TEK-Befugnisse: Menschenrechtsbeschwerde in Strasbourg anhängig

Das ungarische „Terrorabwehrzentrum“ (Terrorelhárítási Központ, TEK) und seine Befugnisse sind Gegenstand eines am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen Verfahrens.

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-145320

Die ungarischen Kläger, die beiden Juristen Beatrix Vissy und Máté Szabó, sind unter anderem für NGOs wie die ungarische TASZ aktiv und befürchten, Ziel von staatlichen Abhör- und Ermittlungsmaßnahmen seitens der TEK, dies ohne richterliche Kontrolle, zu werden. Grund hierfür ist, dass die Sondereinheit zwar im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit allgemeiner Kriminalität Abhör- und Durchsuchungsmaßnahmen nur aufgrund richterlicher Entscheidungen bzw., bei Eilbedürftigkeit, unter nachträglicher richterlicher Aufsicht/Kontrolle durchführen darf. Der Richtervorbehalt greift jedoch nicht, wenn die Straftat, die Ermittlungsgegenstand ist, auch die nationale Sicherheit gefährden könnte (Staatsschutzdelikte).

Der Antrag von Vissy und Szabó knüpfen daran an, dass ungarische Regierungspolitiker die in Ungarn tätigen Nichtregierungsorganisationen in die Nähe von „ausländischen Agenten“ gestellt haben. Aus diesem Grund sei nicht ausgeschlossen, dass auch sie Ziel von Abhörmaßnahmen werden könnten – oder schon sind. Da ihnen seitens des TEK keine Informationen zur Verfügung stehen, bleibt den Beschwerdeführern jedoch nichts anderes übrig, als den Eingriff mit der Gefahr zu begründen, Opfer staatlicher Eingriffe zu werden.

Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen. Es handelt sich im Hinblick darauf, dass der staatliche Eingriff in die Menschenrechte nicht erwiesen ist, um einen nicht alltäglichen Fall, der jedoch nicht ohne Präzedenz ist: Im Jahr 1978 hatten einige deutsche Staats- und Rechtsanwälte gegen die im G10-Gesetz von 1968 enthaltene Befugnis der Ermittlungsbehörden geklagt, Abhörmaßnahmen durchzuführen, ohne die Betroffenen jedenfalls nachträglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Der Antrag war erfolgreich (Klass et al. vs. Germany, Beschwerde Nr. 5029/71, Urt. v. 6.9.1978).

Das ungarische Terrorabwehrzentrum steht aufgrund seiner weitreichenden Befugnisse des öfteren in der Kritik. Es gewährleistet nicht nur die persönliche Sicherheit des Staats- und des Ministerpräsidenten, sondern wird auch als Ermittlungsbehörde im Bereich der Terrorabwehr und Schwerstkriminalität zum Einsatz gebracht (z.B. Entführungen). Regierungsgegner bezeichnen die vom ehemaligen Leibwächter des Ministerpräsidenten, János Hajdú, geführte Sondereinheit als „Privatgeheimdienst“, „Privatarmee“ oder „Prätorianergarde“ Viktor Orbáns.

http://index.hu/belfold/2014/08/11/a_tek_tulhatalma_miatt_perlik_az_allamot/

LIBE-Ausschuss nimmt Empfehlungen des Tavares-Berichts an: Pressemitteilung

Pressemitteilung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur heutigen Abstimmung über den „Tavares-Bericht“ zur Lage der Grundrechte in Ungarn:

„Civil Liberties Committee recommendations to Hungary and the European Commission on how to remedy any breaches of key EU values promptly and avoid double standards are set out in a report voted on Wednesday. Should the Hungarian authorities fail to abide by EU values, MEPs ask the European Parliament’s authorities to consider resorting to EU Treaty Article 7 (1), which would enable the EU Council of Ministers to determine whether there is a clear risk of a serious breach.

 „The EU has laudable values on paper, which must also be applied in practice. What the Civil Liberties Committee said today is that the constitutional changes in Hungary are systemic and the general trend in these changes is incompatible with Article 2 of the EU Treaty“, said rapporteur Rui Tavares (Greens/EFA, PT) after the committee vote.

The report, approved by 31 votes to 19, with 8 abstentions, reiterates that the EU is founded on the values enshrined in EU Treaty Article 2: respect for human dignity, freedom, democracy, equality, the rule of law and respect for human rights, including the rights of persons belonging to minorities. The European Commission should create a stable mechanism to monitor compliance with those values in all member states, says the text.

