Ungarn erwägt eine Vertragsverletzungsklage gegen die Slowakische Republik. Das Verfahren soll klären, ob die Slowakei im Jahre 2009 gegen EU-Recht verstoßen hat, als sie dem ungarischen Staatspräsidenten die Einreise verweigert hat. Ungarn beruft sich auf eine Verletzung des Schengen-Abkommens, das EU-Bürgern – nach ungarischer Ansicht also auch Staatspräsidenten – die freie Einreise in die Mitgliedsländer garntiert.
Hintergrund: Der ungarische Staatspräsident László Sólyom wollte am 21. August 2009 die Slowakei besuchen, um an der Enthüllung eines Denkmals für König Stephan in der Südslowakei teilzunehmen. Sólyom war von der ungarischen Minderheit eingeladen worden. Die Einreise wurde ihm jedoch an der Grenzbrücke von Kómárom / Komárno verweigert. Über die genauen Umstände der Zurückweisung geben Ungarn und die Slowakei unterschiedliche Schilderungen ab.
Sólyom, Jurist und ehemaliger Verfassungsrichter, bezeichnete das Vorgehen der Slowakei als Rechtsbruch. Der slowakische Präsident sprach von einer bewussten Provokation.
Ungarn hat nun die EU-Kommission mit der Angelegenheit befasst. Diese hat drei Monate Zeit, den beiden „streitenden“ Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme zur Rechtslage zukommen zu lassen. Beide Länder haben zuvor die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Nach Ende dieses „Vorverfahrens“ kann Ungarn Klage zum Europäischen Gerichtshof erheben. Auch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission wäre möglich.
Die Beziehungen zwischen der Slowakei und Ungarn gelten als belastet. Aktuelle Auslöser sind u.a. das slowakische „Staatssprachengesetz“, durch das sich die ungarische Minderheit der Südslowakei diskriminiert sieht. Hinzu kommen Äußerungen der ungarischen rechtsradikalen Jobbik sowie ihrem slowakischen Pendant, der an der Regierung beteiligten nationalistischen Partei SNS, deren Parteichef Ján Slota regelmäßig durch wüste Ausfälle gegenüber Ungarn auffällt. So bezeichnete er die ungarische Minderheit als „Krebsgeschwür“ am „slowakischen Volkskörper“.