.2013, lese ich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen Bericht darüber, dass Berater der EU-Kommission, jener letzten Bastion der Pressefreiheit, des letzten Feigenblatts im Kampf gegen die vermeintliche ungarische Mediendiktatur, große Pläne haben, um die Medienfreiheit zu sichern. Zitat:

„Die Beratergruppe, der auch die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin angehört, sprach sich dafür aus, in allen EU-Staaten unabhängige Medienräte vorzuschreiben, die Strafzahlungen verhängen, Gegendarstellungen erzwingen oder Medien die Zulassung entziehen können.“

Medienräte? Strafzahlungen?? Erzwingung von Gegendarstellungen??? Drei Punkte, die im Fall Ungarns zu einem beispiellosen zeter mordio geführt hatten. Und wessen Ressort soll federführend sein? Das von Neelie Kroes, jener Kommissarin, die den Aufruhr um das ungarische Mediengesetz zu einer Profilierung nutzte und die Herren Bolgár und Arató von Klubrádió zum Familienfoto empfing.

Kroes habe sich zwar noch nicht festgelegt, gegebenenfalls hält sie – mehr Profi als die ungarische Regierung – auch nur mal die Nase in den Wind, um zu sehen, wie die europäische Öffentlichkeit reagiert. Spannender wird allerdings sein, wie die Herren Martin Schulz (ein SPD-Parteifreund von Herta Däubler-Gmelin), Daniel Cohn-Bendit und Alexander Graf Lambsdorff auf die Gedankenspiele aus dem Inneren des Berlaymont reagieren.

http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/pressefreiheit-eu-berater-wollen-medien-staerker-ueberwachen-12032982.html

Am Ende wird sich Orbán gegebenenfalls wieder profilieren können: Nach der Bankenabgabe wird andernorts vielleicht übernommen, was in Ungarn einem Weltuntergang glich. Eine komische, durch und durch bigotte Welt.

Frequenzvergabe: Scheitert Klubrádió an den eigenen Maßstäben?

Der Streit um die Frequenz für den oppositionsnahen Radiosender Klubrádió wird immer skurriler. Scheitert der Sender an den von ihm selbst vorgebrachten Beschwerdepunkten? Index.hu berichtet:

http://index.hu/kultur/media/2012/07/05/a_klubradio_miatt_kizartak_a_klubradiot/

Klubrádió wegen des Klubrádiós ausgeschlossen

Sämtliche Bewerbungen um die Budapester Sendefrequenzen wurden für unwirksam erklärt, nachdem der Sender Klubrádió das Ergebnis der bereits durchgeführten Ausschreibung wegen Formfehlern erfolgreich angefochten hatte. Die Medienbehörde NMHH teilte mit, Klubrádió habe sich selbst auch ausgeschlossen.

Der Medienrat der NMHH teilte heute mit großer Freude mit, dass sie in Umsetzung der Einwendungen von Klubrádió auch den Sender selbst von der Ausschreibung um die 95,3 MHz Sendefrequenz ausgeschlossen habe.

Klubrádió war gegen den Sieger der Ausschreibung um die Budapester 95,3 MHz Frequenz gerichtlich vorgegangen, weil man in den Ausschreibungsunterlagen des Siegers formelle Fehler gefunden habe. Das Gericht stellte daraufhin auf Antrag von Klubrádió fest, welchen formellen Anforderungen die Dokumente in jedem Fall gerecht werden müssten.

„Um diesen Vorgaben uneingeschränkt gerecht zu werden, hat der Medienrat in seiner heutigen Sitzung alle elf Bewerbungen um die drei zu vergebenden Frequenzen in Budapest nach den Club-Regelungen einer Prüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung hat der Rat die in der Gerichtsentscheidung angesprochenen Gesichtspunkte streng beachtet, darüber hinausgehende Aspekte blieben außen vor, d.h. es wurde exakt das von Klubrádió angemahnte Verfahren durchgeführt. Die NMHH befand daraufhin alle Bewerbungen um die Frequenzen 92,9, 95,3 und 96,4 MHz als fehlerhaft.“

„Die Ungültigkeit der Bewerbungen führt zum Ausschluss der Antragsteller. Somit hat – nach den Vorschriften – Klubrádió auch sich selbst aus dem Verfahren ausgeschlossen“ – merkte der Medienrat nicht ohne Schadenfreude an.