Recommendations to the Hungarian authorities

The report calls on the Hungarian authorities to remove from the Constitution those provisions already declared unconstitutional by the Constitutional Court; to reduce the recurrent use of cardinal laws and to leave policy areas such as family, social, fiscal and budget to ordinary legislation and majorities; to implement the recommendations of the Venice Commission; to ensure the widest possible participation of all parties in the constitutional process and to fully guarantee the independence of the judiciary.

On media laws, MEPs ask the Hungarian authorities to „ensure timely and close involvement of all relevant stakeholders, including media professionals, opposition parties and civil society, in any further review of this legislation“. They also call on Hungary to do more to integrate Roma communities and adopt a broader definition of „family“.

EU Treaty Article 7(1)

MEPs ask Parliament’s Conference of Presidents (EP President and political group leaders) „to assess the opportunity of resorting to mechanisms foreseen by the Treaty, including Article 7(1) TEU, in case the replies from the Hungarian authorities appear not to comply with the requirements of Article 2 TEU“.

Copenhagen mechanism

To prevent breaches of EU values in the future, MEPs reiterate their call for a „Copenhagen mechanism“ to be set up to ensure compliance by all member states with EU common values and continuity of the EU accession criteria, commonly known as „Copenhagen criteria“.

This mechanism, which could take the form of a „Copenhagen Commission“ or high-level group, should be independent from political influence, work in full cooperation with other international bodies and monitor respect for fundamental rights uniformly in all member states, says the text.

Next steps

The report will be put to a vote by the full Parliament on 1-4 July in Strasbourg.

In the chair: Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES)“

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bIM-PRESS%2b20130617IPR12348%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fEN&language=EN

Vierte Grundgesetzänderung: Stellungnahme der Venedig-Kommission im Volltext

Die am 14./15. Juni 2013 angenommene endgültige Stellungnahme der Venedig-Kommission des Europarates zur Vierten Änderung des ungarischen Grundgesetzes ist im Volltext unter folgendem Link erreichbar:

http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD%282013%29012-e

Die Sichtweise der Venedig-Kommission in Stichpunkten:

  • Verstöße gegen Europäische Rechtsprinzipien durch die Aufnahme einer allgemeinen „Schuldklausel“ im Bezug auf die kommunistische Vergangenheit ohne Rücksicht auf individuelle Verantwortung
  • Fehlen klarer Kriterien im Bezug auf die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Kirche, Fehlen effektiven Rechtsschutzes bei Ablehnung der Anerkennung
  • Beschränkung der Wahlwerbung führt zu einer Disproportionalität und Nachteilen zu Lasten der Opposition
  • Unklare Kriterien bei der Frage, wann die Meinungsfreiheit zum Schutz von „Gemeinschaften“ beschränkt werden kann; hier birgt insbesondere die „Würde der Nation“ die Gefahr in sich, dass die Meinungsfreiheit im Interesse von politischen Institutionen und Amtsträgern beschränkt wird
  • Justiz: Kritik an der starken Position der Präsidentin des Landesjustizamtes (hier begrüßt die Kommission die Absicht der Regierung, die Vorschriften anzupassen, nachdem sie auch von der EU zur Änderung aufgefordert wurde) und der Möglichkeit, Sondersteuern bei Gerichtsentscheidungen z.B. des EuGH durchzuführen (auch hier hat die Regierung Einlenken angekündigt).

Besondere Kritik der Venedig-Kommission erfährt die ungarische Regierungsmehrheit im Bezug auf die Rolle des Verfassungsgericht:

Hier rügt die Kommission, dass der Verfassungsgeber Regelungen in Verfassungsrang gehoben hat, die vormals vom Verfassungsgericht für grundgesetzwidrig bewertet wurden. Die Kommission sieht hierin eine Beschränkung der Rolle des Gerichts als Wächter über die Verfassung und zugleich einen Bruch des Systems von „checks and balances“.

Weitere Kritik erntet Ungarn für eine Regelung, die frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichts außer Kraft setzt. Hier sei die Rechtskontinuitär ebenso wie grundlegende Prinzipien des Europarates: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte (das ungarische Verfassungsgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung die Zitierung und Fortführung von Altentscheidungen im Lichte der Rechtskontinuität und Widerspruchsfreiheit allerdings für die Fälle vorbehalten, in denen sich die Rechtslage altes-neues Recht nicht grundlegend verändert habe).

