Das in Budapest ansässige Außenbüro der Konrad-Adenauer-Stiftung fasst die in der vergangenen Woche mit den Stimmen von Fidesz und KDNP verabschiedete Verfassungsänderung zusammen. Im Fokus steht die Abschaffung des Verbots von Wahlwerbung im Privatfernsehen und die Streichung der Fallverweisungskompetenz des Präsidenten des Landesjustizamtes. Auch die Regelung, wonach bei der Verhängung von Strafen durch den Europäischen Gerichtshof Sondersteuern eingeführt werden können, wird gestrichen.
Nach Auffassung der KAS hat die Regierung bewiesen, dass Ungarn bereit sei, auf berechtigte Kritik an der Gesetzgebung angemessen und schnell zu reagieren.
http://www.kas.de/ungarn/de/publications/35492/
Die NGO Human Rights Watch bezeichnete die Grundgesetzänderung hingegen als unzureichend und bloße „kosmetische Änderungen“.
http://www.hrw.org/de/news/2013/09/18/ungarn-verfassungsaenderungen-unzureichend