Nach den Informationen auf der Webseite von Klubrádió beanstandete der Medienrat, dass der Sender nicht jede Seite seiner Bewerbung unterschrieben habe und auch keine laufende Nummerierung aufgewiesen habe. András Arató, der Generaldirektor von Klubrádió behauptete indes, alle 215 Seiten der Bewerbung seien unterschrieben und nummeriert gewesen. Dies zeigte er auch anhand der im Studio installierten Webcam. Arató fügte hinzu, dass die Medienbehörde auf Grundlage der Gerichtsentscheidung keine neue Prüfung seiner Bewerbung hätte durchführen dürfen, sondern lediglich einen neuen Sieger habe ernennen müssen.

Zwischen zwei Frequenzen ins Nichts

Im Bezug auf die weitere von Klubrádió errungene Sendefrequenz (92,9 MHz) hat das Gericht heute seine Entscheidung um eine Woche vertagt.

Wie wir bereits früher berichteten, wurde die 92,9 MHz-Frequenz noch vom Rechtsvorgänger des Medienrates, der Landesradio- und Fernsehanstalt (Országos Rádió és Televíziói Testület, ORTT) ausgeschrieben. Diese Ausschreibung lautete ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Dienste, der Sieger musste also keine Frequenzentgelte zahlen. Die ausgeschriebene Frequenz wurde im April 2010 von dem seinerzeit (und bis heute) auf 95,3 MHz sendenden Klubrádió errungen (Anm. Hungarian Voice: die Vergabeentscheidung wurde von den MSZP- und SZDSZ-Vertretern getroffen, der Sender Katolikus Rádió ging hier leer aus). Allerdings wurde das ORTT-Entscheidungsorgan infolge der Parlamentswahlen handlungsunfähig, sodass der Vertrag nicht geschlossen werden konnte. Der Medienrat erklärte – als Rechtsnachfolger des ORTT – den Zuschlag von April 2010 sodann im Dezember desselben Jahres für ungültig. Das Gremium berief sich dabei darauf, dass das Klubrádió über eine gültige Frequenz (95,3) verfüge, nach den Rechtsvorschriften dürfe ein Rundfunkanbieter im selben Empfangsgebiet jedoch nicht über zwei Radiofrequenzen verfügen. Diese Argumentation treffe jedoch nach Auffassung von Klubrádió nicht zu, schließlich sei man bereit gewesen, im Fall der erfolgreichen Bewerbung auf die andere Frequenz zu verzichten.

Erstinstanzlich bekam Klubrádió Recht, das Gericht verpflichtete den Medienrat, den Vertrag zu schließen. Die Behörde ging jedoch in Berufung und beantragte die Aufhebung des Urteils. Zwischenzeitlich verabschiedete das Parlament – rückwirkend – eine Rechtsvorschrift, welche alle Senderanbieter, die kurz vor dem Abschluss von Frequenzverträgen stehen, als gewerbliche Sender deklariert. Auf Grundlage der Regelung droht Klubrádió nun eine Frequenzabgabe in Höhe von etwa 10 Mio. Forint.“

Staatspräsident Áder rügt formellen Fehler im geänderten Mediengesetz – Fidesz-Politiker kündigt erneute Abstimmung an

Der ungarische Staatspräsident János Áder hat das neu verabschiedete, modifizierte Mediengesetz als „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ beurteilt. Er forderte das Parlament jedoch auf, das Gesetz wegen eines Verfahrensfehlers erneut zu verabschieden. Was genau Áder beanstandet hat (das Gesetz war mit 257 Ja-Stimmen, bei 51 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen), wurde bislang nicht öffentlich. Der Präsident sah jedoch eine Verletzung der Parlaments-Geschäftsordnung durch die Mehrheit.

Der neue Fidesz-Fraktionschef Antal Rogán kündigte eine unveränderte neue Befassung an. Die Opposition kritisierte Áder: Dessen Versuch, sich von Pál Schmitt, dem wegen einer Plagiatsaffäre zurückgetretenen Ex-Präsidenten, abzugrenzen, sei untauglich. Áder hätte sich lieber mit den Inhalten des Gesetzes befassen sollen.