Insgesamt sieht die Venedig-Kommission in der Vierten Verfassungsänderung Gefahren für die Verfassungsgerichtsbarkeit und für grundlegende Prinzipien, die sich aus den Menschenrechten ergeben. Die Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltenteilung als Basispfeiler der Demokratie seien gefährdet.

Die Kommission fordert die Regierungsmehrheit auf, das Verfassungsrecht nicht als politisches Instrument zu betrachten.

Der Kern der Zusammenfassung im Wortlaut (Rn. 147):

In conclusion, the Fourth Amendment perpetuates the problematic position of the President of the National Judicial Office, seriously undermines the possibilities of constitutional review in Hungary and endangers the constitutional system of checks and balances. Together with the en bloc use of cardinal laws to perpetuate choices made by the present majority, the Fourth Amendment is the result of an instrumental view of the Constitution as a political means of the governmental majority and is a sign of the abolition of the essential difference between constitution-making and ordinary politics.“

Die heute im Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) angenommene Resulution zur Lage der Grundrechte in Ungarn (auf Basis des Tavares-Berichts) dürfte sich in wesentlichen Punkten mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission decken. Auch hier wird, nach ersten Verlautbarungen, deutliche Kritik am ungarischen Gesetzgeber geübt. Mehr dazu in Kürze.

Peinliches Datenleck: Berichtsentwurf der Venedig-Kommission kurzzeitig ins Internet gestellt

Wie Népszava und HVG.hu berichten, wurde aufgrund einer Datenpanne der noch nicht öffentliche Entwurf des Berichts der Venedig-Kommission des Europarates zur ungarischen Verfassungsnovelle kurzzeitig auf der Webseite des Gremiums eingestellt. Der Bericht soll, wie die beiden Medien berichten, scharfe Kritik an der Novelle üben.

http://tablet.hvg.hu/itthon/20130531_Kikerult_a_Velencei_Bizottsag_jelentese_k

Der Bericht wird im Juni offiziell bekannt gegeben,

Reinhard Olt in der FAZ: Neue Verfassung mit Orbáns Handschrift

Kommentar von Reinhard Olt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur neuen Verfassung:

http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~E3BC05F9518254695AA22FC51DB25B9D3~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Olt konstatiert, die neue Verfassung trage unbestreitbar die Handschrift Viktor Orbáns. Trotz aller Schönheitsfehler befürchtet er aber nicht den Untergang des aktuellen staatsrechtlichen Systems in Ungarn und tritt der Aussage entgegen, die Verfassung sei ohne Volksabstimmung nicht legitim. Olt zufolge gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verfassung „nicht in Übereinstimmung mit europäischen Grundwerten“ sei.

Olt nennt ihn zwar nicht, der größte Schönheitsfehler – aus verfassungsrechtlicher Sicht – dürfte jedoch die fast einhellig mit Verwunderung zur Kenntnis genommene Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichts sein. Sollte der Entwurf insoweit unverändert verabschiedet worden sein, könnte das Verfassungsgericht keine gegen das Eigentumsgrundrecht verstoßenden Steuergesetze mehr aufheben. Bedenklich im Hinblick auf die Unbestimmtheit ist auch der „Notstandsartikel“, der es der Regierung z.B. bei Natur- oder Industriekatastrophen erlaubt, Grundrechte in sehr weitem (und in der Verfassung nicht umschriebenen) Umfang zu beschränken.

Viviane Reding zum Thema Mediengesetz: 24 EU-Staaten wollten keine unabhängige Medienbehörden

EU-Justizkommissarin Viviane Reding im Interview mit dem Standard:

http://derstandard.at/1297818411606/Kommissarin-Viviane-Reding-Mediengesetze-in-allen-Laendern-pruefen

Reding setzt sich ausweislich des Interviews für eine Überprüfung des Medienrechts weiterer EU-Staaten ein. Dabei würde nach ihrer Auffassung u.a. auch in Deutschland und Österreich „manches Interessante“ zu Tage treten.

Ferner stellt Reding fest, dass der Vorschlag der EU-Kommission, die Medienbehörden politisch unabhängig auszugestalten, von 24 Mitgliedstaaten der EU abgelehnt worden sei, unter anderem von Deutschland und Österreich.