Die MSZP-Abgeordnete Ildikó Lendvai übte ebenfalls scharfe Kritik an Áder. Das Gesetz sei noch immer brandgefährlich, es enthalte diejenigen Klauseln, die die „Abschussgenehmigung“ für den oppositionellen Sender Klubrádió enthielten. Lendvai weiter: Das Exekutionskommando stand nur nicht sauber in einer Reihe, der Befehl zur Ermordnung sei aber jederzeit vollziehbar.

http://atv.hu/cikk/video-20120531_ader_eljarasi_hiba_miatt_visszakuldte_a_mediatorvenyt_a_parlamentnek

 

Internationale Studie zum ungarischen Mediengesetz

Ein Leser des Blogs wies mich heute auf eine jüngst erschienene Studie des Center for Media & Communication Studies der Central European University hin (Danke dafür!). Die Studie behandelt in einem sehr ausführlichen Vergleich das international vielbeachtete und -kritisierte ungarische Mediengesetz mit den Mediengesetzen verschiedener Mitgliedstaaten der EU. Ziel der Studie ist es, die im Januar 2011 bei Inkrafttreten des Gesetzes getätigten Äußerungen, die Regelungen entsprächen den Vorschriften anderer Mitgliedstaaten, auf ihre Tragfähigkeit hin zu untersuchen:

https://cmcs.ceu.hu/sites/default/files/field_attachment/news/node-27293/Hungarian_Media_Laws_in_Europe.pdf

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Aussagen der Regierung zur Vergleichbarkeit der Paragraphen in vielen Punkten nicht tragfähig seien. Sie ließen zum Beispiel das regulative Umfeld in den anderen Mitgliedstaaten außer Acht.

Die Studie ist hochaktuell. Das ungarische Verfassungsgericht hatte Teile des Mediengesetzes in seiner Entscheidung vom 19.12.2011 für unvereinbar mit der (zum 31.12.2011 außer Kraft getretenen) Verfassung erklärt. Diese Regelungen verlieren zum 31.05.2012 ihre Wirksamkeit und müssen überarbeitet werden. Die Studie bietet zahlreiche Ansätze, die bei der Reform in Betracht gezogen werden könnten, um Kritik an einer etwaigen Neuregelung zu vermeiden.

Im Rückblick scheint die jetzt erschienene Studie zu belegen, dass die ungarische Regierung durch die Heftigkeit der Angriffe aus Anlass des Mediengesetzes überrascht und unter Rechtfertigungszwang gebracht worden war.

Ákos Doma bei DRadio: „Es wird einfach nicht differenziert“

Der ungarische Autor Ákos Doma spricht über das seiner Ansicht nach bestehende „Zerrbild“, das die Berichterstattung über Ungarn bestimmt.

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1641069/

Doma plädiert für eine differenzierte Sichtweise bezüglich Ungarn. Er sieht viele Kritikpunkte – gerade im Hinblick auf das Schweigen der heutigen Kritiker in den vegangenen acht Jahren – ideologisch motiviert. Ein Beitrag, den ich zum Nachhören empfehle, er bringt sehr gut um Ausdruck, wie die Kritik aus dem Ausland bei vielen Menschen, die mit Ungarn verbunden – und nicht notwendig Anhänger der heutigen Regierung – sind, ankommt.

 

MTVA: Hungerstreikende fristlos entlassen

Balázs Nagy Navarro und Aranka Szávuly, die beiden Mitarbeiter des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks, die seit Mitte Dezember 2011 gegen den Medienfonds MTVA und die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks demonstrieren – sie befanden sich seit mehr als zwei Wochen im Hungerstreik – wurden heute fristlos entlassen.

Der Arbeitgeber begründete die Entlassung u.a. mit der seit zwei Wochen andauernden Provokation durch die beiden Mitarbeiter, den in ihrem Verhalten liegenden Verstoß gegen das Mediengesetz und das Arbeitsrecht.

Auslöser des Hungerstreiks war ein Bericht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in dem der ehemalige Oberste Richter Ungarns, Zoltán Lomnici, der aufgrund persönlicher Konflikte als „persona non grata“ gegolten haben soll, aus dem Hintergrund herausretuschiert wurde – HV berichtete. Drei Redakteure wurden daraufhin abgemahnt, Nagy Navarro forderte daraufhin die Benennung der „wahren Verantwortlichen“, protestierte vor dem Rundfunkgebäude und trat in den Hungerstreik. Er setzte – gemeinsam mit Szávuly – den Hungerstreik auch fort, nachdem der Rundfunk zwei ranghohe Mitarbeiter von ihren Posten enthoben hatte.

MTVA hatte noch Mitte Dezember 2011 verkündet, man wolle die Demonstrierenden nicht durch eine voreilige außerordentliche Kündigung zu Märtyrern machen (Népszabadság berichtete).

HVG.hu berichtete ausführlich über den Vorgang: http://hvg.hu/itthon/20111227_ehsegsztrajk_mtva_kirugas